Archiv:2010/Antragsfabrik/Verweigerung der Mitgliedschaft
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Verweigerung der Mitgliedschaft
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / § 2 Mitgliedschaft Absatz 4 (Ergänzung)
- Beantragte Änderungen
- Begründung
PartG § 10 Absatz 1 Satz 4:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
PartG
Ich schätze, dass dies kaum einer weiß, auch wenn es im PartG § 10 geschrieben steht. Man könnte kummulativ/alternativ auch die Mitgliedsaufnahmeanträge entsprechend (Satzung gelesen und zugestimmt, diesen Satz zum Ankreuzen) erweitern. Grund: Antragsteller wird im Vorfeld darüber informiert, dass die PIRATEN ihn aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht aufnehmen können, selbst wenn die PIRATEN es möchten.
Argument 2
...