Archiv:2010/Antragsfabrik/Satzungslose Gliederung
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Gliederungen ohne Satzung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / § 7
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge
§ 7 - Gliederung
hinzufügen:
(4)(a) Diese Satzung ist für Untergliederungen entsprechend anzuwenden, wenn keine Gliederungssatzung vorhanden ist und eine Satzung nach geltendem Gesetz erforderlich ist.
(b) Das Wort "Bundesparteitag" ist in diesem Fall entsprechend durch "Mitgliederversammlung" zu ersetzen.
(c) Das Wort "Bund" oder "Bundes" ist in diesem Fall entsprechend für die Gliederung durch die jeweilige Gliederungsbezeichnung zu ersetzen.
- Begründung
Manch einer ist ja für Scherze wie die Abschaffung Bayerns zu haben. "Soweit mir bekannt ist, haben alle Bezirksverbände eine eigene Satzung und es ergibt sich für die Bezirksverbände damit keine Änderung. Sollte ein Bezirksverband es nicht geregelt haben, wie der Fall zu regeln ist, dass irgendeine Untergliederung keine Satzung hat, dann wäre spätestens mit der Landesverbandssatzung die satzungslose Gliederung mit einer Satzung versehen, wenn es das Gesetz erfordert. Der Kreisverband Nürnberg hätte dann die Satzung erhalten und statt Land würde überall Kreis stehen und statt Landesparteitag Mitgliederversammlung. Die Gründung des KV Nürnberg wäre dann daran nicht gescheitert. " Antragsfabrik_Bayern/Satzungslose_Gliederung
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Auslöser
Auslöser war dieser Beschluss --ArnoldSchiller 05:11, 3. Mär. 2010 (CET)
Parteigesetz bricht Bundessatzung bricht Landessatzung bricht ...
§ 14 - Verbindlichkeit dieser Bundessatzung (1) Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen.
Sobald eine "niedere" Satzung oder ein Einzelvorschrift der "niederen Satzung" gegen eine(n Teil der) höhere Satzung verstößt ist die entsprechende Vorschrift der "niederen Satzung" unwirksam, gleichsam tritt die höhere (Bundes/Landes) Satzung in Kraft. Nichtsdestoweniger darf keine Satzung gegen das Parteiengesetz verstoßen. --Idee 18:00, 24. Feb. 2010 (CET)
- Das ist ja nach dem Parteiengesetz sowieso der Fall! Was passiert aber wie im Fall Nürnberg, wo die Gliederung explizit gar keine Satzung beschliesst und der Landesverband dann den KV Nürnberg nicht anerkennt? Die Gründung für nichtexistent erklärt, weil die Gründer keine Satzung beschlossen haben? --ArnoldSchiller 19:53, 27. Feb. 2010 (CET)
Diskussion in Bayern
Antragsfabrik_Bayern/Satzungslose_Gliederung
Was für das Land gilt, gilt auch für den Bund. Das soll auf Niederste Ebene Entschieden werden und schon gleich mal gar nicht den Bundesparteitag beschäftigen. Benjamin Stöcker
- Es geht dabei gar nicht darum, was die niederen Ebenen entscheiden wollen, es wäre nur eine Absicherung für den Fall, dass sich ein Landesverband eine ungültige Satzung gibt und damit keine gültige Satzung vorhanden wäre. Der Landesverband Bayern hat ja behauptet, dass die Parteienfinanzierung gefährdet ist, wenn der KV Nürnberg keine gültige Satzung hat. --ArnoldSchiller 16:25, 22. Feb. 2010 (CET)
- Wir haben alle LVs gegründet, mit Satzung, von daher sehe ich das Problem nicht. Ich gehe davon aus, dass diese gültig sind. Wenn ein LV eine Nichtsatzungsregelung treffen will, soll er das tun. Ich sehe eher in dem Vorschlag ein Problem, weil die Satzung manche Dinge explizit den LVs auferlegt. Sollten diese "ohne Satzung" sein, dürfte dies problematisch sein. --Trias 10:17, 24. Feb. 2010 (CET)
- Piraten Deutschland an der Botschaft von Rio gründen einen satzungslosen Ortsverband ... weiss nicht ob die nach dem Gesetz in Rio eine Satzung brauchen oder nicht im Zweifelsfalle hätten sie eine, wenn das Gesetz es erfordert. Landesverband X löst sich auf, Bezirksverband y besteht weiter, weil er sich auf die Landessatzung verlassen hatte, verliert aber alle seine Paragraphen, die auf den LV verweisen und ist quasi damit satzungslos .... Im IDEALFALL kommt die Satzungsänderung nie zur Anwendung, weil dies oder jenes nicht passiert. Der LV Bayern hat die Gründung des KV Nürnberg nicht anerkannt, weil der keine Satzung hatte. Wenn nun der KV Nürnberg aber von Bundespiraten anerkannt wird, dann ist er ein satzungsloser Kreisverband bei den Bundespiraten, der nicht Mitglied des Landesverbandes Bayern wäre. Ich glaube zwar kaum, dass der KV Nürnberg mit der Bundessatzung glücklich würde, aber auch das wäre ein Fall, wo dann der KV Nürnberg nicht satzungslos wäre (vorausgesetzt er würde von den Bundespiraten als Gründung anerkannt). --ArnoldSchiller 19:33, 27. Feb. 2010 (CET)
- Wir haben alle LVs gegründet, mit Satzung, von daher sehe ich das Problem nicht. Ich gehe davon aus, dass diese gültig sind. Wenn ein LV eine Nichtsatzungsregelung treffen will, soll er das tun. Ich sehe eher in dem Vorschlag ein Problem, weil die Satzung manche Dinge explizit den LVs auferlegt. Sollten diese "ohne Satzung" sein, dürfte dies problematisch sein. --Trias 10:17, 24. Feb. 2010 (CET)
Kollision
- Der Vorschlag kollidiert mi anderen SÄAs. Bitte so formulieren, dass dies nicht mehr der Fall ist sonst kriegen wir vermutlich Probleme --Trias 10:45, 24. Feb. 2010 (CET)
- Kollidiert es nach der Änderung noch? --ArnoldSchiller 19:43, 27. Feb. 2010 (CET)