Archiv:2010/Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA
Änderungsantrag Nr.
T084
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §12 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, im ersten Satz von Abschnitt A §12 Absatz 1 das Vorkommen von "einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden" in "mindestens doppelt so vielen Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind (Zustimmungsquorum)" zu ändern.

Alte Fassung:

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Neue Fassung:

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit mindestens doppelt so vielen Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind (Zustimmungsquorum).
Begründung

Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert dies und fordert:

  • eine relative Zweidrittelmehrheit, d.h. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt, und
  • ein Mehrheits-Zustimmungsquorum, d.h. mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein. D.h. ungültige Stimmen zählen wie nicht abgegebene Stimmen, aber Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen, wenn sich zu viele enthalten.

Dieser Abstimmungsmodus fordert, dass die Angabe von Enthaltungen möglich ist (z.B. weder Ja noch Nein angekreuzt / Zählung der Enthaltungshandzeichen).

Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Abstimmungsausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn er aber zu vielen Piraten egal ist (mindestens 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. Eine ähnliche Regelung findet man bspw. auch im Grundgesetz Art. 115a.

Siehe auch: Bundesschiedsgericht-Urteil 2008-05-18/1 (PDF)

Hinweis

Zwei Extrembeispiele:

  • Enthalten sich mindestens 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nicht durchkommen.
  • Enthalten sich nahezu 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt.

Wer diese Einschränkung nicht mag, favorisiert vielleicht meinen konkurrierenden Antrag, der das Zustimmungsquorum weglässt. Wem diese Einschränkungen zu gering sind und wer höhere Schwellen fordert, dem liegt vielleicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit (Enthaltungen und unter Umständen ungültige Stimmen zählen als Nein).

In allen Fällen muss der Abstimmungsmodus vor der Abstimmung für alle Beteiligten klar sein. Andernfalls wirkt sich bspw. eine abgegebene Enthaltung unerwünscht aus, ohne dass man dies vor der Abstimmung vollkommen begreifen konnte. Der Abstimmungsmodus legt indirekt auch fest, ob es bei Abstimmungen via Handzeichen überhaupt eine Rolle spielt nach Enthaltungen zu fragen. Eine Konkretisierung/Präzisierung des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.

Achtung Kollisionen


„* [[Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA ohne Zustimmungsquorum“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST) (logisch)
  2. Bmstettin 22:33, 3. Apr. 2010 (CEST)
  3. TheRonin
  4. Trias
  5. jyw
  6.  ?
  7. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Bisher nur einfache 2/3 mehrheit, 50% regelung finde ich doof)
  2. --Buccaneerps 11:56, 4. Apr. 2010 (CEST) s.u.
  3. Anthem
  4. Bragi Anträge die mit knapper Mehrheit durchgehen spalten die Partei. Ich finde bereits 2/3 zu wenig und hätte lieber 3/4!
  5. Andena 22:16, 4. Apr. 2010 (CEST)
  6. MichaelG 01:01, 5. Apr. 2010 (CEST)
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Änderungshistorie am Antrag selbst

  1. Sbeyer 09:46, 4. Apr. 2010 (CEST): von der Satzung vorgeschlagene geschlechtsneutrale Bezeichnung "Piraten" statt "Mitglieder" verwendet. Anmerkung: Mal sind es in der Satzung Mitglieder und mal Piraten (inkonsistent), aber im Paragraph 12 sind es Piraten.
  2. völlige Neuformulierung inklusive Korrekturen (diff-Link folgt) --Sbeyer 23:57, 5. Apr. 2010 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

50%-Quorum (Mehrheit der anw. Mitglieder)

Ich bin mir übrigens unsicher, ob das 50%-Quorum sinnvoll ist und würde das sogar herausnehmen oder einen Konkurrenzantrag stellen, wenn dies auf vielfache Kritik stoßen sollte. -- Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST)

Um deine Frage zu beantworten: Nein es ist nicht sinnvoll. Grund: Du schaffst damit die Möglichkeit eines Abstimmungsparadoxons. Aber auch mit einem Zustimmungsquorum finde ich es persönlich sinnlos, da eine Enthaltung für mich (analog zur geltenden Rechtsprechung und zur aktuell gültigen Satzungslage) eben keinen Einfluss auf das Ergebnis haben soll. Anthem 13:45, 4. Apr. 2010 (CEST)
nein man schafft kein Abstimmungsparadoxon, weil es ein Zustimmungs- und kein Beteiligungs-quorum ist. --Trias 13:50, 4. Apr. 2010 (CEST)
Jepp, hast recht. Anthem 14:02, 4. Apr. 2010 (CEST)
Dennoch habe ich einen konkurrierenden Antrag ins Wiki gestellt. --Sbeyer 23:57, 5. Apr. 2010 (CEST)

Nicht präzise

Nochmal Zitat Wikipedia: "Unterschieden wird zwischen einfachen und qualifizierten Zweidrittelmehrheiten. Letztere werden nur erreicht, wenn (mindestens) zwei Drittel der Mitglieder des beschließenden Gremiums zustimmen. Bei einfachen Zweidrittelmehrheiten genügen die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder."

Die Definition der Zwei-Drittel-Mehrheit ist eindeutig: *Zustimmung* von Zwei-Dritteln (-> Enthaltungen sind quasi Nein), einfach ändert daran nichts, rein gar nichts. --Buccaneerps 11:58, 4. Apr. 2010 (CEST)

Du hast Recht. Eine Änderung, die das Prozedere genau erklärt und keine an verschiedenen Stellen verschieden definierten Begriffe verwendet, ist besser. Was hältst du oder haltet ihr von:
(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag beschlossen werden. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit von den anwesenden und stimmberechtigten Piraten, die sich nicht enthalten, notwendig, mindestens jedoch die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Piraten.
Präziser? --Sbeyer 14:25, 4. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe mich nun für eine ganz neue Formulierung entschieden, die präzise und einfach sein sollte. --Sbeyer 23:57, 5. Apr. 2010 (CEST)

Anwesende und stimmberechtigte Piraten

Am Sonntag nachmittag ist es verdammt schwierig, die Anzahl der anwesenden und stimmberechtigten Piraten festzustellen. Schwan 18:18, 4. Apr. 2010 (CEST)

Hmmm, ich sehe das Problem nicht ganz. Beim Verlassen meldet man sich eben ab. Ansonsten hätte ich auch nichts gegen eine praktikablere Formulierung. --Sbeyer 18:37, 4. Apr. 2010 (CEST)
Nicht alle Piraten werden sich abmelden, wenn sie Sonntags schon früher abreisen. Du kannst es zwar verlangen, aber Du kannst Dich nicht darauf verlassen, dass es eingehalten wird. Bei Deiner Formulierung müssen alle Ausgänge ständig mit Kontrollen besetzt sein um eine Anfechtung des BPTs zu vermeiden. Schwan 10:46, 5. Apr. 2010 (CEST)
Das ist tatsächlich so und das kenne ich so auch aus anderen Vereinen. :-) Mal schauen, ob man das verbessern kann... --Sbeyer 20:37, 5. Apr. 2010 (CEST)
Ich hoffe, ich habe das nun verbessert. --Sbeyer 23:57, 5. Apr. 2010 (CEST)
Die 50%-Regel ist denk ich nur für Extremfälle. Meist wir es klar sein, dass sie nicht zum Einsatz kommt. --Trias 22:47, 4. Apr. 2010 (CEST)