Archiv:2010/Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA
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- Titel = Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA
- Änderungsantrag Nr.
- T084
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §12 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, im ersten Satz von Abschnitt A §12 Absatz 1 das Vorkommen von "einer 2/3 Mehrheit" in "einfacher Zweidrittelmehrheit, jedoch mindestens der Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Piraten," zu ändern.
Alte Fassung:
- (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Neue Fassung:
- (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einfacher Zweidrittelmehrheit, jedoch mindestens der Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Piraten, beschlossen werden.
- Begründung
Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert, und sagt:
- einfache Zweidrittelmehrheit, d.h. Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt.
- mindestens die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, d.h. mindestens 50% der Anwesenden müssen für den Antrag stimmen.
Zwei Extrembeispiele:
- Enthalten sich mehr als 50% der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, so kann ein Antrag nicht durchkommen.
- Enthalten sich genau 50% der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt.
Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Ausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn es aber zu vielen Mitgliedern egal ist (mehr als 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. So eine Regelung findet man bspw. auch im Grundgesetz Art. 115a.
- Achtung Kollisionen
„* [[Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA ohne Zustimmungsquorum“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST) (logisch)
- Bmstettin 22:33, 3. Apr. 2010 (CEST)
- TheRonin
- Trias
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (Bisher nur einfache 2/3 mehrheit, 50% regelung finde ich doof)
- --Buccaneerps 11:56, 4. Apr. 2010 (CEST) s.u.
- Anthem
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Änderungshistorie am Antrag selbst
- Sbeyer 09:46, 4. Apr. 2010 (CEST): von der Satzung vorgeschlagene geschlechtsneutrale Bezeichnung "Piraten" statt "Mitglieder" verwendet. Anmerkung: Mal sind es in der Satzung Mitglieder und mal Piraten (inkonsistent), aber im Paragraph 12 sind es Piraten.
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
50%-Quorum (Mehrheit der anw. Mitglieder)
Ich bin mir übrigens unsicher, ob das 50%-Quorum sinnvoll ist und würde das sogar herausnehmen oder einen Konkurrenzantrag stellen, wenn dies auf vielfache Kritik stoßen sollte. -- Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Um deine Frage zu beantworten: Nein es ist nicht sinnvoll. Grund: Du schaffst damit die Möglichkeit eines Abstimmungsparadoxons. Aber auch mit einem Zustimmungsquorum finde ich es persönlich sinnlos, da eine Enthaltung für mich (analog zur geltenden Rechtsprechung und zur aktuell gültigen Satzungslage) eben keinen Einfluss auf das Ergebnis haben soll. Anthem 13:45, 4. Apr. 2010 (CEST)
Nicht präzise
Nochmal Zitat Wikipedia: "Unterschieden wird zwischen einfachen und qualifizierten Zweidrittelmehrheiten. Letztere werden nur erreicht, wenn (mindestens) zwei Drittel der Mitglieder des beschließenden Gremiums zustimmen. Bei einfachen Zweidrittelmehrheiten genügen die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder."
Die Definition der Zwei-Drittel-Mehrheit ist eindeutig: *Zustimmung* von Zwei-Dritteln (-> Enthaltungen sind quasi Nein), einfach ändert daran nichts, rein gar nichts. --Buccaneerps 11:58, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Du hast Recht. Eine Änderung, die das Prozedere genau erklärt und keine an verschiedenen Stellen verschieden definierten Begriffe verwendet, ist besser. Was hältst du oder haltet ihr von:
- (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag beschlossen werden. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit von den anwesenden und stimmberechtigten Piraten, die sich nicht enthalten, notwendig, mindestens jedoch die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Piraten.
- Präziser? --Sbeyer 14:25, 4. Apr. 2010 (CEST)
pro/contra: Argument 2 (bitte kurz benennen)
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