Archiv:2010/Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §12 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, im ersten Satz von Abschnitt A §12 Absatz 1 das Vorkommen von "einer 2/3 Mehrheit" in "einfacher Zweidrittelmehrheit, jedoch mindestens der Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder," zu ändern.

Alte Fassung:

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Neue Fassung:

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einfacher Zweidrittelmehrheit, jedoch mindestens der Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, beschlossen werden.
Begründung

Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert, und sagt:

  • einfache Zweidrittelmehrheit, d.h. Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt.
  • mindestens die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, d.h. mindestens 50% der Anwesenden müssen für den Antrag stimmen.

Zwei Extrembeispiele:

  • Enthalten sich mehr als 50% der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, so kann ein Antrag nicht durchkommen.
  • Enthalten sich genau 50% der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt.

Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Ausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn es aber zu vielen Mitgliedern egal ist (mehr als 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. So eine Regelung findet man bspw. auch im Grundgesetz Art. 115a.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST) (logisch)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

50%-Quorum (Mehrheit der anw. Mitglieder)

Ich bin mir übrigens unsicher, ob das 50%-Quorum sinnvoll ist und würde das sogar herausnehmen oder einen Konkurrenzantrag stellen, wenn dies auf vielfache Kritik stoßen sollte. -- Sbeyer 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST)

pro/contra: Argument 1 (bitte kurz benennen)

Dein Argument ausgeführt?

pro/contra: Argument 2 (bitte kurz benennen)

...