Archiv:2010/Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge streichen

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Version vom 29. März 2010, 13:27 Uhr von DaWi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Mitgliedsbeiträge streichen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 [Streichung]
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den §2 der Finanzordnung ersatzlos zu streichen.

Begründung

Die Piratenpartei hat zwar bereits niedrige Beitragssätze, jedoch werden insbesondere jüngere politisch Interessierte durch finanzielle Forderungen abgeschreckt. Die Möglichkeit zur politischen Partizipation darf nicht von der Brieftasche abhängen. Zudem verursacht der Einzug der Mitgliedsbeiträge und der häufig nachfolgenden Mahnungsschreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei den Schatzmeistern. Es muss auch nicht mehr permanent überprüft werden, ob ein Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug ist und daraus weitere Konsequenzen erwachsen. Mitglieder müssen auch keine Kontodaten mehr angeben oder in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Weniger kritische Daten überhaupt zu speichern ist schließlich ein Thema der Piratenpartei und sollte auch intern praktiziert werden.


Der für das Attribut „Paragraph“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Abschnitt B: §2 [Streichung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Natural - Beitragsbefreiung funktioniert, Anteil von Aktiven würde auch nicht steigen, polit. Arbeit kostet auch Geld.
  3. Bragi Das ist ein Witz, oder?
  4. Jyw 17:49, 25. Mär. 2010 (CET)
  5. Mendoza
  6. Haide F.S.
  7. Georg v. Boroviczeny eher dämlicher Antrag! es gibt die Möglichkeit einer Befreiung
  8. Simon Weiß
  9. MichaelG
  10. Phil Anthrop
  11. Anthem
  12. DaWi 14:27, 29. Mär. 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias
  2. Jonathan Gruner
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Verzug und Mahung

Ich bin zwar prinzipiell dagegen, aber wenn dann sollte auch §3 der Finanzordnung mit Wegfallen, benötigt würde er dann nicht mehr. Benjamin Stöcker

Richtungsentscheidung

Ich denke das ist eine Richtungsentscheidung. Die sollte gut überdacht werden. Wenn man nach Schweden schaut, scheint das gut zu funktionieren, allerdings haben die wohl auch notorisch Probleme mit dem Geld und der Anteil der Aktiven hält sich in Grenzen. Ich kann die Idee nachvollziehen, dass man sich für etwas wo man Geld gespendet hat, auch eher aktiv einbringt als etwas wo man nur "einfach so" Mitglied ist. Auch ist nach deutschen Parteienrecht eine solche Regelung fraglich. Der Bundeswahlausschuss (vulgo: Wächterrat ;) hat afaik eine Partei uA deswegen abgelehnt, weil die keinen Mitgliedsbeitrag und keine "Mitgliederpflichten" definiert. Ich glaube aber, dass eine beitragslose Partei trotzdem möglich ist, man muss sie aber gut planen. Und wir müssten, im Falle einer beitragslosen Partei, unsere Organisation erheblich umstellen, ähnlich wie die Schweden es machen. Das könnte uU Probleme mit den zu erfüllenden Pflichten (Rechenschaftsbericht) geben. Insofern.... zwar dem Anliegen sympathisch gestimmt aber vorerst Enthaltung. Dazu muss es einen breiten Konsens geben. --Trias 14:35, 24. Mär. 2010 (CET)

Des weiteren gibt es ja die Möglichkeit, einen Richtwert zu setzen, der aber nicht verpflichtend ist. Wäre ein Mindestbeitrag von einem Euro verpflichtend, ware politische Partizipation auch definitiv nicht vom Geldbeutel abhängig! --Jonathan Gruner 00:42, 25. Mär. 2010 (CET)

Parteiengesetz

Wir Deutschen haben uns nach dem Parteiengesetz zu richten, was auch immer die Schweden treiben können. § 6 Satzung und Programm "(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über [...] 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder," § 10 Rechte der Mitglieder "(2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt."

Also irgendwelche Pflichten muss der PIRAT laut Satzung haben. Momentan ist mindestens die Zahlung des Mitgliedsbeitrags vorgesehen. In einem anderen Antrag, will man das Wort "Pflicht" ganz aus der Satzung streichen wonach dann nur noch die Beitragszahlungspflich übrig bliebe. Ganz von der Beitragspflicht kann man wohl nicht jeden grundsätzlich entbinden. --Idee 03:05, 25. Mär. 2010 (CET)

Das ist eine interpretatorische Frage. Man muss lediglich Bestimmungen ÜBER die Rechte und Pflichten der Mitglieder enthalten. Das impliziert mE nicht, dass man einen Mitgliedsbeitrag erheben muss. --Trias 15:14, 28. Mär. 2010 (CEST)