Archiv:2010/Antragsfabrik/FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung
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Version vom 13. März 2010, 17:18 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (→Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Verzug und Rückzahlung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung - Abschnitt B: Finanzordnung / § 3 Absatz 2 Satz 1 Verzug und Mahnung (Ergänzung)
- Beantragte Änderungen
Alte Fassung:
(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis
zur Zahlung.
Neue Fassung:
(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.
- Begründung
Rechtsklarheit; es gilt nicht nur einen Teil des fälligen Mitgliedsbeitrages zu entrichten, sondern den ganzen fälligen Mitgliedsbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker (War für mich vorher auch schon klar, aber so noch besser ;))
- Carina 00:57, 7. Mär. 2010 (CET)
- Getiteasy
- Haide F.S.
- Monarch 18:27, 7. Mär. 2010 (CET)
- Trias
- Flexi 17:18, 13. Mär. 2010 (CET)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...