Archiv:2010/Antragsfabrik/FO-§ 3 (2) Verzug-Rückzahlung

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Version vom 13. März 2010, 17:18 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Verzug und Rückzahlung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung - Abschnitt B: Finanzordnung / § 3 Absatz 2 Satz 1 Verzug und Mahnung (Ergänzung)
Beantragte Änderungen

Alte Fassung:

(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung.

Neue Fassung:

(2)Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags.
Begründung

Rechtsklarheit; es gilt nicht nur einen Teil des fälligen Mitgliedsbeitrages zu entrichten, sondern den ganzen fälligen Mitgliedsbeitrag.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (War für mich vorher auch schon klar, aber so noch besser ;))
  2. Carina 00:57, 7. Mär. 2010 (CET)
  3. Getiteasy
  4. Haide F.S.
  5. Monarch 18:27, 7. Mär. 2010 (CET)
  6. Trias
  7. Flexi 17:18, 13. Mär. 2010 (CET)
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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