Archiv:2009/NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Detmold

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  • Für kleinere Plakate bestehen keine detailierten Regelungen. Sie sind aber so anzubringen, daß sie jedweden Verkehr nicht behindern (Hängende Plakate Unterkante 2m).
  • Soweit es sich nicht um Flächen der Stadt Detmold handelt, ist das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
  • Die Plakate sind standsicher aufzustellen. Die Sicht des fließenden Verkehrs darf nicht behindert werden. (sogenanntes Sichtdreieck insbesondere an Kreuzungen/Einmündungen)

Mit freundlichen Grüßen

I.A. Grote

e.grote@detmold.de

Daraus entnehme ich das keine schriftliche genehmigung bei Plakaten von Din A1 oder kleiner benötigt wird, so wie es auch bei Stadt-Lage der fall ist