Archiv:2009/§ 6 Übergangsvorschriften

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Text des Regelentwurfes

  1. Diese Vorschriften finden Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Satzung der Piratenpartei.
  2. Um die Arbeitsfähigkeit der Partei bis dahin zu erhalten, können diese Vorschriften unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen Bundesparteitag,
    1. durch eine öffentliche Abstimmung innerhalb der Partei in Kraft gesetzt werden.
    2. alternativ können die AGs entscheiden, ob sie dieses Regelwerk anwenden wollen oder nicht. Die Regeln gelten dann nur für die AGs, die sich den Regeln anschließen.
  3. Diese Abstimmung wird von der AG Innerparteiliche Transparenz koordiniert und ausgewertet

Diskussion

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Arvid Doerwald 11:35, 8. Okt. 2009 (CEST) </span>