Archiv:2009/§ 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft
Text des Regelentwurfes
- Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.
- Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente:
- Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
- Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
- Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
- Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
- Jede AG berichtet mindestens alle sechs Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten
- Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren durch Wahl der AG Mitglieder
- Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat
- Die Koordinatoren sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
- Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein
- Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen.
- Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.
Diskussion
Eine AG ist weder Selbstzweck noch Fun-Club. Es geht darum, positive Ergebnisse für die Partei zu erzielen. Nachfolgend wird geregelt, wie dieser Ergebnisse der Öffentlichkeit während der Entstehung verfügbar gemacht werden. Transparenz ist bei der gesamten Parteiarbeit ein Schlüsselbegriff und sollte unbedingt gefordert und eingehalten werden.
- Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.
- Wie eine AG ihre Arbeit organisiert, bleibt ihr überlassen. Ob sie online oder offline arbeitet, sich regelmäßig oder unregelmäßig trifft, sich in Teams gleidert oder ähnliches, darauf nehmen diese Regeln keinerlei Einfluss. Was aber jede AG liefern muss, sind die beiden nachfolgend genannten Dokumente:
- Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente:
- Es ist nicht festgeschrieben, was passiert wenn eine AG dem nicht nachkommt. Es ist auch nicht festgeschrieben, was passiert, wenn die geforderten Dokumente nur in einer Form vorliegen, die der AG-Rat als unzureichend empfindet. Bitte nachholen! --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Vorschlag: Nur wenn die Dokumente nicht fristgerecht erstellt werden, darf der AG-Rat der AG den Status "stillgelegt" zuweisen. --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Dies sorgt dafür, dass die AGs regelmäßig Lebenszeichen geben. Es zwingt die AGs aber nicht umfangreiche Dokumente zu erstellen. Da den AGs aber vermutlich an einer gute Einordnung gelegen ist, werden die Dokumente schon die wichtigsten Informationen enthalten. Notfalls kann der AG-Rat noch nachfragen. --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Argh, jetzt bin ich selber drauf reingefallen, dass es dafür ja nen eigenen Paragraphen gibt. Aber ich fänds trotzdem gut, wenn nochmal betont wird, dass die Zuordnung des Status unabhängig von der Qualität der eingereichten Protokolle ist. --Wobble 12:40, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Vorschlag: Nur wenn die Dokumente nicht fristgerecht erstellt werden, darf der AG-Rat der AG den Status "stillgelegt" zuweisen. --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
- In der Agenda schreiben die Koordinatoren auf, was im nächsten Quartal durch die AG bearbeitet und erreicht werden soll. Dabei wird die vorhergehende Agenda fortgeschrieben oder korrigiert.
- es ist nicht immer möglich eine Agenda zu haben. Z.B. AG Presse, das sind Tages aktuelle Themen die nicht vorhergesagt werden können, daher würde ich das einschränken. "Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird, sofern das Thema der AG eine geplante Arbeit zulässt." Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
- In der Agenda schreiben die Koordinatoren auf, was im nächsten Quartal durch die AG bearbeitet und erreicht werden soll. Dabei wird die vorhergehende Agenda fortgeschrieben oder korrigiert.
- Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
- Das Protokoll dient der Berichterstattung über die Arbeit der vergangenen sechs Wochen. Dort wird aufgeführt, was die AG gemacht hat, welche Ergebnisse dabei entstanden sind, welche (personellen oder inhaltlichen oder organisatorischen) Änderungen es in der AG in den vergangenen sechs Wochen gegeben hat.
- Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
- Agenda und Protokoll müssen synchronisiert werden, so das klar wird, welchen Bezug ein Protokoll zu reinem Punkt auf der Agenda hat.
- Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer Form elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
- Das dienst dazu, die Arbeit einer AG über längere Zeiträume zu verfolgen, sich einarbeiten zu können, die Entscheidungsfindung über Beschlussvorlagen zu erleichtern.
- um es übersichtlich zu halten, sehe ich keinen Grund warum man es nicht auf das wiki beschränken sollte, sonst hat man alle Unterlagen wieder an unterschiedlichen Orten. Vorschlag: "Diese Dokumente müssen auf der AG Seite zugänglich gemacht und archiviert werden." Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Das dienst dazu, die Arbeit einer AG über längere Zeiträume zu verfolgen, sich einarbeiten zu können, die Entscheidungsfindung über Beschlussvorlagen zu erleichtern.
- Jede AG berichtet mindestens alle sechs Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten
- Siehe oben!
- 6 Wochen klingt für mich ein wenig kurz als Intervall. Ich denke, dass es reicht einen solchen Bericht quartalsweise zu publizieren --GargleBlaster 09:40, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Siehe oben!
- Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren durch Wahl der AG Mitglieder
- Die Mitglieder einer AG wählen ihre(n) Koordinator(en) mindestens einmal jährlich. Das Ergebnis ist im Protokoll und auf der Wikiseite der AG zu veröffentlichen.
- Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat
- Unabhängig von der den Koordinatoren durch die Mitglieder einer AG zugebilligte Rolle stehen die Koordinatoren als Ansprechpartner für die AG zur Verfügung. Das gilt sowohl für Anfragen Dritter, als auch des AG-Rates.
- Die Koordinatoren sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
- Um definierte Ansprechpartner für den AG-Rat zu haben, haben wir diese Lösung gewählt.
- Eine Person darf gleichzeitig in in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein
- Damit soll Ämterhäufung, Interessenkollision und Ansammlung von Macht vermieden werden.
- Ich sehe nicht das ein Koordinator macht hat aber ok, Interessenkollision ist auch möglich. Ich sehe noch einen anderen Punkt, einer der sehr Aktiv bei der AG Kommunikation ist und sich in thematisch ähnlichen AGs auskennt und eine weitere AG gründen will, sollte dies kein Hinderungsgrund sein. Vorschlag: "Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als Koordinator tätig sein, es sei denn, es sind nicht genug Mitglieder in der AG die diese Position übernehmen können" Paulbln 14:47, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Damit soll Ämterhäufung, Interessenkollision und Ansammlung von Macht vermieden werden.
- Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen.
- Die AGs können, zum Beispiel um ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden, oder aus anderen Gründen, Regeln für die Aufnahme neuer AG-Mitglieder vorschreiben.
- Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.
- Die Regel sollen allen Mitgliedern die Chance geben, sich an der AG zu beteiligen. Es kann jedoch sein, dass zum Beispiel eine AG Recht sich vorbehält Volljuristen als Mitglieder aufzunehmen, für eine andere AG könnte des Besitz eines Motorradführerscheins oder eines Kapitänspatents eine Voraussetzung sein. Der AG-Rat wird darauf achten, dass zwischen dem verfolgtem Zweck der AG und den Aufnahmeregeln keine Diskrepanz entsteht.
- Es ist nicht festgeschrieben, was passiert wenn eine AG dem nicht nachkommt. Es ist auch nicht festgeschrieben, was passiert, wenn die geforderten Dokumente nur in einer Form vorliegen, die der AG-Rat als unzureichend empfindet. Bitte nachholen! --Wobble 12:32, 9. Okt. 2009 (CEST)
Bezüglich §2.7 und §2.8: Genau das wird ein Grund sein, um Leute aufgrund von mangelnder Fachkenntnis auszugrenzen, auch wenn diese einen durchaus wichtigen Punkt für die AG haben. Ich halte dies für absolut nicht basisdemokratisch, hier die Möglichkeit zu schaffen Menschen aufgrund von Eigenschaften, ob diskriminierend oder nicht auszugrenzen. Zumindest zu einer Diskussion innerhalb der AG sollte niemandem der Zugang verwehrt bleiben. Mir ist durchaus klar das dies eine Behinderung sein kann und das man trotzdem eine Lösung finden muss um zwischen Basisdemokratie und Kompetenzen einen Weg zu finden. Darum finde ich es wäre sinnvoller, beispielsweise eine Strukturierung in SubAGs oder TaskForces vorzuschreiben umsomit den Benutzern die Möglichkeiten lassen ein Kompetenzteam zu bilden welches Leute ausschliessen darf, beziehungsweise, deren Ernennung bspw von den Koordinatoren übernommen wird.--Isabaellchen 01:04, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Schau Dir mal die AG Recht an! Fühlst Du Dich deswegen ausgeschlossen? Ich bin froh, wenn wir Spezialistengremien haben, die bestimmte Leistungen zur Verfügung stellen. An der Diskussion wirst Du sicherlich teilnehmen können, aber verstehst Du dafür genug? Jedem sind in irgendeiner Form Kompetenzgrenzen gesetzt; dies anzuerkennen halte ich für wichtig, um produktiv zu sein. Aber: Ich denke, es werden nciht viele AGs sein, die dies betrifft. Arvid Doerwald 01:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Nein ich denke nicht, dass ich auf dem Niveau eines Volljuristen mitreden kann, aber wie soll ich denn von aussen Input in die AG einbringen? Zumindest eine Art offenes Portal sollte es geben.--Isabaellchen 02:00, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Jede AG soll ein Wiki und ggf. ein Forum und eine ML unterhalten. Die Ansprechpartner sind zu benennen. Damit bestehen doch ganz gute Kontaktmöglichkeiten. Arvid Doerwald 09:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Allerdings könnte man festschreiben, dass in jeder AG auch Nicht-Mitglieder diskutieren dürfen und bei allen Treffen (sowohl online, wie auch offline) dabei sein dürfen. --Wobble 15:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Das wäre wünschenswert. Wohl aber mit dem Grundsatz das eine AG eigene TaskForces benennen kann die dann für sich abgeschlossen agieren, also das diese dann auch Mitglieder ausschliessen dürfen --Isabaellchen 17:14, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ich finde den oben getätigten Vorschlag gut. Zum Beispiel gibt es Bereiche wie das Gesundheitswesen, wo jeder irgendwie irgendwas zu sagen kann. Die Bildung von kleineren Einheiten zum Ausarbeiten von Spezialthemen (es kann ja eine zweite Sub-AG gegründet oder im Wiki diskutiert werden) erscheint mir als Lösung sinnvoll. Besten Dank ;) --GargleBlaster 09:49, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Das wäre wünschenswert. Wohl aber mit dem Grundsatz das eine AG eigene TaskForces benennen kann die dann für sich abgeschlossen agieren, also das diese dann auch Mitglieder ausschliessen dürfen --Isabaellchen 17:14, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Allerdings könnte man festschreiben, dass in jeder AG auch Nicht-Mitglieder diskutieren dürfen und bei allen Treffen (sowohl online, wie auch offline) dabei sein dürfen. --Wobble 15:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Jede AG soll ein Wiki und ggf. ein Forum und eine ML unterhalten. Die Ansprechpartner sind zu benennen. Damit bestehen doch ganz gute Kontaktmöglichkeiten. Arvid Doerwald 09:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Nein ich denke nicht, dass ich auf dem Niveau eines Volljuristen mitreden kann, aber wie soll ich denn von aussen Input in die AG einbringen? Zumindest eine Art offenes Portal sollte es geben.--Isabaellchen 02:00, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Da nur §1.6.4 die Gründungen von anerkannten AGs beschränkt, und dort nichts von konkurrierenden AGs steht, könnte man zur Not eine konkurrierende AG gründen. --Wobble 15:25, 7. Okt. 2009 (CEST)
Links zur Diskussion
- Allgemeine Diskussion
- § 1 Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
- § 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft
- § 3 Aktivität, Stilllegung und Beendigung einer Arbeitsgemeinschaft
- § 4 Rechte der Arbeitsgemeinschaften
- § 5 Beilegung von Streitigkeiten
- § 6 Übergangsvorschriften
Arvid Doerwald 11:35, 8. Okt. 2009 (CEST) </span>