Antworten/Internetsperren
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⟾ Internetsperren
⟾ Netzsperren umgehbar
⟾ Löschen funktioniert
⟾ Löschen ist besser
⟾ Aufwand vs. Kapazität
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⟾ Stoppseite = Navigation
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⟾ Strafvereitelung fördert Kindesmissbrauch
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⇒ Fb Datenschutz wie?
⇒ Fb Welche Gefahren
⇒ Fb Lösung Datenschutz
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=> Kernenergie gefährlich
=> Endlagerung ungelöst
=> bessere Alternativen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorbemerkung
- 2 Internetsperren sind leicht zu umgehen
- 2.1 Behauptung 1: Auch wenn es möglich ist, Internetsperren zu umgehen, es bleibt keine Alternative
- 2.2 Behauptung 2: Sperren sind Zugangserschwernisse für Normalnutzer
- 2.3 Behauptung 3: Die Einrichtung eines alternativen DNS-Servers gelingt nur Experten
- 2.4 Behauptung 4: Dann müssen alle DNS-Server filtern
- 3 Löschen funktioniert
- 3.1 Behauptung 5: Seiten im Ausland lassen sich nicht löschen
- 3.2 Behauptung 6: In vielen Ländern ist KiPo nicht verboten
- 3.3 Behauptung 7: Seiten, die nicht gelöscht werden, sprechen für Internetsperren
- 3.4 Behauptung 7: Löschen funktioniert nicht schnell genug
- 3.5 Behauptung 8: wenn nicht gelöscht werden kann ist sperren besser als gar nichts zu tun
- 3.5.1 Die Behauptung, wenn man keinen Schritt weiter kommt wäre es besser, drei zurück zu gehen, als stehen zu bleiben, ist hanebüchen
- 3.5.2 Die Behauptung, wenn man nicht zielführend voran kommt wäre es besser, Kontraproduktives zu tun, als nichts zu machen, ist absurd
- 3.5.3 Ignoranz ist KEIN Argument!
- 4 Löschen ist besser als Sperren
- 5 Die Sperr-Liste wird bekannt werden
- 6 Die Stopp-Seite ist eine Navigations-Hilfe
- 7 Automatische Abfrage der Seiten, die auf die Umleitungsseite umgebogen werden
- 8 Der Aufwand einer Sperre zieht Kapazität von der Löschung ab
- 9 Missbrauchsopfer selbst sprechen sich gegen Internetsperren aus
- 10 Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung
- 11 Strafvereitelung fördert mittelbar Kindesmissbrauch
- 12 Fazit: Internetsperren sind KONTRAPRODUKTIV! => Strafverfolgung und Löschen STATT Sperren
Vorbemerkung
Die erste Version dieser Seite entstand in der Diskussion mit Dr. Stefan Eisel auf seinem Blog. Sie orientiert sich auch stark an dem Blog-Beitrag Internetsperren sind NICHT wirkungslos und Löschen reicht nicht! von Logos.
Mitarbeit, konstruktive Kritik und Erfahrungsbericht sind natürlich gerne gesehen!
Klammernerklärung
- () sind halt normale Klammern
- [] sind Platzhalter. Hier fehlt noch was oder muß noch recherchiert werden
- {} enthalten Kommentare
Argumentationsrichtung
Die hier gewählte Argumentationsrichtung zielt einzig und allein darauf ab, ob und in wiefern Internetsperren dem Anspruch der Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation und der Bewahrung des Kindeswohls gerecht werden und lässt Vorbehalte hinsichtlich der Implementierung einer technischen Infrastruktur außen vor, die aufgrund der ihr innewohnenden Intransparenz zensorischem Missbrauch Tür und Tor öffnet! Die Begründung für Letztgenanntes hier hier, 4. und 5.Absatz, zu finden.
Weiterführendes
Jenseits der speziellen Argumentationslinie finden sich im Folgenden weiterführende Links:
- Löschen statt sperren - 10 Gründe gegen das Zugangserschwerungsgesetz
- Stellungnahme_Internetzensur
- Argumentation#Internetzensur
- Auch legale Webseiten werden gesperrt werden
- Zensursula-Linksammlung von Pirat Logos
- per DIIGO von Logos http://www.diigo.com/user/pirat_logos/ZugErschwG
- per delicious von Logos http://delicious.com/Pirat_Logos/ZugErschwG
Internetsperren sind leicht zu umgehen
Es reicht, den DNS-Server, den der eigene Computer normalerweise benutzt, auf einen alternativen, ungefilterten Server umzustellen.
Behauptung 1: Auch wenn es möglich ist, Internetsperren zu umgehen, es bleibt keine Alternative
Postulat der Alternativlosigkeit prinzipiell verfehlt
Aus abstrakter/prinzipieller Sicht: Das Postulat der angeblichen "Alternativlosigkeit" ist erfahrungsgemäß praktisch immer verfehlt --Logos 22:23, 1. Jan. 2012 (CET)
Löschen ist offensichtliche Alternative
Allein die Möglichkeit, solche Seiten zu Löschen, d.h. auf den hostenden Servern die entsprechenden Dateien zu entfernen, widerlegt die Behauptung:
Der Aufwand, der zur Implementierung einer technischen Infrastruktur von Internetsperren gesteckt werden müsste, kann ungleich sinnvoller und vor allem Zielführender in die Löschungsbemühungen gesteckt werden. Die Abteilung, die beim BKA für die Sichtung und Löschung solcher Webseiten zuständig ist, kann aufgestockt werden. Es kann eine Löschinfrastruktur aufgebaut werden, durch die das Löschverfahren beschleunigt werden kann. Von anderen Problembereichen des Internets kann gelernt werden, so sind Banken unglaublich effektiv bei der Löschung von Phishingseiten - und zwar weltweit. Das BKA kann die Anweisung erhalten, auch im Ausland energisch zur Löschung entsprechender Inhalte aufzufordern. Wenn das nicht funktioniert oder gar diplomatische Probleme mit sich bringt, kann international Druck aufgebaut werden.
Behauptung 2: Sperren sind Zugangserschwernisse für Normalnutzer
"... ist Sperren ein sinnvolles Hilfsmittel, denn Sperren – auch wenn sie von erfahrenen Nutzern umgangen werden können – sind Zugangserschwernisse für Normalnutzer." vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU[1]
Kindesmissbrauchsschausüchtige sind alles Mögliche, nur keine Normaluser
Kindesmissbrauchsschaugeile sind triebgesteuerte Süchtige mit hoher krimineller Energie und alles andere als "Normalnutzer" {diese Gleichsetzung ist ein Unverschämtheit}
Behauptung 3: Die Einrichtung eines alternativen DNS-Servers gelingt nur Experten
Auch Laien können Netzsperren leicht umgehen: Eine Google-Suche zu den Stichworten "Internetsperren umgehen" liefert (Stand: 01.01.2012) als erstes Ergebnis das Youtube-Video Internetsperren umgehen in 27 Sekunden, dass die Umgehung für Windows XP erklärt, auch Windows 7 findet sich mit entsprechender Erweiterung des Suchworts schnell.
Mit anderen Worten: Jeder, der möchte, kann die Sperren schnell und problemlos umgehen. Dazu braucht man keine besondere Fachkenntnis.
Behauptung 4: Dann müssen alle DNS-Server filtern
- Das ist unmöglich, weil das Internet macht an der Landesgrenze nicht halt. Selbst wenn jeder deutsche DNS-Server entsprechend gefiltert werden könnte, bliebe die Möglichkeit, ausländische DNS-Server zu nutzen.
- Im übrigen lassen sich "private DNS-Server" aufbauen, die prinzipiell keinem Zugriff unterliegen --Logos 22:23, 1. Jan. 2012 (CET)
Löschen funktioniert
Löschen von Web-Inhalten ist weder eine technische Unmöglichkeit noch bedarf es der Implementierung einer neuen, aufwändigen und teuren technischen Infrastruktur (wie Internetsperren), sondern ist im Gegenteil Alltagsgeschäft – immer, wenn ein Inhalteanbieter seinen Hoster wechselt oder sein Angebot beendet, werden die entsprechenden Dateien auf dem hostenden Server gelöscht.
Aber das Ausland, Indien und überhaupt:
Behauptung 5: Seiten im Ausland lassen sich nicht löschen
"...dass eine Vielzahl der nach deutschem Strafrecht verbotenen kinderpornographischen Internetangebote auf Servern im Ausland beheimatet ist und nur dort die Löschung veranlasst werden kann." - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU
Durch Fakten und Realität widerlegt
Entsprechende Aktionen haben bewiesen, dass sich auch im Ausland Seiten löschen lassen:
- Eco: Löschen funktioniert zu 98%
- Löschen statt verstecken: Es funktioniert!
- BKA: Löschen von Kinderporno-Seiten im Ausland funktioniert
Löschen von Phishung-Seiten funktioniert weltweit
Im Falle von Phishing-Seiten ist eine Löschung weltweit – ganz egal wo die gehostet werden – de facto innerhalb von Stunden möglich ist. Bis heute ist das Internetsperren-Apologeten-Lager die schlüssige Begründung schuldig geblieben, warum dann eine Löschung bei „kipo-Seiten“ angeblich nicht möglich sein soll.
Inlandssperren untergraben Glaubwürdigkeit der Behauptung
Wenn der Verweis aufs Ausland ein valides Argument wäre, dann müssten im Inland Sperren völlig ausgeschlossen sein, da hier die bemängelte Rechtshoheit vorhanden ist. Das war aber nicht vorgesehen. {was den Auslandsverweis völlig unglaubwürdig macht}
Behauptung 6: In vielen Ländern ist KiPo nicht verboten
Diese Unwahrheit kam wieder von Fr. von der Leyen
Tatsächlich ist KiPo nahezu weltweit verboten
In Wahrheit ist pervers motivierte Kindesmissbrauchsdokumentation in nahezu allen Staaten der Erde verboten! Auch in Indien, selbst wenn Fr. von der Leyen das Gegenteil behauptete. {auch diese erneuten Falschdarstellungen von Fr. von der Leyen, die an Lügen grenzen, sind im allerbesten Fall durch gröbste Inkompetenz zu entschulden. Das wären weitere Belege, dass Fr. von der Leyen und alle, die Ähnliches behaupteten, überhaupt nicht wissen, wovon sie schwadronieren. Und solche Leute wollen und machen Gesetze – ein Wahnsinn!}--Logos 12:14, 2. Jan. 2012 (CET)
Behauptung 7: Seiten, die nicht gelöscht werden, sprechen für Internetsperren
Zitat von Eisel folgt noch
Auch bei Internetsperren bleiben Seiten ungesperrt
Selbst bei Internetsperren muss man davon ausgehen, dass nicht alle fraglichen Inhalte erfasst werden – auch da werden Seiten ungesperrt bleiben
Demokratie, Bürgerrechte und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Nicht jedes Übel unserer Gesellschaft kann völlig ausgemerzt werden. Es gilt, sich die Frage zu stellen, welchen Preis man für die bedingungslose Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdokumentationen zu zahlen bereit ist: der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden!
Morde sind verboten und werden i.A. gerichtlich geahndet. Dennoch geschehen Morde und manche Mörder bleiben, aus welchen Gründen auch immer, straffrei. Wäre der Verweis auf Letztgenannte ein stichhaltiges Argument für die Einführung eines totalen Überwachungsstaates, bei dem JEDER, auch Politiker, rund um die Uhr, auf Schritt und d Tritt (auch zu Hause) und 365 Tage im Jahr überwascht werden? Nein, denn eine Demokratie muss es einfach aushalten, dass sich aufgrund einer freiheitlich-demokratischen Verfassung und deren Bürgerrechte nicht jede Straftat verhindern oder verfolgen lässt. {Wer das nicht kapiert, hat fundamentale Zusammenhänge eines Rechtsstaates mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verstanden. Hr. Eisel, das galt ihnen!}
Behauptung argumentativ verfehlt
In wiefern der Verweis auf nicht oder nicht schnell genug gelöschte Seiten selbst abseits der vorgeannten Widerlegungen ein Argument für Maßnahmen darstellen soll, welche
- die Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation,
- das Wohl und den Schutz des Kindes und
- rechtsstaatliche Prinzipien
konterkarieren, erschließt sich nicht einmal ansatzweise.
Behauptung 7: Löschen funktioniert nicht schnell genug
Internetsperren greifen auch nicht unmittelbar ab Einstellung
Auch Internetsperren "greifen" (nicht im Sinne einer indentierten Wirksamkeit, sondern der technischen Einspielung der Sperrseiten) frühestens ab Kenntnisnahme durch das BKA. Dem wird ein unabsehbarer Zeitraum vorausgegangen sein, wo nicht gesperrt wurde.
Wann genau ist es "schnell genug"?
Großes Rätselraten
Warum erst dann?
Woran orientiert sich die zeitliche Festlegung und mit welcher Begründung? Insbesondere unter Berücksichtigung des ersten Punktes
besser schnell unwirksam und kontraproduktiv als etwas langsamer nachhaltiv?
substanzlose Symbolpolitik vor nachhaltigen Maßnahmen wie Strafverfolgung und Löschen (mit genau dieser Prioritätenreihenfolge!)?
Behauptung 8: wenn nicht gelöscht werden kann ist sperren besser als gar nichts zu tun
"Im Unterschied zu Ihnen halte ich es nicht für richtig, untätig zu bleiben, wenn das Löschen kinderpornographischer Seiten garnicht oder nicht zeitnah möglich ist. Dann halte ich das Sperren als Zugangserschwerung für sinnvoll und vertretbar." - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU [2]
Die Behauptung, wenn man keinen Schritt weiter kommt wäre es besser, drei zurück zu gehen, als stehen zu bleiben, ist hanebüchen
Die Behauptung, wenn man nicht zielführend voran kommt wäre es besser, Kontraproduktives zu tun, als nichts zu machen, ist absurd
Ignoranz ist KEIN Argument!
Nur mit sturer, purer Ignoranz gegenüber allen Argumenten, die den kontraproduktiven Charakter der Internetsperren belegen, kann man dennoch weiter Internetsperren das Wort reden.
Löschen ist besser als Sperren
Sowohl Internetsperren-Befürworter wie auch -Gegner sind sich einig, dass der Dreck aus dem Netz muss - bei dem "Wie" gehen die Ansichten auseinander
Der Dreck muss aus dem Netz
Dieses Originalzitat stammt von B. Zypris. Wie uneignet dieser Ausspruch als Argument für Internetsperren ist, demonstriert die unbestrittene Tatsache ist, dass durch Internetsperren der Dreck gerade nicht aus dem Netz entfernt wird, sondern durch Verzicht aufs Löschen bewußt im Netz verbleibt. {Das Zitat von B. Zypries zeugt von deren himmelschreiender Inkompetenz - repräsentativ für viele Internetsperrenbefürworter: Auch hier wieder ein Beispiel, wie Anspruch und Wirklichkeit der Internetsperrenbefürworter im krassen Gegensatz zueinander stehen!} --Logos 23:48, 1. Jan. 2012 (CET)
Konsequentes Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie
Als "Argument" für Internetsperren von Ursula von der Leyen vorgebracht. In Wahrheit aber könnten Internetsperren von einem „konsequenten Vorgehen“ kaum weiter entfernt sein, weil
- das Hauptproblem, nämlich der faktische Missbrauch im REALEN Leben, überhaupt nicht angegangen wird und
- noch nicht einmal die Verbreitung der abartig motivierten Dokumentation von Kindesmissbrauch im Internet wirksam bekämpft, sondern sogar noch unterstützt wird
{Auch dieses Scheinargument zeugt von ähnlicher Inkompetenz, wie zuvor B. Zypries}
Phrase: Ein Zeichen setzen
Auch wieder von Fr. von der Leyen... [weiteres folgt)
Demnächst neues Mordverbot als Zeichen?
Damit wirklich klar wird, dass Morden nun tatsächlich unerwünscht und verboten ist? Sind solche "Zeichen" (=>Symbole =>Symbolpolitik!) nicht eine Bankrotterklärung, dass es an der Strafverfolgung besagter Verbote substanziell mangelt?
Warum nicht durch Ziel führende Maßnahmen ECHTE Zeichen setzen?
Das sind Prävention, priorisierte Strafverfolgung und Löschen! In dieser Reihenfolge.
Phrase: Das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein
„Das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein“ Ursula von der Leyen (CDU) im Gespräch mit der FAZ
"Was in der freiheitlichen Demokratie offline verboten ist, kann nicht online erlaubt werden." Hr. Eisel von der CDU [3]
Das Internet war nie, ist nicht und wird nie ein rechtsfreier Raum sein
- Internet - ein rechtsfreier Raum?
- Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum
- Das Internet - ein rechtsfreier Raum? von Rigo Wenning, Assessor jur. und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik
- Von wegen "rechtsfreier Raum" Internet Ein Gericht hat Stefan Niggemeier verurteilt, in seinem Blog üble Kommentatoren zu stoppen. Ein Datenschützer will ihm die Art, auf die er es versucht, nun verbieten
- Phrasen-Kritik - Das Internet ist kein rechtsfreier Raum "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!", fordern deutsche Politiker und Lobbyisten seit Jahren. ... Tatsächlich verschleiert das Gerede vom rechtsfreien Raum die wahren Probleme.
Ganz zu Schweigen von Heerscharen von Abmahnanwälten, die sich aufgrund des Internets ihr Leben finanzieren
Warum erledigen die Strafverfolgungsbehörden so schlecht ihren Job?
Warum sind die Strafverfolgungsbehörden personell derart beschämend schlecht aufgestellt?
Die politischen Sperrenbefürworter in Regierungsverantwortung versuchen den Eindruck zu erwecken, als ob ihnen die Bekämpfung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation und der Bewahrung des Kindeswohls wichtig wäre. Wie aber wollen die Sperrenbefürworter den Widerspruch zwischen diesen Worte und der Tatsache auflösen, dass in der gesamten Bundesrepublik nur 6,3 Stellen einschlägig beschäftigt sind? {Taten sagen mehr als 1000 Worte!}
Phrase: Denkt denn keiner an die Kinder?
http://www.gedankenstuecke.de/archives/2148-Denkt-denn-keiner-an-die-Kinder!.html
Dann tut es doch, anstatt nur davon zu reden: Denkt doch wirklich an die armen Kinder
Wie bringen sie Sperrenapologeten ihr angebliche Sorge um das Kindeswohl mit der Tatsache in Einklang, dass sie sich in Ignoranz gegenüber allen Argumenten flüchten, welche belegen, wie Internetsperren das Kindeswohl konterkarieren:
- Missbrauchsopfer selbst sprechen sich gegen Internetsperren aus
- Automatische Abfrage der Seiten, die auf die Umleitungsseite umgebogen werden
- Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung
Die Ignoranz gegenüber den Stimmen der Opfer widerlegt das angebliche Bemühen ums Kindeswohl
Erneut im Widerspruch zueinander stehen die behauptete Sorge ums Kindeswohl und die Tatsache, dass die Sperrenbefürworter von sich aus nicht auf die Opfer zugehen und sogar der Initiative der Missbrauchsopfer nach Meinungsaustausch oder dem Verweis auf deren Ablehnung mit Ignoranz begegnen
Die Sperr-Liste wird bekannt werden
Erfahrungsgemäß wird früher oder später die Liste öffentlich bekannt - wie z.B. die geleakte dänische Sperr-Liste. Und selbst, wenn alle Beteiligten Personen - immerhin zahlreiche, große Firmen, die Provider, und das BKA - mittels strengsten Sicherheitsvorkehrungen und gutem Schutz gegen Hacker oder dergleichen dafür sorgen, dass das Original der Liste tatsächlich geheim bleibt, wird der Inhalt der Liste zumindest teilweise trotzdem bekannt. Es ist nämlich nicht schwer, ein Programm zu schreiben, das beispielsweise generisch Domainnamen erzeugt und dann einmal von einem gefilterten und einmal von einem freien DNS-Server abfragt und die Antworten vergleicht. Wann immer der gefilterte auf den Stoppschildserver verweist, hat man ein Element der Liste gefunden. Für manche TLDs gibt es auch Listen aller vergebenen Domains, so dass tatsächlich die gesamte Sperrliste für diese TLD abgefragt werden können.
Das ist aber doch aufwendig. Laien können das nicht.
Das müssen Laien auch nicht können. Wenn es nur einer tut und die Liste veröffentlicht, gibt es die 'Einkaufsliste für dokumentierten Kindesmissbrauch' und kann dann auch von Laien abgerufen und genutzt werden.
Unübersehbare Stoppschilder sind für perverse Kindesmissbrauchsschauwillige ein willkommener Hinweis, dass sich dort womöglich das Gesuchte findet – Stoppschilder als Navigationssignal:
siehe auch den Telepolis-Artikel Musik in den Ohren eines Perversen
Vergangene Erfahrungen widerlegen die Anziehung
Der Hinweis, Internetsperren würden mögliche Nutzer erst anziehen, ist uralt und wurde schon lange vom dem Internet gegen die Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften gebraucht. Würde man dieser Logik folgen, dürfte eines keinerlei gesetzliche Verbote geben, weil dies potentielle Täter erst motivieren würde - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU
Widerlegung:
- Die Einlassung, ein Argument wäre [ur-]alt, war noch nie in der Geschichte der Mneschheit ein schlüssiges/stichhaltiges Gegenargument. Die Erkenntnis, dass 1 und 1 zwei sind, ist so alt wie die Menschheit rechnen kann - und mit dem Verweis auf dieses Alter gilt das nun nicht mehr? {Hanebüchen, Hr. Eisel, haarsträubend und absurd!}
- Der letzte Satz ist abseits seiner Undifferenziertheit allein deswegen ein verfehlter Verweis, weil Kindesmissbrauchsschauwillige nicht erst „motiviert“ werden müssen, sondern es aufgrund ihres perversen Triebes schon sind. Es sind zielsuchende Triebgesteuerte, die ohnehin auf dem Suche sind – denen kommen dann Hinweise wie gerufen.
- sind Kindesmissbrauchsschauwillige in sofern nicht mit "normalen Jugendlichen" zu vergleichen, wie Erstgeannte regelrecht süchtig nach entsprechenden Inhalten sind und daher eine unvergleichlich höhere kriminelle Energie entwickeln, um in diesen Besitz zu gelangen
- mit der "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" gehen Maßnahmen einher, die es Jugendlichen de facto extrem viel schwerer machen, an solche zu gelangen (das trifft bei Internetsperren nicht zu) - gleiches gilt für die bemühten allgemeinen Verbote: genau das ist ja einer der Kritikpunkte an Internetsperren: dass die nicht im Sinne einer Zugangserschwerung wirksam sind, was für normale Verbote in der realen Welt oft nicht zutrifft
- die "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" läuft auch NICHT auf aktiven Täterschutz und Strafvereitelung hinaus (aber genau das ist bei Internetsperren der Fall)!
- Denkt man das Bild von Herrn Eisel zu Ende, kommt man doch zu dem Schluß: Verbote existieren bereits On- wie Offline. Das Löschen im Internet stellt das Aus-Dem-Verkehr-Ziehen in der Offline-Welt dar. Zu Sperren findet sich dort aber bisher wenig Vergleichbares, daher hier der Vorschlag: (durchlöcherte) Plastikplanen mit Neon-Stopschildern. DAS ist die Entsprechung von Internetsperren in der Offline-Welt.
Automatische Abfrage der Seiten, die auf die Umleitungsseite umgebogen werden
Bedeutung: KO-Kriterium
Dieser Einwand hat es in sich: Er ist, sofern man die Reichweite dieses Argumentes voll erfasst hat, ein K.O.Kriterium, welches eine derartige Überzeugungskraft entwickelte, dass es sogar die Experten des BKA umstimmte, wenn man den Worten von Hartmut Danisch Glauben schenkt!
Hinreichend IT-Sachkenntnis vorausgesetzt, die sich angesichts der hohen kriminellen Energie unter Kindesmissbrauchsschauwilligen sicher irgendwo findet, lassen sich bei Internetsperren, die auf eine wie auch immer gestaltete Seite umleiten, automatische Abfragen implementieren, die prüfen, auf welche IP-Anfragen die „Stopp-Seite“ zurückgemeldet wird! Es ließe sich also nicht verhindern, dass Internetsperren genutzt würden, um auf zuvor beschriebene Weise an die jeweils aktuellsten Seiten mit potentiell Gesuchtem zu gelangen! Mit anderen Worten: Internetsperren würden das Gegenteil einer Erschwerung der Verbreitung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation bewirken: sie würden ein Instrument liefern, um die Verbreitung unvergleichlich zu unterstützen!
Einwand: nicht vorhanden
Zum Vorgenannten existiert überhaupt kein Einwand - noch nicht einmal ein Pseudoargument --Logos 23:01, 1. Jan. 2012 (CET)
KO-Kriterium 1 erfüllt
Der Aufwand einer Sperre zieht Kapazität von der Löschung ab
Viele Befürworter von Netzsperren sehen keinen Widerspruch zwischen Löschen und Sperren und sehen Sperren als ein die angestrebte Löschung ergänzendes Instrument an. Aber Sperren einzuführen ist aufwendig und diese Arbeitskraft fehlt bei der Durchsetzung der eigentlich angestrebten Löschung der Inhalte.
So aufwendig kann das doch nicht sein!
Doch. Es reicht ja nicht, die Liste zu erstellen und nie mehr anzuschauen. Sie muss ständig aktualisiert werden. Nicht nur, um neue Seiten mit Dokumentationen von Kindesmissbrauch aufzunehmen, sondern auch, um Seiten von der Liste zu nehmen, die keine zu beanstandenden Inhalte (mehr) haben. Hinzu kommt die Koordination mit den Providern, also nicht nur die Übermittlung der Liste an die Provider sondern auch die Kontrolle, dass die Sperren tatsächlich korrekt eingerichtet worden sind. Hinzu kommt die unvermeidlich notwendige gerichtsfeste Beweissicherung um mit möglichen Beschwerden und Klagen umzugehen.
OK, dann stellen wir eben neue Leute ein
Gerne. Immerhin werden bisher viel zu wenig Leute überhaupt für die Löschung eingesetzt. Aber warum lassen wir die dann nicht Löschen statt Sperren? Die Bilanz bleibt dieselbe, denn jeder, der sich um die Sperrung kümmert, fehlt beim Löschen.
Löschen geht aber doch manchmal gar nicht
Selbst Kritiker sehen ein, dass innerhalb von höchstens zwei Wochen 99% der beanstandeten Seiten gelöscht werden können, davon ein Großteil deutlich schneller. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Erfolg im "Nachfassen" liegt: die z.T. beschämend schlechten "Erfolgsergebnisse" des BKA sind u.a.* darauf zurück zu führen, dass die es bei einem einmaligen Hinweis belassen haben. Dem gegenüber haben andere Organisationen wie INHOPE nach gewisser Zeit nachgefragt, wenn die Seiten noch nicht gelöscht waren. Daraufhin wurden dann nahezu alle Seiten gelöscht. Man könnte auch formulieren: das BKA hat es bei den Löschversuchen an pflichtgemäßem Engagement mangeln lassen!
'*Ein weiterer Umstand, der zu großen Diskrepanzen in den Erfolgsstatistiken zischen BKA und anderen Organisationen führte, waren die unterschiedlichen Zeitpunkte der "Ergebnisermittlung": Das BKA setze eine Woche zu Grunde, die Anderen zwei.
Missbrauchsopfer selbst sprechen sich gegen Internetsperren aus
Bedeutung: sehr hoch
Missbrauchsopfer haben sich im Zuge des Propaganda-Bundestagswahlkampfes 2009 von Fr. von der Leyen in dem Verein "Missbrauchs-Opfer gegen Internetsperren" (MOGIS) organisiert. In vielen Artikel sprecehn sie sich expizit gegen Internetsperren aus. Auszugsweise einige Beiträge:
- https://mogis-verein.de/2009/04/05/hallo-welt/
- http://mogis-verein.de/2009/10/30/der-wahnsinn-hat-methode/
- http://mogis-verein.de/2009/09/07/mit-frau-von-der-leyen-reden/
- http://mogis-verein.de/2009/04/18/offener-brief-an-frau-von-der-leyen/
- http://mogis-verein.de/2009/06/12/frau-von-der-leyen-sagt-wir-wollen-das-nicht-sehen/
- Warum ich gegen Internetsperren bin (Eine Mutter kommentiert)
- Neue Wege? — Ein offener Brief an Frau von der Leyen
- Internetsperren zu den Akten gelegt Als Verspätetes Geburtstagsgeschenk ... haben die Fraktionspitzen der Regierungskoalition beschlossen Internetsperren in Deutschland nicht weiter voranzutreiben.
Reaktion seitens der Sperrenapologeten: PURE IGNORANZ
Man sollte annehmen, dass jemand wie Fr. von der Leyen, die in der Öffentlichkeit derart lauthals vorgab, sich um das Wohl "der armen Kinder" zu bemühen, von sich aus den Kontakt zu Missbrauchsopfern suchen würde, um die Ansicht Derjenigen, um die es angeblich geht, zu eruieren. Aber nichts dergleichen. Es war sogar noch beschämender:
Alle Versuche vom MOGIS, mit Fr. von der Leyen einen Meinungsaustausch zu initiieren, sind gescheitert. Alle offenen Briefe blieben ohne Reaktion. Mit der gleichen Ignoranz reagiert Hr. Eisel von der CDU! --Logos 00:33, 2. Jan. 2012 (CET)
Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung
Bedeutung: KO-Kriterium
Der Betreiber einer Seite mit Kindesmissbrauchsdokumentationen wird durch die Umleitung seiner Seite auf eine Stopp-Seite unübersehbar darauf hingewiesen, dass er sich im Visier der Strafverfolgung befindet. Dieser wird dann umgehend versuchen, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem er alle Spuren verwischt: Er kann dann also seine Festplatten, Adressbücher und sonstige Beweise beseitigen, die zu seiner Verurteilung und zur Überführung der Haupttäter führt, also derjenigen, die den Kindesmissbrauch begangen haben und nicht 'nur' die Dokumentation verbreitet.
Die Umleitungsseite der Internetsperren bildet für die Anbieter somit ein Frühwarnsystem: wenn dessen Webseite gesperrt wird, werden Beweise beseitigt, um sich und andere Täter zu schützen. In sofern sind Internetsperren aktiver Täterschutz und leisten somit Strafvereitelung zumindest mittelbar Vorschub!
Einwand: nicht existent
Zum Vorgenannten ist wieder kein Einwand vorhanden - noch nicht einmal ein Pseudoargument. {Dieser Umstand spricht Bände!}
KO-Kriterium 2 erfüllt
Strafvereitelung fördert mittelbar Kindesmissbrauch
Ein Teil der Anbieter ist laut Erfahrung der Strafverfolger selber Kindesmissverbraucher/-Vergewaltiger. Da diese infolge der durch Internetsperren hervorgerufenen Strafvereitelung nicht „aus dem Verkehr“ gezogen werden, werden diese ihr schändliches Treiben fortführen und weiter Kinder missbrauchen. Somit begünstigen Internetsperren mittelbar weiteren Kindesmissbrauch.
- An die Sperrenbefürworter: Das Internet soll durch ihre das Kindeswohl konterkarierende Symbolpolitik nicht zu einem rechtsfreien Raum werden!
- An Hr. Eisel: Was in der freiheitlichen Demokratie offline verboten ist, kann nicht online erlaubt werden.[4] Um ganz konkret zu werden: In der freiheitlichen Demokratie ist Strafvereitelung offline verboten ist, deswegen kann mittelbar durch Internetsperren beförderte Strafvereitelung nicht online erlaubt werden! --Logos 09:07, 3. Jan. 2012 (CET)
Unter Würdigung der Gesamtheit der o.g. Argumente und Fakten kann somit, sofern es wirklich um das Kindeswohl oder rechtsstaatliche Prinzipien geht (und nicht um ganz andere Dinge), ein angemessenes Resümee nur lauten:
Fazit: Internetsperren sind KONTRAPRODUKTIV! => Strafverfolgung und Löschen STATT Sperren
Löschen und Strafverfolgung statt Löschen und Sperren von Alvar Freude
Internetsperren sind in dreifacher Hinsicht kontraproduktiv:
- Intention: Bekämpfung pervers motivierter Kindesmissbrauchsdoku im Internet <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
Internetsperren fördern mittelbar auf vielfache Weise deren Verbreitung. - Intention: das Kindeswohl <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
Internetsperren begünstigen mittelbar weiteren Kindesmissbrauch – sie konterkarieren Bemühungen zum Kindesschutz. Das schlimmste nur denkbare Szenario. - Intention: rechtsstaatliche Prinzipien auch im Internet: <=> Tatsächlich wird das Gegenteil bewirkt:
Internetsperren fördern Strafvereitelung und konterkarieren so rechtsstaatliche Prinzipien! {damit reden Sperrenbefürworter einer Maßnahme das Wort, welche die von ihnen oftmals bemühte Phrase: das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein ,
Ergo: durch Internetsperren werden alle Intentionen, mit denen deren Einführung „begründet“ w[u/e]rden, konterkariert.
Sperren nur als Zwischenlösung bis zum Löschen
"Tatsächlich war das Sperren fraglicher Seiten immer als Zwischenlösung bis zur Löschung vorgesehen" von Hr. Eisel von der CDU [5], Ende 5.Absatz
Zeitliche Begrenzungen ändern nicht den Charakter einer Maßnahme
Auch der Vorwand der Zwischenlösung kann kein Argument, dass Internetsperren in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv sind, widerlegen. Eine Maßnahme zur Zwischenlösung zu deklarieren, sagt nur etwas über deren zeitliche Begrenzung aus, kann aber nicht deren Natur ändern. Schlechte Maßnahmen bleiben auch dann schlecht, wenn es Zwischenlösungen sind. Und konkret: selbst als Zwischenlöschung bleiben kontraproduktive Internetsperren kontraproduktiv.
Behauptung: Löschen UND Sperren sind keine Alternativen
"Tatsächlich aber ist es unsinnig, das Löschen und Sperren von kinderpornographischen Seiten in einen Gegensatz zueinander zu bringen. Es geht hier nicht um eine sich ausschließende Alternative, sondern um sich einander ergänzende Maßnahmen. Die Strategie muss lauten „Löschen und Sperren“:..." von Hr. Eisel von der CDU [6], 7.Absatz
Igroranz ist immer noch kein Argument
Und wird es auch nie werden, Hr. Eisel! Maßnahmen, die postulierte Absichten konterkarieren stehen sehr wohl im Widerspruch zu zielführenden Alternativen. Das Statement ist nichts weiter als eine hohle Behauptung, die auf purer Ignoranz gegenüber allen Argumenten fußt, welche o.g. Behauptung schlüssig wideregen.
Ignoranten kann man nicht überzeugen - auch mit den besten Argumenten nicht:
„ Wer sich schlafend stellt, den kann man nicht wecken.“
– Sprichwort der Navajo