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Vorbemerkung

Die erste Version dieser Seite entstand in der Diskussion mit Dr. Stefan Eisel auf seinem Blog. Sie orientiert sich auch stark an dem Blog-Beitrag Internetsperren sind NICHT wirkungslos und Löschen reicht nicht! von Logos.

Mitarbeit, konstruktive Kritik und Erfahrungsbericht sind natürlich gerne gesehen!

Klammernerklärung

  • () sind halt normale Klammern
  • [] sind Platzhalter. Hier fehlt noch was oder muß noch recherchiert werden
  • {} enthalten Kommentare


Internetsperren sind leicht zu umgehen

Es reicht, den DNS-Server, den der eigene Computer normalerweise benutzt, auf einen alternativen, ungefilterten Server umzustellen.

Behauptung 1: Auch wenn es möglich ist, Internetsperren zu umgehen, es bleibt keine Alternative

  1. Aus abstrakter/prinzipieller Sicht: Das Postulat der angeblichen "Alternativlosigkeit" ist erfahrungsgemäß praktisch immer verfehlt --Logos 22:23, 1. Jan. 2012 (CET)
  2. Allein die Möglichkeit, solche Seiten zu Löschen, d.h. auf den hostenden Servern die entsprechenden Dateien zu entfernen, widerlegt die Behauptung:
    Der Aufwand, der zur Implementierung einer technischen Infrastruktur von Internetsperren gesteckt werden müsste, kann ungleich sinnvoller und vor allem Zielführender in die Löschungsbemühungen gesteckt werden. Die Abteilung, die beim BKA für die Sichtung und Löschung solcher Webseiten zuständig ist, kann aufgestockt werden. Es kann eine Löschinfrastruktur aufgebaut werden, durch die das Löschverfahren beschleunigt werden kann. Von anderen Problembereichen des Internets kann gelernt werden, so sind Banken unglaublich effektiv bei der Löschung von Phishingseiten - und zwar weltweit. Das BKA kann die Anweisung erhalten, auch im Ausland energisch zur Löschung entsprechender Inhalte aufzufordern. Wenn das nicht funktioniert oder gar diplomatische Probleme mit sich bringt, kann international Druck aufgebaut werden.
  3. Nicht zuletzt gilt auch: Nicht jedes Übel unserer Gesellschaft kann völlig ausgemerzt werden. Es gilt sich, die Frage zu stellen, welchen Preis man für die bedingungslose Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdokumentationen zu zahlen bereit ist: der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden!

Behauptung 2: Die Einrichtung eines alternativen DNS-Servers gelingt nur Experten

Auch Laien können Netzsperren leicht umgehen: Eine Google-Suche zu den Stichworten "Internetsperren umgehen" liefert (Stand: 01.01.2012) als erstes Ergebnis das Youtube-Video Internetsperren umgehen in 27 Sekunden, dass die Umgehung für Windows XP erklärt, auch Windows 7 findet sich mit entsprechender Erweiterung des Suchworts schnell.

Mit anderen Worten: Jeder, der möchte, kann die Sperren schnell und problemlos umgehen. Dazu braucht man keine besondere Fachkenntnis.

Behauptung 3: Dann müssen alle DNS-Server filtern

  1. Das ist unmöglich, weil das Internet macht an der Landesgrenze nicht halt. Selbst wenn jeder deutsche DNS-Server entsprechend gefiltert werden könnte, bliebe die Möglichkeit, ausländische DNS-Server zu nutzen.
  2. Im übrigen lassen sich "private DNS-Server" aufbauen, die prinzipiell keinem Zugriff unterliegen --Logos 22:23, 1. Jan. 2012 (CET)

Löschen funktioniert

Aber das Ausland, Indien und überhaupt

"...dass eine Vielzahl der nach deutschem Strafrecht verbotenen kinderpornographischen Internetangebote auf Servern im Ausland beheimatet ist und nur dort die Löschung veranlasst werden kann." - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU

Widerlegung:

  1. Entsprechende Aktionen haben bewiesen, dass sich auch im Ausland Seiten löschen lassen
  2. Im Falle von Phishing-Seiten ist eine Löschung weltweit – ganz egal wo die gehostet werden – de facto innerhalb von Stunden möglich ist. Bis heute ist das Internetsperren-Apologeten-Lager die schlüssige Begründung schuldig geblieben, warum dann eine Löschung bei „kipo-Seiten“ angeblich nicht möglich sein soll.

Löschen ist besser als Sperren

Sowohl Internetsperren-Befürworter wie auch -Gegner sind sich einig, dass der Dreck aus dem Netz muss - bei dem "Wie" gehen die Ansichten auseinander

Der Dreck muss aus dem Netz

Dieses Originalzitat von B. Zypris demonstriert eindrücklich die himmelschreiende Inkompetenz gewisser Internetsperrenbefürworter: denn Tatsache ist, dass kann niemand bestreiten, dass durch Internetsperren der Dreck gerade nicht aus dem Netz entfernt wird, sondern durch Verzicht aufs Löschen bewußt darin verbleibt. Auch hier wieder ein Beispiel, wie Anspruch und Wirklichkeit der Internetsperrenbefürworter im krassen Gegensatz zueinander stehen! --Logos 23:48, 1. Jan. 2012 (CET)

Konsequentes Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie

Als "Argument" für Internetsperren von Ursula von der Leyen vorgebracht. Auch dieses Scheinargument zeugt von ähnlicher Inkompetenz, wie zuvor B. Zypries, denn von einem „konsequenten Vorgehen“ könnten Internetsperren kaum weiter entfernt sein könnte, weil

  1. das Hauptproblem, nämlich der faktische Missbrauch im REALEN Leben, überhaupt nicht angegangen wird und
  2. noch nicht einmal die Verbreitung der abartig motivierten Dokumentation von Kindesmissbrauch im Internet wirksam bekämpft, sondern sogar noch unterstützt wird

Die Sperr-Liste wird bekannt werden

Erfahrungsgemäß wird früher oder später die Liste öffentlich bekannt - wie z.B. die geleakte dänische Sperr-Liste. Und selbst, wenn alle Beteiligten Personen - immerhin zahlreiche, große Firmen, die Provider, und das BKA - mittels strengsten Sicherheitsvorkehrungen und gutem Schutz gegen Hacker oder dergleichen dafür sorgen, dass das Original der Liste tatsächlich geheim bleibt, wird der Inhalt der Liste zumindest teilweise trotzdem bekannt. Es ist nämlich nicht schwer, ein Programm zu schreiben, das beispielsweise generisch Domainnamen erzeugt und dann einmal von einem gefilterten und einmal von einem freien DNS-Server abfragt und die Antworten vergleicht. Wann immer der gefilterte auf den Stoppschildserver verweist, hat man ein Element der Liste gefunden. Für manche TLDs gibt es auch Listen aller vergebenen Domains, so dass tatsächlich die gesamte Sperrliste für diese TLD abgefragt werden können.

Das ist aber doch aufwendig. Laien können das nicht.

Das müssen Laien auch nicht können. Wenn es nur einer tut und die Liste veröffentlicht, gibt es die 'Einkaufsliste für dokumentierten Kindesmissbrauch' und kann dann auch von Laien abgerufen und genutzt werden.

Die Stopp-Seite ist eine Navigations-Hilfe

Unübersehbare Stoppschilder sind für perverse Kindesmissbrauchsschauwillige ein willkommener Hinweis, dass sich dort womöglich das Gesuchte findet – Stoppschilder als Navigationssignal:
siehe auch den Telepolis-Artikel Musik in den Ohren eines Perversen

Vergangene Erfahrungen widerlegen die Anziehung

Der Hinweis, Internetsperren würden mögliche Nutzer erst anziehen, ist uralt und wurde schon lange vom dem Internet gegen die Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften gebraucht. Würde man dieser Logik folgen, dürfte eines keinerlei gesetzliche Verbote geben, weil dies potentielle Täter erst motivieren würde - vorgebracht von Hr. Eisel von der CDU

Widerlegung:

  1. sind Kindesmissbrauchsschauwillige in sofern nicht mit "normalen Jugendlichen" zu vergleichen, wie Erstgeannte regelrecht süchtig nach entsprechenden Inhalten sind und daher eine unvergleichlich höhere kriminelle Energie entwickeln, um in diesen Besitz zu gelangen
  2. mit der "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" gehen Maßnahmen einher, die es Jugendlichen de facto extrem viel schwerer machen, an solche zu gelangen (das trifft bei Internetsperren nicht zu) - gleiches gilt für die bemühten allgemeinen Verbote: genau das ist ja einer der Kritikpunkte an Internetsperren: dass die nicht im Sinne einer Zugangserschwerung wirksam sind, was für normale Verbote in der realen Welt oft nicht zutrifft
  3. die "Indizierung z.B. Jugendgefährdender Schriften" läuft auch NICHT auf aktiven Täterschutz und Strafvereitelung hinaus (aber genau das ist bei Internetsperren der Fall)!

Automatische Abfrage der Seiten, die auf die Umleitungsseite umgebogen werden

Dieser Einwand hat es in sich: Er ist, sofern man die Reichweite dieses Argumentes voll erfasst hat, ein K.O.Kriterium, welches eine derartige Überzeugungskraft entwickelte, dass es sogar die Experten des BKA umstimmte, wenn man den Worten von Hartmut Danisch Glauben schenkt! Hinreichend IT-Sachkenntnis vorausgesetzt, die sich angesichts der hohen kriminellen Energie unter Kindesmissbrauchsschauwilligen sicher irgendwo findet, lassen sich bei Internetsperren, die auf eine wie auch immer gestaltete Seite umleiten, automatische Abfragen implementieren, die prüfen, auf welche IP-Anfragen die „Stopp-Seite“ zurückgemeldet wird! Es ließe sich also nicht verhindern, dass Internetsperren genutzt würden, um auf zuvor beschriebene Weise an die jeweils aktuellsten Seiten mit potentiell Gesuchtem zu gelangen! Mit anderen Worten: Internetsperren würden das Gegenteil einer Erschwerung der Verbreitung von pervers motivierter Kindesmissbrauchsdokumentation bewirken: sie würden ein Instrument liefern, um die Verbreitung unvergleichlich zu unterstützen!

Einwand: nicht vorhanden

Zum Vorgenannten existiert überhaupt kein Einwand - noch nicht einmal ein Pseudoargument --Logos 23:01, 1. Jan. 2012 (CET)

Auch legale Webseiten werden gesperrt werden

{Das muss noch ausgearbeitet werden...} Es ist technisch unmöglich, mittels DNS-Sperren so feingranuliert zu sperren, dass tatsächlich nur, aber auch alle bekannten, Kindesmissbrauchsdokumentationen gesperrt werden. Das wird mit wenigen Beispielen deutlich. Man stelle sich im folgenden immer die Frage: Welche Domain wird gesperrt? Wer wäre dann davon betroffen?

  • Server A bindet ein Bild mit Kindesmissbrauchsdokumentation ein, das von Server B stammt. Soll nun A auf die Sperrliste oder B?
  • Server C liefert für www.server-c.de harmlose, legale Inhalte zurück, für alle anderen Subdomains aber illegale Kindesmissbrauchsdokumentationen. Soll nun server-c.de auf die Sperrliste und somit der legale Inhalt mitgesperrt werden? Oder soll man alle möglichen anderen Subdomains auf die Liste setzen? Das sind sehr, sehr viele. {Sind es unendlich viele? Kann man subdomains beliebig lang gestalten und verschachteln?}
  • Server D liefert nur Freitags, zufällig oder nur beim Zugriff einer IP des BKA Kindesmissbrauchsdokumentationen aus. An anderen Wochentagen oder beim Zugriff von woanders erscheinen harmlose, legale Inhalte. Soll Server D gesperrt werden?

Naja, aber das sind doch alles technisch lösbare Probleme, oder?

Zum Teil vielleicht schon, aber prinzipbedingt bleibt das Problem, dass DNS nicht für die ausgelieferten Inhalte zuständig ist, Webserver aber dynamisch auf Anfragen reagieren können. Eine Sperrung aller bekannter Kindesmissbrauchsdokumentationen ohne Sperrung harmloser, legaler Inhalte per DNS ist unmöglich.


Der Aufwand einer Sperre zieht Kapazität von der Löschung ab

Viele Befürworter von Netzsperren sehen keinen Widerspruch zwischen Löschen und Sperren und sehen Sperren als ein die angestrebte Löschung ergänzendes Instrument an. Aber Sperren einzuführen ist aufwendig und diese Arbeitskraft fehlt bei der Durchsetzung der eigentlich angestrebten Löschung der Inhalte.

So aufwendig kann das doch nicht sein!

Doch. Es reicht ja nicht, die Liste zu erstellen und nie mehr anzuschauen. Sie muss ständig aktualisiert werden. Nicht nur, um neue Seiten mit Dokumentationen von Kindesmissbrauch aufzunehmen, sondern auch, um Seiten von der Liste zu nehmen, die keine zu beanstandenden Inhalte (mehr) haben. Hinzu kommt die Koordination mit den Providern, also nicht nur die Übermittlung der Liste an die Provider sondern auch die Kontrolle, dass die Sperren tatsächlich korrekt eingerichtet worden sind. Hinzu kommt die unvermeidlich notwendige gerichtsfeste Beweissicherung um mit möglichen Beschwerden und Klagen umzugehen.

OK, dann stellen wir eben neue Leute ein

Gerne. Immerhin werden bisher viel zu wenig Leute überhaupt für die Löschung eingesetzt. Aber warum lassen wir die dann nicht Löschen statt Sperren? Die Bilanz bleibt dieselbe, denn jeder, der sich um die Sperrung kümmert, fehlt beim Löschen.

Löschen geht aber doch manchmal gar nicht

Selbst Kritiker sehen ein, dass innerhalb von höchstens zwei Wochen 99% der beanstandeten Seiten gelöscht werden können, davon ein Großteil deutlich schneller. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Erfolg im "Nachfassen" liegt: die z.T. beschämend schlechten "Erfolgsergebnisse" des BKA sind u.a.* darauf zurück zu führen, dass die es bei einem einmaligen Hinweis belassen haben. Dem gegenüber haben andere Organisationen wie INHOPE nach gewisser Zeit nachgefragt, wenn die Seiten noch nicht gelöscht waren. Daraufhin wurden dann nahezu alle Seiten gelöscht. Man könnte auch formulieren: das BKA hat es bei den Löschversuchen an pflichtgemäßem Engagement mangeln lassen!
'*Ein weiterer Umstand, der zu großen Diskrepanzen in den Erfolgsstatistiken zischen BKA und anderen Organisationen führte, waren die unterschiedlichen Zeitpunkte der "Ergebnisermittlung": Das BKA setze eine Woche zu Grunde, die Anderen zwei.

Missbrauchsopfer selbst sprechen sich gegen Internetsperren aus

Reaktion seitens der Sperrenapologeten: PURE IGNORANZ

Internetsperren konterkarieren durch die Umleitungsseite eine erfolgreiche Strafverfolgung

Der Betreiber einer Seite mit Kindesmissbrauchsdokumentationen wird durch die Umleitung seiner Seite auf eine Stopp-Seite unübersehbar darauf hingewiesen, dass er sich im Visier der Strafverfolgung befindet. Dieser wird dann umgehend versuchen, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem er alle Spuren verwischt: Er kann dann also seine Festplatten, Adressbücher und sonstige Beweise beseitigen, die zu seiner Verurteilung und zur Überführung der Haupttäter führt, also derjenigen, die den Kindesmissbrauch begangen haben und nicht 'nur' die Dokumentation verbreitet. Die Umleitungsseite der Internetsperren bildet für die Anbieter somit ein Frühwarnsystem: wenn dessen Webseite gesperrt wird, werden Beweise beseitigt, um sich und andere Täter zu schützen. In sofern sind Internetsperren aktiver Täterschutz und leisten somit Strafvereitelung zumindest mittelbar Vorschub!

Im Sinne der Opfer kann daher nur sein, auf die Sperre (und in diesem Sinne auch auf eine Löschung) zu verzichten, zumindest bis die Beweissicherung vollzogen ist und die Anbieter verhaftet sind.