Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA011

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Änderungen

In § 8 SGO:


(1) Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv. Antragsberechtigt ist jeder Pirat und jedes Organ einer Gliederung, sofern ein eigener Anspruch oder eine Verletzung in einem eigenen Recht geltend gemacht oder Einspruch gegen eine sie oder ihre Gliederung betreffende Ordnungsmaßnahme erhoben wird. Anträge auf Parteiausschluss können nur von Gliederungsorganen gestellt werden.


Meinungsbild

Dafür

  • Du?
  • Du?
  • Du?

Dagegen

Diskussion

Pro

Contra