Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA002

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  • Ich befürworte ja Mitgliederbegehren und -enscheide im Grundsatz, aber: bitte kein Beteiligungs- oder sonstiges Abstimmungsquorum! Die Probleme, die dann entstehen, sind hinlänglich bekannt: Die Gegner boykottieren den Entscheid und entziehen sich vorab der Diskussion, um die Initiative auf möglichst bequeme Art und Weise zu Fall zu bringen. Wenn wirklich einmal ein Mitgliederentscheid stattfindet, werden mit Sicherheit nicht weniger Piraten daran teilnehmen als an den Abstimmungen auf Bundesparteitagen. Und dort gibt es auch kein Beteiligungsquorum. --Jay Kay 00:18, 1. Okt. 2012 (CEST)
    • zunächst: dieser SÄA lässt es grundsätzlich offen, wie hoch solche Quoren sind, d.h. sie können auch 0% betragen. Die Quoren werden in der unabhängig zu beschliessenden Mitgliederentscheidsordnung (MEO) festgelegt und jeder Gebietsverband kann eine eigene MEO verwenden. Der MEO-Entwurf in der Begründung sieht ein Quorum von einem Drittel der Teilnahmewilligen (Aktiven) vor, und erfordert, dass mehr als das Zehntel, das den Mitgliederentscheid beantragt hat, überzeugt werden, dass das Thema relevant ist. Es bedeutet auch, dass im Extremfall mindestens ein Sechstel der Teilnahmewilligen einen Antrag verbindlich beschliessen kann. Im Unterschied zur Mitgliederbefragung soll dadurch mit dem Mitgliederentscheid ein möglichst repräsentatives Meinungsbild der Partei erfasst werden.--Thomas 00:44, 1. Okt. 2012 (CEST)
    • Boykott durch die Gegner wäre für diese hochriskant: 1. werden sie nicht alle Gegner geschlossen zum Boykott motivieren können 2. könnten die Befürworter gerade ausreichend Teilnehmer motivieren und damit einen klare Entscheidung herbeirufen. Die Gegner könnten aber nicht nur dagegen stimmen, sondern auch eine Alternative zur Abstimmung einbringen, die ihre Ansicht viel besser vertritt und damit Unentschlossene für ihre Sicht gewinnen. Damit könnten sie also nicht nur die unerwünschte Alternative ablehnen, sondern sogar das Gegenteil beschliessen lassen und damit eine klare Position erwirken. --Thomas 00:44, 1. Okt. 2012 (CEST)

1.) Der Antrag macht Abstimmungsquoren möglich, also wird es auch welche geben. Und das ist sein größter Fehler.

  • seltsame Logik! auch ein Quorum von 0% ist ein Quorum. Der Antrag ist gerade deswegen eine Konsens zwischen Gegnern und Befürwortern eines Quorums, da er diese Frage schlichtweg offen lässt. Sonst würde der Antrag selber nie eine notwendige 2/3 Mehrheit erreichen und daher nie Mitgliederentscheide in die Satzung gelangen. Solche Streitfragen sollen unabhängig in der MEO geklärt werden.--Thomas 14:44, 2. Okt. 2012 (CEST)

2.) Je höher ein Beteiligungsquorum liegt, umso ungefährlicher wird es für die Gegner der Vorlage, eine Abstimmung zu boykottieren. Wenn ein Quorum wie angeführt ein Drittel betragen kann, ist es sogar recht wahrscheinlich, dass dies geschieht, um die Initiative auf diese unaufwändige Art und Weise zu verhindern. Dabei sollte es immer so sein, dass man Beteiligungen fördert und keine Anreize zur Wahlabstinenz schafft.

  • wenn das Ergebnis dann wegen zu geringer Beteiligung nur als unverbindliche Mitgliederbefragung gewertet wird, dürfte es auf Grund der dann grossen Mehrheit der Befürworter dennoch politische Auswirkungen haben. Die Gegner sind dann beim hypothetischen Boykott einfach "nicht-existent". Berücksichtige auch, dass es im Vergleich zu üblichen Bürgerentscheiden nicht nur eine Ja/Nein Abstimmung gibt, sondern weitere Alternativen eingebracht werden können und ein Approvalvoting mit der Möglichkeit der Enthaltung durchgeführt wird, bei der die aktive Enthaltung auch als Beteiligung zählt. Bitte nenne mir also unter diesen Umständen ein konkretes Beispiel, in dem es für die Gegner sinnvoll wäre, die Abstimmung zu boykotieren? --Thomas 14:44, 2. Okt. 2012 (CEST)

In der vorliegenden Form ist der Antrag deshalb für mich leider nicht zustimmungsfähig. --Jay Kay 13:40, 2. Okt. 2012 (CEST)