Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/SÄA011
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | SÄA011 |
| Einreichungsdatum | 6 Dezember 2013 10:55:23 |
| Antragsteller |
Markus Gerstel |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
| Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 |
| Zusammenfassung des Antrags | Der BPT 2013.2 wollte die Verbandskastrierung als mildeste Ordnungsmaßnahme. Das würde ich gerne nochmal genauer wissen. |
| Schlagworte | Ordnungsmaßnahme, Untergliederung |
| Datum der letzten Änderung | 06.12.2013 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelOrdnungsmaßnahmen gegen Gliederungen AntragstextDer Bundesparteitag beschließt den § 6 des Abschnitts A der Bundessatzung wie folgt zu ändern: Modul 1: Absatz 7 entfällt. Modul 2: Absatz 6 wird wie folgt neugefasst: Verstößt ein Gebietsverband gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen treffen: Verwarnung, Verhängung von Ordnungsgeldern, Amtsenthebung von Gebietsorganen, Ausschluss und Auflösung des Gebietsverbandes. Mit Ausnahme der Verwarnung ist eine Ordnungsmaßnahme nur bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei zulässig und muss durch den nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, ansonsten tritt die Ordnungsmaßnahme außer Kraft. Gegen Ordnungsmaßnahmen ist die Anrufung des zuständigen Schiedsgerichtes zulässig. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn ein Gebietsverband die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachtet, Fristen zur Rechnungslegungspflicht nicht einhält, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführt oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Gesamtpartei handelt. AntragsbegründungDer BPT 2013.2 wollte die Verbandskastrierung als mildeste Ordnungsmaßnahme gegen Untergliederungen. Das würde ich gerne nochmal genauer wissen. Eine detailliertere Begründung und Rausstellung der Unterschiede zum BPT2013.2/SÄA007 folgt. Diskussion
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