Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP095
<- Zurück zum Antragsportal
| Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
| |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
|
Antragsübersicht | |
|---|---|
| Antragsnummer | WP095 |
| Einreichungsdatum | 7 April 2013 16:59:51 |
| Antragsteller | |
| Mitantragsteller | |
| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
| Zusammenfassung des Antrags | Dieser Antrag enthält Korrekturanträge zum Antrag WP094. Das Selbstverständnis der Initiative erlaubt keine Änderung der eingereichten Textbausteine. Aber wir wollen dem Parteitag eine effektive Möglichkeit zur Korrektur bieten. |
| Schlagworte | |
| Datum der letzten Änderung | 11.04.2013 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelKorrekturantrag "K-75" zum Sammelantrag "G-75" der Initiative gemeinsames Wahlprogramm AntragstextDer Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modular, beschließen, dass die folgenden Änderungen an den mit WP094 beschlossenen Texten im Wahlprogramm vorgenommen werden sollen. Hinweis: Wenn der Sammelantrag WP094 nicht angenommen wird, wird dieser Antrag WP095 zurückgezogen. Wird der Sammelantrag WP094 dagegen angenommen, so werden die Antragsteller beantragen, dass dieser Korrekturantrag WP095 direkt nach dem WP094 angestimmt wird.
Modul 1Im Kapitel "Freiheit und Grundrechte" sollen die beiden Abschnitte "Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Großer Lauschangriff" und "Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Telekommunikationsüberwachung" zusammengefasst werden: Die beiden Abschnittte werden gestrichen und durch den folgenden inhaltsgleichen Abschnitt ersetzt: Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetzt (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z.B. mit dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert. Antragsbegründungzu Modul 1Der Antrag WP110 wurde in der Initative gemeinsames Wahlporgramm modularisiert eingereicht. Die Textbausteine G173 und G189 erhielten beide ca. 79% Zustimmung und sollten daher im Wahlprogramm wieder zusammengeführt werden. Diskussion
Konkurrenzanträge |