Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP020

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Version vom 15. März 2013, 00:09 Uhr von ThomasKueppers (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP020
Einreichungsdatum 14 März 2013 23:09:17
Antragsteller

ThomasKueppers Michael Ebner, Robert Ulmer, Ralf Krüdewagen, Ulrike Mös, Maurice Fischbein, Gernot u.v.m. für die Sozialpiraten und viele sozialpolitisch engagierte Mitglieder der Piratenpartei

Mitantragsteller
  • Volker Dyken
  • Ute Behrens
  • jck_r
  • Felix Spiecker
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Anträge für Menschen mit Handicaps
Schlagworte IgW, Menschen mit Handicaps, Sozialpiraten
Datum der letzten Änderung 15.03.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anträge für Menschen mit Behinderungen

Antragstext

1. Der Bundesparteitag möge die sich aus der im Antragsgliederung ergebende Struktur für das Kapitel "Arbeit und Soziales" ins Wahlprogramm übernehmen und gegenbenfalls ergänzen.

2. Der Bundesparteitag möge nachstehenden Antragstext in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.

Der Antragstext ist durch "Antragstext:" gekennzeichnet.

3. Der Bundesparteitag möge, wenn Antrag 2. nicht zugestimmt wird, die vorliegenden Abschnitte 1.-5. des Antragstexts modular beschließen.

4. Der Bundesparteitag möge, wenn in Antrag 3. einem der Module nicht zugestimmt wird, die Unterabschnitte der zweiten Ebene modular beschließen.

Anmerkung: Die Antragstexte werden komplett aufgeführt; die bereits beschlossenen Passagen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet.




Antragstext:

5. Menschen mit Behinderungen

5.1. Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

5.2. Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt der Zeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge das Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden.Dieses verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

5.3. Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

Antragsbegründung

Antragstext der Initiative Gemeinsames Wahlprogramm im Bereich Arbeit & Soziales

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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