Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP018
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| Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | WP018 |
| Einreichungsdatum | 14 März 2013 23:08:40 |
| Antragsteller | |
| Mitantragsteller |
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| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
| Zusammenfassung des Antrags | Aussagen zur Altersvorsorge |
| Schlagworte | IgW, Altersvorsorge, Rentenpolitik, Sozialpiraten |
| Datum der letzten Änderung | 31.03.2013 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelAlterssicherung (sozialpolitisches Programm) AntragstextDer Bundesparteitag möge nachstehenden Antrag in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen, ggf. auch durch modulare Abstimmung. Der bestehende Programmpunkt "Rentenpolitik" soll zwischen Modul 1 und 2 eingeordnet werden.
Alterssicherung(Modul 1, falls modular abgestimmt wird) Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge. Betriebliche Altersvorsorge(Modul 2, falls modular abgestimmt wird) Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sog. Altverträge. Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700€. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten. Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt. Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird. Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren. Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt. Transparenz bei der privaten Altersvorsorge(Modul 3, falls modular abgestimmt wird) Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden. AntragsbegründungAntragstext der Initiative Gemeinsames Wahlprogramm im Bereich Arbeit & Soziales Diskussion
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