Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP004
Einreichungsdatum 15 März 2013 00:09:51
Antragsteller

Markus Hoffmann, Sebastian Harmel, Jenny Louise Becker, Jochen Mitschka, Harald Balzus, Volker Melchers, Udo Fischer

Mitantragsteller
  • Jenny Louise Becker
  • Sebastian Harmel
  • Jochen Mitschka
  • Harald Balzus
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag behandelt den Umgang mit militärischen Interventionen, konkretisiert Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht und äußert sich zur Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, Rüstungsexporten und Geheimdiensten.
Schlagworte Militärische Interventionen, Deeskalationspolitik, Menschenrechte, Selbstbestimmungsrecht, NATO, UNO, Rüstungsexport, Abrüstung, Geheimdienste
Datum der letzten Änderung 21.03.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Grundsatzprogramm Sicherheitspolitik

Antragstext

Dieser Antrag wird von der AG Friedenspolitik unterstützt.

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei im Bereich Außenpolitik aufzunehmen bzw. einen neuen Bereich Sicherheitspolitik zu eröffnen. Der Antrag kann komplett abgestimmt werden oder in Modulen. Bei einer kompletten Abstimmung wird automatisch über Modul 1a abgestimmt und Modul 1b weggelassen. Bei einer modularen Abstimmung soll vor der Abstimmung von Modul 1 ein Meinungsbild erfragt werden, ob Modul 1 in der Version mit Modul 1a oder Modul 1b abgestimmt werden soll.

Modul 1: Verpflichtung zur Friedenspolitik

Die Piratenpartei setzt sich für eine weltweite Deeskalationspolitik ein. Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Gewalt ist kein legitimes Mittel, um wirtschaftspolitische Interessen durchzusetzen oder politischen Druck auszuüben. Stattdessen ist ein Interessenausgleich durch Kooperation zu suchen. Wir Piraten setzen uns für die Förderung von zivilen Friedensorganisationen ein. Die friedliche Prävention von Krisen muss durch entsprechende Unterstützung Priorität in der Politik erhalten. Durch frühzeitige Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften sind Eskalationen zu verhindern. Deutschland steht in einer besonderen Verpflichtung aus seinem Grundgesetz, Frieden zu fördern und zu erhalten. Diesen Geist wollen wir erneuern und bestärken.

Modul 1a: Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete kann nur bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG, bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen unter Einhaltung des Völkerrechts zugestimmt werden

Modul 1b: Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Wir können uns nur in begründeten Ausnahmefällen einen Einsatz vorstellen. Die Voraussetzungen sind:

  • Vorliegen eines UNO Beschlusses
  • Beurteilung durch ein unabhängig von politischen Mehrheiten zusammengesetztes Expertengremium – nach Art einer Enquete-Kommission –
  • einen Beschluss des Bundestages mit 2/3-Mehrheit.

In Fällen, in denen Bundestagsabgeordnete begründete Zweifel an der Akzeptanz des Militär-Einsatzes in der Bevölkerung haben oder gravierende Gewissensgründe vorbringen, können 10% der Abgeordneten eine Wählerbefragung zu der vorgeschlagenen militärischen Intervention einleiten. Bis dahin muss die militärische Intervention ausgesetzt werden.


Modul 2: Anerkennung der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechts

Wir erkennen das Selbstbestimmungsrecht der Staaten an, ihre Gesellschaftsform frei zu wählen. Gleichzeitig setzt sich die Piratenpartei für den Schutz und die Rechte von Minderheiten in allen Staaten ein. Europas positive Beispiele für Minderheitenschutz können weltweit zur Sicherung des Friedens beworben werden. Die Piratenpartei legt Wert darauf, dass der Begriff „Menschenrechte“ ausschließlich und vollumfänglich in der Definition der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 sowie folgenden Erweiterungen durch die UNO Generalversammlung verstanden wird.

Modul 3: Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Ein vereintes Europa kann nur konfliktfrei bleiben, wenn der weitere Einigungsprozess durch demokratisch legitimierende Prozesse betrieben wird und der Wille der Menschen stärker berücksichtigt wird. Die Europäische Union ist durch den Vertrag von Lissabon ein Verteidigungsbündnis und muss aus Sicht der Piraten als Kern für die Entwicklung von regionalen Sicherheitspartnerschaften und Abrüstung genutzt werden. Die Piraten sind für einen Austritt aus der North Atlantic Treaty Organization (NATO). Statt eines militärischen Verteidigungsbündnisses streben wir regionale Sicherheitspartnerschaften an. Bis zum Erreichen dieses Ziels lehnen wir eine Ausweitung der Aufgaben innerhalb der NATO, Vorschriften für das Budgetrecht des Bundestages durch die NATO und die Beteiligung der Bundesrepublik an NATO-Einsätzen ab. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die UNO reformiert wird, beginnend durch die Einsetzung der "Uniting Peace Resolution 377" (Übernahme von Entscheidungsbefugnissen durch die Vollversammlung im Fall eines Vetos) in die UN-Charta. Wir Piraten erkennen die bestehenden internationalen Gerichtshöfe an.

Modul 4: Rüstungsexport, Abrüstung, Konversion

Unser Ziel ist ein vollständiges Exportverbot von Kriegswaffen und die Vergabe entsprechender Produktions-Lizenzen. Die Unterstützung der Konversion von Rüstungsproduktion in zivile Produktion ist wirtschaftspolitisch in diesem Zusammenhang von großem Gewicht. Umstrittene Rüstungsgüter wie z.B. Anti-Personen-Minen, Uran-Munition, Kernwaffen, biologische und chemische Waffen, bewaffnete unbemannte oder autonome Waffensysteme müssen geächtet werden, einschließlich deren Finanzierung und Forschung. Die konventionelle und nukleare Abrüstung setzen wir oben auf die Agenda deutscher Sicherheitspolitik. Die Piratenpartei unterstützt das Vorhaben der Vereinten Nationen, einen weltweiten Waffenhandelskontrollvertrag (ATT, Arms Trade Treaty) zu verabschieden. Die Piratenpartei fordert darüber hinaus die eindeutige und fälschungssichere Markierung und Serialisierung aller Kriegswaffen, sowie aller Teile von Rüstungsgütern, wie bereits für private Waffen verbindlich vorgeschrieben.

Modul 5: Geheimdienste, Regierungsdaten

Wir Piraten sind für eine umfassende Kontrolle der Aktivitäten des Auslandsgeheimdienstes. Die Dienst- und Fachaufsicht des Bundesnachrichtendienstes wird vom Bundeskanzleramt auf das Parlamentarisches Kontrollgremium übertragen und damit demokratisiert. Erkenntnisse des Dienstes werden nicht nur der Regierung, sondern allen Abgeordneten des Bundestages zur Verfügung gestellt.

Die Piratenpartei fordert ein Gesetz, welches die Vernichtung von staatlichen Daten mit Sicherheitshintergrund unter angemessene Strafe stellt. Es ist notwendig, dass Verantwortliche in Regierungspositionen persönlich für die Sicherheit solcher Daten verantwortlich sind.

Antragsbegründung

(wird nachgereicht)

zu Modul 1a: Begriffsbestimmung gemäß §4 ParlBG

(2) Ein Einsatz ist dann von geringer Intensität und Tragweite, wenn die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gering ist, der Einsatz auf Grund der übrigen Begleitumstände erkennbar von geringer Bedeutung ist und es sich nicht um die Beteiligung an einem Krieg handelt.
(3) In der Regel liegt ein Einsatz von geringer Intensität und Tragweite vor, wenn

  • es sich um ein Erkundungskommando handelt, das Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mit sich führt,
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten betroffen sind, die auf Grund von Austauschvereinbarungen Dienst in verbündeten Streitkräften leisten, oder
  • einzelne Soldatinnen oder Soldaten im Rahmen eines Einsatzes der VN, der NATO, der EU oder einer Organisation, die einen VN-Auftrag erfüllt, verwendet werden

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge