Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA069

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA069
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pab

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Sicherung der Integrität von Abgeordneten durch transparente Politikfinanzierung und Korruptionsverhinderung
Schlagworte Politikfinanzierung, Korruptionsverhinderung, Korruption, Bestechung, Integrität, Spenden, Nebeneinkünfte, Lobbyistenregister, Sponsoring, Diäten, Funktionszulagen
Datum der letzten Änderung 08.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anstand in der Politik wiederherstellen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 zum Themenfeld Demokratie an geeigneter Stelle einzufügen:

Anstand in der Politik wiederherstellen

Wo Politiker den Anschein erwecken, das Interesse bestimmter Personengruppen oder gar ihr persönliches Interesse über das Wohl der Bürger zu stellen, gefährden sie die Akzeptanz und damit die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie. Um das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Volksvertreter zu sichern, soll das Versprechen, Anbieten oder Gewähren ungerechtfertigter Vorteile an Mandatsträger zur Beeinflussung der Mandatsausübung sowie das Fordern oder Annehmen solcher Vorteile umfassend unter Strafe gestellt werden. Die persönliche Annahme von Spenden und anderer Vorteile durch parteiangehörige Mandatskandidaten und Mandatsträger ohne angemessene Gegenleistung soll insgesamt untersagt werden. Einkünfte von Mandatsträgern aus Nebentätigkeiten sind betragsgenau offenzulegen. Ein verbindliches Lobbyistenregister ist einzuführen und Transparenz bei Spenden und Sponsoring im politischen Bereich zu schaffen. Änderungen der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen dürfen frühestens eine Woche nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorlage beschlossen werden und treten frühestens in der darauf folgenden Legislaturperiode in Kraft. Die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen an Parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizen, Arbeitskreisvorsitzende und andere wollen wir unterbinden. Wir treten für die Einrichtung einer unabhängigen ständigen Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung und Korruptionsverhinderung ein.

Antragsbegründung

Die Sätze 2 und 3 dienen der Korruptionsverhinderung. Bisher existiert nur der untaugliche § 108e StGB, der weit hinter internationalen Standards zurückbleibt. Die Sätze 2 und 3 nehmen Vorschläge des Anti-Korruptionsgremiums des Europarats GRECO auf.

Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten werden bisher nur in so groben Stufen veröffentlicht, dass von Transparenz kaum die Rede sein kann. Eine betragsgenaue Veröffentlichung ist notwendig, um das Ausmaß der Bezahlung von Abgeordneten beurteilen zu können (Satz 4).

Satz 5 dient der Transparenz von Lobbyismus und Einflussnahme durch Spenden und Sponsoring, die bisher nur unzureichend veröffentlicht werden.

Die Höhe der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen legen die Abgeordneten quasi in eigener Sache fest, so dass zur Verhinderung unangemessener Selbstbedienung besonders wirksame Kontrollmechanismen nötig sind. Satz 6 greift dazu erstens einen Vorschlag der Parteienfinanzierungskommission des damaligen Bundespräsidenten Weizsäcker auf, das Gesetzgebungsverfahren zu entschleunigen und dadurch den Aufbau öffentlichen Gegendrucks zu ermöglichen. Zweitens wird der Vorschlag aufgegriffen, dass Änderungen stets erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten sollen, damit die Abgeordneten nicht mehr (notwendig) persönlich davon profitieren; so steht es auch in der US-amerikanischen Verfassung.

Zu verfassungswidrigen Funktionszulagen der Abgeordneten siehe das Dossier von Report Mainz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000.

Eine unabhängige ständige Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung und Korruptionsverhinderung ist erforderlich, weil die Abgeordneten auf diesen Gebieten in eigener Sache entscheiden und besonderer Kontrolle bedürfen. Ein besonderes Gremium dieser Art ist schon von der Parteienfinanzierungskommission des damaligen Bundespräsidenten Weizsäcker gefordert worden und hat sich im Fall des Anti-Korruptionsgremiums des Europarats GRECO bewährt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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