Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat - §2

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§ 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft

  1. Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.[Zusatz:] Die Verabschiedung und Änderung von internen Regeln einer AG muss innerhalb der AG demokratisch erfolgen.
  2. Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente. [Zusatz:] Der AG Rat urteilt im Zusammenhang mit diesen Pflichten nicht über Inhalt oder Tauglichkeit dieser Dokumente zu einem bestimmten Zweck. Die Vorlage des Dokumentes genügt zur Erfüllung der Pflicht.
    1. Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
    2. Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
    3. Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
    4. Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
    5. Jede AG berichtet mindestens alle sechs acht Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten.
    6. Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre Koordinatoren Ansprechpartner nach außen und für den AG-Rat durch Wahl der AG Mitglieder.


      1. Die Koordinatoren sind Ansprechpartner der AG nach außen und für den AG Rat [entfällt]
      2. Die Koordinatoren Ansprechpartner sind verantwortlich dafür, die Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
      3. Eine Person darf gleichzeitig in maximal zwei AGs als AN tätig sein
    1. Die AG können Regeln für die Aufnahme neuer Mitglieder festlegen. [Dieser Punkt wird entschäft durch die Änderung des Überschneidungsabsatzes, möglicherweise noch nicht ausreichend]
    2. Der AG Rat behält sich vor, diese Regeln auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen.