Abgewandelter Regelentwurf zu AGs und AG-Rat - §2
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Version vom 13. Oktober 2009, 00:21 Uhr von Fitz (Diskussion | Beiträge)
§ 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft
- Grundsätzlich regelt eine AG ihre Arbeit und deren Form selbst.[Zusatz:] Die Verabschiedung und Änderung von internen Regeln einer AG muss innerhalb der AG demokratisch erfolgen.
- Vorgeschrieben sind zwei regelmäßig zu erstellenden Dokumente. [Zusatz:] Der AG Rat urteilt im Zusammenhang mit diesen Pflichten nicht über Inhalt oder Tauglichkeit dieser Dokumente zu einem bestimmten Zweck. Die Vorlage des Dokumentes genügt zur Erfüllung der Pflicht.
- Eine Agenda, in der die geplante Arbeit der AG zeitlich strukturiert wird
- Ein Protokoll, welches Veränderungen und Ergebnisse der AG der zurückliegenden Periode darstellt
- Das Protokoll muss sich auch auf die in der Agenda genannten Ziele beziehen
- Diese Dokumente müssen in allgemein zugänglicher und archivierbarer elektronisch zur Verfügung gestellt werden (bevorzugt im Forum und im Wiki)
- Jede AG berichtet mindestens alle
sechsacht Wochen über ihre Arbeitsergebnisse oder Aktivitäten. - Mindestens jährlich bestimmt jede AG ihre
KoordinatorenAnsprechpartner nach außen und für den AG-Rat durch Wahl der AG Mitglieder.