AG Waffenrecht/Themensammlung

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Version vom 7. Juni 2012, 19:15 Uhr von Cathy (Diskussion | Beiträge) (Die zentrale Lagerung verhindert Affekttaten)
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Inhaltsverzeichnis


Hier werden Themen und Thesen der AG Mitglieder gesammelt um diese für die politische Arbeit der AG zu verwenden. Die nachfolgenden Texte sind (noch) keine abgestimmten Meinungen der AG Waffenrecht.

Themensammlung AG Waffenrecht

  • Waffenrecht entzerren und liberalisieren
  • Rücknahme der Erlaubnispflicht für mehrschüssige Vorderladerwaffen (Perkussionsdoppelflinten, Perkussionsrevolver, doppelläufige Pistolen u.ä.); die Hürde zum Kauf von Pulver (§23 SprengG) ist bewährt und hoch genug.
  • Abschaffung der Einschränkung des Art.13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch verdachtsunabhängige Kontrollen laut neuem Waffengesetz
  • Beschränkung der Datenmenge und der Zugriffsmöglichkeiten fachfremder Behörden beim NWR (Nationales Waffen Register)
  • Wiedereinführung der Unschuldsvermutung für Legalwaffenbesitzer (= Entfernung der Beweislastumkehr: Das BGB lässt die Beweislastumkehr nur in schweren Fällen, wie bei Arglist und Beweisvereitelung zu)
  • Beschränkung der Regelunzuverlässigkeit bei Strafen unter 60 Tagessätze auf Straftaten, die die innere Sicherheit bedrohen (z.B. Gewaltdelikte, vorsätzliche bzw. schwere Verstöße gegen das Waffen-, Jagd-, KWKG- oder Sprengstoffrecht)
  • Anwendung der EU-Richtlinie "Lärmschutz" auf Waffen, Erlaubnis oder Vorschrift für die Nutzung von Schalldämpfern beim Waffengebrauch
    • Registrierung legaler Schalldämpfer klar regeln (ein unregistrierter SD kann gefährlicher sein als 10 registrierte)
  • Faktenbasierte Öffentlichkeitsarbeit "Waffenbesitz", "Schießsport"
  • Informationsfreiheit: Veröffentlichung der jährlichen BKA-Statistik bzgl. Schusswaffenmissbrauch unterteilt in legale (vom Waffenrecht betroffene) und illegale Waffen, welche seit Jahren unter Verschluss ist und das letzte Mal 2003 in Auszügen in Fachaufsätzen zitiert werden durfte
  • Einführung der Verhältnismäßigkeit in die Gesetzgebung (tatsächliche Gefahr minimieren anstatt gefühlte Gefahr)
  • Schutz vor Enteignung (Verwertung statt Vernichtung, Abschaffung der WaffenvernichtungsVO in BW aus dem Jahr 2010)
  • Bestandsschutz für delikt-irrelevante Schusswaffen
  • Wiederaufnahme des Bedürfnisses "Fundwaffe" analog zur Erbwaffe
  • Abschaffung der Erbwaffen-Blockierung
    • Nadelstiche mittels kleiner Anfragen, um zu sehen, wieso dieses "Lex Armatix" überhaupt zustande kam und wer da Armatix einen Gefallen getan hat.
    • Klare Regeln für Aufbewahrung der Erbwaffen (z.B. Erlaubnis, Erbwaffen bei Waffenhändlern / zertifizierten Aufbewahrungsunternehmen aufbewahren zu lassen, wenn kein geeigneter Schrank zur Verfügung steht)
  • Verhinderung von Verboten von
    • Großkaliber-Schusswaffen für Sportschützen
    • halbautomatischen Anscheinswaffen
  • Verhinderung von neuen Gesetzen für
    • Transport-Blockierungen
    • Zentrallagerung
    • verpflichtenden Zeiträumen zur Nachschau und anlasslosen Bedürfniskontrolle
  • Rücknahme der Mindestlängen von Flinten
  • Schusswaffen, deren Teile und Imitate sollten wieder Teil des Universaldienst des Postdiensts werden, gegenfalls mit Auflagen
  • Messer: Aufhebung der Verbote von 2003 gegen Butterflies und Springmesser.
    • Kritischer Blick auf das "Lex Böker" und warum die arg praktische Ausnahme bzgl. Verhältnis von Klingenbreite zu Klingenlänge (das "Lex Speedlock") zu Stande kam.
  • Messer: Aufhebung des Führverbots von 2008 für Einhandmesser und feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. (Das neue Bundeswehrtaschenmesser mit Einhandbedienung und Arretierung darf nicht "geführt" werden!)
    • Genauerer Blick auf die unscharfe Ausnahmenregelung und ob diese Basis für Willkürentscheidungen überhaupt unserer Verfassung entspricht.
  • Erwerbstreckungsverbot abschaffen (Erwerb von max. 2 erlaubnispflichtigen Schusswaffen pro Halbjahr)
  • Liberalisierung der Bedürfniskriterien (allgemein wird das Schießtraining einmal pro Monat oder 18 mal im Jahr als Anzahl zur Erfüllung des Bedürfnisses angesehen)
  • Erhöhte Regelkontingente so wie dies 2002 am Runden Tisch vorgesehen war
  • Abschaffung der Protokollpflicht beim Verkauf von Freien Waffen, stattdessen Aufklärung seitens des Regierung analog zum Alkohol-/Tabakverkauf auch mit Aushangpflicht

Parteiarbeit

Vorstellungsschreiben Landesverband (Entwurf)

Ahoi Piraten,

ich wollte mich als persönlicher Ansprechpartner BUNDESLAND für die AG Waffenrecht kurz vorstellen.

  • Was könnt ihr von mir erwarten?

Suppport, Diskussiongrundlagen und faktenbasiertes Material rund um die Themen Waffenrecht, Schützensport und Legalwaffenbesitz. Sowohl bei entsprechenden Themen aus der Presse aber auch im Bereich der programmatischen Arbeit.

  • Wofür steht die AG Waffenrecht?

Die AG Waffenrecht mit inzwischen über 40 Mitgliedern beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Waffen durch Privatpersonen.

Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von legalen Waffenbesitzern geführt hat.

Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen, Gefährdungspotenzialen und berechtigten Interessen anregen.

Unsere Arbeit findet sich hier: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht

Viele Grüße, EIGENER NAME

Support der Partei / Kreisverbände

  • Diskussionen (Diskussionsleitfäden, Argumentationshilfen, ZahlenDatenFakten)
  • Wahlprogramm-Bestandteile
  • Leserbriefe

Öffentlichkeitsarbeit

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist, dann ...

  • ... ist er mindestens 18 oder sogar 25 Jahre alt
  • ... ist er voll geschäftsfähig
  • ... wurde sein Strafregisterauszug von den Genehmigungsbehörden gründlich überprüft und ist "sauber"
  • ... hat er keine Ordnungswidrigkeiten oder Trunkenheitsfahrten begangen
  • ... musste er sich vor der Waffen-Kauferlaubnis durch die Behörden einen genormten Safe anschaffen
    • und dies zuständigen Ordnungsbehörden auch noch nachweisen
  • ... musste er eine Haftplichtversicherung nachweisen
  • ... muss er mindestens ein Jahr aktives Mitglied in einem staatlich anerkannten Schießsportverband sein
  • ... muss er regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren
  • ... hat er eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung über Gesetze, Technik und Handhabung ablegen müssen
  • ... musste er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • bei den Genehmigungs- und Ordnungsbehörden der Polizei
  • ... musste er auch für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag stellen und zwar
    • beim Schießsport-Verband
    • beim Schießsport-Verein
    • und bei den Genehmigungsbehörden
  • ... ist jede seiner Waffen bei den Behörden mit Seriennummer und Datum registriert
  • ... hat er für alle Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,-EUR ausgegeben, bevor er überhaupt die Erlaubnis bekam eine Sportwaffe anschaffen zu dürfen
  • ... darf er auch zukünftig nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen
    • sonst müsste er alle seine Waffen abgeben
    • und seine waffenrechtliche Erlaubnis würde ihm entzogen

Wenn Ihr Nachbar also Sportschütze ist, können Sie sicher sein, dass neben Ihnen einer der bestmöglich überprüften und gesetzestreuen sowie ein sehr verantwortungsvoller Bürger Deutschlands wohnt!

Download PDF Poster in A3

...wussten Sie eigentlich, daß Sie ein Besitzer illegaler Waffen sind?

Die aktuelle Waffengesetzgebung kann auch SIE zum Besitzer illegaler Waffen machen, wenn Sie z.B.

  • über einen alten Dreschflegel auf dem Boden verfügen

(nicht illegal)

  • in ihrem Auto einen Baseballschläger transportieren und gerade nicht auf dem Weg zum Training sind?
  • Ihr altes Fahrten- oder große Taschenmesser nicht in einem Safe verwahren

(Wo soll stehen, dass das verboten ist?)

  • Ihr Luftgewehr, das Sie damals mit 12 Jahren geschenkt bekommen haben, immer noch im Schlafzimmerschrank steht

(kommt auf das Luftgewehr an, wenn unter 7,5Joule Schussenergie, dann vollkommen legal)

  • in Ihrem Auto ihr altes Pfadfindermesser zum Bordwerkzeug gehört

(kommt aufs Messer an, wenn nicht einhändig feststellbar oder feststehend und Klingenlänge kleiner 12cm, dann legal)

  • Ein Teppichmesser in ihrer Jacke vergessen haben und nicht direkt auf dem Weg zu Ihrer Baustelle sind?
  • wenn sie noch im Besitz eines Springmessers sind?

(kommt aufs Messer an, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und kleiner 8,5cm und nicht beidseitig geschliffen ist, dann ist es legal)

  • bei Neckermann ein Kleinkaliber-Gewehr ganz einfach im Versandkatalog bestellt haben und es nach 1974 nicht angemeldet wurde?
  • wenn sie zum Picknick oder zum Grillplatz ein Messer mit einer Klinge von mehr als 12cm Länge in einem unverschlossenen Behältnis transportieren?

(((nicht illegal, da "Picknick" oder "Grillplatz" wohl jeweils "berechtiges Interesse" darstellen))Aber der Transport in einem unverschlossenem Behälter zum Grillplatz erfüllt einen Tatbestand gegen das WaffG)inkorrekt, vergleiche §42a Absatz 2, Zitat: "Absatz 1 gilt nicht [...] für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 [Anm.: unter 3 fällt das entsprechende Messer], sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.". Es steht ja da, dass man direkt auf dem Weg zum Picknick/Grillplatz ist. Vergleiche bei Sportschützen, die ihre Waffen zb zum Schießplatz transportieren dürfen, aber eine Ordnungswidrigkeit begehen würden, wenn sie einen Abstecher zum Einkaufen machen)

Wenn Sie also aus Versehen noch solche Sachen zuhause haben oder tun, gehören Sie zu den 40 Millionen Deutschen, die durch das aktuelle Waffengesetz ohne jeden Anlass zu Kriminellen gemacht werden!

Medien

    • Presseartikel, Interviews:
      • Visier, Caliber - VS Medien
      • V0
      • DWJ
      • Wild und Hund/ Der Jäger - Paul Parey Verlag
      • Pirsch/Niedersächsischer Jäger/Unsere Jagd - BLV Verlag
      • Online Foren und Blogs

Broken Arrow - Susanne P. Dobert 22:21, 17. Feb. 2012 (CET)

  • Artikel: der (lange, schwere) Weg zum Legalwaffenbesitz
  • Begleitinformationen


Waffen und Medien

Das Small Arms Survey hat die staatlichen Kontrollen ziviler Waffenbesitzer untersucht und dabei u.a. die Wirkung der Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle analysiert. --Cathy 23:10, 24. Feb. 2012 (CET)

Bei einer genaueren Betrachtung und Analyse von Thesen und Fakten, läßt sich das Thema Waffen auf einige wenige Postulate reduzieren:

1. Es existieren keine Fakten, die eine erhöhte Gefährdung der öffentlichen Ordnung, oder von Leben und Gesundheit des Individums durch legalen Waffenbesitz belegen.

2. Reale Gefährdungen, wie z.B.: illegale Waffen, gesundheitsschädliche Zusätze und Giftstoffe in Nahrungsmitteln und Produkten, Zersetzung der Gesellschaft und Werte etc., werden nur marginal thematisiert.

Alleine daraus läßt sich schlussfolgern, das es rund um das Thema Waffen nur 2 Gründe für die immer wieder auftauchenden Diskussionen geben kann:

1. Individuelle Ängste finden im Thema Waffen ein irrationales Ventil, daher ist jede sachliche Argumentation zum Scheitern verurteilt. Im Sinne eines Teufelskreises erzeugen individuen aus Politik und Medien öffentliche Aufmerksamkeit, durch die Öffentlichkeit werden ähnlich gelagerte Individuen auf das Thema fixiert und nutzen es als Projektionsoberfläche. Beispiel: Ein Amoklauf in den Medien, der zurecht Bestürzung auslöst, wird mit einer illegalen Waffe oder einer "Nicht-Schusswaffe" ausgeführt. Reaktion: "Schrecklich, aber kann man nichts machen, solche Leute finden immer Mittel und Wege" Stellt sich herraus, es ist eine legale Waffe: "Waffenbesitz verbieten, dann wird so etwas verhindert!"

2. Unter Einbeziehung der Aussage unter 1., läßt sich daraus folgernd ergänzen, das alle Diskussionen um das Thema legale Waffen gezielt von Individuen ausgenutzt bzw. initiiert werden, um politisch oder medial Aufmerksamkeit zu erregen - d.h. hier die Öffentlichkeit manipuliert wird, um eigene Machtinteressen durchzusetzen, oder eigene irrationale Ängste auf ein greifbares Thema zu projizieren und dabei tatsächliche (aber weniger greifbare) Gefahren (bewußt!?) ausgeblendet werden. Von der Möglichkeit, dieses Thema aus faschistischen Gründen zur Manipulation und "Entwaffnung" einer Bevölkerung mit Anti-Demokratischen Zielen zu lancieren, soll hier aufgrund der nur schweren Belegbarkeit keine Aussage getroffen werden.

Abschließend läßt sich also sagen, dass es keine Möglichkeit gibt, einen abschließenden "Konsens" zwischen Befürwortern und Gegnern zu finden und nur zu hoffen ist, das sich mehrheitlich die Vernuft oder zumindest die "Neutralität" der Mehrheit durchsetzt und irgendwann die wirklich wichtigen Themen ins Rampenlicht rücken.

Brightblade 10:56, 29. Okt. 2011 (CEST)

Institutionelle Arbeit

Verbands- und Pressearbeit

  • AG Waffenrecht bei den verschiedenen Verbänden bekanntmachen
    • BDMP: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • BDS: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • DSB: Piraten-Axel am 10.3.2012, Anschreiben & Treffen
    • VDW
    • DSU
    • Kyffhäuser Bund e.V.
    • DJV
    • VdRBW
    • BHDS
    • BKV
    • BSB

Gesetzesarbeit

Verhältnismäßigkeit des Waffenrechts

Irrationale Risikowahrnehmung

"Jeder Tote ein Toter zuviel?" Dieses Argument fruchtet nur bei Menschen, die keine Risikokompetenz haben, sagte Professor Dr. Gerd Gigerenzer, Direktor am Max-Planck-Institut, in seinem Vortrag: Rechtfertigen "gefühlte" Risiken staatliches Handeln?

Auszug: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat der Science-Fiction-Autor Herbert George Wells in seinen politischen Schriften prophezeit: Wenn wir mündige Bürger in einer modernen technologischen Gesellschaft möchten, dann müssen wir ihnen drei Dinge beibringen: Lesen, Schreiben und statistisches Denken, das heißt den vernünftigen Umgang mit Risiken und Unsicherheiten. Wie weit sind wir heute, fast 100 Jahre später, gekommen? Nun, wir haben den meisten von uns Lesen und Schreiben beigebracht, aber nicht den Umgang mit Risiken und Unsicherheiten und nicht statistisches Denken.

Der Wissenschaftsjournalist Frank Frick fordert Bürgerforen oder Bürgergutachten, die Experten-Erkenntnisse und die Präferenzen der Öffentlichkeit zusammenbringen. Zudem verlangt er von Politikern und Medien, viel Wert auf die Unabhängigkeit der eingeholten Expertise legen. Wissenschaftler, Politiker oder Institutionen sollen Unsicherheiten einräumen und offen mitteilen, wie sie zu einer Risikoeinschätzung gekommen sind: das schafft Vertrauen.

Zitat: "Die irrationale Risikowahrnehmung der Menschen!

Unsere Welt ist voll mit gefährlichen Dingen. Und wir Menschen haben vor vielen Dingen Angst. Aber sehr oft sind diese Dinge nicht identisch. Das, vor dem wir uns fürchten, ist selten das, vor dem wir uns fürchten sollten....Wir haben vor Dingen Angst, die wir nicht kontrollieren können, aber nicht, wenn wir (scheinbar) alles unter Kontrolle haben - zum Beispiel am Steuer eines Fahrzeugs. Wir haben vor "neuen" Gefahren mehr Angst als vor "alten". Und so weiter. Ein - aus meiner Sicht - enorm wichtiger Punkt ist das Wissen, das man besitzt. Vor dem Unbekannten hat man viel mehr Angst als vor dem, das man kennt."

Zitat "Der Statistikprofessor (Anm. Prof. W. Krämer) fand bei seiner Arbeit für das Buch heraus, dass es in Deutschland offenbar eine besonders große Lust an der alltäglichen Bedrohung für Leib und Leben gibt. So wurde in großen deutschen Tageszeitungen zwischen 2000 und 2010 mehr als doppelt so oft über BSE, Dioxin-Belastungen, Asbest oder Schweinegrippe berichtet wie in französischen, italienischen oder englischen."

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebenes Rechtsstaatsprinzip. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat damit Verfassungsrang und gilt damit für das gesamte öffentliche Recht.

Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und muss mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen angefochten werden.

Jährlich werden durchschnittlich etwa drei (in Zahlen 3) Menschen Opfer unter Verwendung einer privaten, legalen Schusswaffe, gleichzeitig werden durchschnittlich 1.053 Menschen Opfer durch andere Mordinstrumente, weitere durchschnittlich 4.176 Menschen Opfer des Straßenverkehrs. Zur weiteren konkreten Bewertung der Opferzahlen durch Legalwaffen muss berücksichtigt werden, dass auch Selbsttötungen mit Schusswaffen in die Kriminalstatistiken Eingang finden.

Die statistische Faktenlage erlaubt nur den einen Schluss, dass die Opferzahlen durch legale Schusswaffen im Vergleich als äußerst gering zu bewerten sind. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Rechtsgüterabwägung gilt es nun die Interessen und Rechte von ca. 2 Millionen Sportschützen, Jäger und Waffensammler der jährlichen Zahl durchschnittlicher Opfer gegenüber zu stellen. Bei allem Verständnis für die Hinterbliebenen von Sportwaffenopfern, sowie dem Respekt vor dem Wert von Menschenleben muss nach sorgfältiger Abwägung der Rechtsgüter und Fakten der Schluss erlaubt sein, dass die Zahl der Toten durch legale Schusswaffen so gering anzusehen ist, dass man schon von einem allgemeinen Lebensrisiko ausgehen muss. Insofern muss mindestens die weitere Verschärfung des Waffenrechts angefochten werden.

Nachtrag (18.Dez. 2011) zu den Opferzahlen durch Legalwaffen. Da seit einigen Jahren keine ordentlichen Statistiken hierzu veröffentlicht werden weichen die Zahlenangaben z.T. erheblich ab. Der o.a. Wert scheint jedoch in der Größenordnung zu stimmen, wenn man von der Korrektheit der Aussagen von Hr. Tschöpe (SPD Bremen) ausgehen darf. Demnach wurden in den vergangenen 20 Jahren etwa 100 Menschen mit legal besessenen Schusswaffen getötet. [[1]]

Ausführlichere Darlegung meiner Gedanken zur Verhältnismäßigkeit: [[2]]

Volker t.

Fakten zur Verhältnismäßigkeit

Missbrauch und Gewaltdelikte 2010

Waffenbesitz in Deutschland

  • legale Waffen  : ca. 6,4 Mio. in den Händen von 1,8 Mio. Besitzern
  • illegale Waffen: ca. 20-30 Mio. in unbekannten Händen
  • Missbrauch mit legalen Waffen: 27
  • Missbrauch mit Schusswaffen 2010: 12.176
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: nicht veröffentlicht, aber unter 27 (s.o.)
  • Gewaltdelikte mit Schusswaffen: 5.313

BKA 2010 lt. Hinners bei Radio Bremen Live-Stream Minute 30:00 und PKS 2010

Waffenbesitz in Berlin im Jahr 2010

  • legale Waffen : ca. 56.000 in den Händen von ca. 11.000 Besitzern
  • illegale Waffen: ?
  • Missbrauch mit legalen Waffen: 0
  • Missbrauch mit Waffen  : 986
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: 0
  • Gewaltdelikte mit Waffen: 518

Berliner Waffenrechts-Evaluation durch Kleine Anfragen

Zahlen aus 2002 (letzte BKA Veröffentlichung)

  • legale Waffen  : ca. 10 Mio. in den Händen von 2,5 Mio. Besitzern
  • illegale Waffen: ca. 20 Mio. in unbekannten Händen
  • Missbrauch mit legalen Waffen: nicht veröffentlicht
  • Missbrauch mit Schusswaffen  : 16.411
  • Gewaltdelikte mit legalen Waffen: 36, davon 12 mit Todesfolge
  • Gewaltdelikte mit Schusswaffen  : 12.861

PKS 2002 und BKA 2002 Kriminalstatistik

Tätliche Angriffe mit Schusswaffen und Todesfolge 2010 (illegale und legale Waffen):

  • Kurzwaffen (10)
  • Langwaffen (0)
  • sonstige Schusswaffen (28)
  • Behördenmaßnahmen (8)

Medien-Statistik Aufstellung anhand von Zeitungsartikeln: Schusswaffenopfer: illegale Waffe (27), Behördenwaffe (1)

Amtliche Todesursachen-Statistik 2010

Ski- und Snowboardunfälle in Österreich

  • 2007/2008: 98 Todesfälle
  • 2008/2009: 118 Todesfälle
  • 2009/2010: 127 Todesfälle
  • 2009: ca. 58.000 Ski- und Snowboardunfälle

SPÖ Risiko Wintersport

Unfälle mit Schusswaffen in Deutschland

  • mit Sportwaffen: 0 Todesfälle im Jahr 2010
  • mit Jagdwaffen: 2 Todesfälle im Jahr 2010
  • mit Schusswaffen (auch freie und illegale): 11 Todesfälle im Jahr 2010

[3] [4]

--Cathy 20:28, 1. Mär. 2012 (CET)

Statistik über die Todesrisiken in Deutschland

(Stand: 25.12.2011)

1 : 8000 Gefahr, im Straßenverkehr ums Leben zu kommen (2)

1 : 37.000 Gefahr, in Deutschland durch ein Tötungsdelikt aus dem Leben zu scheiden (4)

1 : 43.000 Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Arbeitsunfalls (2)

1 : 140.000 Risiko, bei einem Badeunfall zu ertrinken (1)

1 : 215.200 Gefahr, in Deutschland durch eine Schusswaffe ums Leben zu kommen (5)

1 : 500.000 Risiko, bei einem Zugunglück umzukommen (2)

1 : 1.1 Millionen Gefahr, bei Naturkatastrophen zu sterben (2)

1 : 1,1 Millionen Möglichkeit, bei einem Terroranschlag ums Leben zu kommen (2)

1 : 1,2 Millionen Gefahr eines Todessturzes aus dem Bett (2)

1 : 2,8 Millionen Gefahr, bei einem Linienflug zu sterben (2)

1 : 3,5 Millionen Gefahr, in Deutschland durch einen Giftschlangenbiss zu sterben (3)

1 : 3.725.000 Gefahr, in Deutschland durch eine legal besessene Schusswaffe ums Leben zu kommen (incl. Polizeiwaffen o.ä.) (5)


(1) Wikipedia

(2) dpa, zitiert nach KÖLNER STADT-ANZEIGER, 18. Oktober 2011

(3) DER ARZNEIMITTELBRIEF, Oktober 2011

(4) Polizeiliche Kriminalstatistik 2010

(5) Jahresbericht „Waffen- und Sprengstoffkriminalität

--Volker t. 20:47, 12. Mär. 2012 (CET)

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Der Versuch, minimale Risiken noch weiter zu vermindern, kostet viel Zeit und Geld - bringt aber keinen messbaren Sicherheitsgewinn. Dabei gäbe es in anderen Bereichen so viel zu tun.

Statistik von 2010:

  • ca. 3 - 5 Tote jährlich durch legale Waffen (Polizeiwaffen inbegriffen!)
  • ca. 1.237 Tote durch Rauschgift
  • ca. 4.500 Tote durch den Straßenverkehr
  • ca. 40.000 Tote durch MRSA Infektionen in Krankenhäusern
  • ca. 60.000 Tote durch die Vergabe falscher Medikamente
  • ca. 74.000 Tote durch Alkohol
  • ca. 100.000 Tote durch Haushaltsunfälle
  • ca. 140.000 Tote durch Tabakkonsum
  • ca. 600.000 Tote durch Passivrauchen

Das kann man beliebig weiterführen. Sind die Opfer anderer Ursachen nur Opfer zweiter Klasse? Tatsache ist, dass die Medien kaum einer anderen Ursache so viel Aufmerksamkeit schenken, wenn eine legale Waffe beteiligt ist. Taten mit illegalen Waffen sind meist nur eine kurze Meldung wert und dann schnell vergessen.

"Jeder Tote ist einer zu viel" - auch so eine schöne Floskel. Jeden Tag sterben in Deutschland tausende von Menschen. Aber die Opfer von Gewalttaten, vor allem Schusswaffenopfer, sind besonders schlimm. Warum eigentlich? Sicher - jeder einzelne Fall ist tragisch und für die Angehörigen schmerzhaft - aber statistisch gesehen völlig irrelevant. Selbst wenn die Waffendichte höher und das Waffengesetz lascher wäre - es würde nicht sehr viel mehr passieren.

Mindestens 30.000.000 Waffen soll es in Deutschland geben (neuere Schätzungen gehen bis 50 Mio.). Davon nur ca. 7 - 10 Mio. legal und registriert. Trotz dieser (auch im internationalen Vergleich) relativ hohen Zahlen passiert erstaunlich wenig. Sowohl mit den legalen als auch mit den illegalen Waffen.

Besteht da tatsächlich Handlungsbedarf durch Verbote und Waffenrechtsverschärfungen? Je unwahrscheinlicher und seltener eine Gefährdung, desto mehr wird sie von Medien und Politik übertrieben und desto größer ist die Angst davor. Deshalb fokussieren sich die Ängste auch auf seltene und außergewöhnliche Taten. Der Blick auf die obigen Zahlen sollte das eigentlich relativieren - tut es aber seltsamerweise nicht. Die irrationalen Ängste werden überbewertet.

(StarFire 09:35, 20. Feb. 2012 (CET))

Der Einzelfall ist ein schlechter Ratgeber

Offenbar erkennen auch manche Politiker von Parteien die sonst für Verschärfungen des Waffenrechts eintreten an, dass Gesetze, besonders solche die in die Grundrechte eingreifen, sorgfältig überbedacht werden müssen und Freiheiten nicht unnötig beschnitten werden dürfen. Nachfolgend einige Zitate aus einem Radiointerview vom DLF vom 22.03.2012 zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Interviewt wurde Konstantin von Notz (Grüne) Mitglied des Bundestags-Innenausschusses.


Herr von Notz erkennt als Jurist, dass bei Eingriffen in die Grundrechte diejenigen die solche Eingriffe befürworten den Nachweis der Wirksamkeit oder Effizienz erbringen müssen und zusätzlich die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss.

<ZITAT> Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall natürlich immer schlimm ist. </ZITAT>

Es stellt sich somit die Frage weshalb auch und vor allem die Grünen so vehement Eingriffe in die Grundrechte der LWB einfordern ohne den Nachweis der Erforderlichkeit oder Effizienz zu erbringen und schon gar nicht die Verhältnismäßigkeit beachten. Die verdachtsunabhängigen und unangemeldeten Waffenkontrollen und die geplante Einführung des Nationalen Waffenregisters stellen zweifelsfrei schwere Eingriffe in das GG dar. Die Unverhältnismäßigkeit dieser Eingriffe ergibt sich aus der vernachlässigbaren Deliktrelevanz der Legalwaffen. Direkt darauf angesprochen argumentieren die Befürworter solcher Gesetze und Regelungen i.d.R. damit, dass jeder einzelne Tote schon zu viel sei. Und immer wieder wird auf die sogenannten Amokläufe von Winnenden und Erfurt verwiesen. Mit solchen Einzelfällen dürfen Eingriffe in die Grundrechte schon mit Rücksicht auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht begründet werden, da sonst Tür und Tor für jedweden Eingriff in die Gesetze durch jeden Einzelfall gegeben wäre. Herr Notz weist entsprechend darauf hin:

<ZITAT> Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf. […] Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles rechtfertigen. […]. Aber es wäre eben ein unterm Strich unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will. </ZITAT>

Deshalb darf man nicht einfach die Gesetzesänderungen und ganz besonders die Eingriffe in die Grundrechte hinnehmen, sondern muss diese verteidigen. Das erkennt auch Herr Notz:

<ZITAT> […] es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte hat, darum, diese auch zu verteidigen. </ZITAT>

Wenn es um die Eingriffe in die Grundrechte im Kontext der Vorratsdatenhaltung geht sind sich wohl die Meisten einig, dass hier Grundrechte betroffen sind. Wenn man sich dieses Interview anhört oder durchliest und statt der Vorratsdatenhaltung den Waffenbesitz einsetzt, würden die meisten Mitmenschen ganz bestimmt an der geistigen Verfassung des Interviewten zweifeln. Warum nehmen denn viele Menschen und darunter auch viele Piraten die Eingriffe in die Grundrechte der LWB willentlich hin? Stehen wir als LWB außerhalb der Verfassung und dürfen wir die Grundrechte nicht in Anspruch nehmen?

Das wäre meines Erachtens sehr unpiratig!

--Volker t. 20:19, 23. Mär. 2012 (CET)

Fakten, Untersuchungen, Materialien

Verhindern Waffenverbote Gewaltdelikte?

Befürworter stärkerer Kontrollen vergessen zu erwähnen, dass in Rechtstaaten, wie z.B. in Deutschland und England, sich lediglich die rechtstreuen Bürger an das Gesetz halten, die Missbrauch oftmals nur im sozialen Nahbereich tätigen, wo das Tatmittel zweitrangig ist, während kriminelle Gewalttäter die nationalen Waffenrechte nicht beachten und daher von Verschärfungen nicht betroffen sind.

1. Der legale Waffenbesitzer in Deutschland verhält sich rechtskonformer als der Bundesdurchschnitt.

Quelle: Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zum Waffengesetz von Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Universität Bremen, Institut für Rechtspsychologie

Verkehrsverstöße, Beleidigung, Betrug oder Gewalt können zum Waffenentzug führen. Um ihr rechtsmäßiges und teuer finanziertes Eigentum zu erhalten, verhalten sich daher die meisten legalen Waffenbesitzer rechtstreuer als der Bundesdurchschnitt. Von ihnen geht keine Gefahr für die innere Sicherheit aus.

Diskrepanz: Jeder legaler Waffenbesitzer ist in den Akten der Einwohnerämter mit einem Warnhinweis vermerkt (das "rote W"). Dieser Vermerk könnte den Staatsbeamten als Hinweis dienen, dass dieser Einwohner ein sehr rechtstreuer Bürger ist, der ständig überprüft wird und noch nie durch Gewalt oder Rechtsbruch aufgefallen ist. Stattdessen wirkt dieser Vermerk wegen Unkenntnis bei den Staatsbeamten (auch den Polizisten) als Diffamierung. Der - bereits mehrmals und laufend überprüfte - legale Besitzer wird als gefährlicher angesehen als der ungeprüfte Bürger, der illegale Schuswaffen besitzen könnte.

2. Totale Waffenverbote erhöhen die Verwundbarkeit der Gesellschaft und verhindern keine Gewaltverbrechen, weil die rechtstreuen Bürger Opfer werden, nicht die Verbrecher.

Quellen: Simon Fraser University, Titel: Some International Evidence on Gun Bans and Murder Rates Kurzfassung 5 Seiten Langfassung 46 Seiten

3. Nach Einführung des Totalverbots (1996) in Großbritanien für halbautomatische Pistolen sind die Missbrauchsraten mit diesen Waffen in zwischenzeitlich um 100% gestiegen.

There is no evidence from cross section analyses which supports claims that the imposition of stricter gun controls or a reduction in number of firearms available will influence rates of armed crime.

Quelle: Statistik zum Waffenmissbrauch in England: UK Home Affairs Committee 2010:

4. Waffenrechtsverbote in Rechtsstaaten sind nicht kongruent zu Mord- und Gewaltdeliktraten

Interessante Einzelheiten auf Seite 7 : Mordraten (Homicide)

  • Der Durchschnitt von Schweiz und Österreich (liberalere Waffenrechte) ist niedriger als in Deutschland.
  • Der Durchschnitt von England, Schottland und den skandinavischen Ländern (sehr restriktive Waffenrechte) ist höher als in Deutschland.
  • Die Wahrscheinlichkeit in Brüssel (restriktiveres Waffenrecht) ermordet zu werden ist 150% höher als in Berlin.

auf Seite 8 : Gewaltverbrechen (absolute Zahlen):

  • 100.000 Gewaltverbrechen in Belgien (restriktiveres Waffenrecht)
  • 200.000 (evtl. + 500.000) Gewaltverbrechen in Deutschland
  • 1.000.000 Gewaltverbrechen in England & Wales (sehr restriktives Waffenrecht)

Quelle: Übersicht europäischer Kriminalitätsraten 2002 bis 2009 auf Englisch des BKA

(Beitrag erstellt um 18:35, 12. Okt. 2011 Benutzer:Cathy)

Waffenrecht ist Freiheitsrecht

Viele Jahrhunderte hindurch war das Waffenrecht ein Freiheitsrecht. Schon im Mittelalter war es dem freien Mann gestattet sich zu bewaffnen und Waffen zu führen. Ein Mann ohne Waffen gehörte den Unfreien (Leibeigenen oder Sklaven) an. Später mit der Gründung der Freien Städte gehörte zur Ehrenpflicht der freien Bürger in Bürgermilizen für den Schutz der freien Städte einzustehen. Das Freiheitsrecht Waffen zu tragen wurde immer wieder durch autokratische Herrschaftssysteme beschränkt oder vollständig abgeschafft. Allein die Vertreter der Staatsmacht durften dann Waffen besitzen und tragen. So kam es, dass mit der Zeit das Volk weitgehend entwaffnet wurde. Der Grund hierfür war stets der gleiche: Sicherung der eigenen Machtposition, als einzig legitime Staatsmacht. Diese Macht der Autokraten ließ sich selbstverständlich am besten durch ein wehrloses, weil entwaffnetes, Volk sichern dem eine bewaffnete Staatsmacht gegenüber stand. In Zeiten, in denen die autokratischen Herrschaftsformen zu Krisen führten konnte das Volk nur schwer gegen Unrecht und Despotie aufbegehren und musste zunächst nach Möglichkeiten suchen sich zu bewaffnen. Nicht von Ungefähr wurden in solchen Zeiten (z.B. Vormärz 1848, Sozialistengesetze 1878) die Rufe nach der Volksbewaffnung laut. Selbstverständlich bekämpften die Monarchen und Herrscher solche Ideen entschieden, da sie sich in solchen Fällen nicht mehr ihrer Macht, ihrer Staatsmacht sicher sein konnten. Mit der Einführung der Sozialgesetzgebung im Deutschen Reich nach 1883 wurde das Waffenrecht weitgehend gelockert. Mitgliedern der Sozialdemokratischen Parteien konnten dieses Recht jedoch nur eingeschränkt wahrnehmen. Nach dem 1. Weltkrieg forderten die Siegermächte im Versailler Vertrag auch die Entwaffnung der Zivilbevölkerung. Eine umfassende Entwaffnung konnte jedoch nicht erreicht werden, da Waffenbesitz behördlich nicht registriert war. In der Weimarer Republik wurde deshalb erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt. Diese Registrierungspflicht war in erster Linie als Vorsichtsmaßnahme gegen rechtsextreme, faschistische Gruppierungen gerichtet. Ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs, des Besitzes und des Führens von Waffen war damit nicht verbunden. Mit der Registrierung und der Einführung von Erwerbsscheinen war es dem Staat jedoch jederzeit möglich auf Waffen im privaten Besitz und deren Besitzer zuzugreifen. Zusätzlich wurde erstmalig ein Bedürfnisnachweis für das Führen von Waffen gesetzlich verankert. Im Zuge der politischen Radikalisierung in den späten Jahren der Weimarer Republik wurde der Bedürfnisnachweis auch für die Genehmigung des Waffenerwerbs vorgeschrieben. Die Waffengesetze der Weimarer Republik, insbesondere die Registrierungspflicht, schufen die Grundlage für die Nationalsozialisten sogenannte Volksfeinde (Juden, Zigeuner, Sozialisten, Kommunisten) zu entwaffnen. Dazu wurde das Waffengesetz mit dem Ziel verschärft Regimegegnern den Zugang zu Waffen zu erschweren. Gleichzeitig wurden Mitglieder der NSDAP und angeschlossener Organisationen bewaffnet.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde durch die Siegermächte zunächst jeglicher Waffenbesitz und auch das Führen von Waffen für Polizisten verboten. Dies lässt sich erklären, da die Alliierten befürchten mussten, dass noch Nazis eine Untergrundarmee unterhalten könnten (Werwolforganisationen). Doch bereits mit dem Gesetz Nr. 70 der Alliierten Hohen Kommission wurde 1951 wieder der Erwerb und Besitz von Sportwaffen gestattet. Es folgte 1952 eine Anordnung der Bundesregierung über Sportwaffen und Munition (BAnz. Nr. 9), die Anordnung der Bundesregierung zur Durchführung der Sportwaffenamestie 1953 (BAnz. Nr. 55 & Nr. 56). Im selben Jahr wurde auch wieder ein liberales Waffengesetz eingeführt. Danach durfte jeder erwachsende und unbescholtene Bürger Waffen erwerben und besitzen. Die Durchführung des Waffenrechts verblieb jedoch in der Länderhoheit.

Eine erste Novellierung des Waffenrechts erfolgte im November 1968 mit dem Entwurf eines Bundeswaffengesetzes. Diese Neugestaltung stellte den ersten Schritt zur Verschärfung des Waffenrechts dar. Diese Änderung des Waffenrechts kann als unmittelbare Folge der 68er Studentenbewegung verstanden werden. Dennoch war es immer noch unbescholtenen Bürgern möglich Waffen ohne Bedürfnisnachweis frei zu erwerben. Die nächste Änderung des Waffenrechts erfolgte bereits 1972. Die Gesetzesänderungen wurden unter dem Eindruck der Taten der Baader-Meinhofgruppe eiligst verabschiedet. Erstmals wurde der Bedürfnisnachweis für den Erwerb von Waffen erforderlich und Waffenbesitzkarten ausgestellt. Die nächsten Änderungen des Waffengesetzes folgten 1976 BGBl I S. 432ff. In den folgenden Jahren bis heute wurde das Waffengesetz schrittweise weiter verschärft.

Das heute vorliegende Waffengesetz beschreibt kein Recht mit entsprechenden Regelungen, sondern manifestiert nur noch ein Bündel von Ausnahmen nach denen der Bürger nach vorangegangener Beurteilung der Zuverlässigkeit und charakterlichen Eignung, sowie einem Nachweis der Sachkunde bestimmte Waffen erwerben und ggf. auch benutzen darf.


Volker t.


Verwässerung des Staatlichen Gewaltmonopols

Der grundlegende Gedanke des staatlichen Gewaltmonopols ist der, dass die Bürger eines Staates ihre Rechte und Ansprüche nicht durch die individuelle Ausübung von Zwang und Gewalt durchzusetzen, sondern diese Aufgabe auf die staatlichen Organe (Polizei und Justiz) übertragen. Damit liegt die Durchsetzung und der Schutz des Rechts und Freiheit aller Bürger eines Staates allein bei den staatlichen Organen. Dieses Gewaltmonopol ist deshalb eine bedeutende zivilisatorische Errungenschaft.

Allerdings entspricht es auch den Tatsachen, dass in zunehmenden Maße wie Polizei und Vollzugsdiensten die Mittel gekürzt und dort Personalstellen gestrichen werden zunehmend mehr der Aufgaben des Gewaltmonopols an privatwirtschaftliche Organisationen und Dienste übertragen werden.

Private Sicherheitsdienste (http://www.gdp.de/id/Posa/$File/PosPrivate.pdf)

Private Gerichtsvollzieher (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/laender-wollen-pfaendungen-beschleunigen/2461572.html)

Private Gefängnisse (http://www.shortnews.de/id/545485/Erstes-Privat-Gefaengnis-in-Deutschland-betreibt-eine-englische-Firma)

Private Militärdienstleister (http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Privatkriege/reher.pdf)

Private Söldner zum Schutz von Handelsschiffen (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,827202,00.html und http://www.focus.de/politik/deutschland/schifffahrt-private-sicherheitsfirmen-sollen-piraten-abwehren_aid_656102.html ) und [5]. Im letzten Fall wird schon heute klar das Waffenrecht verletzt, da Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren als deutsches Territorium anzusehen sind für das uneingeschränkt deutsche Gesetze gelten.

Heute mag der Gedanke an eine private Gerichtsbarkeit noch weltfremd erscheinen, jedoch wäre dies nur die konsequente Fortsetzung der aktuellen Privatisierungspolitik.

Die Eingangs beschriebene zivilisatorische Errungenschaft wird damit schrittweise zurückgebaut und damit Sicherheit zu einem knappen Gut gemacht, welches in Zukunft wohl nur noch den wohlhabenderen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen wird. (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656192,00.html)


Damit wird den Befürworter eines schärferen Waffenrechts der Hinweis auf das Staatliche Gewaltmonopols zwar (noch) nicht entkräftet, aber durch die tatsächlichen Entwicklungen verliert dieses Argument erheblich an Gewicht. Besonders bedenklich sind die Pläne der Bundesregierung private Söldner auf Handelsschiffen zum Schutz gegen Piraten mitfahren zu lassen. Denn diese Söldner sollen mit Kriegswaffen ausgestattet werden. Damit wird faktisch das Kriegswaffenkontrollgesetz ausser Kraft gesetzt.

Volker t.


Susanne P. Dobert: Diese Argumentation ist mit Sicherheit richtig, aber meiner Meinung nicht die richtige für Waffengegner/--angsthasen.

Das Gewaltmonopol eines Staates wird darin begründet, dass sich alle im diesem Gemeinwesen lebenden Menschen einig sind, dass nur der Staat Sanktionen gegenüber Mitgliedern des Gemeinwesens verhängen darf um die Rechte der einzelnen Mitglieder zu schützen und die allgemeine Ordnung aufrecht zu erhalten.

Um eine Kontrolle der Gewalt des Staates zu ermöglichen gibt es die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Die Argumentation oben zielt auf die Exekutive, insbesondere die Polizeiaufgaben. (Die originäre Aufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr.) Eine Verwässerung des Gewaltenmonopols liegt nicht vor, wenn der Staat Aufgaben an Nicht- Hoheitliche überträgt und dies durch die Verfassung gedeckt ist.

Es gibt keinen Widerspruch von Legalwaffenbesitz zum Gewaltmonopol des Staates. Denn der Legalwaffenbesitzer erkennt ja an, dass er seine Rechte, die durch die Gesetze definiert sind, nur mittels der Gerichte feststellen lassen kann und nur durch Exekutivorgane vollziehen lassen kann. Der Legalwaffenbesitzer erkennt also das Gewaltmonopol des Staates an und übt eben nicht Selbstjustiz.

Wie staatstreu Legalwaffenbesitzer sind, zeigt sich schon daran, dass viele der Legalwaffenbesitzer Soldaten oder Reservisten der Bundeswehr sind. Auch die Anzahl der angemeldeten Waffen (Legalwaffen) lässt darauf schließen, dass der deutsche Waffenbesitzer tatsächlich die Waffen, die er zu Hause hat gemeldet hat. Er erkennt damit auch für ihn nachteilige Gesetzesänderungen an, was eindeutig heißt, dass er zu unserer Rechtsordnung und dem Gewaltmonopol des Staates steht.(Ich könnte da ganz andere Geschichten aus Kroatien erzählen!) Legalwaffenbesitzer sind amtlich geprüft zuverlässig, das heißt sie haben keinen Eintrag im Strafregister. Sie sind nicht kriminell.

Lediglich in "Schwachen Staaten" wankt das Gewaltmonopol des Staates. Ein schwacher Staat kann seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, weil sich Gruppierungen etabliert haben, die ihrerseits eine eigene Ordnung mit Gewalt durchsetzen. (siehe zum Beispiel Sudan, der wohl schon ein gescheiterter Staat ist)

Kein Widerspruch zum Gewaltmonopol des Staates ist das Recht der "Notwehr" und des "Notstands". Diese beiden Ausnahmen sind gesetzlich legitimiert, also im Grunde von der Gesellschaftsordnung gewollt. Nur in diesen besonderen Ausnahmefällen dürfen sich Personen selbst, andere, oder Sachen unter Zuhilfenahme von Gewalt schützen.

Die Argumentation oben würde ich nur unter diesem Gesichtspunkt verwenden: Die Legalwaffe als Möglichkeit zur Notwehr. Aber auch das ist sehr, sehr schwierig, weil sehr viele mittlerweile "Notwehr" mit "Selbstjustiz" gleichsetzen.

Aufbewahrung und Kontrollen

Einerseits ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle immer ein Eingriff in Freiheitsrechte. Andererseits gibt es eine Vielzahl von Kontrollen für sicherheitsrelevante Bereiche (Schornsteinfeger, Hygienekontrollen). Allerdings ist die Abwägung zwischen dem Zugewinnn an öffentlicher Sicherheit und der Einschränkung von Grundrechten stets kritisch durchzuführen und die Einschränkungen müssen verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.

Aufbewahrung und Sicherung

Erst seit 2003(!) gibt es Regeln zur Aufbewahrung von Waffen. Diese (das ist, was mit "sorgfältige Aufbewahrung" gemeint ist) findet sich hier: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf (oder in jedem Baumarkt)

Problem dabei war: schon vor 2003 haben Waffenbesitzer in Eigenverantwortung Waffen sicher gelagert, z.B. in ausrangierten Post-Tresoren o.ä. Für ihr eigenverantwortliches Handeln wurden sie 2003 dadurch bestraft, daß sie mit einem Gutachten (bis zu 4stelligen Kosten) die Tauglichkeit des Schrankes (der z.B. die Anforderungen nach Klasse A um Längen übertroffen hat) nachweisen mußten. Solch eine Regelung darf es nicht nochmals geben. Hier sind die Ordnungsämter in der Pflicht, sich auszutauschen und z.B. für häufig verwendete "Ersatzschränke" ein Typengutachten oder eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung auszustellen.

Besonders wichtig ist dies, wenn in Zukunft z.B. für Besitzer einer Anzahl von Kurzwaffen und/oder Selbstlader-Langwaffen eine Alarmanlage Vorschrift werden sollte. Hier sollten die Ordnungsämter im Vorfeld schon die Installation einer Alarmanlage wohlwollend registrieren bzw. rechtsverbindliche(!) Auskünfte auf Anfragen geben, welche Alarmanlagen sie (auch ohne eine Pflicht) für die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Anlage für adäquat erklären. Hiermit würden bei einer Neuschaffung eines Standards als "Waffenalarmanlage" besonders gewissenhafte Waffenbesitzer nicht für ihre Sorgfalt bestraft.


Susanne P. Dobert: "Meiner Meinung nach ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Aufbewahrung von Waffen bereits zu streng, was die Art der Aufbewahrung angeht. Es ist klar, dass wir gerne DIN-Normen verwenden wollen, wenn wir die Sicherheit eines Schrankes qualifizieren wollen. Sinn und Zweck der Regelung ist es doch, die Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen. Das sind Einbrecher oder Mitbewohner des Waffenbesitzers. Die Aufbewahrung in einem Schrank, der nicht mit üblichem Einbruchswerkzeug zu knacken ist, ist völlig ausreichend. Hierbei ist es unerheblich, wieviele Schusswaffen, Kurzwaffen oder Langwaffen sich in diesem Schrank befinden.Grundsätzlich wäre sogar zu überprüfen, ob die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffe in zwei verschiedenen Schränken unbedingt Sinn macht. Denn: Wir gehen nicht von einem Waffenbesitzer aus, dem in seiner eigenen Wohnung unterstellt wird, er warte nur darauf, dass jemand einbricht um gleich zur Waffe mit daneben liegender Munition zu greifen. Das ist lebensfremd. Der normale Sportschütze legt seine Waffe in seinen Waffenkoffer und den in den Schrank. Und da wäre es schön, wenn er nicht noch überlegen müsste, ob er seine Munitionsschachteln noch irgendwo hinten ins Eck packen darf oder nicht.

Eine Verschärfung der derzeitigen schon überzogenen Aufbewahrungsvorschriften, etwa durch Einführen einer Alarmanlage oder aufgeschalteter Alarmanlage bei der Polizei ist abzulehnen. Wir können Waffenbesitzern nicht zumuten staatliche Aufgaben, wie Verbrechensverhinderung und -bekämpfung wahrzunehmen und diese hoheitlichen Aufgaben zu bezahlen."

Die Schlüsselfrage

Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift.

DJV 14.03.2012: Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben.

Die Empfehlung der Polizei Bayern auf Seite 39 ist daher kein bindendes Recht, sondern lediglich eine Empfehlung.

Zentrale Waffen- und Munitionslager

Argumente für die zentrale Lagerung von Waffen und Munition

Die zentrale Lagerung verhindert Affekttaten

(Kein unmittelbarer Zugriff auf eine geladene Schusswaffe im Zustand der Erregung)

Bei Affekttaten ist das unangefochtene Tatmittel Nummer 1 das in jedem Haushalt vorhandene Küchenmesser.(1) Was nicht verwundert, ist es doch unter Kriminologen seit langem unumstritten, dass die Tatwaffe bei Affekttaten zweitrangig ist.(2) Es wird also genutzt, was verfügbar ist. Natürlich spricht das auf den ersten Blick für eine zentrale Lagerung. Und bereits 1967 stellten Berkowitz und LePage die Hypothese auf, dass Schusswaffen einen Menschen dergestalt psychologisch kontrollieren, dass sie Gewalt auslösen. (3)

Gegenargumente dazu:

  1. Allerdings stellte das rechtspsychologische Institut an der Universität Bremen fest, dass Besitzer von legalen Waffen weniger zu Gewalt neigen und sozial besser integriert sind als die Normstichprobe.(4)
  2. Weiter wurde diese so genannte "Waffeneffekt-Hypothese" mehreren kritischen Betrachtungen unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Betrachtung fehlerbehaftet war: die Ergebnisse von Berkowitz und LePage konnte nicht repliziert werden (5). Auch ähnliche Untersuchungen, welche eigentlich diese Hypothese stützten, stellten sich als fehlerbehaftet dar. So zitieren Gallant und Eisen den renommierten Kriminologen und früheren Waffengegner Gary Kleck mit der Feststellung, dass der Waffeneffekt "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Waffen"(6) beobachtet werden konnte. Diesen Schluss hatte er aus der Analyse von 21 Waffeneffekt-Experimenten gewonnen. Er beobachtete weiter, dass vor allem die Umstände der Experimente großen Einfluss auf die Ergebnisse nahmen: je realistischer die Realität abgebildet wurde, desto weniger waren die Ergebnisse geeignet die Waffeneffekt-Hypothese zu untermauern. Somit lässt sich mit Gallant und Eisen feststellen: "Es gibt keine Beweise, welche die Waffeneffekt-Hypothese untermauern."

Die Verfügbarkeit von Waffen in Privathaushalten sorgt also nicht dafür, dass mehr Affekttaten begangen werden. Umgekehrt verhindert eine zentrale Lagerung auch keine Affekttaten.

Quellen:

  • (1) Statistisches Bundesamt, 2010, "Todesursachenstatistik, X85-Y09: Tätlicher Angriff", Auszug online
  • (2) Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006), "Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland – Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?", Kriminalistik 12/2006, pp. 724-728. online
  • (3) Dobat, A. & Heubrock, D. (2006), "Die fachpsychologische Begutachtung nach dem neuen Waffengesetz aus der Sicht der Gutachter und Probanden – Ergebnisse einer Online-Befragung der Bremer Forschungsgruppe Waffenrecht", Praxis der Rechtspsychologie, 16, pp. 230-248.
  • (4) Berkowitz, L. und LePage, A. (1967), "Weapons as aggression-eliciting stimuli", Journal of Personality and Social Psychology, 7, pp.202-207
  • (5) Gallant, P. und Eisen, J. (2002), "Trigger Happy: Rethinking the Weapons Effect", Journal on Firearms and Public Policy, 14, pp.89-101, online
  • (6) Kleck, G. (1991), "Point Blank: Guns and Violence in America", New York: Aldine de Gruyter, p 160.
Die zentrale Lagerung verhindert unberechtigten Zugriff

(Keine Waffen im Haus, an die z.B. Familienmitglieder herankommen können)

Siehe Gegenargument 1, wie auch die Studie von Schmidt, H. und Schmidt-Mummendey, A. [1]: Waffen lösen keine automatischen Reflexe aus, Zugang und Ansicht müssen im Kontext betrachtet werden. Je nachdem, wie der Umgang mit Waffen gelehrt wird, wirken sie gewalthemmend oder gewaltfördernd. Aufklärung der Folgen eines Missbrauchs und des richtigen Umgangs mit Waffen bei den Familienmitgliedern - diametral zu den "Lehren" aus den Medien - können mehr bewirken als Wegsperren und Verbot. Siehe Argumentation zu 1), sofern es sich um Affekttaten handelt. Sollten "Amoktaten" gemeint sein, so gilt auch hier, dass das Tatmittel zweitrangig ist. Erstrangig ist die psychologische Ausnahmesituation des Täters, die sich teilweise über Jahre hinweg aufbaut. Der Täter entwickelt einen Tattraum, in dem er die Vorgehensweise träumerisch plant. Dies konkretisiert sich mit zunehmendem Druck durch die Umwelt (sei der Druck objektiv oder subjektiv real). Das Tatmittel des Tattraums wird beschafft. Mit anderen Worten: Ist Vater Sportschütze und im Tattraum kommt nur Giftgas vor, dann nimmt der "Amokläufer" nicht die Schusswaffen, sondern beschafft sich Chemikalien (vermutlich in der Drogerieabteilung des Supermarkts). Eine zentrale Lagerung hilft also nur gegen "Amoktaten", bei denen der Täter auf Schusswaffen als Tatmittel fixiert ist.

Quellen:

Argumente gegen die zentrale Lagerung von Waffen und Munition

Die zentrale Lagerung ist nicht sicher

(Mangelnde Sicherheit von Schützenhäusern, z.B. gegen Einbruch)

Schützenhäuser müssen in der Regel wegen der von ihnen ausgehenden Lärmemmission am Rand von bewohnten Gebieten gebaut werden. Das bedeutet, unmittelbare Nachbarn sind oftmals nicht vorhanden. Da Schützenhäuser in der Regel auch nur zu den offiziellen Trainingszeiten besetzt sind, können Einbrecher sich hier in der Zwischenzeit weitgehend ungestört bedienen. Wenn bekannt ist, dass große Mengen von Waffen und Munition hier lagern, werden sie so zu einem Anziehungspunkt für Kriminelle. Bei einem einzigen erfolgreichen Einbruch könnten so mehr Waffen und Munition abhanden kommen als bei mehreren Einbrüchen in Privathäuser. In der Vergangenheit gab es schon mehrfach erfolgreiche Einbrüche in Schützenhäuser, bei denen Waffen entwendet wurden.

Beispiele:

Die Sicherheit ließe sich durch den Einsatz von Alarmanlagen weiter erhöhen, aufgrund der Art und Masse der potentiellen Beute ließen sich durch solche allerdings nur Gelegenheitstäter abschrecken. Gegen ein gezieltes Vorgehen von Profis helfen auch solche technischen Maßnahmen wenig. Ein weiteres Problem stellt sich für die Polizei, wenn denn einmal eine Alarmanlage an einem solchen Zentrallager losgehen sollte. Da die Polizei eine gewisse Zeit benötigt, um zu den eher abseits gelegenen Lagern zu gelangen, kann sie sich nicht sicher sein, ob nicht der Einbruch schon erfolgreich war und sie dann bewaffneten Kriminellen gegenübersteht. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall eher mehrere Streifenwagen losgeschickt werden. Bei einem Fehlalarm wären so mehrere Wagen für eine längere Zeit gebunden. Auch dies würde nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen.

Hier einige Beispiele, warum auch Alarmanlagen nicht der Weisheit letzter Schluss sind:

Zu guter Letzt muss auch das Risiko von Überfällen betrachtet werden. Im Gegensatz zur dezentralen Lagerung ist das Chance/Risikoverhältnis auch hier, wie beim Einbruch, sehr viel höher. Müsste man bei der dezentralen Lagerung in einem Verein von beispielweise 100 Mitgliedern entweder versuchen, 100 Mitglieder einzeln nacheinander zu überfallen, um deren Waffen an sich zu bringen, oder jeweils mehrere Personen auf einmal und sich damit dem höheren Risiko einer Gegenwehr aussetzen, würde es bei zentraler Lagerung schon genügen, nur eine einzige Person mit Tresorraumschlüssel zu überfallen, um an Waffen und Munition von 100 Leuten heranzukommen.

Hier Überfälle auf Waffengeschäfte:

Waffenverluste bei der Bundeswehr

Dass nicht einmal eine bewaffnete Bewachung solcher Lager einen 100%igen Schutz bieten kann, wird am Fall Lebach klar, bei dem mehrere Soldaten(!) erschossen wurden, um an deren Waffen zu gelangen. Laut einer Anfrage an die Bundesregierung wurden alleine bei der Bundeswehr im genannten Zeitraum 146 Waffen gestohlen. Nur 48 dieser Waffen wurden wieder aufgefunden. (Über Verluste von Polizeiwaffen geben die zuständigen Bundesländer keine Auskunft).

Brandgefahren

Je nach Größe des Vereins und der Aktivität der Schützen in demselben kommen große Mengen an Munition und Treibladungspulver zusammen, die in einem Zentrallager eine große Gefahr darstellen können. Bei einem Verein mit 100 Mitgliedern und durchschnittlichem Munitionsverbrauch können so schon weit über 100 kg reine Treibladungsmasse zusammenkommen. Bei größeren Vereinen entsprechend mehr. Solche Lager wären dann in Zukunft über ganz Deutschland verteilt. Was dies bei einem Feuer bedeuten kann, veranschaulicht das folgende Filmmaterial vom Brand einer Feuerwerksfabrik:

Kosten

(Die Erstellung zentraler Lager in Schützenhäusern erfordert einen riesigen finanziellen und baulichen Aufwand)

In den meisten Schützenhäusern werden heute keine oder nur wenige Vereinswaffen aufbewahrt. Für die Aufbewahrung einer großen Anzahl von Waffen und Munition müssten somit fast alle Vereine anbauen. Die Anforderungen an Räume, in denen eine große Anzahl an Waffen oder eine große Menge Munition gelagert werden soll, sind hoch. Sie müssen spezielle Bau- und Sicherheitsvorschriften erfüllen. Aufgrund der hohen Anzahl der jeweils in einem Gebäude zu lagernden Waffen (abhängig von der Anzahl der Schützen in einem Verein und der von ihnen besessenen Waffen) sind dafür große Räume zu errichten. Soll dort zudem noch die Munition gelagert werden, sind zusätzlich teure technische Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen (Sprinkleranlage, Feueralarm). Dies dürfte für die Mehrzahl der Vereine finanziell nicht leistbar sein. Weiterhin sind die Grundstücke, auf denen die bisherigen Schützenhäuser stehen, nicht so groß, dass darauf ohne weiteres noch zusätzliche große Anbauten erfolgen könnten.

Die Ausgabe und Rücknahme von Waffen und Munition durch Vereinspersonal quasi 24/7 ist nicht leistbar

Schützen schießen in der Regel nicht nur auf einem Schießstand/in einem Verein, sondern sie nehmen auch an auswärtigen Wettkämpfen teil. Solches Auswärtsschießen ist oftmals mit langen Fahrten zu und von der Wettkampfstätte verbunden. Dies würde bedeuten, dass Schützen sich lange vor dem Wettkampf Waffen und Munition aushändigen lassen und diese nach dem Wettkampf wieder abgeben müssten. Wenn dafür nicht jedem Schützen ein Zugriff auf den Tresorraum eingeräumt werden soll (weil unsicher), müsste ein dazu bestelltes Vereinsmitglied die Ausgabe und Rücknahme vornehmen. Dies ist durch einen ehrenamtlichen Einsatz nicht zu bewerkstelligen.

Jäger benötigen ständigen Zugriff auf Waffen und Munition

Gejagt wird sowohl frühmorgens als auch spätabends. Schon für diese mehr oder weniger planbaren Termine benötigen Jäger einen schnellen Zugriff auf Waffen und Munition. Daneben gehört es zur Aufgabe von Jagdpächtern, bei Wildunfällen in ihrem Gebiet verletzte Tiere nachzusuchen und zu erlegen. Dies kann zu jeder Tages- und Nachtzeit der Fall sein und ist nicht vorhersehbar. Für eine Zentrallagerung bräuchte es daher in noch größerem Maße als bei Sportschützen einen "Rund-um-die-Uhr-Service" für die Ausgabe und Rücknahme von Waffen und Munition.

Niemand kann kontrollieren, ob Schützen Waffen und Munition zu einem legitimen Zweck abholen

Wer wirklich eine Straftat mit seiner Waffe plant, wird sie sich einfach mit der Begründung, auswärts schießen zu wollen, aushändigen lassen. Niemand kann im Einzelnen nachkontrollieren, ob diese Person wirklich die Absicht hat, dort zu schießen. Weiterhin kann insbesondere bei der Munition niemand kontrollieren, ob die gesamte nicht zurückgegebene Menge auch tatsächlich verschossen und nicht vielmehr für eine geplante Straftat zurückgehalten wurde.

Nicht alle Waffenbesitzer gehören einem Verein mit eigenem Schießstand/Vereinsheim an

Neben Sportschützen gibt es noch Jäger, Waffensammler, sog. Altfallbesitzer und Reservisten. Zusammen besitzen diese den Großteil der privaten Schusswaffen. Ebenso gibt es Schützenvereine, die keinen eigenen Stand und kein Vereinsheim besitzen. Für diese Gruppen gibt es keine Zentrallager. Somit verbliebe trotzdem ein Großteil der Legalwaffen in Privathaushalten. Quelle: http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/Stellungnahme04.pdf (S. 3)

Zusammenfassung und Ergebnis

Es lassen sich drei unterschiedliche Bereiche herausstellen:

  1. Fallkonstellationen, bei denen die Einführung einer zentralen Lagerung von Waffen und/oder Munition die öffentliche Sicherheit erhöhen würde. Dies sind, wie oben dargestellt, sogenannte "Amoktaten" (besser: Gewalt-Tötungsdelikte im psychosozialen Nahraum oder Schoolshootings) von Familienmitgliedern von Legalwaffenbesitzern, bei denen der Tattraum sich um Schusswaffen dreht.
  2. Fallkonstellationen, bei denen eine zentrale Lagerung keinen Effekt hätte. Dies sind namentlich Affekttaten von Legalwaffenbesitzern, die dann andere Tatwerkzeuge verwenden würden und geplante Straftaten von Legalwaffenbesitzern, die durch Aushändigung von Waffen und Munition zu anderen Zwecken weiterhin möglich wären.
  3. Gefahren, die durch eine zentrale Lagerung erhöht würden Dies sind Gefahren, die sich durch Einbrüche, Überfälle, Brände und Fehlalarme ergeben.

Da die unter 3.) genannten Gefahren statistisch gesehen sehr viel öfter vorkommen, als die unter 1.) genannten, würde eine Zentrallagerung daher im Ergebnis zu einer Sicherheitsverringerung führen. Die AG Waffenrecht lehnt eine Zentrallagerung deshalb ab. Sie befindet sich damit im Einklang mit Sachverständigen, die der Bundestag im Innenausschuss am 21. Mai 2012 zu diesem Thema angehört hat. Die Sachverständigen waren Vertreter der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jäger und Schützen, sowie ein Fachjournalist und Buchautor.

Quelle: Expertenanhörung im Bundestag 2012 Mediathek

Digitale Sicherungen (Lex Armatix)

Im Jahr 2002 schaffte der mit der Biometrie-Industrie verbrüderte SPD-Innenminister Schily das "reine" Erbenprivileg im Waffenrecht ab. Armatix' Sitz liegt in seinem damaligen Wahlkreis. Schily erhielt 2006 einen Aufsichtsratsposten in einer biometrischen Firma, die mit der Muttergesellschaft von Armatix an mindestens drei Großprojekten zusammengearbeitet hatte.

Armatix wurde nach 2004 Mitglied bei den Waffenlobbyisten VdB und FWR. Beide warben bis 2010 insbesondere für die Blockiersysteme von Armatix. Die damaligen Geschäftsführer des FWR gründeten 2004 eine Beratungsfirma für Sicherheits-systeme, die vermutlich Beraterhonorare von Herstellern bekam.

Im Januar 2011 wurde die Bestechung des Schweizer Nationalrats Pius Segmüller aufgedeckt, der zwei Motionen und die Waffeninitiative unterstützt hatte und einen Deal mit der Schweizer RUAG und Armatix eingefädelt hatte.

Die Schweizer Landesregierung bezweifelt die Wirksamkeit elektronischer Sicherungssysteme.

Im Februar 2011 wirbt das Aktionsbündnis Winnenden für Armatix. Kurz darauf wird aufgedeckt, dass Armatix dem Aktionsbündnis 10.000 € gespendet hatte.

Im Mai 2011 wirbt Jörg Schönbohm, ehemaliger brandenburgischer Innenminister für Armatix. Ein ehemaliger Armatix-Mitarbeiter ist bereit vor Gericht zu bezeugen, dass Schönbohms Firma ein Berater-Honorar von 10.000 € erhalten hatte.

Im Juni 2011 will die Bremer Koalition "zur effektiveren Sicherung von Sport- und anderen privaten legalen Waffen eine Initiative ergreifen, die endlich die technisch bereits ausgereifte digitale Sicherung von Waffen auf dem Verordnungs- und Gesetzeswege mit der manuellen Sicherung, zum Beispiel durch Waffenschränke, gleichzustellen." Im Umkehrschluss wird daraus, dass Waffen nur noch mit Sperrelementen gesichert transportiert werden sollen.

Anhand eines anonymen Blogbeitrags soll Armatix auch Kontakte mit Rezzo Schlauch (Die Grünen), Uhl (CSU), FDP (Parteispende) und Ambacher (DSB-Vorsitzender) haben.

Die Firma hat 2008 über 6 Millionen EUR Verlust erwirtschaftet und bis heute ihre Bilanz für 2009 nicht veröffentlicht. Insider sprechen von Insolvenzverschleppung.

Daten und Fakten zur Chronologie, Verknüpfungen, Aussagen, Werbung und Kontakten mit Belegen hier Der anonyme Blogeintrag und weitere Spitzfindigkeitkeiten hier

--Cathy 01:02, 10. Nov. 2011 (CET)

Nachtrag zur Bilanz: Die Bilanz für 2009 wurde im November 2011 mit 11 Monaten Verspätung veröffentlicht. Es wurden mit 31 Mitarbeitern und vier Geschäftsführern 2,5 Mio. € Verlust erwirtschaftet. Es wurden 44.500 € für die Rechtsberatung ausgegeben (Vorjahr 2.000 €).

Die Bilanz 2010 wurde fristgemäß im November 2011 veröffentlicht. Es wurden mit 30 Mitarbeitern und vier Geschäftsführern nur 17.000 € Verlust erwirtschaftet. Die Rechtsberatungskosten stiegen auf 66.000 € (+49%) und die Jahresabschlussgebühren stiegen um fast 100% auf 20.000 €.

Durch den Verlustvortrag von 9 Mio. Euro aus dem Vorjahr wäre die Firma insolvent gewesen. Sie hat sich mit atypischen Beteiligungen "gerettet".

Aus der Bilanz 2010: "Im Geschäftsjahr 2009 wurden Einlagen aus neu gegründeten atypisch stillen Beteiligungen in Höhe von 2.000.000 € geleistet. Hierauf sind fixe Zinsen auf die Einlage in Höhe von 59.300 € angefallen. Aufgrund der Teilnahme am Verlust wurde den atypisch still Beteiligten ein Verlust in Höhe von 2.000.000 € im Geschäftsjahr 2009 zugewiesen."
Anm.: Die Zinszahlung entspricht ca. 3%

"Im Geschäftsjahr 2010 wurden weitere Einlagen sowohl in bar als auch durch Umwandung von Darlehen in atypisch stille Beteiligungsanteile von insgesamt 5.660.300 € geleistet. Hierauf sind fixe Zinsen in Höhe von 440.600 € angefallen. Aufgrund der Teilnahme am Verlust wurde den atypisch still Beteiligten ein Verlust in Höhe von 4.009.800 € zugewiesen."
Anm: Die Zinszahlung entspricht ca. 7,8%, es wurden zwei neue Geschäftsführer eingestellt. Der Österreicher ist 2011 schon wieder ausgestiegen. Interessant ist, dass 2010 das BMI in Österreich die Produkte bewarb: BMI Öffentliche Sicherheit in Waffentechnik


Interessant ist, dass die ehemalige Muttergesellschaft auch schon mal 7 Mio. Verluste durch uneinbringliche Darlehen an Tochtergesellschaften als Verlust ausgeschrieben hatte. (siehe Dossier) Wenn ich richtig rechne und tatsächlich Armatix die schuldnerische Tochterfirma war, dann ergibt dies: 2 Mio. Verlust 2009 und 4 Mio. Verlust 2010 für die stillen Beteiligten von Armatix, sowie 7 Mio. Abschreibungen 2009 bei Simmons Voss durch Neubewertung des "Darlehens" = 13 Mio. steuerlicher Verlust bei den Geldgebern, während Armatix nur 9 Mio. Verlust angibt. --Cathy 22:30, 27. Jan. 2012 (CET)

Zum ersten Mal steht die fast komplette Armatix-Geschichte in einer Zeitung: WAFFENGESETZ: MARKTFÜHRER ARMATIX PROFITIERT VON BREMER ANTRAG im Weser-Kurier vom 22.02.2012 Cathy

Hauskontrollen

Der Hinweis auf Art. 13 GG wird oftmals als "Hammerargument" abgetan. Klar ist, daß bei einem solchen Eingriff in Grundrechte immer der Umfang geregelt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muß. Dies sollte ein Jurist durchsehen.

Fakt ist, daß es bei der "sorgfältigen Aufbewahrung" auch vor 2003 Mängel gab und Winnenden bei tatsächlich sorgfältiger Aufbewahrung so nicht stattgefunden hätte.

Wichtig ist:

  • Muß überhaupt kontrolliert werden? Wenn beim Erst- oder Folgeantrag der Erwerb erst nach Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung (durch Foto, Typenschild, Rechnung etc.) genehmigt wird, sollte regelmäßig davon ausgegangen werden, daß bis zum Erreichen der durch das Behältnis festgelegten Maximalanzahl von Waffen und Munition keine Kontrollen notwendig sind.
  • Wer darf kontrollieren? Zuverlässige und sachkundige fest angestellte Mitarbeiter, eigene WBK wünschenswert, Sachkundeprüfung Mindestvoraussetzung
  • Wie wird kontrolliert? (Vorbild z.B. Schornsteinfeger), Kontrolle als partnerschaftliche Beratung anstelle von Gängelung. Leichte, nicht gravierende Fehler mit Frist zur Nachbesserung ("Aufbewahrungs-TÜV"). Eine Ankündigung/Terminabsprache bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist Voraussetzung. Es versteht sich von selbst, daß der Kontrolleur ausschließlich in seinem Bereich tätig wird und Verschwiegenheitspflicht bzgl. anderer Mängel ("illegale" Zisterne o.ä.) wahrt.
  • In welchen Intervallen? Eine vier- bis sechsjährige Frequenz muß ausreichend sein. Vorbild können beispielsweise die Dauern von Genehmigungen nach §23 SprngG ("Vorderlader-Wiederlader-Böller-Schein") sein.
  • Kosten sollten bei verdachtsunabhängigen Erstkontrollen völlig wegfallen, am Besten auch für Nachkontrollen bei geringen Mängeln (sonst werden Mitarbeiter u.U. auf kleinste Details achten, um bezahlt zu werden).

Susanne P. Dobert: "Die Wohnung ist unverletzlich" Das ist kein Hammerargument, sondern ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht. Es wurde von unseren Verfassungsvätern als so stark angesehen, dass grundsätzlich nur ein richterlicher Beschluss dieses Recht für die Executive einschränken darf. Weiters ist in Absatz 7 geregelt: Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur - zur Abwehr - einer gemeinen Gefahr oder - einer Lebensgefahr für einzelne Personen, - auf Grund eines Gesetzes auch - zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ich habe das mal so aufgeschlüsselt, damit klar wird, dass auch für Einschränkungen aufgrund Gesetzes in die Unverletzlichkeit der Wohnung besondere Vorausssetzungen vorliegen müssen.

Man kann sich also durchaus streiten, ob vom Legalwaffenbesitzer eine "gemeine Gefahr" oder eine "Lebensgefahr für einzelne Personen" ausgeht, die "abgewehrt" werden müsste. Wenn man das verneint, dann gilt das Recht und kann auch nicht aufgrund Gesetz eingeschränkt werden. Das wäre meiner Ansicht nach auch die aktuelle Rechtslage.

Beim Kaminkehrer, der hier so gerne aufgeführt wird, ist die Aufgabe ganz klar. Hier wird originär eine potentiell von der Feuerstelle ausgehende Feuersbrunst abgewehrt. Wobei die Aufgaben des Kaminkehrers heute im Grunde ja auch nur noch dazu dienen irgenddwelche umweltpolitischen Ziele durchzusetzen.

Aber auch der Kaminkehrer kommt nicht unangemeldet, bzw. niemand muss ihn unangemeldet hereinlassen.

Man kann einen Termin vereinbaren. Das ist auch die einzig sinnvolle Variante beim Legalwaffenbesitzer. Dieser muss die sichere Aufbewahrung nachweisen. Vereinbart die Behörde einen Termin mit dem Legalwaffenbesitzer, dann wird er diesen vieleicht ein oder zweimal verschieben können, beim dritten Mal aber wird er die Behörde einlassen müssen, oder er wird seiner "Nachweispflicht" nicht genügen. Die Behörde wird dann die Waffenbesitzerlaubnisse widerrufen.

Theoretisch würde es ausreichen per Beleg, Foto und Zeugenbeweis darzustellen, dass der sichere Schrank in der Wohnung vorhanden ist und die Waffen dort aufbewahrt werden. Das war auch Praxis der Behörden, die sich aufgrund Personalmangels gar nicht persönlich ein Bild machen könnnen.

Ist der Legalwaffenbesitzer zu Hause, dann kann er ja grundsätzlich seine Waffe aus dem Schrank nehmen, solange er sicherstellt, dass niemand die Waffe unberechtigt in Besitz nimmt.

Denn: ob ein Mensch verantwortungsvoll mit seinen Waffen umgeht, bzw. diese immer im Schrank wegsperrt, wenn er sie nicht benutzt, das kann keine Behörde der Welt kontrollieren."

Wer kontrolliert die Kontrolleure

2007 gab es keine gesetzlich geregelten Hauskontrollen. Trotz fehlendem Gesetz nahm sich ein Betrügerpärchen das "Recht" heraus, sich durch Waffenkontrolle vor Ort Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

2010 gab es bereits die Regelung, dass Vertreter von Waffenbehörden unangemeldete Hauskontrollen bei Waffenbesitzern vornehmen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden falsche Kontrolleure tätig noch bevor die echten Behördenvertreter erste Kontrollgänge durchführen konnten. Das zuständige Landratsamt empfahl bei Zweifeln zunächst bei der Waffenbehörde während der Dienstzeiten nachzufragen.

Seit 2009, nach Einführung des Gesetzes, gab es Kritik an dessen Umsetzung. So suchte der Rhein-Neckar-Kreis Minijobber für die Kontrollen. DJV und auch GdP kritisierten die fehlende Sachkunde der Kontrolleure. (Anm. daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn von Kontrolleuren verhängete Ordnungswidrigkeiten und Widerrufe nach Klärung vor Gericht wieder zurückgenommen werden.)

Nationales Waffenregister (NWR)

Bundesverwaltungsamt: Erklärung des NWR für die Waffenbehörde

Seite 8: Über das NWR kann zukünftig festgestellt werden, ob abgefragte Personen erlaubnispflichtige Waffen besitzen oder besaßen und welche das im Einzelnen und seit wann sind. Das NWR kann auch Auskunft geben, ob Personen Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind oder waren. Auch wird für jede erlaubnispflichtige Waffe zeitnah nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Ebeneso wird die zuständige Behörde sofort feststellbar sein.

Welche Daten werden gespeichert?

Datenumfang in der Zentralen Komponente des NWR

Maßgeblicher Bestandteil der Zentralen Komponente des NWR ist eine automatisierte Registerdatenbank. In dieser Datenbank werden deutschlandweit die relevanten Daten der lokalen Waffenbehörden redundant vorgehalten. Zunächst werden im NWR nur die Daten erfasst, die

  • den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
  • Daten der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Name, Anschrift)
  • Daten zur Person (natürliche und juristische Person sowie Personenvereinigungen –z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit, Übermittlungssperren)
  • Daten zur Erlaubnis (z.B. Erlaubnistyp, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Verbote)
  • Daten zur Waffe (z.B. Hersteller, Modell; aber auch standardisierte Katalogwerte u.a. zur Waffenkategorie und Kaliberbezeichnung)

--Cathy 22:56, 26. Feb. 2012 (CET)

Wer hat Zugriff?

Bemerkenswert am Nationalen Waffenregister ist auch wer alles aus welchen Gründen auf diese Daten zugreifen darf:

  • Waffenbehörden (Vollzug WaffG)
  • Bundes- und Landespolizeibehörden (Polizeiliche Rechtshilfe)
  • Zollbehörden (Zollamtliche Überwachung)
  • Staatsanwaltschaften (Strafverfolgung)
  • Justiz (Justizielle Rechsthilfe)
  • Bundesverfassungsschutz (§3 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BVerfSchG)
  • Landesverfassungsschutzbehörden (Aufgaben nach VerfSchG der Länder)
  • Militärischer Abschirmdienst (MADG)
  • Bundesnachrichtendienst (BNDG)
  • Außen, Wirtschafts-, Innenministerien (Vollzug KWKG)
  • Diplomatsicher Dienst (Diplomatische Rechtshilfe)


Stellungnahme des DSGB

  • die erste Befüllung des Registers mit den entsprechenden Daten stellt die kommunalen Waffenbehörden vor enorme zeitliche und personelle Anforderungen
  • die Kostenschätzungen hält der DSGB für unzutreffend, weil
    • ein Großteil der Datensätze manuell zu bereinigen ist und daher die Einstellung zusätzlichen Personals unumgänglich sein wird,
    • die angesetzen Kosten für die Software seien zu niedrig. Der DSGB rechnet mit 5000 Euro pro Behörde.
  • Der Datenschutz wird nicht eingehalten, weil
    • kein IT-Sicherheitskonzept nach den Standards des BSI festgelegt ist,
    • keine Auskunftssperre möglich ist im Gegensatz zum Melderegister (Anm. von mir: und Ausländerregister). Stellen, denen ein elektronischer Datenabruf der Wohnanschrift aus dem Melderegister verwehrt ist, könnten folglich diese Information über eine gefährdete Person unmittelbar aus dem Nationalen Waffenregister erlangen.
  • Link

--Cathy 23:28, 24. Feb. 2012 (CET)

Kritik

Damit ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass mit dem NWR ein Datenmoloch geschaffen wird, der dazu geeignet ist jedem legalen Waffenbesitzer für all diese Behörden und Dienst vollkommen transparent zu machen. Zusätzlich ist es für Besitzer behördlich genehmigter Waffen, die regelmäßig von den Waffenbehörden überprüft werden kaum zumutbar, dass ihre Daten zusammen mit denen von Personen mit einem persönlichen Waffenverbot - zumeist Straftäte oder anderweitig als unzuverlässig eingestufte Personen - in ein und derselben Datei stehen sollen. <ZITAT> Betrifft Fälle, in denen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" wurde, im Wesentlichen für Waffenverbote.<ZITAT> Quelle: Kataloge des Nationalen Waffenregisters </ZITAT> [6] --Volker t. 21:17, 6. Apr. 2012 (CEST)

Analog zum EU-Urteil bzgl. des Deutschen Ausländerregisters verstößt das NWR gegen das Gleichbehandlungsgebot und den Erforderlichkeitsgrundsatz:

  • Gründe der inneren Sicherheit können nicht rechtfertigen, Informationen nur über legale Waffenbesitzer systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar zu halten: Kriminalität betrifft alle Staatsbürger gleichermaßen.
  • Zentralregister sind nur zu rechtfertigen, wenn die gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist.
  • Nur dezentrale Waffenrechts-Behörden dürfen einen systematischen Zugriff auf das Zentralregister haben.

(Anm.: wozu benötigen Polizisten im Einsatz die Information, ob ein zuverlässig überprüfter Staatsbürger eine Erlaubnis zum Waffenbesitz hat?) Pro und Kontra zum NWR Gesetzesgrundlagen, Kosten, Zugang, Kritik --Cathy 11:57, 8. Dez. 2011 (CET)


Ordnungsämtern graut vor dem "nationalen Waffenregister", weil die Waffenregistrierung 1973 teils abenteuerlich stattgefunden hat (Zielfernrohr oder Luftdruckwaffen auf WBK). Primärschlüssel zur Zuordnung einer Waffe sind Hersteller und Seriennummer (diese ist zwischen Herstellern nicht eindeutig, Nr. 47110815 kann es von Colt, "Shmit&Wessen" (tatsächlicher Eintrag in eine WBK!!!), Remington, Winchester, H&K, Mauser, Walther......... geben). Aus dem existierenden Eintrag kann aufgrund des Herstellereintrages oft nicht mehr der tatsächliche Hersteller abgeleitet werden (z.B. Eintrag "Mauser" bei Herstellern Mauser, FN, CZ, Jugoslawien, La Coru~nha, weil es Mauser-Systeme sind).

Wenn denn diese Probleme irgendwann gelöst sind, gibt es noch ARGE Datenschutzbedenken - die auch die "innere Sicherheit" mehr gefährden können, als ein nationales Register sie fördern kann.

Wenn jede Behörde Zugriff auf die Waffendaten hat, dann können diese Daten in falsche Hände geraten (Praktikant oder Sozialstundenableister könnte ohne weiteres Informationen zum Bestand und Aufbewahrung der Waffen bekommen und diese Informationen mißbräuchlich nutzen/mißbräuchlich verkaufen). Es muß geklärt sein, wer die "Trusted Parties" sind, die überhaupt Zugriff auf die Daten haben; und die Zugriffe müssen protokolliert werden. Die Daten selbst müssen in sicherem Format vorliegen (cryptiert) und vor unberechtigtem Zugriff besonders geschützt sein.

Von der Gefährdungsstufe her ist die Vertraulichkeit dieser Daten mindestens! so hoch anzusetzen wie Gesundheitsdaten (eGK) oder ELENA-Informationen. Zugriff durch andere als berechtigte Parteien im dienstlichen Auftrag (Kriminalpolizei, Ordnungsämter für ihren lokalen Zuständigkeitsbereich) muß dem Richtervorbehalt unterliegen.

Gleiches gilt für existente Informationen bei den zuständigen Ordnungsämtern. Besonders Details zu Aufbewahrung der Waffen (Lagepläne, Bilder ...) müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.

Dingo


Den Sinn eines Waffenzentralregisters sehe ich nur, wenn es darum geht, eine aufgetauchte Schußwaffe zuzuordnen. Ich sehe allerdings auch, daß es schwierig zu vermitteln ist, wenn ein Verkehrszentralregister in Flensburg existiert (da, wo die Punkte immer im neutralen Paket verschickt werden) - es aber kein Waffenzentralregister gibt.

Wenn also Zentralregister - dann mit eindeutigem Zugriffsschutz durch Unberechtigte und vor allem eindeutiger Regelung, wer unter welchen Umständen Daten abrufen darf (mit Logging). --Dingo 23:42, 8. Dez. 2011 (CET)


Ich schliesse mich dem Posting von Dingo an: Ein Zentralregister ist OK, wenn der Datenschutz jederzeit gewährleistet ist. Das bedeutet:

  • Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1) aller Sachbearbeiter, die Zugriff auf den Datenbestand haben.
  • Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1) aller IT-Mitarbeiter, die Zutritt zu den Rechenzentren, Zugriff auf die IT-Geräte und Zugang zu den Systemen haben.
  • Genehmigung und Abnahme eines Konzeptes durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes
  • Detaillierte Regelung, wer, wann, wie und zu welchem Zweck die Daten einsehen, bearbeiten und löschen kann.
  • Detaillierte Regelung wann, warum, welche Daten an wen weitergereicht wurden
  • Protokollierung sämtlicher Zugriffe auf die Daten (Wer, wann, woher).
  • Protokollierung aller Veränderungen am Datenbestand (History).
  • Zertifizierung nach ISO27001 (BSI).
  • Regelmässige Auditierung

-- Volker t. 19:33, 17. Dez. 2011 (CET)

Ich halte Ü1 für nicht ausreichend - es ist eine oberflächlichste Prüfung. Ü2 sollte mindestens sein. Dabei wird recherchiert, ob zu einer Person negative Daten vorliegen, jedoch keine Auskunftspersonen befragt. --Dingo 05:49, 21. Jan. 2012 (CET)

Ein Zentralregister für Waffen kann nur Auskunft darüber geben ob eine Waffe legal oder (wenn nicht registriert) illegal ist. Bei einer Legalwaffe ist der rechtmäßige Eigentümer über die bereits existierenden Behördendaten zu den Waffenbesitzern ermittelbar.

Eine Kombination von Zentralregister, das nur den "Link" zu der zuständigen Behörde Behörde für die Waffe und deren eingetragenen Besitzer gibt, wäre eine gute Lösung. Man hätte ein Zentralregister nur für Waffen und mehrere dezentral organisierte (schon existierende) Register, die zum Besitzer führen. (Susanne P. Dobert)

Registrierung ist der Schritt vor Enteignung - wenn "sie" wissen, wer welche Waffen hat, können "sie" dann vor der Haustür stehen und sie mit Gewalt wegnehmen. SoWeMeetAgain 19:03, 17. Mai 2012 (CEST)

Registrierung in anderen Ländern

Eine Übersicht des Small Arms Survey befindet sich auf deutsch hier:

In Australien geht die Furcht um, dass die Registrierung genau das bewirkt, was Florida befürchtet: eine Einkaufsliste für Kriminelle

Die Medienkriminalitätswelle

Manipulation der öffentlichen Wahrnehmung durch die Medien

Die heutige Gesellschaft ist in ihrer Wahrnehmung und ihrem Selbstverständnis entscheidend durch den Einfluss der Medien geprägt. Dabei werden immer häufiger Probleme und Krisen regelrecht „erfunden“ und dadurch auch die öffentliche Wahrnehmung und Meinung mit ernsten Konsequenzen für das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben manipuliert. Dabei liegt es in den meisten Fällen nicht unbedingt in der Absicht der Medien Wahrnehmungen und Meinungen absichtlich und gezielt zu manipulieren. Vielmehr handelt es sich um einen systemimanenten, sich selbst verstärkenden Prozess, der einmal angestoßen kaum noch aufzuhalten ist. Dieser Prozess wird in der „Einführung in die Kriminologie“ [[7]] als Medienkriminalitätswelle bezeichnet.

Beispiel einer Medienkriminalitätswelle

Als Beispiel für die Medienkriminalitätswelle wird in dem Buch ein Fall aus New York City beschrieben. Ende 1976 berichteten viele Zeitungen und lokale Fernsehstationen über ein Anwachsen der Gewaltkriminalität insbesondere von Jugendlichen gegen alte Menschen. Die Rezipienten mussten deshalb den Eindruck gewinnen, dass Verbrechen gegen alte Menschen tatsächlich im Ansteigen begriffen waren. Journalisten benutzen das Konzept "Verbrechen gegen alte Menschen" immer wieder und berichteten über einen Vorfall nach dem anderen. Die Kriminalitätswelle entbehrte jedoch jeder Tatsachengrundlage. Die Kriminalstatistik der New Yorker Polizei wies keinen Anstieg der Kriminalität gegen alte Menschen aus. Im Gegenteil wies die Statistik für die Straftat "Mord an alten Menschen" sogar einen deutlichen Rückgang aus. Trotzdem bezogen sich 28% der Kriminalitätsnachrichten in den Medien auf Morde an alten Menschen. Und das obwohl in der New Yorker Polizeilichen Kriminalstatistik Morde insgesamt mit weniger als 1% verzeichnet waren. Trotz fehlender Faktengrundlage entfaltete diese Medienkriminalitätswelle durch Interaktionen zwischen veröffentlichter Meinung und der dadurch vermittelten öffentlichen Meinung eine unheilvolle Eigendynamik. Sobald nämlich Massenmedien ein geeignetes Verbrechensthema für die Berichterstattungen gefunden haben, berichten sie auch über die Reaktionen, die durch die Berichterstattung selbst hervorgerufen wurden. Die Medien schaffen dadurch ihre Kriminalitätsnachrichten selbst. Die Folgen dieser medial vermittelten „Realität“ waren Bürgerversammlungen, Anfragen und Debatten im parlamentarischen Prozess, Reformvorschläge für das Strafrechtssystem und spezielle Polizeiprogramme. Durch diese offiziellen Reaktionen erschien in der öffentlichen Wahrnehmung die Kriminalitätswelle noch glaubhafter. Durch eine selektive Berichterstattung lenkten Massenmedien das öffentliche Bewusstsein mit erheblichen Folgen für die Wirklichkeit der Kriminaljustiz und für die Strafgesetzgebung. Unter dem Eindruck der so erzeugten öffentlichen Meinung änderten Jugendgerichte und Jugendstrafanstalten ihre Praxis. Es wurden härtere Urteile verhängt und auch der Strafvollzug erheblich verschärft. Meinungsumfragen in den USA zeigten, dass von 60% der Befragten die Ansicht vertreten wurde, dass Verbrechen gegen alte Menschen tatsächlich zugenommen hätten. Wurden älteren Bürger befragt, äußerten diese ernste Befürchtungen nicht mehr auf der Straße sicher zu sein. Bei diesem Fall aus dem Jahr 1976 handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Auch lassen sich Medienkriminalitätswellen nicht nur in den USA nachweisen. Obwohl die sogenannten Medienkriminalitätswellen keinerlei Basis in der Wirklichkeit haben, lösen sie trotzdem Interaktionen in der Wirklichkeit der Öffentlichkeit und öffentlichen Wahrnehmung aus. Wie kann es zu solch fatalen Entwicklungen kommen?

Der Mechanismus

„Sex and crime sells“. So platt lässt sich häufig die Berichterstattung der moderne Medien zusammenfassen. Da die Medien stets danach trachten ihre Verkaufszahlen zu erhöhen werden ständig neue, interessante und sensationelle Themen gesucht. Sobald einzelne Medien ein geeignetes Verbrechensthema für die Berichterstattung gefunden haben, berichten auch bald weitere Medien über das gleiche Thema, denn die Mitarbeiter der unterschiedlichen Medien lesen, hören und sehen sich gegenseitig und nutzen auch dieselben Informationsquellen (Meldungen der Nachrichtenagenturen, Presseverlautbarungen und Presseberichte der Polizei). Zusätzlich wird dann auch über die Reaktionen berichtet, die letztlich durch die Berichterstattung selbst hervorgerufen werden. Die Massenmedien spiegeln also nicht nur die sozialen Prozesse, über die sie berichten, sondern greifen sogar selbst aktiv in diese Prozesse ein, indem sie Reaktionen auf ihre eigenen Nachrichten erzeugen und dann wiederum über diese erzeugten Reaktionen berichten. Hier ergibt sich rasch einen sich selbst verstärkender Kreislauf. Es wird über ein sensationelles Thema berichtet. Andere Medien berichten über das selbe Thema, sowie die Reaktionen der Öffentlichkeit (Interviews, Befragungen, Stellungnahmen, etc.) auf dieses Thema. Das Thema wirkt dadurch immer präsenter und dringender. Es wird immer weiter berichtet. Die Reaktionen von Amtsträgern können vielfältig sein. Reformvorschläge für das Strafrechtssystem, Anfragen an und Debatten in Parlamenten, Bürgerversammlungen und spezielle Polizeiprogramme als Reaktionen auf die Medienkriminalitätswellen. Wenn wichtige Leute oder Amtsträger auf diese Themen entsprechend reagieren erscheinen die Medienkriminalitätswellen in der öffentlichen Wahrnehmung noch glaubhafter als diese durch die Berichterstattung bisher schienen. Durch selektive Berichterstattung lenken die Massenmedien also das öffentliche Bewusstsein. „Die Massenmedien richten die soziale Sichtbarkeit des Verbrechens nach ihren massenmedialen Bedürfnissen, indessen nicht nach den Ergebnissen kriminologischer Forschung und auch nicht nach den Erfordernissen der Sozialkontrolle“.

Die Wahrnehmung der Kriminalität

Medienkriminalitätswellen werden von den Rezipienten bereitwillig angenommen, weil eigene diffuse Ängste und persönliche Befürchtungen scheinbar konkretisiert werden, die auf zum Teil negative soziale, wirtschaftliche sowie politische Erfahrungen beruhen. Diese tatsächlichen Probleme werden gesellschaftlich jedoch verdrängt indem Politik und Massenmeiden es versäumen diese negativen Probleme in angemessener Weise öffentlich aufzuarbeiten. Stattdessen werden diese Probleme auf soziale Minderheiten gerichtet und stellvertretend abreagiert. Hinzu kommt der Effekt einer Distanzreaktion. Je weiter die Kriminalität aus dem persönlichen Erfahrungsbereich der Rezipienten wegrückt, umso schwerwiegender und bedrohlicher wird sie empfunden. Aus der Fernperspektive halten die Rezipienten Mord, Vergewaltigung, Raub und Körperverletzung für die bedeutsamsten und verbreitetsten Verbrechen obwohl diese nach der Kriminalstatistik eine untergeordnete Rolle spielen. Kriminalität mit der man sich konkret im eigenen realen Lebensbereich auseinandersetzen muss wird dagegen als weniger bedrohlich und weniger sensationell empfunden als das ungewohnte und sensationelle Verbrechen in der Ferne über das man nur aus Sensationsberichten der Medien erfährt.

Negative Auswirkungen

Auch wenn die Medienkriminalitätswellen nur in der Vorstellung der Medien und der Rezipienten existieren, haben sie sehr wohl reale, negative Folgen z.B. für die Kriminaljustiz und sogar für die Gesetzgebung. Konkret im oben geschilderten Beispiel aus New York City wurde das Jugendgerichtssystem kritisiert, weil jugendliche Delinquenten angeblich zu nachsichtig abgeurteilt wurden. Deshalb änderten Jugendgerichte und Jugendstrafanstalten unter dem Druck der öffentlichen Meinung ihre Praxis. Dies führte zu härteren Urteilen und härteren Maßnahmen im Strafvollzug. Schließlich wurden sogar einige Gesetze für jugendliche Straftäter erheblich verschärft. Alles nur weil einzelne, für sich allein genommen tragische und brutale Delikte durch die Massenmedien überproportional ins öffentliche Bewusstsein gehoben wurden. Die Masse der Bevölkerung sah die die Kriminalitätssituation als sehr ernst an. Die Reaktion auf diese medial lancierten und als besonders bedrohlich und abscheulich empfundenen Verbrechen forderte deshalb besonders drastische Maßnahmen, um dieser vermeintlichen Kriminalitätswelle Herr zu werden. Diesem Bewusstsein standen die Kriminalstatistiken gegenüber. Nach denen tatsächlich Vermögensdelikte (z.B. Einbruch und Diebstahl) zu den häufigsten und bedeutsamsten Delikten zählen und auch die Kriminalitätssituation keineswegs so ernst ist wie dies in der medial aufgestachelten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Dennoch wurden dank des Einflusses der Medien in der Folge Straftäter wesentlich häufiger und dann auch zu härteren Strafen verurteilt.

Bezug zum Waffenrecht

Wie schon zum Thema Polizeiliche Kriminalstatistik [[8]] gezeigt wurde nimmt die Kriminalität mit Schusswaffen eine marginale Rolle ein. Dabei ist die Kriminalität mit legalen, behördlich genehmigten Schusswaffen so gering, dass diese garnicht erst gesondert ausgewiesen wird Dies wird auch durch die Aussage von Herrn Tschöpe (Fraktionschef der SPD in der Bremischen Bürgerschaft) bestätigt, der angab, dass bundesweit in einem Zeitraum von 20 Jahren gerade mal 100 Menschen durch behördlich genehmigte Waffen zu Tode kamen. Insofern erfüllt die Schusswaffenkriminalität – und hier ganz besonders die Delikte mit legalen Waffen – wichtige Voraussetzungen zur Medienkriminalitätsnachricht. Hinzu kommt die äußerst geringe Delikthäufigkeit und die Distanzreaktion durch die Ferne der meisten Rezipienten, die keine persönlichen Erfahrungen mit Waffen gesammelt haben. Wenn dann die Medien nach Straftaten mit legalen Waffen immer und immer wieder über eine vermeintlich omnipräsente Gefahr für die öffentliche Sicherheit berichten muss aus der Fernperspektive der meisten Rezipienten ein Mord mit einer legalen Schusswaffe ein bedeutsames und verbreitetes Verbrechen erscheinen, obwohl Schusswaffen und hier insbesondere behördlich genehmigte und damit legale Schusswaffen nach der Kriminalstatistik eine untergeordnete Rolle spielen. In der Folge dieser Medienkriminalitätswelle wurden das deutsche Waffenrecht mehrfach verschärft. Es wurden zum Teil auch Bürger- und Grundrechte von unbescholtenenen Waffenbesitzern eingeschränkt.

Wer also immer noch der Meinung ist, dass legale Schusswaffen eine konkrete Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen unterliegt einer Täuschung, die durch die selektive Berichterstattung der Medien befördert wurde.

Quellennachweis

Wesentliche Aussagen und Zusammenhänge wurden dem folgenden Buch entnommen und teilweise wörtlich zitiert:

Studienbuch - Einführung in die Kriminologie; 3. Auflage; Hans Joachim Schneider (Walter de Gruyter 1993) ISBN 3-11-009756-7.


--Volker t. 09:51, 14. Mai 2012 (CEST)


Nachwort

Die These der Medienkriminalitätswellen lässt sich in den Medien auch anhand von Beispielen belegen, die nichts mit Kriminalität zu tun haben. Denn auch mit anderen Meldungen lassen sich Ängste und Panik schüren. Wahrscheinlichkeit von Alltagsgefahren Keine Angst vor Urin-Bomben!

--Volker t. 22:06, 17. Mai 2012 (CEST)

Waffeneffekt-Hypothese

Die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten soll Amokläufe begünstigen. Auch nimmt man an, dass Nichtberechtigte Zugang zu den Waffen bekommen und diese in Wut missbräuchlich verwenden (Waffeneffekt-Hypothese). Thorsten Fürhter, B90/Die Grünen in SH, Seite 5112.

Als Beispiel wird vom BDK und anderen Befürwortern der Zentrallagerung gerne die DDR herangezogen. Dort seien keine Amokläufe passiert. Aber in der BRD bis 1989 mit 10 Mio. legalen Waffen in Privatbesitz ebensowenig. Obwohl es in der DDR Privatleuten untersagt war, Waffen zu besitzen, wurden im Schnitt pro Jahr ca. 150 Menschen ermordet und es verstießen fast 400 Menschen gegen das Gesetz, in dem sie illegal Waffen und/oder Sprengstoff besaßen. (Zahlen aus 1981-1985)

Amokläufe mit Schusswaffen begannen erst, nachdem diese in den USA passierte. Die USA ist uns oft 10 Jahre voraus, u.a. bei Amokläufen und Ritalin-Verschreibungen. Zur Zeit auch bei der Erlaubnis zum verdeckten Tragen von Waffen. Diese Erlaubnis hat in den letzten Jahren in den USA u.a. dazu geführt, dass einige Amokläufe schneller gestoppt werden konnten oder gar nicht erst ausbrachen.

Bisher haben alle Amokläufer ihre Tat lange vorgeplant. Bisher war in Deutschland auch kein Amokläufer ein legaler Besitzer. Der junge Mann in Erfurt hatte mit Fälschungen sich die Kauferlaubnis erschlichen. Der Sohn aus Winnenden war weder Schütze, noch Besitzer, sondern hatte die Waffe von seinem Vater gestohlen. Die jungen Männer in Esslingen hatten 14 Kleinkaliber-Waffen aus einem Zentrallager (Schützenhaus) einige Monate vor ihrer Tat gestohlen.

Die zentrale Lagerung schützt nicht vor Amokläufen. Fachliche Ausbildung, die Überprüfung der Zuverlässigkeit und die nachgewiesene überdurchschnittliche Rechtstreue und Sozialisation der Waffenbesitzer schützt jedoch vor Missbrauch.

Die Angst, eine Waffe in Wut zu missbrauchen, mag berechtigt sein bei illegalen Waffen, die nicht sicher aufbewahrt werden und deren Besitzer vom Staat nicht kontrolliert werden. Eine Zentrallagerung von legalen Waffen hilft dagegen nicht. Hilfreich wären evtl. Opferschutz (Frauenhäuser, Mittel und Ausbildung zur Selbstverteidigung) und/oder härtere Strafen für den Missbrauch mit illegalen Waffen. So benutzten in der Max-Planck-Studie über Ehrenmorde 40% der männlichen Täter Schusswaffen, die sie vor der Tat erst beschaffen mussten. Eine so kurzfristige Beschaffung ist für legale Waffen ausgeschlossen. Diese haben 6-14 Monate Vorlaufszeit. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die untersuchten Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insgesamt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt.

Die "Waffeneffekt" Hypothese von 1967 besagt, dass der Zugang bzw. bereits die Ansicht von Waffen Menschen psychologisch kontrollieren kann und sie veranläßt, gewalttätig zu werden. Paul Gallant und Joanne D. Eisen zeigten jedoch 2002 auf, wie das originäre Experiment angelegt war und untersuchten weitere ähnliche Studien, die die Aussagen bekräftigen sollten. Der renomierte "Waffengegner" Kleck analysierte 21 Waffeneffekt-Experimente und kam zu dem Schluss, dass der Waffeneffekt "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Gewehren" beobachtet werden konnte. Er beobachtete auch, je genauer sich die simulierten Experimente der Realität annäherten, desto weniger wahrscheinlich waren sie, die Waffeneffekt-Hypothese zu unterstützen. Zu ähnlichen Aussagen kamen auch die deutschen Psychologen von der Uni Bielefeld im Jahr 1974. Ihr Fazit: Waffen lösen keine automatischen Reflexe aus; Zugang und Ansicht müssen im Kontext betrachtet werden. Werden Waffen als negativ präsentiert, wirken sie gewalthemmend, werden sie positiv präsentiert, wirken sie gewaltfördernd.

--Cathy 19:38, 11. Apr. 2012 (CEST)

Individuelle Ängste

Wenn unter Missachtung der Faktenlage bestimmte politische Kreise unter Ausnutzung der medialen Aufmerksamkeit individuelle Ängste der Öffentlichkeit durch übertrieben Aussagen fördern und instrumentalisieren ist das m.E. im höchsten Maße besorgniserregend. So wie unter Hinweis auf einzelne Vorfälle mit legalen Waffen das Waffenrecht Schritt um Schritt verschärft wurde, so werden auch andere Freiheitsrechte stets unter Ausnutzung diffuser Ängste und leider auch häufig mit Hilfe der Medien immer weiter eingeschränkt. Man braucht hier nur an Themen wie z.B. Vorratsdatenhaltung und Staatstrojaner zu denken, um zu begreifen wie die Freiheit jedes Einzelnen stets unter Hinweis auf Päderasten, Raubkopierer, organisierte Kriminelle und Terroristen eingeschränkt wird. Diejenigen Politiker, die solche Maßnahmen fordern und fördern, werden es noch schaffen den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat zu Grabe zu tragen. Autoritären politischen Kräften wird damit der Weg zur Macht geebnet. Denn die Gesetze, welche autokratische Regime zur Umsetzung ihrer Politik benötigen werden ja schon heute von demokratisch legitimierten Politikern geschaffen.

Merke: Es geht bei der "Entwaffnung" der Bevölkerung nicht allein um das Waffenrecht. Mit dem Waffenrecht lässt sich aber noch immer die meiste Aufmerksamkeit erzeugen und von anderen Themen ablenken.

Beleg: Nach dem Massaker in Norwegen forderten unsere politischen Eliten neben einer europaweiten Verschärfung des Waffenrechts auch Karteien für Auffällige, Speicherung aller Kommunikationsdaten, Verbot für deutsche Server im Ausland usw. Bei den meisten Menschen ist in diesem Fall (auch Dank der Medien) nur die Verschärfung des Waffenrechts im Gedächtnis geblieben. Und diese Idee klingt ja eigentlich (vordergründig) vernünftig. Hätte der Irre in Norwegen keine Waffe gehabt wäre nichts passiert. So einfach kann die Welt aus der Sicht unserer Politik und Medien sein. Das Waffenrecht wird mit medialer Unterstützung erneut zur Diskussion gestellt. Das Publikum klatscht Beifall, schließlich trifft es nur die bösen Waffen und die Waffenbesitzer. Einige Politiker konnten sich wieder einmal profilieren, und ganz nebenbei wurden auch noch ein halbes Dutzend weiterer Rechte zur Disposition gestellt und die Freiheit aller Menschen eingeschränkt.

Volker t.

Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung

Gemäß einer aktuellen Studie [9] folgern Forscher, dass die meisten Menschen über einen unterbewussten Mechanismus verfügen, der insbesondere beim Anblick von Waffen greift.

In der Versuchsanordnung wurden Probanden lediglich Bilder von männlichen Händen gezeigt, wobei die Hände jeweils andere Gegenstände (Spielzeuge, Werkzeuge, Waffen) hielten ([10]). Die Probanden wurden gebeten vom Anblick dieser Bilder auf das Erscheinungsbild und die Statur der Personen zu schließen ([11] und [12]). Im Ergebnis zeigte sich, dass nahezu alle Probanden nach ansteigender potentieller Gefährlichkeit der Gegenstände auf den Bildern die entsprechenden Personen größer und muskulöser also insgesamt als bedrohlicher einschätzten.

Zusammenfassend lässt sich daraus die Erkenntnis ableiten, dass die Ängste der Waffengegner aus der Entwicklungsgeschichte der Menschen stammen. Wer heute in jedem Waffenbesitzer unbedingt eine potentielle Gefahr für Leib und Leben erkennt kommt nicht auf Grund rationaler Überlegungen zu dem Urteil, sondern unterliegt einer Täuschung durch ein tief im Unterbewusstsein verankertes Programm aus grauer Vorzeit.

--Volker t. 22:10, 15. Apr. 2012 (CEST)

Amokläufe

In einer 2012 erschienenen Studie der Uni Magdeburg haben Diplom-Psychologin Eileen Peter und Professor Bernhard Bogerts festgestellt, dass sich in Deutschland von 1990 bis 1999 insgesamt 50 Amokläufe ereigneten, durchschnittlich fünf pro Jahr, und im darauf folgenden Jahrzehnt 45 Taten.

Eine Zunahme von Amokläufen hat es also nicht gegeben. Allerdings zeigen die Magdeburger Forscher einen besorgniserregenden Anstieg der "School Shootings" auf: von einer Tat im Zeitraum 1990 bis 1999 auf sieben in der darauf folgenden Dekade.

Die Ärztezeitung vom 11.04.2012 veröffentlichte die Täterprofile der Studie, die von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Magdeburg durchgeführt wurde.

  • Drei Viertel aller Amoktäter waren wegen einer psychiatrischen Erkrankung in Behandlung
  • Die meisten Täter hatten einen Hauptschul- oder Realschulabschluss, drei Abitur und fünf besaßen gar keinen Schulabschluss.
  • Fünf Amokläufer waren zur Zeit ihrer Tat arbeitslos, sieben ohne Beruf.
  • Die meisten Täter waren ledig (18) oder lebten vom Partner getrennt (fünf).
  • Sechs Täter standen auch zur Zeit ihres Amoklaufs unter Alkohol- und drei unter Drogeneinfluss.
  • Schusswaffen kamen bei gut der Hälfte der Taten zum Einsatz.
  • Knapp die Hälfte suchten ihre Opfer gezielt aus.
  • Die Eskalation der Gewalt wurde dabei von verschiedenen weiteren Faktoren ausgelöst.

Weitere Details hier: AG Waffenrecht/Amokläufe

"Was aber einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Häufigkeit von Amokläufen auszuüben scheint, ist die Berichtserstattung der Medien. In ihr sehen sich die Täter „glorifiziert“, zumindest nachträglich bzw. nach ihrem Tod. Und so kommt es offenbar auch, dass mehr als 40% aller Amokläufe innerhalb von zehn Tagen nach ausführlicher Berichterstattung nationaler oder internationaler Tageszeitungen „allseits überraschen“, was aber offensichtlich keine Überraschung ist bzw. auf eine so genannte „serielle Abhängigkeit“ schließen lässt. Oder kurz: verhängnisvolles Nachahmungs-Verhalten."

Auszug aus Prof. Dr. med. Volker Faust: AMOK IN DEUTSCHLAND – STATISTISCH GESEHEN

Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 1953 bis 2010

Zusammenfassung:

Es wurde die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 1953 bis 2010 ausgewertet. Bei der Auswertung wurde der Fokus auf Schusswaffenddelikte gegen Leib und Leben gelegt. Die Auswertungen zeigen, dass in den 50er und 60er Jahren bei Verbrechen gegen Leib und Leben deutlich weniger von Schusswaffen Gebrauch gemacht wurde als heute. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in den Statistiken im Zeitraum von 1963 bis 1971 die Schusswaffenkriminalität nicht mehr explizit ausgewiesen wurde. In den frühen 70er Jahren steigt die Schusswaffenkriminalität dramatisch an. In den Jahren danach verringert sich die Schusswaffenkriminalität deutlich, während die allgemeine Kriminalität weiter kontinuierlich ansteigt. In den frühen 90er Jahren steigt die allgemeine Kriminalität wie auch die Schusswaffendelikte sprunghaft an. Danach sinkt die Schusswaffenkriminalität wieder deutlich auf den tiefsten Stand seit 1971. Eine genauere Analyse der Statistik zeigt, dass in den 50er und 60er Jahren deutlich weniger Gebrauch von Schusswaffen gemacht wurde, dafür die Tötungsdelikte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Waffendelikte signifikant höher lagen als heute.

Auswertung der Schusswaffendelikte: [13]

Auswertung der Schusswaffendelikte Tabellen und Grafiken: [14]

--Volker t. 13:37, 29. Apr. 2012 (CEST)

More Guns - less Crime

Die von John Lott aufgestellte These scheint auf die meisten Bundesländer in Deutschland bzgl. des legalen Waffenbesitzes zuzutreffen.

Legale Waffen und Straftaten, jeweils auf 100.000 Einwohner
Bundesland Legale Waffen Straftaten
Bremen 3.231 14.395
Berlin 1.589 14.236
Hamburg 4.133 13.566
Mecklenburg-Vorpommern 4.828 8.921
Sachsen-Anhalt 4.941 8.735
Brandenburg 4.696 8.704
Schleswig-Holstein 8.192 8.555
Nordrhein-Westfalen 5.959 8.262
Niedersachsen 8.349 7.551
Saarland 12.490 7.543
Rheinland-Pfalz 11.865 7.362
Sachsen 3.062 7.203
Hessen 9.075 7.013
Thüringen 5.662 6.428
Baden-Württemberg 7.099 5.680
Bayern 9.560 5.403


Zahlen aus der Großen Anfrage der Grünen in Niedersachsen: Drucksache 16/4309

Aufbereitet und ausgearbeitet von Pickett. --Cathy 00:21, 9. Mai 2012 (CEST)

Diskussion :: More Guns - Less Crime

In der Antwort [15] zur Anfrage der Grünen in Niedersachsen wurde auf Seite 5 auch eine Übersicht in absolute Zahlen über die absolute Anzahl der erlaubnispflichtigen Waffen in den Bundesländern gegegen. Diese Zahlen wurden in die folgende Tabelle 1 transponiert. Zusätzlich wurde die absolute Anzahl der Straftaten in den Bundesländern aus der obigen Tabelle berechnet und in die Tabelle eingetragen. In der letzten Zeile der Tabelle 1 wurde zusätzlich die Summen der jeweiligen Spalten eingetragen. Hier ist die Summe der Spalte "erlaubnispflichtige Waffen" interessant. Sofern die Zahlen aus der Antwort zur Anfrage der Grünen verlässlich sind gabe es in Deutschland zum Zeitpunkt der Anfrage knapp 5,8 Millionen erlaubnispflichtige Schusswaffen. Das sind 42% weniger als die 10 Millionen Schusswaffen die in den Medien und in den Diskussionen kolportiert werden. Bei geschätzt 2 Millionen Sportschützen, Jägern und Waffensammlern ergibt sich damit ein Durchsnittswert von 2,9 Waffen pro Person.

Bundesland Einwohner erlaubnispflichtige Waffen Straftaten
Baden-Württemberg 10.753.880 762.121 610.586
Bayern 12.539.000 1.198.759 676.474
Berlin 3.460.725 55.000 486.338
Brandenburg 2.498.000 117.307 220.711
Bremen 660.706 21.349 95.451
Hamburg 1.794.453 74.165 240.204
Hessen 6.067.000 550.591 425.868
Mecklenburg-Vorpommern 1.642.327 79.299 149.844
Niedersachsen 7.918.293 661.060 601.942
Nordrhein-Westfalen 17.845.154 1.063.419 1.486.881
Rheinland-Pfalz 4.000.000 474.592 297.840
Saarland 1.014.153 126.670 78.191
Sachsen 4.149.477 127.056 303.981
Sachsen-Anhalt 2.322.848 114.774 210.729
Schleswig-Holstein 2.835.467 232.270 242.737
Thüringen 2.235.025 126.539 147.151
SUMME 81.736.508 5.784.971 6.274.927
Tabelle 1: Erlaubnispflichtige Waffen und Straftaten, in absoluten Zahlen


Für eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen wurden diese auf die Einwohnerzahl bezogen und in der Tabelle 2 in Prozentwerte angegeben. Gleichzeitig wurden die Werte nach steigender Anzahl der Schusswaffen je Bundesland sortiert. Aus dieser Tabelle ist zu ersehen. dass in den Bundesländern mit der geringsten Waffendichte (Berlin, Bremen, Sachsen,Hamburg) die Anzahl der Straftaten nicht geringer ist als in den Ländern mit hoher Waffendichte Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern). Dieser Sachverhalt ist auch in [[16]] dargestellt.


Bundesland erlaubnispflichtige Waffen Straftaten
Berlin 1,6 14,1
Sachsen 3,1 7,3
Bremen 3,2 14,4
Hamburg 4,1 13,4
Brandenburg 4,7 8,8
Mecklenburg-Vorpommern 4,8 9,1
Sachsen-Anhalt 4,9 9,1
Thüringen 5,7 6,6
Nordrhein-Westfalen 6,0 8,3
Baden-Württemberg 7,1 5,7
Schleswig-Holstein 8,2 8,6
Niedersachsen 8,3 7,6
Hessen 9,1 7,0
Bayern 9,6 5,4
Rheinland-Pfalz 11,9 7,4
Saarland 12,5 7,7
Mittelwert 6,5 8.8
Tabelle 2: Erlaubnispflichtige Waffen und Straftaten, in %

In der nächsten Tabelle 3 wurde die Relation der Anzahl Straftaten zur Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen dargestellt. Aus dieser Tabelle ist zu ershehen, dass ein Bundesland nicht sicherer vor Straftaten ist, wenn die Anzahl der Waffen gering ist. Dieser Zusammenhang ist auch in [[17]] dargestellt.


Bundesland Relation Straftaten / Waffen
Berlin 8,84
Bremen 4,47
Hamburg 3,24
Sachsen 2,39
Mecklenburg-Vorpommern 1,89
Brandenburg 1,88
Sachsen-Anhalt 1,84
Nordrhein-Westfalen 1,40
Thüringen 1,16
Schleswig-Holstein 1,05
Niedersachsen 0,91
Baden-Württemberg 0,80
Hessen 0,77
Rheinland-Pfalz 0,63
Saarland 0,62
Bayern 0,56
Tabelle 3: Relation Anzahl Straftaten zu Anzahl erlaubnispflichtige Waffen

Zusammenfassung:

Die Auswertung der in [18] auf Seite 5 zusammengestellten Zahlen zum Waffenbesitz in den Bundesländern hat zunächst ergeben, dass in Deutschland nur knapp 5,8 Millionen erlaubnispflichtige Waffen bei den Behörden registriert sind. Diese Zahl steht damit in einem krassen Widerspruch zu den ca. 10 Millionen Waffen, die in der öffentlichen Diskussion häufig genannt werden. Die weitere Auswertung der Daten aus [19] hat einen deutlichen Hinweis darauf gegeben, dass mehr erlaubnispflichtige Waffen nicht bedeutet, dass dadurch die Straftaten deutlich höher ausfallen. Im Gegenteil hat sich gezeigt, dass ausgerechnet in den Bundesländern mit den meisten Waffen in privatem Besitz die Anzahl Straftaten dramatisch geringer ausfällt als in den Ländern in welchen der Anteil der legale besessenen Schusswaffen gering ist. Ob für dieses Ergebnis ein strenger, kausaler Zusammenhang geltend zu machen ist sei dahingestellt. Vielmehr sollten hier auch andere Faktoren (Innenpolitische, wirtschaftspolitische, sozialpolitische Zusammenhänge) hinterfragt werden. Jedoch ist es auch häufig so, dass gerade dann die Politik mit relativ nutzlosen (und zum Teil populistischen) Massnahmen (z.B. Verschärfung des Waffenrechts) reagiert, wenn sich komplexe Probleme auftun, die den inneren Frieden gefährden.


--Volker t. 13:35, 12. Mai 2012 (CEST)

Die sogenannten "amerikanischen Verhältnisse"

Vorab: Die hier genannte Statistik habe ich aufgrund immer wiederkehrender Diskussionen mit Menschen gefuehrt, die in Gespraechen ueber Waffenrecht wiederholt auf die "amerikanischen Verhaeltnisse" hingewiesen haben. Da ich mich nicht nur auf "weiss doch jeder wie das in Amerika ist" beschraenken wollte, sondern wissen wollte wie die tatsaechlichen Zahlen aussehen, habe ich diese Statistik zusammengestellt. Ein Teil dieser Statistiken bezieht sich auf CCW-Lizenzinhaber - Eine CCW-Lizenz bezeichnet eine "Concealed Carry Weapon" Lizenz, in etwa vergleichbar mit dem deutschen Waffenschein.

Diese Statistik ist kein belastbarer wissenschaftlicher Artikel, sondern der Versuch, mit aus serioesen Quellen oeffentlich verfuegbaren Zahlen eine Uebersicht zusammenzustellen darueber, wieviele Waffen es in den USA gibt, wieviel Missbrauch mit legalen Schusswaffen stattfindet, wieviel unschuldige Personen durch legale Schusswaffen zu schaden kommen und wie sich die Zahl der legalen Schusswaffenbesitzer auf die Verbrechensrate auswirkt.

Zusaetzlich stellt diese Statistik kein Argument fuer oder gegen den Besitz oder das Fuehren von Schusswaffen durch Privatpersonen in Deutschland dar, sondern soll ausschliesslich die Situation in den USA zeigen. --Kante 16:31, 10. Mai 2012 (CEST)

Die Population der USA betrug zu Beginn des Jahres 2012 gerundete 313.246.000 Personen.

Basierend auf Angaben der Waffenindustrie wird davon ausgegangen, dass derzeit gerundet 300.000.000 Waffen, funktionsfähig oder nicht mehr funktionsfähig, im Besitz von Zivilpersonen sind [2]. Daraus lässt sich folgende Statistik ableiten:

Haushalte mit Waffen 40-45%
Personen im Besitz von Feuerwaffen (Gewehren, etc) 30-34%
Personen im Besitz von Handfeuerwaffen 17-19%

Kommen wir zum illegalen Einsatz von Waffen: Basierend auf Zahlen des FBI von 2010 [3], sehen wir folgende Statistik:

Year 2010
Population 308,745,538
Violent Crimes 1,246,248
Murder 14,748
Rape 84,767
Robbery 367,832
Assault 778,901

Es gab also 2010 offiziell 1246248 Gewaltverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Raubüberfall unter Gewaltandrohung und Überfälle. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines der genannten Verbrechen zu werden ist im Schnitt also 0,403%.

Basierend auf Daten von bis März 2012 [4] veröffentlichten Statistiken, besitzen derzeit geschätzte 7179319 Personen eine CCW Lizenz. Hinzu kommen die Zahlen von Staaten, die ihre CCW-Statistiken nicht veröffentlicht haben, sowie die Staaten, in welchen Concealed Carry oder Open Carry ohne Lizenz erlaubt ist. Nun gilt es zu bedenken, dass längst nicht alle CCW-Inhaber auch permanent ihre Waffe tragen. Ein Teil trägt Waffen nur zeitweise, ein Teil hat die Lizenz aber trägt generell keine Waffe.

Wie oft die CCW-Träger sich mit Waffengewalt selbst verteidigt haben, ist etwas schwierig herauszufinden. Eine grosse Menge Informationen lässt sich von der Webseite des Violence Policy Centers extrahieren [5], wo die Zahl von "Total People killed due to unjustified CCW Shootings" mit 402 angegeben ist - was aber eine massiv verfälschte Zahl ist, da diese Webseite - als Teil der Brady Campaign - den privaten Waffenbesitz generell anzweifelt und dafür auch verfälschte Statistiken führt, nach denen neben absolut berechtigten Vorwürfen von Unjustified Shootings z.B. Fälle wie:

- 11/11/2008: Die Schützin erschoss ihren im fortgeschrittenen Stadium krebskranken Mann auf dessen eigene Bitte.

- 4/20/2011, Mutter bewahrt eine Waffe geladen und vor Zugriff ungesichert in der Wohnung auf, wo ihr minderjähriges Kind es in die Hand bekam und damit versehentlich seine Mutter erschoss.

- 8/19/2011 - Drive-by-Shooting mehrerer Gangmember mit Sturmgewehren, von denen einer CCW-Lizenzinhaber war

- 3/1/2009: Amoklauf, in dessen Verlauf der Schütze 10 Opfer und anschliessend sich selbst erschoss

- 7/20/2011 - Justified Shooting, in dessem Verlauf der CCW-Inhaber einen Angreifer anschoss, selbiger aber zurückschoss und dabei den CCW-Inhaber tötete

- Schusswaffenverbrechen in Staaten, in denen KEINE Lizenz zum Führen von CCW nötig ist,

- Situationen, in denen ein CCW-Holder gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften von CCW verstossen hat (z.B. in Gebieten in denen KEINE CCW getragen werden darf, wie Banken oder Bars, eine Waffe getragen hat, oder sich in Diskussionen, meist aus illegale Aktivitäten heraus, verwickelt wurden)

- sowie eine grosse Zahl von weiteren Selbstmorden oder unsicher verstauten Waffen auf die unberechtigte Zugriff hatten und dadurch Menschen zu Tode kamen

als "unjustified CCW Shootings" gezählt werden.

Ich habe mir die Mühe gemacht, diese Statistik für 2011, das Jahr in dem es laut VCP 54 unjustified CCW-Shootings gab, mal in 3 Kategorien runterzubrechen:

Selbstmorde oder Tote durch unsachgemässen Umgang mit der Waffe, wie Lagerung offen zu Hause oder "negligent discharge":
17

Tote durch Eskalation während illegaler Aktivitäten, geplante Morde oder Amokläufe.
31

Tatsächlich als Unjustified gewertete Shootings von CCW Inhabern:
3 (davon 2 noch im Verfahren, da zumindest Fahrlässigkeit vorzuliegen scheint und 1 toter CCW-Inhaber, der vom Angreifer erschossen wurde - fragt mich nicht, warum das als unjustified shooting gilt.

Dem gegenüber stehen folgende Zahlen z.B. aus 2008 (sorry, dass ich Zahlen von 2011 mit 2008 vergleiche, aber je nach Quelle hab ich halt keine anderen Zahlen zur Verfügung):

Laut FBI-Statistik [6] 2008 gab es in diesem Jahr 245 justified Shootings von private citizens, hiervon waren geschätzt 176 Personen die legal ohne CCW-Lizenz Waffen besitzen können und diese z.B. bei Home Invasions oder Einbruch eingesetzt haben, und 69 CCW-Inhaber, die die Waffe ausserhalb ihrer eigenen vier Wände einsetzten. Defensive Gun Uses (Situationen, in denen die Gefahr für Leib und Leben dem jeweiligen Waffeninhaber als unmittelbar genug erschien dass er die Waffe zog um sich zu verteidigen, aber der Anblick der Waffe den Angriff bereits beendete, ohne dass ein Abfeuern nötig war), fanden in 2008 laut offiziellen Statistiken ca. 108.000 mal statt.

Basierend auf den Zahlen von 2008, wurde von diesen 69 CCW-Shootings genau 1 Self Defense Shooting als unjustified bewertet [7]

Ein oft und gern gebrachtes Argument ist, dass privater Waffenbesitz Verbrecher nicht abschreckt, sondern im Gegenteil dazu ermuntert, gewaltsamer vorzugehen um das Opfer direkt auszuschalten. Ebenso sei die beste Reaktion auf ein Verbrechen, dem Angreifer zu geben was er will, da die meisten Verbrecher in diesem Fall keine Gewalt anwenden, sondern verschwinden sobald sie das haben, was sie wollen. Abgesehen davon, dass das ein fast schon perverser Ratschlag z.B. gegenüber Vergewaltigungsopfern ist, sehen wir uns doch mal die Statistiken an:

Eine Government-Umfrage unter verurteilten Straftätern im Jahre 1982 [8], zum Thema "Waffeneinsatz von Zivilisten während Verbrechen" brachte folgendes Ergebnis (Mehrfachangabe möglich):

  • 34 % der Straftäter hat eine Straftat durch den Anblick einer Waffe abgebrochen oder wurde von einem bewaffneten Zivilisten angeschossen, verwundet oder bis die Polizei eintraf unter Kontrolle gehalten.
  • 40% der Straftäter entschied sich, ein Verbrechen nicht zu begehen, da sie entweder wussten oder den Verdacht hatten, dass das Opfer eine Waffe trägt.
  • 69% kannten persönlich Personen, die aus diesen Gründen von einem Verbrechen absahen.

Belastbare Zahlen zu finden, nach denen sich überprüfen lässt, wie die Verbrechensstatistiken sich nach Einführung von CCW-Gesetzen entwickelt haben, ist Bundesweit nicht so ganz einfach. Nehmen wir die Rohdaten [9], zeigt sich, dass sich die Rate von Gewaltverbrechen in den einzelnen Staaten jeweils NACH Einführung von CCW Laws bundesweit um durchschnittlich 24,8% gesenkt hat. Es gibt für vereinzelte Staaten genauer aufgeschlüsselte Statistiken [10], nach denen sich die Verbrechensraten genauer analysieren lassen.

Dem Gegenüber stehen z.B. Statistiken aus England, die zeigen dass nach dem eines der strengsten Waffengesetze weltweit eingeführt wurde, nicht nur die Verbrechensrate anstieg und England damit vor den USA liegt [11], sondern die Zahl der Schussverletzungen um 110% anstieg [12].

Versehentliche Schussverletzungen gab es im Jahr 2007 genau 613 mal und machten damit 0.5% von 123.706 tödlichen Unfällen dieses Jahres aus. Davon entfielen 65 tödliche Verletzungen (knapp 0.05% des landesweiten Durchschnittes) auf Kinder unter 14 Jahren. Dazu kommen 15.698 durch Schusswaffen verursachte Verletzungen, nicht notwendigerweise Schussverletzungen, sondern auf Platzwunden durch Rückstoss, Schnitte, Verbrennungen, etc, die 0.05% von 2007 insgesamt 27.7 Millionen Verletzungen, die einer Krankenhausbehandlung bedurften, ausmachten [13].

Quellen:

Aufbereitet und ausgearbeitet von kante

-- StarFire 13:03, 10. Mai 2012 (CEST)

Spezialthemen

Paintball

Paintballmarkierer sind Sportgeräte, die Gelatinekugeln mitteles eines Gasdruckes im Cal. 68 verschießen. Für diese Geräte sollte eine Harmonisierung mit internationalen Standards vorangetrieben werden.

Die Teilnahme am Paintballsport soll ab 16 Jahren möglich sein mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb und Besitz eines eigenen Markierers soll nach wie vor ab 18 Jahren möglich sein.

Ein Paintballmarkierer ist kein Spielzeug! Daher sollten diese nur von einem authorisierten Fachhändeler verkauft werden.

Details und Infos zu Paintball: AG Waffenrecht/Paintball

Erwerb, Besitz und Führen von Messern

Der Besitz und das Führen von Messern sind in Deutschland in den letzten Jahren deutlich eingeschränkt worden. Seit 2002 ist der Besitz von Butterflymessern, Faustmessern, Wurfsternen, nach vorne öffnenden Springmessern und Fallmessern verboten. Die Begründung war, dass diese Messer vermehrt zu Straftaten benutzt würden. Einen Beleg für diese Behauptung, etwa in der PKS, gibt es aber nicht, da Messertypen dort nicht differnziert werden.

2008 wurde das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten Begründung war, die Einhandmesser seien die Nachfolgemesser "der Szene" für die 2002 verbotenen Butterflymesser. Ein Nachweis für diese Behauptung blieb aus.

In der Expertenanhörung wurde durch den damaligen Kriminaldirektor Oliver Tölle ein Video vorgeführt, das die besondere Gefährlichkeit von Einhandkampfklappmessern verdeutlichen sollte. Im Video werden zwei Türsteher vor einer Disko von einem Gast mit einem Messer angegriffen. Laut Tölle mit tödlichen Folgen. Aussage Tölle Auf Nachfrage teilte die Diskothek, die nebenbei nicht in Braunschweig, sondern inCelle liegt mit, dass die beiden Türsteher mit nichten tödlich verletzt wurden, sondern sich bester Gesundheit erfreuen. komplettes Video Hier sieht man auch, das die beiden Verletzten den Täter noch verfolgen.

Gegenargument gegen ein Führverbot von Einhandmessern: Messer mit Einhandbedienung kamen in den 30er Jahren erstmals auf und sind mittlerweile bei modernen Messern Stand der Technik. Nicht, weil man damit besser angreifen kann, sondern weil es schlicht praktisch ist. Das Messer verriegeln hat auch keine Kampftaktischen Gründe sondern dient dem Schutz der Finger vor versehentlichem Schliessen. Z.B. hat auch die Bundeswehr mittlerweile ein Einhandtaschenmesser (explizit nicht als Waffe, sondern as Werkzeug)

Die Wortwahl (Einhandkampfklappmesser) sowie die Behauptung, Einhandmesser seien ein Ersatz für verbotene Messer und die falsche Darstellung seitens Tölle erinnern an den Milliardenmarkt der Kinderpornografie im Internet, mit dem die Netzsperren begründet werden sollten.

--Messerjocke2000 14:40, 16. Mär. 2012 (CET)

Das Führverbot, dass sich nicht nur auf freie Waffen und bestimmte Messer bezieht, sondern auch Baseballschläger etc. betrifft, führte in Berlin dazu, dass nach 2003 die Verstöße gegen das WaffG um 60% anstiegen. Zudem sind 50% sogenannte Ersttäter. auf Seite 4


Die Vermutung der GDP aus dem Jahr 2001 hat sich bewahrheitet. GDP 2001

Kriminelle führen nicht nur, sondern besitzen und führen sogar verbotenen Gegenstände wie Schlagringe, Butterflymesser etc. D.h. sie halten sich an gar kein Gesetz. [20]

Die Nichtkriminellen verstoßen wegen des Führverbots gegen das WaffG, was zu Anzeigen und Rechtsverfahren führt. Beides belastet die Arbeit von Polizei und Judikative ohne Sicherheitsgewinn. [21]

Sogar die Linke, deren Waffenrechts-Experte F. Tempel ein Polizist ist, hatte sich im Oktober 2010 bei unserem Besuch gegen das Messer-Führverbot geäußert.

Nachtrag: Die Aussagen und Links gegen das Messerführverbot wurden im Wiki wieder gelöscht. Version mit den Aussagen hier: [22] --Cathy 12:07, 22. Mär. 2012 (CET)

Führen von Waffen bei historischen Veranstaltungen.

Das führen von Waffen mit Funken und Luntenzündung (Steinschloß, Luntenschloß) ist laut Waffengesetz frei. Gleichzeitig verbietet das Waffengesetz das führen von Waffen bei Volksfesten ua. öffentlichen Veranstaltungen. Für Waffen aus der Gründerzeit der USA ist das führen verboten und nur auf dem Vereinsgelände zulässig. Bei Wettkämpfen mit historischen Waffen ist aber historische Kleidung Pflicht. Eine Waffe gehört da mit zu. Am Rande entstehen historische Zeltlager die auch Touristen locken und abends sind Veranstaltungen mit Livemusik. Für solche Veranstaltungen muss vom Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen werden die verhindert das Schützen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Gleiches gilt für Reenactors die Schlachten nachstellen und ohne Waffe in der Öffentlichkeit praktisch nackt sind. Westernhobby--Johngun 18:34, 10. Feb. 2012 (CET)

EU-Richtlinie "Lärmschutz" für Schalldämpfer

  • Anwendung der EU-Richtlinie "Lärmschutz" auf Waffen, Erlaubnis oder Vorschrift für die Nutzung von Schalldämpfern beim Waffengebrauch

Damit wäre ich sehr vorsichtig. Ein Schalldämpfer sollte eine "kann"-Regelung sein. Da sich die Präzision, Schußverhalten und die Funktionssicherheit einer Waffe durch einen Schalldämpfer verändern, kann dies zu Problemen bei etlichen schießsportlichen Disziplinen führen. Beim Kurzwaffen-IPSC ist die Verwendung von Schalldämpfern größtenteils indiskutabel. Auch bei der Jagd sollte dies eine "kann"-Regelung sein. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, bei denen Schalldämpfer teilweise sogar Pflicht sind, sollten herangezogen werden.

Ein Dämpfer senkt den Schalldruck um ca. 20 - 30 db. Ein Schussknall hat leicht 140 db und mehr. Revolver lassen sich übrigens überhaupt nicht dämpfen.

  • Registrierung legaler Schalldämpfer klar regeln (ein unregistrierter SD kann gefährlicher sein als 10 registrierte)

Bis auf die Mordtaten der NSU und möglicherweise bei Geheimdiensteinsätzen wurden Schalldämpfer bisher extrem selten für Verbrechen eingesetzt. Bei legal besessenen Schalldämpfern ist die Deliktrelevanz gleich Null. Ob das so bleibt, wenn Schalldämpfer allgemein zugelassen werden, muß evaluiert werden. In Ländern, in denen Schalldämpfer frei erhältlich sind (Finnland, Frankreich für KK, usw.) ist keine Delikthäufung unter Verwendung von Schußwaffen mit Schalldämpfern zu erkennen. Die Datenlage ist allerdings recht unbefriedigend. (StarFire 14:10, 28. Jan. 2012 (CET))

Zitat: "Kaum ein anderes Waffenzubehörteil neigt so zur Legendenbildung wie der Schalldämpfer. Da mangels Erlaubnis meist nur der theoretische Umgang mit der Materie bleibt und Fachleute auf diesem Gebiet selten sind gibt es kaum jemanden, der dem hier oft anzutreffenden Unsinn fundiert widersprechen könnte. Ein Übriges trägt die Filmindustrie bei, die dem ahnungslosen Betrachter eine völlig überzogene Wirkung von Schalldämpfern suggeriert und eine Verwendung ausschließlich in kriminellem Kontext erfolgt. Dieser mediale Hintergrund schlägt sich offensichtlich auch in der Gesetzgebung nieder.....Bei der Behandlung dieser Problematik durch die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung bleiben die Gesichtspunkte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes regelmäßig außer Betracht."

Haltung anderer Parteien

Politik : Die Antwort der Grünen zum Piratenantrag

Jürgen Trittin: Ich habe dem von Ihnen angegebenen Link folgend lediglich den Entwurf eines Programmantrags im Bearbeitungsstadium gefunden. Einige der dort aufgestellten Behauptungen zum aktuellen Waffenrecht lassen mich jedoch schon auf den ersten Blick zweifeln, ob sich die Piratenpartei bislang ernsthaft mit dem Thema befasst hat.

So wird z.B. behauptet, die Kontrolle von Waffenbesitzern werde mit höherem Aufwand betrieben als die Strafverfolgung von Gewaltdelikten -- abgesehen davon, dass mir diese Behauptung absurd erscheint, fehlt jeglicher Beleg. Weiter heißt es, das aktuelle Waffenrecht verletze den "Grundwert Rücksicht", da legale Waffenbesitzer von Politik und Medien diskriminiert werden dürften. Auch dies scheint mir eine populistische, durch nichts belegte Behauptung, wenn nicht gar Anbiederung an die Waffenlobby. Hingegen wird an keiner Stelle des Antragsentwurfs auf die erheblichen, oft tödlichen Folgen des Waffenmissbrauchs eingegangen.

... Das Waffenregister ist ein wichtiger Schritt, um die Regulierung des Waffenbesitzes durchsetzen zu können. Auch hier unterscheiden wir Grüne uns von der Piratenpartei, die das Waffenregister ablehnt.

Meine Anmerkung dazu:

  • J.T. fordert Belege, liefert jedoch selbst keine bzgl. Strafverfolgung
  • J.T. negiert die Haltung der Medien
  • J.T. kennt nicht den Unterschied zwischen Register und Zentralregister

--Cathy 11:29, 8. Dez. 2011 (CET)

Meine Anmerkung zu Trittin: "Die Kontrolle wird sicher nicht mit einem höheren Aufwand betrieben als die Strafverfolgung von Gewaltdelikte". In BW sind landesweit 230 Mitarbeiter bei den Waffenbehörden eingesetzt, davon 82 für Kontrollen. Diese 82 Mitarbeiter und die verausgabten Mittel wären möglicherweise für die Strafverfolgung sinnvoller eingesetzt. [[23]]

-- Volker t. 21:29, 12. Dez. 2011 (CET)

Wenn Hr. Trittin schon von Populismus spricht: Die Regierung findet ja auch, es gäbe zu viele Waffen in Privatbesitz und damit verbunden ein zu hohes Sicherheitsrisiko. Ein solches Sicherheitsrisiko durch Waffen in privaten Händen entbehrt jeglicher empirischer Grundlage. Im Gegenteil deuten einige Studien darauf hin, dass durch behördlich genehmigten und damit legalen Waffenbesitz keine höheren Sicherheitsrisiken resultieren. [[24]], [[25]]

-- Volker t. 10:29, 18. Dez. 2011 (CET)

Zur Diskriminierung der Legalwaffenbesitzer durch Politik und Medien entgegnet Hr. Trittin: "Auch dies scheint mir eine populistische, durch nichts belegte Behauptung." Offenbar kennt Hr. Trittin die Tatsachen nicht. Nur drei Beispiele unter vielen:

Hr. Trittins Parteigenosse und innenpolitischer Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland: "Das zielt auf eine spezielle Klientele von Menschen, die mit einer solchen Waffe einfach Machtgefühle haben wollen, die tatsächlich einen, wenn Sie mich fragen, Defekt in ihrem Ego haben." Quelle: [26] Bin ich nun einfach zu sensibel? Oder sollte die Ansicht, dass Waffenbesitzer einen Defekt in ihrem Ego haben tatsächlich ein sachliches durch Fakten gestütztes und deshalb korrektes Argument sein?

Ein Kommentar aus einem Printmedium zum Thema Waffensteuer: "Klar, diese Waffensteuer trifft den kleinen Mann, also denjenigen, der seine Kleinheit meint, mit dicker Wumme kompensieren zu müssen, und damit für ein Risiko im Zusammenleben sorgt". Quelle: [[27]] Auch hierin erkenne ich Diskriminierung. Ich lese darin, dass Waffenbesitzer Minderwertigkeitskomplexe haben und ein Risiko - vermutlich als potentieller Mörder - für ihre Mitmenschen sind.

Ein weiteres Beispiel aus einem Printmedium:[28] Gleich in der Überschrift "Kein gesunder Mensch braucht tödliche Waffen" wird Millionen Legalwaffenbesitzern mangelnde (geistige) Gesundheit unterstellt.

In einer vom Nordwest Radio übertragenen Podiumsdiskussion zur Bremer Waffensteuer musste sich der Stellvertretende Vorsitzende des DSB von einem ausgewiesenen Waffengegner als Propagandist des Todes bezeichnen lassen. Quelle: [29] ab 19:56

-- Volker t.

Könnte Hr. Trittin einem Denkfehler unterliegen?

<ZITAT>Das Waffenregister ist ein wichtiger Schritt, um die Regulierung des Waffenbesitzes durchsetzen zu können. </ZITAT>

Die Regulierung ist m.E. schon durch die Gesetze (WaffG, WaffV, KWKG) und deren Umsetzung gegeben. Ebenso die Registrierung. Keine erlaubnispflichtige Waffe darf ohne behördliche Genehmigung und Registrierung in Umlauf gebracht werden. Das verstehe ich unter Umsetzung. Glaubt Hr. Trittin vielleicht, dass heute Waffenbesitz nicht registrierungspflichtig ist. Oder ist es wirklich so, dass Hr. Trittin nicht den Unterschied zu einem Zentralregister kennt?

-- Volker t. 10:38, 18. Dez. 2011 (CET)

Susanne P. Dobert: Also ich gehe nicht von einem Denkfehler aus. Ein Gesetz muss man durchsetzen können. Ein Beispiel: Im Moment ist es so, dass die Behörden die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kontrollieren können. Nur: tatsächlich fehlt das Personal. Die Regelung kann also nicht durchgesetzt werden. Das Zentrale Waffenregister ist der erste Schritt um den Waffenbesitz regulieren zu können. Man erfasst alle Legalwaffenbesitzer zentral. Mit dieser Datensammlung kann man sich dann schon gute "Regularien" einfallen lassen um die Entwaffnung auch tatsächlich durchführen zu können.

Bremen :: Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen

Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft Drs. 18 vom 17. Januar 2012

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Gedanken zum Antrag der SPD und Bündnis90/Die Grünen für die Bremische Bürgerschaft.

Der Antrag der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist ein krudes und in sich widersprüchliches Werk. Im Folgenden werden die Widersprüche und Ungereimtheiten analysiert.


Schon in der Überschrift des Antrags werden die Ziele der SPD und Grünen herausgestellt. Es geht darum den (legalen) Waffenbesitz zu minimieren und zu besteuern. Gleich im ersten Satz wird ein Überblick über das Kriminalitätspotential legaler Waffen gegeben. Demnach wurden in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren über 100 Menschen mit legalen Waffen getötet. Das klingt zunächst mal viel und sicher ist jeder einzelne Tote durch Legalwaffen zu viel. Was in dem Antrag jedoch nicht genannt wird sind die Todesfälle durch illegale Waffen. Das dürften allein in Bremen schon über 100 Totes sein. Damit wird wieder der legale Waffenbesitzer als Problem anerkannt, nicht aber der Illegale und zumeist kriminelle.


Wenn nun Bremen den legalen Waffebesitz minimieren möchte sollte die Frage erlaubt sein, wieviele Tote weniger in den nächsten zwanzig Jahren dadurch resultieren. Wenn nun aber bundesweit der legale Waffenbesitz minimiert oder gänzlich verboten wird, so wird ganz sicher die Anzahl der Toten durch Legalwaffen bei Null liegen. Das wird aber nicht bedeuten, dass in Deutschland weiterhin Menschen durch Schusswaffen getötet werden. Nur sind diese Waffen eben illegal und damit nicht kontrollier- und besteuerbar und entziehen sich jeglicher Bemühung zur Minimierung.


Nach Meinung der Antragsteller bedarf das Waffengesetz einer generellen Verbesserung. Nun stellt sich die Frage wie das kleine Land Bremen ein Bundesgesetz verbessern soll. Dies wird jedoch später im Text beschrieben. Der Bremer Senat soll sich auf Bundesebene für eine Reform des Waffengesetzes einsetzen.


Welche Mängel erkennen die Antragsteller im bestehenden Waffenrecht? Im Antrag heißt es hierzu: „Die Möglichkeit zur unangemeldeten Kontrolle in Privathaushalten ändert nichts daran, dass der Zugang zu Waffen zu einfach bleibt und der Besitz von halbautomatischen Waffen und gefährlicher Munition nicht ausreichend beschränkt wurde“. Jetzt stellt sich natürlich die Frage wie durch unangemeldete Kontrollen der Zugang zu Waffen erschwert und der Besitz von halbautomatischen Waffen beschränkt werden kann? Durch unangemeldete Besuche der Waffenbehörden soll die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Waffen und Munition kontrolliert werden. Insofern ergibt sich durch Kontrollen durchaus die Möglichkeit, dass Unberechtigten der Zugang zu Waffen erschwert wird die unsachgemäß gelagert werden. Aber wie sollen solche Kontrollen den Besitz von halbautomatischen Waffen erschweren? In einem weiteren Satz heisst es „Die bisherige Verhinderung effektiver Waffenkontrollen muss aufgebrochen werden, zum Beispiel durch die Zulassung von digitalen, personenbezogenen Sicherungssystemen“.

Was haben Waffenkontrollen mit biometrischen Sicherungssystemen zu tun und inwiefern werden hierdurch Waffenkontrollen effektiver? Oder versuchen hier die Antragsteller eine kontrollierte Lagerung und missbräuchliche Nutzung durch Unberechtigte zu adressieren? Über die sogenannten personenbezogenen Sicherungssysteme und deren „Wirksamkeit“ wurde bereits in den verschiedenen Waffenblogs berichtet.


Welche Schwächen das bestehende Waffengesetz noch hat wird in den folgenden Forderungen deutlich: „Sportschützen und –schützinnen müssen ihren Sport nicht mit scharfer, Menschenleben bedrohender Munition ausüben. Einsatzfähige Waffen müssen raus aus den Privatwohnungen“.


Das klingt zunächst mal nett; als Sportschütze muss ich nicht mit scharfer, Menschenleben bedrohender Munition, schießen. Bisher wurde ich allerdings auch noch nicht dazu gezwungen. Stets habe ich das selbst gewollt und in über 35 Jahren als Sportschütze habe ich dadurch auch noch keinen Menschen bedroht. Die Antragsteller sollten doch lieber konkreter und damit auch ehrlicher schreiben, dass Sportschützen in Zukunft nicht mehr mit scharfer Munition schießen dürfen. Damit würde sich auch die Forderung, dass einsatzfähige Waffen aus Privatwohnungen raus müssen erledigen. Es sei denn, dass damit auch Luftgewehre gemeint sind. Selbst wenn damit die Lagerung von scharfen Waffen und Munition gemeint ist, so ist diese Forderung unausgegoren, da eine zentrale Lagerung aus den verschiedensten Gründen eher als problematisch zu bewerten ist als eine dezentrale Lagerung.


Wieso die Antragsteller auf den Gedanken kommen dass einheitliche Verwaltungsvorschriften überfällig sind erschließt sich mir nicht. Das WaffG und die AWaffV beinhaltet alle wesentlichen Regelungen zum privaten Waffenbesitz und ist als Bundesgesetz für alle Länder und Waffenbehörden einheitlich zu handhaben.


Im dritten Absatz des Antrags lassen die Antragsteller dann die Katze aus dem Sack und sagen deutlich, weshalb sie eine Waffensteuer wünschen. Bremen als Bundesland mit einer extremen Haushaltsnotlage soll die Besteuerung der Schusswaffen einführen, da hierdurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von mehreren Millionen Euro erwartet werden. Inwiefern durch die Besteuerung von Schusswaffen der besondere persönliche Aufwand der Waffenbesitzenden für ihr Hobby erfasst wird erschließt sich mir nicht.


Im vierten Absatz gehen die Antragsteller auf die rechtlichen Probleme einer solchen Waffensteuer ein und erkennen den Bedarf einer gründlichen rechtlichen Aufarbeitung an. Dieser Forderung wird im letzten Absatz Nachdruck verliehen indem der Senat durch die Bürgerschaft aufgefordert werden soll binnen dreier Monate entweder die Waffensteuer einzuführen oder durch ein externes Gutachten Belege herbeizubringen sind, weshalb diese Besteuerung rechtlich problematisch sein kann. Diese Forderung muss entweder wohl als weltfremd oder als politisch motiviertes Kalkül gewertet werden, da bekanntermaßen sowohl Änderungen des Steuerrechts als auch juristische Gutachten weit mehr Zeit erfordern.


Im Einzelnen fordern die Antragsteller die Bürgerschaft zu folgenden Beschlüssen auf:


a) Verpflichtung zum Einsatz digitaler Benutzungs- und Abschusskontrollsysteme (Lex Armatix)


b) Zusätzlich die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen zu untersagen. (hierbei bleibt die Problematik der zentralen Lagerungen ungelöst. Zentrale Lager könnten vielversprechende Ziele für Diebe werden. )


c) Den Erwerb und Besitz von Sportwaffen an den Nachweis einer sicheren Lagerung außerhalb der Wohnung zu koppeln. (Jäger und Sicherheitsdienstleister bleiben von diesem Nachweis somit ausgenommen. Heute müssen Sportschützen lediglich die sichere Aufbewahrung in geeigneten Tresoren nachgewiesen werden. Die Aufbewahrung in der Wohnung ist gestattet.)


d) Verbot des Besitzes und der Benutzung von Großkaliber-Kurzwaffen. (Damit würden viele sportliche Disziplinen nicht mehr geschossen werden.)


e) Verbot von Munition mit besonderer Durchschlagskraft und perspektivischer Umstieg auf für Menschen ungefährliche Munition. (Damit wird das sportliche Schießen auf Luftdruckwaffen oder vielleicht doch lieber Wattebäusche begrenzt werden.)

f) Eine generelle Begrenzung des privaten Waffenbesitzes.


g) Unverzügliche Einführung eines zentralen Waffenregisters.


h) Buchführungspflicht für den Verkauf von Schreckschusswaffen.


Insgesamt vermittelt der Antrag ein inkonsistentes Anliegen. Einerseits sollen durch die Besteuerung von Schusswaffen die finanzielle Lage des Landeshaushaltes verbessert werden. Andererseits soll der Waffenbesitz reduziert werden.

Das sind zunächst einmal zwei sich widersprechende Ziele. Jedoch ergibt dieser Widerspruch durchaus einen Sinn, wenn man die weiteren Forderungen betrachtet, die darauf hinzielen, den Schützen prinzipiell Besitz und Nutzung jeglicher Waffen außer solchen die für Menschen ungefährlich sind zu unterbinden.

Wenn legaler Waffenbesitz nicht per se unterbunden werden kann, dann zielen die Forderungen auf eine kalte Enteignung durch Besteuerung und besondere organisatorische und gesetzliche Hürden ab. Damit wird der Waffenbesitz auf Dauer für viele Sportschützen zu einem unbezahlbaren Hobby. Das sportliche Schießen wird damit in Zukunft nur noch einem exklusiven Kreis vermögender Personen vorbehalten und verliert damit den Charakter eines Breitensports. Volker t.

Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages

Am 21.05.2012 wurde eine Expertenrunde zu den Vorschlägen der Fraktion der Grünen zur Verschärfung des Waffenrechts angehört. Mit dem Vorschlag der Grünen soll das Anscheinswaffenverbot erweitert, das Schiessen mit Großkaliberwaffen und halbautomatischen Schusswaffen verboten werden. In einer öffentlichen Anhörung wurden Experten zu den Vorschlägen gehört. Die Anhörung der Expertenrunde war öffentlich und ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar.

Ausschusssitzung des Innenausschusses am 21.05.2012

--Volker t. 11:55, 27. Mai 2012 (CEST)

Schießen ist doch kein Sport

"Was ist denn schon so schwer daran eine Wumme zu halten und den Abzug zu betätigen?"

Dies sind zwei der vielen Vorurteile, die sich Sportschützen häufig anhören müssen. In solchen pauschalen Urteilen offenbart sich zumeist die Unkenntnis über das sportliche Schießen.


Zugegeben, Schießen ist für den unbedarften Zuschauer ähnlich interessant und spannend wie eine Partie Schach. Denn dem Schießen fehlt es meistens an Schwung, Tempo und einer für den Zuschauer nachvollziehbaren Entladung von Energie und Spannung. Für den Außenstehenden mag das Schießen deshalb geradezu simpel erscheinen: Man hält eine Waffe in Richtung des Ziels und drückt ab.


Für den Zuschauer bleibt dabei jedoch die Anspannung des Schützen, die Konzentration auf den einen Schuss, sowie die eigene dem Schießsport innewohnende Dynamik fast gänzlich verborgen. Das Aufnehmen des Ziels mit der Waffe und die Einstellung des Auges auf Visier und Ziel, die Konzentration auf das eine Ziel und den sauberen Abzug, die Beruhigung des Pulses, die kontrollierte Atmung, das Sammln der Kräfte. Für den Schützen gilt es dies alles auf den einen Punkt zur gleichen Zeit zu synchronisieren, und den "perfekten" Schuss abzugeben. Danach erfolgt bis zum nächsten Schuss ein kurzer Moment der Entspannung.


Anders als bei anderen, populäreren Sportarten ist Schießen weniger ein Kampf gegen andere Sportler, vielmehr ist das Sportschießen ein Kampf jedes einzelnen Schützen mit sich selbst. Das sportliche Schießen erfordert also Kraft, Koordination, extreme Körperbeherrschung, Konzentration und mentale Stärke. Und das im Wettkampf mehrere dutzendmal nacheinander. Im Wettkampf aber auch im Training ist die Fähigkeit gefordert restlos abzuschalten, alle Gedanken an die alltäglichen Probleme zu vergessen und störende, äußere Einflüsse zu ignorieren. Der Sportschütze muss deshalb die Fähigkeit besitzen innere Ruhe, Gleichmut und Ausgeglichenheit auf Abruf zu entwickeln, insbesondere wenn der letzte Schuss doch mal das Ziel nicht so optimal getroffen hat wie er eigentlich sollte. Denn in diesem Moment nervös zu werden bedeutet, dass die nächsten Schüsse noch schlechter werden.

Das sportliche Schießen setzt damit große mentale Stärke der Schützen voraus. Mit viel Übung und ständiger Wiederholung werden Bewegungen fließend, entspannt und nahezu automatisch ausgeführt. Der Körper wird bei fortschreitender Übung immer genauer wahrgenommen und der Geist wird in einen bewussten Einklang mit dem Körper gebracht. Damit beinhaltet das Sportschießen viele Elemente der Meditation. Selbst bei dynamischeren Disziplinen (Tontauben, Schnellfeuer, Laufende Scheibe, IPSC-Schießen) gelten die oben genannten Voraussetzungen für einen guten Schuss. Allerdings wird durch die Bewegungsdynamik der oben beschriebene Prozess erheblich erschwert und erfordert damit weit höhere mentale Leistungen um in Sekundenbruchteilen das Ziel aufzufassen und Körper und Geist soweit unter Kontrolle zu haben, um einen sauberen Schuss abzugeben.

--Volker t. 12:39, 20. Mai 2012 (CEST)

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