AG Waffenrecht/Papiere/Dezentrale Lagerung vs. Zentrallagerung

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AG Waffenrecht



Zum Thema:
Zentrallagerung
Autoren:
Cathy
Unterstützer:

Beschreibung

Eine zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.

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Argumente
  1. Die dezentrale Lagerung verführt nicht zu Affekttaten!
    Bei Affekttaten ist das meist genutzte Tatmittel das Messer.(1) Bei Kriminologen ist seit langem unumstritten, dass die Tatwaffe bei Affekttaten zweitrangig ist.(2) Es wird genutzt, was verfügbar ist.
    Das rechtspsychologische Institut an der Universität Bremen stellte fest, dass Besitzer von legalen Waffen weniger zu Gewalt neigen und sozial besser integriert sind als die Normstichprobe.(4)
    Die so genannte "Waffeneffekt-Hypothese" wurde mehreren kritischen Betrachtungen unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Betrachtung fehlerbehaftet war: die Ergebnisse von Berkowitz und LePage konnte nicht repliziert werden(5). Auch ähnliche Untersuchungen, welche eigentlich diese Hypothese stützten, stellten sich als fehlerbehaftet dar. So zitieren Gallant und Eisen den renommierten Kriminologen und früheren Waffengegner Gary Kleck mit der Feststellung, dass der Waffeneffekt "nur bei Menschen ohne vorherige Erfahrung mit Waffen"(6) beobachtet werden konnte. Diesen Schluss hatte er aus der Analyse von 21 Waffeneffekt-Experimenten gewonnen. Er beobachtete weiter, dass vor allem die Umstände der Experimente großen Einfluss auf die Ergebnisse nahmen: je realistischer die Realität abgebildet wurde, desto weniger waren die Ergebnisse geeignet die Waffeneffekt-Hypothese zu untermauern. Somit lässt sich mit Gallant und Eisen feststellen: "Es gibt keine Beweise, welche die Waffeneffekt-Hypothese untermauern."
    Die Verfügbarkeit von Waffen in Privathaushalten sorgt also nicht dafür, dass mehr Affekttaten begangen werden. Umgekehrt verhindert eine zentrale Lagerung auch keine Affekttaten.
  2. Schützenhäuser liegen aufgrund von Vorschriften zum Schutz von Lärmemissionen sehr oft weit außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wären sie lohnende Ziele (viele Waffen und ggf.) Munition für kriminelle Banden. Auch hohe Sicherheitsstandards (bauliche Maßnahmen, Tresore, Alarmanlagen usw) gewähren keinen ausreichenden Schutz, da jedes Alarm-/Tresorsystem mit einem gewissen know how überwunden werden kann.

Abgesehen von den

  • immensen Kosten, die für viele Schützenvereine das Aus bedeuten würden
  • Jägern, die z.B. bei einem Wildunfall ihre Schusswaffe unverzüglich benötigen
  • einem unverhältnismäßigen organisatorischen Aufwand bei auswärtigen Wettkämpfen (Reisezeiten oft in der Nacht)
  • Ungereimtheiten bei der Haftung im Falle eines Einbruchs

ist die zentrale Lagerung auch von Fachleuten in einer Sitzung des Bundesinnenausschusses abgelehnt worden.

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Argumente
  1. Die zentrale Lagerung verhindert Affekttaten!
    Kein unmittelbarer Zugriff auf eine geladene Schusswaffe im Zustand der Erregung
    Bereits 1967 stellten Berkowitz und LePage die Hypothese auf, dass Schusswaffen einen Menschen dergestalt psychologisch kontrollieren, dass sie Gewalt auslösen. (3)
  2. Die zentrale Lagerung verhindert unberechtigten Zugriff
    Keine Waffen im Haus, an die z.B. Familienmitglieder herankommen können, z.B. bei sogenannte "Amoktaten" (besser: Gewalt-Tötungsdelikte im psychosozialen Nahraum oder Schoolshootings)
Quellen
  • (1) Statistisches Bundesamt, 2010, "Todesursachenstatistik, X85-Y09: Tätlicher Angriff", Auszug: http://www.triebel.de/2011/Todesursachen2010.pdf
  • (2)Dobat, A., Heubrock, D. & Stöter, J. (2006), "Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland – Ein gesellschaftliches Problem oder statistische Auslegungssache?", Kriminalistik 12/2006, pp. 724-728. Web-Kopie: http://www.panpagan.com/downloads/kriminalstatistik.pdf
  • (3) Dobat, A. & Heubrock, D. (2006), "Die fachpsychologische Begutachtung nach dem neuen Waffengesetz aus der Sicht der Gutachter und Probanden – Ergebnisse einer Online-Befragung der Bremer Forschungsgruppe Waffenrecht", Praxis der Rechtspsychologie, 16, pp. 230-248.
  • (4) Berkowitz, L. und LePage, A. (1967), "Weapons as aggression-eliciting stimuli", Journal of Personality and Social Psychology, 7, pp.202-207
  • (5) Gallant, P. und Eisen, J. (2002), "Trigger Happy: Rethinking the Weapons Effect", Journal on Firearms and Public Policy, 14, pp.89-101, , online: http://www.saf.org/journal/14/Trigger-Happy.pdf
  • (6) Kleck, G. (1991), "Point Blank: Guns and Violence in America", New York: Aldine de Gruyter, p 160.
  • Sachverständigen-Anhörung im Bundestag im Mai 2012
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