AG Waffenrecht/Papiere/Dezentrale Lagerung vs. Zentrallagerung

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AG Waffenrecht



Zum Thema:
Zentrallagerung
Autoren:
Cathy
Unterstützer:

Beschreibung

Eine zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.

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Argumente

Schützenhäuser liegen aufgrund von Vorschriften zum Schutz von Lärmemissionen sehr oft weit außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit wären sie lohnende Ziele (viele Waffen und ggf.) Munition für kriminelle Banden. Auch hohe Sicherheitsstandards (bauliche Maßnahmen, Tresore, Alarmanlagen usw) gewähren keinen ausreichenden Schutz, da jedes Alarm-/Tresorsystem mit einem gewissen know how überwunden werden kann. Abgesehen von den

  • immensen Kosten, die für viele Schützenvereine das Aus bedeuten würden
  • Jägern, die z.B. bei einem Wildunfall ihre Schusswaffe unverzüglich benötigen
  • einem unverhältnismäßigen organisatorischen Aufwand bei auswärtigen Wettkämpfen (Reisezeiten oft in der Nacht)
  • Ungereimtheiten bei der Haftung im Falle eines Einbruchs

ist die zentrale Lagerung auch von Fachleuten in einer Sitzung des Bundesinnenausschusses abgelehnt worden.

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Quellen
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