AG Waffenrecht

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AG Waffenrecht
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AKTUELLES
  • Nächster Mumble-Termin: Mittwoch, 23. Mai 2012 / 20 Uhr - Channel Bund-Arbeitsgemeinschaften-Politik-Waffenrecht

Themen:

  • Status der Mailingliste "AG Waffenrecht NEWS"


Informationen für AG-Einsteiger

Sofern Interesse besteht an der AG_Waffenrecht mitzuwirken, bitte folgende Punkte beachten:

Die Mailingliste ist das schnelle Kommunikationsmedium der AG. Wenn Dinge im Detail besprochen und beschlossen werden sollen treffen wir uns online mittels Mumble, was uns erlaubt miteinander zu sprechen und gleichzeitig gemeinsam an Texten zu arbeiten.


Womit beschäftigt sich die AG?

(am 17.1.2012 im Mumble abgestimmt)

Die AG Waffenrecht beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Waffen durch Privatpersonen.

Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von legalen Waffenbesitzern geführt hat.

Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen, Gefährdungspotenzialen und berechtigten Interessen anregen.

Wofür steht die AG?

(Standpunkte am 17.1.2012 im Mumble abgestimmt)

[Zur Diskussion / kritischen Würdigung / 19.05.2012]

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.

[Wir erachten die derzeitige Waffengesetzgebung für gänzlich ausreichend. Die bestehende Kodifikation spiegelt die Sicherheitsinteressen der Bürger wider und gewährleistet einen höchst möglichen Schutz der Bevölkerung. Ferner sind wir der Ansicht, dass hierbei die durch die Verfassung garantierten Freiheits- und Grundrechte für alle Bürger in gleichem Umfang gewahrt werden sollen.]

Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.

[Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit bleibt ein Privileg der Sicherheitsorgane und in Ausnahmefällen besonders gefährdeter Personen. Eine Erweiterung dieses Rechtes würde unserer Auffassung folgend das Schutzinteresse der Bevölkerung tangieren und keines Falls eine Steigerung/Erhöhung der öffentlichen Sicherheit herbeiführen, weshalb wir die Ausweitung dieses Rechtes nachdrücklich ablehnen.]

Vergleiche zwischen Rechtsstaaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken.

Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Entsprechend sollten sie nicht diskriminiert und in Grundrechten beschnitten werden werden, indem sie vorauseilend als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Wir befürworten ein anonymisiertes Register, das lediglich die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst.

[Wir betrachten die geplante Einrichtung eines Zentralregisters, welches über die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union (2008/51/EG) hinausgeht und sämtliche Daten der Eigentümer von Waffen erfasst, kritisch. Das Seitens der Europäischen Union zur Umsetzung angewiesene, anonymisierte, Zentralregister wird datenschutzrechtlichen Erfordernissen gerecht, verhindert Missbrauch und regelt im Bedarfsfall den Zugriff auf alle Daten der örtlichen Waffenbehörden.]

Wir sind gegen zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition. Dies beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.

[Die Einrichtung zentraler Lagerstätten für Waffen bedeutet unserer Ansicht nach keinen Zugewinn an Sicherheit. Zielgerichtete Diebstähle könnten ein Vielfaches der Waffen, die aus Privaträumen zu entwenden wären, der Kontrolle des Staates entziehen und kriminellen Kreisen zuführen. Ein derartiges Vorgehen korreliert nicht mit dem Grundsatz der Gefahrenabwehr, inhärent wäre diesem eine Konzentration des Risikomomentes.]

Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

(noch nicht abgestimmt)

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient, kostenintensiv und tragen nicht nachweislich dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) ausser Kraft gesetzt.

Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient und tragen nicht nachweislich dazu bei, die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) ausser Kraft gesetzt.

Wir sind gegen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer in ihren Wohnungen. Diese Kontrollen sind ineffizient und tragen nachweislich nicht dazu bei die Öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen auch unangemeldet durchgeführt. Damit wird für behördlich registrierte und überwachte Waffenbesitzer das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) ausser Kraft gesetzt.

Die AG Waffenrecht ist gegen die verdachtsunabhängige Kontrolle der Privaträume von Mitbürgern, die (legal) Waffen besitzen. Die Effizienz dieser kostenintensiven Kontrollen und ihr Beitrag zur tatsächlichen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sind fraglich. Ihrem Wesen folgend schränken diese ohne Vorankündigung durchgeführten Kontrollen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, gemäß Art. 13 GG, ein und stigmatisieren so einen Teil der Bevölkerung. Dieses Vorgehen ist mit dem Freiheits- und Demokratieverständnis der AG Waffenrecht und der Wahrung der Grundrechte nicht vereinbar. Es wird von uns deshalb nachdrücklich abgelehnt.

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Hier sind Themen gelistet, die sich direkt oder indirekt mit Waffen und allen verwandten Fachbereichen befassen. Die Mitglieder der AG Waffenrecht tragen nach eigenem Ermessen dazu bei, daß die Inhalte sachlich fundiert, mit nachprüfbaren Fakten und verlässlichen Quellenangaben ausgestattet sind.

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