AG Waffenrecht
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AG Waffenrecht auf Wettkämpfen
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Informationen für AG-Einsteiger
Sofern Interesse besteht an der AG_Waffenrecht mitzuwirken, bitte folgende Punkte beachten:
Womit beschäftigt sich die AG?Die AG Waffenrecht beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Waffen durch Privatpersonen. Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von legalen Waffenbesitzern geführt hat. Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen, Gefährdungspotenzialen und berechtigten Interessen anregen. ThemensammlungHier bitte ich, schlagwortartig Themen und Begriffe zu sammeln, die wir in unserer AG bearbeiten und diskutieren wollen. Gerne auch eine Gruppierung vornehmen! Beiträge bitte auch entsprechend unterzeichnen, vielen Dank. Themensammlung AG Waffenrecht
ThesensammlungHier bitte Thesen und Postulate, basierend auf den Themen, zusammenfassen. Bitte die Zusammenfassung Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle mit sämtlichen Unterpunkten lesen. Befürworter stärkerer Kontrollen vergessen zu erwähnen, dass in Rechtstaaten, wie z.B. in Deutschland und England, sich lediglich die rechtstreuen Bürger an das Gesetz halten, die Missbrauch oftmals nur im sozialen Nahbereich tätigen, wo das Tatmittel zweitrangig ist, während kriminelle Gewalttäter die nationalen Waffenrechte nicht beachten und daher von Verschärfungen nicht betroffen sind. Mehr (legale) Waffen = weniger GewaltVerkehrsverstöße, Beleidigung, Betrug oder Gewalt können zum Waffenentzug führen. Um ihr rechtsmäßiges und teuer finanziertes Eigentum zu erhalten, verhalten sich daher die meisten legalen Waffenbesitzer rechtstreuer als der Bundesdurchschnitt. Von ihnen geht keine Gefahr für die innere Sicherheit aus. 1. Der legale Waffenbesitzer in Deutschland verhält sich - wie wissenschaftlich bewiesen - rechtskonformer als der Bundesdurchschnitt. Quelle: Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zum Waffengesetz von Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Universität Bremen, Institut für Rechtspsychologie Diskrepanz: Jeder legaler Waffenbesitzer ist in den Akten der Einwohnerämter mit einem Warnhinweis vermerkt (das "rote W"). Dieser Vermerk könnte den Staatsbeamten als Hinweis dienen, dass dieser Einwohner ein sehr rechtstreuer Bürger ist, der ständig überprüft wird und noch nie durch Gewalt oder Rechtsbruch aufgefallen ist. Stattdessen wirkt dieser Vermerk wegen Unkenntnis bei den Staatsbeamten (auch den Polizisten) als Diffamierung. Der - bereits mehrmals und laufend überprüfte - legale Besitzer wird als gefährlicher angesehen als der ungeprüfte Bürger, der illegale Schuswaffen besitzen könnte. 2. Totale Waffenverbote erhöhen die Verwundbarkeit der Gesellschaft und verhindern keine Gewaltverbrechen, weil die rechtstreuen Bürger Opfer werden, nicht die Verbrecher. Quelle: Simon Fraser University, Titel: Some International Evidence on Gun Bans and Murder Rates Kurzfassung 5 Seiten, Langfassung 46 Seiten 3. Nach Einführung des Totalverbots (1996) in Großbrittanien für halbautomatische Pistolen sind die Missbrauchsraten mit diesen Waffen in zwischenzeitlich um 100% gestiegen. Quelle: Statistik zum Waffenmissbrauch in England: UK Home Affairs Committee 2010: There is no evidence from cross section analyses which supports claims that the imposition of stricter gun controls or a reduction in number of firearms available will influence rates of armed crime. 4. Waffenrechtsverbote in Rechtsstaaten sind nicht kongruent zu Mord- und Gewaltdeliktraten Quelle:Übersicht europäischer Kriminalitätsraten 2002 bis 2009 auf Englisch des BKA : Interessante Einzelheiten auf Seite 7 : Mordraten (Homicide) und Seite 8 : Gewaltverbrechen (absolute Zahlen):
(Beitrag erstellt um 18:35, 12. Okt. 2011 Benutzer:Cathy) Waffenrecht ist FreiheitsrechtViele Jahrhunderte hindurch war das Waffenrecht ein Freiheitsrecht. Schon im Mittelalter war es dem freien Mann gestattet sich zu bewaffnen und Waffen zu führen. Ein Mann ohne Waffen gehörte den Unfreien (Leibeigenen oder Sklaven) an. Später mit der Gründung der Freien Städte gehörte zur Ehrenpflicht der freien Bürger in Bürgermilizen für den Schutz der freien Städte einzustehen. Das Freiheitsrecht Waffen zu tragen wurde immer wieder durch autokratische Herrschaftssysteme beschränkt oder vollständig abgeschafft. Allein die Vertreter der Staatsmacht durften dann Waffen besitzen und tragen. So kam es, dass mit der Zeit das Volk weitgehend entwaffnet wurde. Der Grund hierfür war stets der gleiche: Sicherung der eigenen Machtposition, als einzig legitime Staatsmacht. Diese Macht der Autokraten ließ sich selbstverständlich am besten durch ein wehrloses, weil entwaffnetes, Volk sichern dem eine bewaffnete Staatsmacht gegenüber stand. In Zeiten, in denen die autokratischen Herrschaftsformen zu Krisen führten konnte das Volk nur schwer gegen Unrecht und Despotie aufbegehren und musste zunächst nach Möglichkeiten suchen sich zu bewaffnen. Nicht von Ungefähr wurden in solchen Zeiten (z.B. Vormärz 1848, Sozialistengesetze 1878) die Rufe nach der Volksbewaffnung laut. Selbstverständlich bekämpften die Monarchen und Herrscher solche Ideen entschieden, da sie sich in solchen Fällen nicht mehr ihrer Macht, ihrer Staatsmacht sicher sein konnten. Mit der Einführung der Sozialgesetzgebung im Deutschen Reich nach 1883 wurde das Waffenrecht weitgehend gelockert. Mitgliedern der Sozialdemokratischen Parteien konnten dieses Recht jedoch nur eingeschränkt wahrnehmen. Nach dem 1. Weltkrieg forderten die Siegermächte im Versailler Vertrag auch die Entwaffnung der Zivilbevölkerung. Eine umfassende Entwaffnung konnte jedoch nicht erreicht werden, da Waffenbesitz behördlich nicht registriert war. In der Weimarer Republik wurde deshalb erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt. Diese Registrierungspflicht war in erster Linie als Vorsichtsmaßnahme gegen rechtsextreme, faschistische Gruppierungen gerichtet. Ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs, des Besitzes und des Führens von Waffen war damit nicht verbunden. Mit der Registrierung und der Einführung von Erwerbsscheinen war es dem Staat jedoch jederzeit möglich auf Waffen im privaten Besitz und deren Besitzer zuzugreifen. Zusätzlich wurde erstmalig ein Bedürfnisnachweis für das Führen von Waffen gesetzlich verankert. Im Zuge der politischen Radikalisierung in den späten Jahren der Weimarer Republik wurde der Bedürfnisnachweis auch für die Genehmigung des Waffenerwerbs vorgeschrieben. Die Waffengesetze der Weimarer Republik, insbesondere die Registrierungspflicht, schufen die Grundlage für die Nationalsozialisten sogenannte Volksfeinde (Juden, Zigeuner, Sozialisten, Kommunisten) zu entwaffnen. Dazu wurde das Waffengesetz mit dem Ziel verschärft Regimegegnern den Zugang zu Waffen zu erschweren. Gleichzeitig wurden Mitglieder der NSDAP und angeschlossener Organisationen bewaffnet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde durch die Siegermächte zunächst jeglicher Waffenbesitz und auch das Führen von Waffen für Polizisten verboten. Dies lässt sich erklären, da die Alliierten befürchten mussten, dass noch Nazis eine Untergrundarmee unterhalten könnten (Werwolforganisationen). Doch bereits mit dem Gesetz Nr. 70 der Alliierten Hohen Kommission wurde 1951 wieder der Erwerb und Besitz von Sportwaffen gestattet. Es folgte 1952 eine Anordnung der Bundesregierung über Sportwaffen und Munition (BAnz. Nr. 9), die Anordnung der Bundesregierung zur Durchführung der Sportwaffenamestie 1953 (BAnz. Nr. 55 & Nr. 56). Im selben Jahr wurde auch wieder ein liberales Waffengesetz eingeführt. Danach durfte jeder erwachsende und unbescholtene Bürger Waffen erwerben und besitzen. Die Durchführung des Waffenrechts verblieb jedoch in der Länderhoheit. Eine erste Nouvellierung des Waffenrechts erfolgte im November 1968 mit dem Entwurf eines Bundeswaffengesetzes. Diese Neugestaltung stellte den ersten Schritt zur Verschärfung des Waffenrechts dar. Diese Änderung des Waffenrechts kann als unmittelbare Folge der 68er Studentenbewegung verstanden werden. Dennoch war es immer noch unbescholtenen Bürgern möglich Waffen ohne Bedürfnisnachweis frei zu erwerben. Die nächste Änderung des Waffenrechts erfolgte bereits 1972. Die Gesetzesänderungen wurden unter dem Eindruck der Taten der Baader-Meinhofgruppe eiligst verabschiedet. Erstmals wurde der Bedürfnisnachweis für den Erwerb von Waffen erforderlich und Waffenbesitzkarten ausgestellt. Die nächsten Änderungen des Waffengesetzes folgten 1976 BGBl I S. 432ff. In den folgenden Jahren bis heute wurde das Waffengesetz schrittweise weiter verschärft. Das heute vorliegende Waffengesetz beschreibt kein Recht mit entsprechenden Regelungen, sondern manifestiert nur noch ein Bündel von Ausnahmen nach denen der Bürger nach vorangegangener Beurteilung der Zuverlässigkeit und charakterlichen Eignung, sowie einem Nachweis der Sachkunde bestimmte Waffen erwerben und ggf. auch benutzen darf. Verwässerung des Staatlichen GewaltmonopolsDie grundlegende Gedanke des staatlichen Gewaltmonopols ist der, dass die Bürger eines Staates ihre Rechte und Ansprüche nicht durch die individuelle Ausübung von Zwang und Gewalt durchzusetzen, sondern diese Aufgabe auf die staatlichen Organen (Polizei und Justiz) übertragen. Damit liegt die Durchsetzung und der Schutz des Rechts und Freiheit aller Bürger eines Staates allein bei den staatlichen Organen. Dieses Gewaltmonopol ist deshalb eine bedeutende zivilisatorische Errungenschaft. Allerdings entspricht es auch den Tatsachen, dass in zunehmenden Masse wie Polizei und Vollzugsdiensten die Mittel gekürzt und dort Personalstellen gestrichen werden zunehmend mehr der Aufgaben des Gewaltmonopols an privatwirtschaftliche Organisationen und Dienste übertragen werden. Private Sicherheitsdienste (http://www.gdp.de/id/Posa/$File/PosPrivate.pdf) Private Gerichtsvollzieher (http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/laender-wollen-pfaendungen-beschleunigen/2461572.html) Private Gefängnisse (http://www.shortnews.de/id/545485/Erstes-Privat-Gefaengnis-in-Deutschland-betreibt-eine-englische-Firma) Private Militärdienstleister (http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Privatkriege/reher.pdf)
Die Eingangs beschrieben zivilisatorische Errungenschaft wird damit schrittweise zurückgebaut und damit Sicherheit zu einem knappen Gut gemacht, welches in Zukunft wohl nur noch den wohlhabenderen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen wird. (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656192,00.html)
Waffen, Medien und PolitikBei einer genaueren Betrachtung und Analyse von Thesen und Fakten, läßt sich das Thema Waffen auf einige wenige Postulate reduzieren: 1. Es existieren keine Fakten, die eine erhöte Gefährdung der öffentlichen Ordnung, oder von Leben und Gesundheit des Individums durch legalen Waffenbesitz belegen. 2. Reale Gefährdungen, wie z.B.: illegale Waffen, gesundheitsschädliche Zusätze und Giftstoffe in Nahrungsmitteln und Produkten, Zersetzung der Gesellschaft und Werte etc., werden nur marginal thematisiert. Alleine daraus läßt sich schlussfolgern, das es rund um das Thema Waffen nur 2 Gründe für die immer wieder auftauchenden Diskussionen geben kann: 1. Individuelle Ängste finden im Thema Waffen ein irrationales Ventil, daher ist jede sachliche Argumentation zum Scheitern verurteilt. Im Sinne eines Teufelskreises erzeugen individuen aus Politik und Medien öffentliche Aufmerksamkeit, durch die Öffentlichkeit werden ähnlich gelagerte Individuen auf das Thema fixiert und nutzen es als Projektionsoberfläche. Beispiel: Ein Amoklauf in den Medien, der zurecht Bestürzung auslöst, wird mit einer illegalen Waffe oder einer "Nicht-Schusswaffe" ausgeführt. Reaktion: "Schrecklich, aber kann man nichts machen, solche Leute finden immer Mittel und Wege" Stellt sich herraus, es ist eine legale Waffe: "Waffenbesitz verbieten, dann wird so etwas verhindert!" 2. Unter Einbeziehung der Aussage unter 1., läßt sich daraus folgernd ergänzen, das alle Diskussionen um das Thema legale Waffen gezielt von individuen ausgenutzt bzw. initiiert werden, um politisch oder medial Aufmerksamkeit zu erregen - d.h. hier die Öffentlichkeit manipuliert wird, um eigene Machtinteressen durchzusetzen, oder eigene irrationale Ängste auf ein greifbares Thema zu projezieren und dabei tatsächliche (aber weniger greifbare) Gefahren (bewußt!?) ausgeblendet werden. Von der Möglichkeit, dieses Thema aus faschistischen Gründen zur Manipulation und "Entwaffnung" einer Bevölkerung mit Anti-Demokratischen Zielen zu lancieren, soll hier aufgrund der nur schweren Belegbarkeit keine Aussage getroffen werden. Abschließend läßt sich also sagen, dass es keine Möglichkeit gibt, einen abschließenden "Konsens" zwischen Befürwortern und Gegnern zu finden und nur zu hoffen ist, das sich mehrheitlich die Vernuft oder zumindest die "Neutralität" der Mehrheit durchsetzt und irgendwann die wirklich wichtigen Themen ins Rampenlicht rücken. Brightblade 10:56, 29. Okt. 2011 (CEST)
@Brightblade: Waffen, Medien und PolitikZum Thema "Individuelle Ängste": Wenn unter Missachtung der Faktenlage bestimmte politische Kreise unter Ausnutzung der medialen Aufmerksamkeit individuelle Ängste der Öffentlichkeit durch übertrieben Aussagen fördern und instrumentalisieren ist das m.E. im höchsten Masse besorgniserregend. So wie unter Hinweis auf einzelne Vorfälle mit legalen Waffen das Waffenrecht Schritt um Schritt verschärft wurde, so werden auch andere Freiheitsrechte stets unter Ausnutzung diffuser Ängste und leider auch häufig mit Hilfe der Medien immer weiter eingeschränkt. Man braucht hier nur an Themen wie z.B. Vorratsdatenhaltung und Staatstrojaner zu denken, um zu begreifen wie die Freiheit jedes Einzelnen stets unter Hinweis auf Päderasten, Raubkopierer, organisierte Kriminelle und Terroristen eingeschränkt wird. Diejenigen Politiker, die solche Massnahmen fordern und fördern, werden es noch schaffen den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat zu Grabe zu tragen. Autoritären politischen Kräften wird damit der Weg zur Macht geebnet. Denn die Gesetze, welche autokratische Regime zur Umsetzung ihrer Politik benötigen werden ja schon heute von demokratisch legitimierten Politikern geschaffen. Merke: Es geht bei der "Entwaffnung" der Bevölkerung nicht allein um das Waffenrecht. Mit dem Waffenrecht lässt sich aber noch immer die meiste Aufmerksamkeit erzeugen und von anderen Themen ablenken. Beleg: Nach dem Massaker in Norwegen forderten unsere politischen Eliten neben einer europaweiten Verschärfung des Waffenrechts auch Karteien für Auffällige, Speicherung aller Kommunikationsdaten, Verbot für deutsche Server im Ausland usw. Bei den meisten Menschen ist in diesem Fall (auch Dank der Medien) nur die Verschärfung des Waffenrechts im Gedächtnis geblieben. Und diese Idee klingt ja eigentlich (vordergründig) vernünftig. Hätte der Irre in Norwegen keine Waffe gehabt wäre nichts passiert. So einfach kann die Welt aus der Sicht unserer Politik und Medien sein. Das Waffenrecht wird mit medialer Unterstützung erneut zur Diskussion gestellt. Das Publikum klatscht Beifall, schliesslich trifft es nur die bösen Waffen und die Waffenbesitzer. Einige Politiker konnten sich wieder einmal profilieren, und ganz nebenbei wurden auch noch ein halbes Dutzend weiterer Rechte zur Disposition gestellt und die Freiheit aller Menschen eingeschränkt. AntragsentwürfeHier bitte Entwürfe zu Anträgen (z.B. für Parteiprogramm, Entscheidungen, Wahlen etc.), basierend auf den Thesen und Postulaten, sammeln. Antrag zum BPT 2011.2: Versachlichung der Diskussion, Rücknahme 2009er NovellierungWurde bereits zum BPT 2011.1 eingereicht, aber da kamen kaum Anträge zur Abstimmung: Link zum Antrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung_109 Hier ist das Liquid dazu: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1893.html Im Pad findet momentan eine Bearbeitung statt: http://piratenpad.de/Waffenrecht
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