AG Plakatierung Landkreis Augsburg
| Hinweis |
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| Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis. |
Plakatierungs-Crew Landkreis Augsburg der AG Plakatierung Schwaben
| Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt. |
| Mitglieder [Crew beitreten] |
| Andreas Jung, Andreas Herz, Gerhard Schmidt, Ronnie Rigl, Rüdiger,DU? |
Aufteilung in
Städte und Gemeinden
Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.
| Stadt/Gemeinde | StV/GdV | StH/GdH | Auflagen/Verordnungen | Ansprechpartner der Gemeinde | |
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Es besteht keine Plakatierungsordnung, Infos vor dem Aufstellen bitte eine Woche vorab an die Gemeinde. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | Alexander Bastian | ||
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf) | Antonie Kraus |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Es gibt keine Verordnung, verweisen auf die Bay. lakatierunhsverordnung. (Gemeindeteile: Altenmünster, Baiershofen, Eppishofen, Hegnenbach, Hennhofen, Neumünster, Unterschöneberg, Violau, Zusamzell) | Karl Huber |
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keine Plakatierverordnung. Jedoch darf in unserer Gemeinde entlang der Hauptstraße plakatiert werden (nicht im Kreisverkehr). | Monika Hafenrichter | ||
| 5 | |
Plakatierungsordnung Biberbach | Ulrike Portisch | ||
| 2 | |
Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf) | Antonie Kraus |
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Andreas Herz | Plakatierungsordnung Bobingen | Bruno Landgraf | |
| 7 | |
keine Plakatierungsordnung. Gesetzliche Vorschriften (LTW 4 Wochen, BTW 6 Wochen) | Marion Lichtenstern | ||
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Es darf somit im Rahmen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 Nr. IC/II B-2504-330/3 in Diedorf bei Wahlen plakatiert werden. | Christoph Schwarzholz | ||
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Andreas Jung | Andreas Jung | Plakatierung ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. =>PDF => Infos | Dieter Wohner |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! | Antonie Kraus |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf) | Antonie Kraus |
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keine Plakatierungsordnung. Gesetzliche Vorschriften (LTW 4 Wochen, BTW 6 Wochen) | Marion Lichtenstern | ||
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Andreas Jung | Andreas Jung | Nach Möglichkeit 14 Tage Voranmeldung der Plakatierung => Infos | Barbara Feher |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | In der Gemeinde Gablingen (Gablingen-Ort, OT Lützelburg und Muttershofen, OT Gablingen Siedlung/Flugplatz, OT Holzhausen) gilt grundsätzlich ein Plakatierungsverbot an den Kreis- und Ortsstraßen.
Ausnahmen können lediglich für Veranstaltungen gemeindlicher Vereine oder Gruppierungen erteilt werden. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf angemessene Werbemöglichkeiten steht bei Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ausschließlich den politischen Parteien und Wählergruppen und den Antragstellern der zur Abstimmung zugelassenen Begehren zu. Das Volksbegehren gegen die Studiengebühren wurde von den Freien Wählern initiiert. Die Gemeinde Gablingen erteilt hinsichtlich der Plakatierung zum aktuellen Volksbegehren durch andere politische Parteien keine Ausnahmeregelung. Bei allgemeinen Wahlen wird die Plakatierung durch die politischen Parteien und Wählergruppen im Gemeindegebiet Gablingen gestattet. Die Aufstellung ist bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (per E-Mail: sekretariat@gablingen.de). Durch die Aufstellung der Plakatständer im Verkehrsraum darf der Fahrverkehr nicht behindert werden. Abbau unmittelbar nach Einschreibungsfrist (beim Volksbegehren) |
Frau Helga Kraus bzw. Frau Therese Schuster, Anmeldung: sekretariat@gablingen.de |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | PDF Datei auf der Homepage vom 30.04.2010, gilt 20 Jahre. Bis zu 1 Monat und 1 Tag vor Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, omunalen Bürgerentscheiden. Plakate sind innerhalb 1 Woche nach dem Wahltag zu entfernen.
Für pol. Veranstaltungen außerhalb von Wahlen,etc. ... gilt für die Plakatierung eine Frist von 3 Wochen vor der Veranstaltung. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. |
Zur Sicherheit Antrag via Stadtverwaltung |
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Andreas Jung | Andreas Jung | Für Wahlplakate keine Beschränkungen nach Ortssatzung, jedoch muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Nach Möglichkeit sollte eine Plakatierung mindestens eine Woche vorher angekündigt werden => Infos | Frau Braun(08238-300618), Wolfgang Dietz |
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Andreas Herz | Andreas Herz | Die Auflage, nur am Ortseingang zu plakatieren, entfällt im Wahlkampf. Rest siehe: Plakatierungsordnung Graben | Sabine Biedermann |
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Andreas Herz | Andreas Herz | Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen | Helmut Zott |
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keine Plakatierungsordnung. Gesetzliche Vorschriften (LTW 4 Wochen, BTW 6 Wochen) | Marion Lichtenstern | ||
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Gerhard Schmidt | Andreas Herz | 6 Woche vor der Wahl. Entfernung innerhalb 1 Woche nach der Wahl. Kein Anmeldung notwendig. Sonst keine anschränkungen außer dem üblich Straßenverkehrsbehinderungen etc. | Franz Wilhelm |
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Anordnung von Landratsamt Augsburg beachten, wird noch kommen. | Annelies Lang | ||
| 22 | |
Andreas Herz | Andreas Herz | Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen | Helmut Zott |
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Andreas Herz | Andreas Herz | Verordnung gilt nicht bei Wahlen/Volksbegehren. Anlage: Plakatierungsordnung Klosterlechfeld | Kalsdorf Alexandra |
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Andreas Herz | Anfrage erledigt. 6 Wochen vorher jeweils und Person als Ansprechpartner angeben. | ||
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf) | Antonie Kraus |
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Gesetzliche Vorschriften | Herr Klemmer | ||
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Andreas Jung | Andreas Jung | Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. =>PDF => Infos | Bernhard Schalk |
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Rüdiger | Andreas Herz | 6 Woche vor der Wahl. Entfernung innerhalb 1 Woche nach der Wahl. Kein Anmeldung notwendig. Sonst keine anschränkungen außer dem üblich Straßenverkehrsbehinderungen und 2 Locations Plakatierungsordnung Langerringen | Franz Wilhelm |
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Manfredlogo | Ronnie Rigl | Verweisen auf IMBek vom 30.06.1980 und Volksentscheid vom 04.07.2010 gemäß Art. 10 Abs. 2 GLKrWG. Vier Wochen bis zu 6 Monate vor der Wahl. Keine Behinderung des Fahrverkehrs und Fußgänger nicht übermäßig behindern. Anlehnen der Plakate nur an Pfosten von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr. Nicht an Brücken, Stützmauern, Pfeilern. Entfernung der Plakate unverzüglich nach dem Ereignis. | Roland Paul |
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | =>PDF auf der Homepage vom 21.08.2009, gilt 20 Jahre.
Wahlplakate und ähnliche Werbemittel jeweils 2 Monate vor dem Wahltermin zulässig für LT-, BzT-, BT- und EU- Wahl, bei Volksentscheide 4 Wochen vor Abstimmungstermin. Plakatierverbot auf Rathaus- und Marktplatz, entlang den öffentlichen Verkehrsflächen der Römerstraße und Donauwörther Straße und auf Kirchenvorplätzen sowie öffentlichen Anlagen! Gilt auch für Großplakate. Werbemittel müssen 10 Tage nach der Wahl wieder entfernt werden. |
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Andreas Jung | Andreas Jung | Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | Bernhard Schalk |
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Andreas Jung | Andreas Jung | Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | Bernhard Schalk |
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6 Wochen vorm Wahltag. Rest wie sonst auch. | Robert Eher | ||
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Die Plakatierungserlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt:
Für die Werbetafeln gilt die sog. „Bannmeilenregelung“, d.h. sie dürfen im Abstand von 20 Metern vor dem jeweiligen Eintragungsort nicht aufgestellt werden. Der Eintragungsraum für die Gemeinde Nordendorf befindet sich im Verwaltungsgebäude, Schäfflerstraße 6 in Nordendorf. In den Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal und Westendorf ist der Eintragungsraum im jeweiligen Rathaus. Die Werbetafeln müssen innerhalb einer Woche nach Veranstaltungsende entfernt werden. Die Werbetafeln dürfen nicht an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen sowie in Kreisverkehren angebracht werden. Die Werbeträger dürfen weder reflektieren noch fluorezierende Farben enthalten. Die Werbetafeln dürfen nur innerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrt aufgestellt werden. Die Wirksamkeit und Wahrnehmbarkeit amtlicher Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen darf durch die Aufstellung der Werbetafeln nicht eingeschränkt werden. Durch die Aufstellung der Werbetafeln dürfen die Sichtverhältnisse, vor allem an Kreuzungen und Straßeneinmündungen, nicht beeinträchtigt werden. Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Die Werbetafeln sind sturmsicher zu befestigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Die Werbetafeln dürfen nicht in den Verkehrsraum von Geh- und Radwegen hineinragen. Die obere Begrenzung des Verkehrsraumes liegt 2,50 m über Geh- und Radwegoberkante, die seitliche Begrenzung endet 0,25 m neben dem befestigten Geh- und Radweg. Die Grundstücke oder Straßengrünflächen sind nach dem Abbau der Werbetafeln im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen. Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend zu beseitigen. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein. Wegen der Wahlen im September erhalten Sie in Kürze eine separate Mitteilung. |
Antonie Kraus |
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Andreas Herz | Andreas Herz | Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen | Helmut Zott |
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Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | |||
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Rüdiger | Andreas Herz | Die Neue Mitte soll vom Plakatieren ausgeschlossen werden. Anmeldung auch bei Wahlen erforderlich. Anlage: Plakatierungsordnung Schwabmünchen | Herr Haupeltshofer >Infos |
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Keine Plakatierungsverordnung, nur allgemeine Vorschriften. (Der Abstand vom Rand der befestigten Fahrbahn muss mind. 1,50 m betragen) | Barbara Tietböhl | ||
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Plakatierungsordnung Thierhaupten | Marianne Birkner | ||
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Andreas Herz | Andreas Herz | Verordnung gilt nicht bei Wahlen/Volksbegehren. Anlage: Plakatierungsordnung Untermeitingen | Kalsdorf Alexandra |
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Andreas Jung | Andreas Jung | Für Wahlplakate keine Beschränkungen nach Ortssatzung, jedoch muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Nach Möglichkeit sollte eine Plakatierung mindestens eine Woche vorher angekündigt werden => Infos => Infos | Frau Braun(08238-300618), Wolfgang Dietz |
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Andreas Jung | Andreas Jung | Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | Bernhard Schalk |
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Andreas Herz | Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | ||
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Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos. Siehe auch Plakatierungsordnung Welden | Marion Lichtenstern | ||
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Ronnie Rigl | Ronnie Rigl | Gehört zu Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, siehe dort! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf) | Antonie Kraus |
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Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos | Walter Stöckle |
Anstehende Aktionen
- Landtagswahlen Bayern 15.09.2013
- Bundestagswahlen 2013
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