AG Plakatierung Landkreis Augsburg

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Augsburg der AG Plakatierung Schwaben

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Andreas Jung, Andreas Herz, Gerhard Schmidt, Ronnie Rigl, Rüdiger,DU?


Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH Auflagen/Verordnungen Ansprechpartner der Gemeinde
1 Wikipedia-logo.pngAdelsried Es besteht keine Plakatierungsordnung, Infos vor dem Aufstellen bitte eine Woche vorab an die Gemeinde. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Alexander Bastian
2 Wikipedia-logo.pngAllmannshofen Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft! (Gemeindeteile: Allmanshofen,Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf)
3 Wikipedia-logo.pngAltenmünster Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft. (Gemeindeteile: Altenmünster, Baiershofen, Eppishofen, Hegnenbach, Hennhofen, Neumünster, Unterschöneberg, Violau, Zusamzell)
4 Wikipedia-logo.pngAystetten Anfrage ist raus
5 Wikipedia-logo.pngBiberbach Anfrage ist raus
6 Wikipedia-logo.pngBobingen Andreas Herz Plakatierungsordnung Bobingen Bruno Landgraf
7 Wikipedia-logo.pngBonstetten Anfrage ist raus
8 Wikipedia-logo.pngDiedorf Es darf somit im Rahmen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30.06.1980 Nr. IC/II B-2504-330/3 in Diedorf bei Wahlen plakatiert werden. https://augsburg.piratenpad.de/L01
9 Wikipedia-logo.pngDinkelscherben Andreas Jung Andreas Jung Plakatierung ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. =>PDF => Infos Dieter Wohner
10 Wikipedia-logo.pngEhingen Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft!
11 Wikipedia-logo.pngEllgau Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft!
12 Wikipedia-logo.pngEmersacker Anfrage ist raus
13 Wikipedia-logo.pngFischach Andreas Jung Andreas Jung Nach Möglichkeit 14 Tage Voranmeldung der Plakatierung => Infos Barbara Feher
14 Wikipedia-logo.pngGablingen Ronnie Rigl Ronnie Rigl In der Gemeinde Gablingen (Gablingen-Ort, OT Lützelburg und Muttershofen, OT Siedlung/Flugplatz, OT Holzhausen) gilt grundsätzlich ein Plakatierungsverbot an den Kreis- und Ortsstraßen.

Ausnahmen können lediglich für Veranstaltungen gemeindlicher Vereine oder Gruppierungen erteilt werden. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf angemessene Werbemöglichkeiten steht bei Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ausschließlich den politischen Parteien und Wählergruppen und den Antragstellern der zur Abstimmung zugelassenen Begehren zu. Das Volksbegehren gegen die Studiengebühren wurde von den Freien Wählern initiiert. Die Gemeinde Gablingen erteilt hinsichtlich der Plakatierung zum aktuellen Volksbegehren durch andere politische Parteien keine Ausnahmeregelung. Bei allgemeinen Wahlen wird die Plakatierung durch die politischen Parteien und Wählergruppen im Gemeindegebiet Gablingen gestattet. Die Aufstellung ist bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (per E-Mail: sekretariat@gablingen.de). Durch die Aufstellung der Plakatständer im Verkehrsraum darf der Fahrverkehr nicht behindert werden. Abbau unmittelbar nach Einschreibungsfrist (beim Volksbegehren)

Frau Helga Kraus bzw. Frau Therese Schuster, Anmeldung: sekretariat@gablingen.de
15 Wikipedia-logo.pngGersthofen Ronnie Rigl Ronnie Rigl PDF Datei auf der Homepage vom 30.04.2010, gilt 20 Jahre. Bis zu 1 Monat und 1 Tag vor Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, omunalen Bürgerentscheiden. Plakate sind innerhalb 1 Woche nach dem Wahltag zu entfernen.

Für pol. Veranstaltungen außerhalb von Wahlen,etc. ... gilt für die Plakatierung eine Frist von 3 Wochen vor der Veranstaltung. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Zur Sicherheit Antrag via Stadtverwaltung
16 Wikipedia-logo.pngGessertshausen Andreas Jung Andreas Jung Gemeinde wurde angefragt, Antwort steht noch aus => Infos Beate Wagner, Wolfgang Dietz
17 Wikipedia-logo.pngGraben Andreas Herz Andreas Herz Die Auflage, nur am Ortseingang zu plakatieren, entfällt im Wahlkampf. Rest siehe: Plakatierungsordnung Graben Sabine Biedermann
18 Wikipedia-logo.pngGroßaitingen Andreas Herz Andreas Herz Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen Helmut Zott
19 Wikipedia-logo.pngHeretsried Anfrage ist raus
20 Wikipedia-logo.pngHiltenfingen Gerhard Schmidt Andreas Herz 6 Woche vor der Wahl. Entfernung innerhalb 1 Woche nach der Wahl. Kein Anmeldung notwendig. Sonst keine anschränkungen außer dem üblich Straßenverkehrsbehinderungen etc. Franz Wilhelm
21 Wikipedia-logo.pngHorgau Anfrage ist raus
22 Wikipedia-logo.pngKleinaitingen Andreas Herz Andreas Herz Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen Helmut Zott
23 Wikipedia-logo.pngKlosterlechfeld Andreas Herz Andreas Herz Verordnung gilt nicht bei Wahlen/Volksbegehren. Anlage: Plakatierungsordnung Klosterlechfeld Kalsdorf Alexandra
24 Wikipedia-logo.pngKönigsbrunn Andreas Herz Anfrage ist raus
25 Wikipedia-logo.pngKühlenthal Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft!
26 Wikipedia-logo.pngKutzenhausen Anfrage ist raus
27 Wikipedia-logo.pngLangenneufnach Andreas Jung Andreas Jung Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. =>PDF => Infos Bernhard Schalk
28 Wikipedia-logo.pngLangerringen Andreas Herz 6 Woche vor der Wahl. Entfernung innerhalb 1 Woche nach der Wahl. Kein Anmeldung notwendig. Sonst keine anschränkungen außer dem üblich Straßenverkehrsbehinderungen und 2 Locations Plakatierungsordnung Langerringen Franz Wilhelm
29 Wikipedia-logo.pngLangweid a.Lech Manfredlogo Ronnie Rigl Verweisen auf IMBek vom 30.06.1980 und Volksentscheid vom 04.07.2010 gemäß Art. 10 Abs. 2 GLKrWG. Vier Wochen bis zu 6 Monate vor der Wahl. Keine Behinderung des Fahrverkehrs und Fußgänger nicht übermäßig behindern. Anlehnen der Plakate nur an Pfosten von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr. Nicht an Brücken, Stützmauern, Pfeilern. Entfernung der Plakate unverzüglich nach dem Ereignis. Roland Paul
30 Wikipedia-logo.pngMeitingen Ronnie Rigl Ronnie Rigl =>PDF auf der Homepage vom 21.08.2009, gilt 20 Jahre.

Wahlplakate und ähnliche Werbemittel jeweils 2 Monate vor dem Wahltermin zulässig für LT-, BzT-, BT- und EU- Wahl, bei Volksentscheide 4 Wochen vor Abstimmungstermin. Plakatierverbot auf Rathaus- und Marktplatz, entlang den öffentlichen Verkehrsflächen der Römerstraße und Donauwörther Straße und auf Kirchenvorplätzen sowie öffentlichen Anlagen! Gilt auch für Großplakate. Werbemittel müssen 10 Tage nach der Wahl wieder entfernt werden.

31 Wikipedia-logo.pngMickhausen Andreas Jung Andreas Jung Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Bernhard Schalk
32 Wikipedia-logo.pngMittelneufnach Andreas Jung Andreas Jung Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Bernhard Schalk
33 Wikipedia-logo.pngNeusäß 6 Wochen vorm Wahltag. Rest wie sonst auch. Robert Eher
34 Wikipedia-logo.pngNordendorf Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft!
35 Wikipedia-logo.pngOberottmarshausen Andreas Herz Andreas Herz Ziffer 2 der beigefügten IMBek muss beachtet werden. Plakatierungsordnung VG Grossaitingen Helmut Zott
36 Wikipedia-logo.pngScherstetten Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
37 Wikipedia-logo.pngSchwabmünchen Rüdiger Andreas Herz Keine Plakatierungsordnung, Neue Mitte soll ausgeschlossen werden, Anmeldung erforderlich, auch für die Wahlen, ansonsten die üblichen Regelungen bezüglich Verkehrsgefährdung. Herr Haupeltshofer >Infos
38 Wikipedia-logo.pngStadtbergen Keine Plakatierungsverordnung, nur allgemeine Vorschriften. (Der Abstand vom Rand der befestigten Fahrbahn muss mind. 1,50 m betragen) Barbara Tietböhl
39 Wikipedia-logo.pngThierhaupten Anfrage ist raus
40 Wikipedia-logo.pngUntermeitingen Andreas Herz Andreas Herz Verordnung gilt nicht bei Wahlen/Volksbegehren. Anlage: Plakatierungsordnung Untermeitingen Kalsdorf Alexandra
41 Wikipedia-logo.pngUstersbach Andreas Jung Andreas Jung Gemeinde wurde angefragt, Antwort steht noch aus => Infos Beate Wagner, Wolfgang Dietz
42 Wikipedia-logo.pngWalkertshofen Andreas Jung Andreas Jung Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Bernhard Schalk
43 Wikipedia-logo.pngWehringen Andreas Herz Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
44 Wikipedia-logo.pngWelden Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Marion Lichtenstern
45 Wikipedia-logo.pngWestendorf Ronnie Rigl Ronnie Rigl Anfrage läuft!
46 Wikipedia-logo.pngZusmarshausen Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos Walter Stöckle

Anstehende Aktionen

  • Volksbegehren gegen die Studiengebühren vom 17. bis 30. Januar 2013
 Plakatierung ab Eintragungsfrist zulässig, Abbau bis spätestens 1 Woche nach Ende der Eintragungsfrist
 Plakatierungsteam Süd: Andreas Jung, DU?
 Beginn der Plakatierung:
 Abbau der Plakate:
 Plakatierungsteam Nord: Ronnie Rigl, DU?
 Beginn der Plakatierung: 19.01.2013
 Abbau der Plakate:
  • Landtagswahlen Bayern 2013
  • Bundestagswahlen 2013

Vorhandenes Material

Was und wo?
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AG Plakatierung Schwaben nach kreisfreien Städten und Landkreisen
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