AG Plakatierung Landkreis Augsburg

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Augsburg der AG Plakatierung Schwaben

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Andreas Jung, Andreas Herz, Gerhard Schmidt, Ronnie Rigl, Rüdiger,DU?


Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH Auflagen/Verordnungen
1 Wikipedia-logo.pngAdelsried Es besteht keine Plakatierungsordnung, Infos vor dem Aufstellen bitte eine Woche vorab an die Gemeinde. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
2 Wikipedia-logo.pngAllmannshofen
3 Wikipedia-logo.pngAltenmünster
4 Wikipedia-logo.pngAystetten
5 Wikipedia-logo.pngBiberbach
6 Wikipedia-logo.pngBobingen Andreas Herz
7 Wikipedia-logo.pngBonstetten
8 Wikipedia-logo.pngDiedorf
9 Wikipedia-logo.pngDinkelscherben Plakatierung ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
10 Wikipedia-logo.pngEhingen
11 Wikipedia-logo.pngEllgau
12 Wikipedia-logo.pngEmersacker
13 Wikipedia-logo.pngFischach
14 Wikipedia-logo.pngGablingen
15 Wikipedia-logo.pngGersthofen
16 Wikipedia-logo.pngGessertshausen
17 Wikipedia-logo.pngGraben Andreas Herz Andreas Herz
18 Wikipedia-logo.pngGroßaitingen Andreas Herz Andreas Herz
19 Wikipedia-logo.pngHeretsried
20 Wikipedia-logo.pngHiltenfingen Andreas Herz
21 Wikipedia-logo.pngHorgau
22 Wikipedia-logo.pngKleinaitingen Andreas Herz Andreas Herz
23 Wikipedia-logo.pngKlosterlechfeld Andreas Herz Andreas Herz
24 Wikipedia-logo.pngKönigsbrunn Andreas Herz
25 Wikipedia-logo.pngKühlenthal
26 Wikipedia-logo.pngKutzenhausen
27 Wikipedia-logo.pngLangenneufnach Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
28 Wikipedia-logo.pngLangerringen Andreas Herz
29 Wikipedia-logo.pngLangweid a.Lech Manfredlogo
30 Wikipedia-logo.pngMeitingen
31 Wikipedia-logo.pngMickhausen Andreas Jung Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
32 Wikipedia-logo.pngMittelneufnach Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
33 Wikipedia-logo.pngNeusäß
34 Wikipedia-logo.pngNordendorf
35 Wikipedia-logo.pngOberottmarshausen Andreas Herz Andreas Herz
36 Wikipedia-logo.pngScherstetten Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
37 Wikipedia-logo.pngSchwabmünchen Andreas Herz
38 Wikipedia-logo.pngStadtbergen
39 Wikipedia-logo.pngThierhaupten
40 Wikipedia-logo.pngUntermeitingen Andreas Herz Andreas Herz
41 Wikipedia-logo.pngUstersbach
42 Wikipedia-logo.pngWalkertshofen
43 Wikipedia-logo.pngWehringen Andreas Herz Plakatierung bis max. DIN A2 ohne Voranmeldung möglich, soweit keine Einschränkung des Verkehrsraumes oder Verkehrsgefährung gegeben ist. Keine Aufstellung an Verkehrszeichen erlaubt. Bei Volksbegehren keine Aufstellung im Bereich befriedeter Zonen (vor oder innerhalb von Eintragungsorten) zulässig. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
44 Wikipedia-logo.pngWelden Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos
45 Wikipedia-logo.pngWestendorf
46 Wikipedia-logo.pngZusmarshausen Wahlplakate dürfen ohne Voranmeldung aufgestellt werden. Auf- und Abbau hat innerhalb gesetzlicher Fristen zu erfolgen. => Infos



Anstehende Aktionen

  • Volksbegehren gegen die Studiengebühren vom 17. bis 30. Januar 2013
 Plakatierung ab Eintragungsfrist zulässig, Abbau bis spätestens 1 Woche nach Ende der Eintragungsfrist
  • Landtagswahlen Bayern 2013
  • Bundestagswahlen 2013

Vorhandenes Material

Was und wo?
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AG Plakatierung Schwaben nach kreisfreien Städten und Landkreisen
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Landkreise: Aichach-FriedbergAugsburgDillingen a. d. DonauDonau-RiesGünzburgLindauNeu-UlmOberallgäuOstallgäuUnterallgäu