AG Migration/Anträge/Modulantrag Integration

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Modul 1: Präambel

Präambeltext

Modul 2: Freier und kostenloser Zugang zu Sprachkursen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Migranten einen Anspruch auf vollständige sprachliche Integration haben. Ausländischen Mitbürgern muss es ermöglicht werden kostenlos die Deutsche Sprache bis zu dem Niveau zu erlernen, welches für ihr jeweiliges Berufsziel erforderlich ist.

Modul 3: Freiwillige Orientierungskurse

Modul 3 Text hier

Modul 4: Gleichbehandlung aller Studenten im Bezug auf die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit

Modul 4 Text hier

Modul 5: Keine prekären Arbeitsverhältnisse für Deutschlehrer der Integrationskurse

Modul 5 Text hier

Begründung Modul 2: Freier und kostenloser Zugang zu Sprachkursen

Sprachliche Barrieren dürfen Menschen nicht daran hindern ihr Leben zu verwirklichen und sich frei zu entfalten. Ausserdem ist es in Anbetracht des gegenwärtigen Fachkräftemangels sinnvoll vorhandenes Potenzial der Bevölkerung zu nutzen um diesem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Sprachliche Barrieren hindern Menschen daran sich zu verwirklichen und frei zu entfalten. Wer die Sprache eines fremden Landes spricht kann sich weit besser einbringen als Jemand, der dies nicht tut. Ebenso haben Migranten haben oft nicht die Mittel die Kurse selbst zu finanzieren. Aus diesem Grund halten wir eine Subvention der Sprachkurse für wichtig. Davon profitiert auch die Gesellschaft als Ganzes.

Hintergund

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass Zuwanderer, die ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 01.Januar 2005 erhalten haben, einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen. Die Dauer des Kurses beträgt 645-945 Unterrichtsstunden. An den Kosten muss sich der Teilnehmer mit 1,20 € pro Unterrichtsstunde (also 774-1134€ für den gesamten Kurs) beteiligen. Für Zuwanderer im Leistungsbezug (ALG II oder Sozialhilfe) können die Kosten erstattet werden. Das Ziel des Kurses ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen im Umfang des Sprachniveaus B1. Weiterführende Deutschkurse (Niveau-Stufen B2-C2) müssen selbst bezahlt werden. Für die Kommunikation in einer qualifizierten Berufstätigkeit ist allerdings ein Sprachniveau von mindestens B2 sinnvoll und notwendig. Für ein Studium wird sogar ein DSH-Zertifikat benötigt, welches vergleichbar ist mit den Stufen C1/C2. Man kann vor einem Studium an den Universitäten DSH-Kurse besuchen, allerdings setzen diese ein Sprachniveau von mindesten B2 voraus. [1]

Quellen

[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationskurs