AG Migration/AbschaffungSprachkurse
Die Piratenpartei setzt sich für eine gerechte und liberale Ausländerpolitik ein, welche die Menschenrechte achtet, die Konformität zum Grundgesetz wahrt und Diskriminierungen von Ausländern auf allen Ebenen abschafft. Hierzu setzt sie sich dafür ein die, erst vor einigen Jahren beschlossenen, verpflichtenden Deutschkurse, die vor der Einreise nach Deutschland erfolgen müssen, für ausländische Ehepartner, die aus einem Nicht-EU Staat stammen und nach Deutschland einreisen möchten, wieder abzuschaffen.
Begründung:
Die verpflichtenden Deutschkurse für ausländische Ehepartner vor der Einreise nach Deutschland sind reine Gängelei und dienen in der Praxis leider in keinster Weise dazu die Integration ausländischer Mitbürger zu fördern, sondern bereiten im Gegenteil eher noch weitere Unannehmlichkeiten für beide Ehepartner. Die wichtigsten Argumente gegen solche Sprachkurse sind:
- Sie sind nicht zielführend, da eine Sprache am besten im Land selbst gelernt wird. Welchen Sinn sollte es haben die deutsche Sprache in einem Land zu lernen, das eventuell fernab der EU liegt, wenn dort niemand sonst in der Lage ist Deutsch zu reden und somit keinerlei Möglichkeiten zum Üben der Sprache gegeben sind?
- Sie nehmen keinerlei Rücksicht auf die momentane Lage der antragstellenden Person. In vielen Fällen muss ein, im Ausland lebender, Ehepartner zur Bestreitung des Lebensunterhalts arbeiten gehen. Die Kurse finden in den meisten Fällen bereits früh morgens statt und können sich über einen Großteil des Tages erstrecken. In vielen Fällen werden ebenfalls überhaupt erst keine Abendkurse angeboten. Auch die psychische Situation des Antragstellers wird einfach ignoriert: Eventuell vorhandene Prüfungsangst, Leistungsminderung in Stresssituationen, Legasthenie, Lernstörungen, etc... spielen keine Rolle bei der Erteilung des Zertifikats.
- Sie verzögern die Familienzusammenführung unnötigerweise um mehrere Monate. Um nach Deutschland als Ehepartner einreisen zu dürfen muss ein Zertifikat vorliegen, welches sprachliche Kenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 belegt. [1] Um dieses zu Erlangen muss zunächst ein Goethe-Institut [2] (oder ein anderes, von der jeweiligen deutschen Botschaft anerkanntes, Sprachinstitut) aufgesucht werden. Dort müssen die erforderlichen Kenntnisse zunächst in mehreren Wochen (oft auch Monaten) erlangt werden und danach eine Prüfung geschrieben werden, die nur zu festgelegten Terminen überhaupt möglich ist.
- Sie bringen zusätzliche Mehrkosten für die Ehepartner mit sich. In vielen Ländern existiert lediglich nur ein Goethe-Institut, welches oft in der jeweiligen Hauptstadt bzw. der größten Stadt des Landes zu finden ist. Stammt die Person, die einen solchen Sprachkurs ablegen muss, aus einer anderen Gegend dieses Landes, so muss sie sich zunächst einmal um eine Wohnung in der Nähe dieses Institutes bemühen. Ebenso fallen natürlich auch noch weitere Nebenkosten für Wasser, Strom, Nahrungsmittel, Transport, etc. an. Auch die Kurse selbst müssen natürlich bezahlt werden. Die Kosten hierfür liegen in den meisten Fällen bei rund 200 Euro pro Versuch, was in vielen Entwicklungsländern ein beträchtlich hoher Betrag ist.
- Sie sind viel zu schwer, was in vielen Ländern zu sehr niedrigen Bestehensquoten führt. [3] Dadurch drängt sich der Verdacht auf, dass diese Sprachkurse von der Bundesregierung lediglich dazu genutzt werden die Anzahl der erteilten Visa stärker zu regulieren, indem einfach weniger A1-Zertifikate ausgestellt werden.
- Sie sind verfassungswidrig (Zur Begründung siehe [4] und [5]). Leider wurde eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch im März 2011 abgelehnt. [6]
- Sie sind diskriminierend, da diese Kurse nur von Ausländer aus Staaten außerhalb der EU verlangt werden. [7]
- Sie sind redundant, da es in Deutschland bereits verpflichtende Integrationskurse für Ausländer gibt. [8]
1: http:de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen
2: http:www.goethe.de/
3: http:www.migazin.de/2010/03/26/bundesregierung-macht-prufungsteilnehmer-fur-hohe-durchfallquoten-verantwortlich/
4: http:www.jurblog.de/2007/03/29/der-nachweis-von-sprachkenntnissen-bei-ehegattennachzug/
5: http:www.jurblog.de/2007/10/24/klage-vor-dem-bundesverfassungsgericht-gegen-deutsch-nachweis-bei-ehegattennachzug-angekuendigt/
6: http:www.migazin.de/2011/04/06/bundesverfassungsgericht-bverf-sprachnachweis-beim-ehegattennachzug-verfassungskonform/
7: http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1059-sprachanforderungen-visum-ehegatten-eu-buerger.html
8: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationskurs