AG Jagd/Gründe
Völlig zurecht wurde bemängelt, dass es noch keine Zusammenstellung gibt, was Jagd bedeutet und warum sie sinnvoll sei. Es wurden einige Themen/Fragen aufgestellt, die hier geordnet sind und auf Beantwortung warten. Wer sich nicht traut, schreibt seine Gedanken erst in die Diskussionsseite: Diskussion:AG Jagd/Gründe
Inhaltsverzeichnis
- 1 Der Sinn der Jagd
- 1.1 Aufgaben der Jagd
- 1.2 Gesetzliche Bestimmungen
- 1.3 Was bedeutet Weidgerechtigkeit?
- 1.4 Inwiefern wird durch Jagd ein gesunder Tierbestand gefördert?
- 1.4.1 Was kennzeichnet einen gesunden Tierbestand?
- 1.4.2 Wie wird die Populationsdichte der Tierarten ermittelt?
- 1.4.3 Wie werden Tierbestände ausser durch die Jagd reguliert?
- 1.4.4 Warum gibt es so viele Wildschweine?
- 1.4.5 Warum sollen Prädatoren (Fuchs u.ä.) bejagt werden?
- 1.4.6 Werden Tiere eigens für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt?
- 1.4.7 Was ist der Sinn von Gesellschaftsjagden?
- 1.5 Welchen Beitrag leistet die Jägerschaft für den Umwelt- & Naturschutz?
- 1.6 Wie ist die Jagd geregelt?
- 1.7 Wer darf jagen?
- 1.8 Warum Auslandsjagd?
- 1.9 Standpunkte zur Jagd anderer AGs
- 1.9.1 Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition
- 1.9.2 Begrenzung der Jagdzeit auf max 6 Wochen
- 1.9.3 Das Anfüttern von Wild für touristische wie auch jagdliche Zwecke gehört verboten
- 1.9.4 Die Jagd muss ausschließlich Berufsjägern vorbehalten sein
- 1.9.5 Die Fallenjagd mit verletzenden und tödlichen Fallen gehört verboten
- 1.9.6 Der Abschuß von Haustieren gehört verboten
- 1.9.7 Grundstückseigentümer müssen selbst bestimmen können, ob auf ihren Grundstücken gejagt werden darf.
- 1.9.8 Problematik Wildtiere in Städten (Waschbären, Wildschweine) und auf Straßen
- 1.9.9 Die Bejagung von Wildtieren aus Prestigegründen oder als gesellschaftliches Ereignis ist abzulehnen.
- 1.9.10 Tierarten aus dem Jagdgesetz nehmen
- 2 Zehn gute Gründe für die Jagd
Der Sinn der Jagd
Zum Einstieg findet sich hier eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage, warum Jagd sinnvoll und notwendig erscheint: [1] und welche Motivation ein Jäger hat: [2]
Aufgaben der Jagd
Jäger haben heute neben der eigentlichen Jagdausübung zahlreiche Aufgaben übernommen. Zum Beispiel die Förderung und Erhaltung von Biodiversität, Naturschutzmaßnahmen, Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, Wildschadensverhütungsmaßnahmen, Seuchenbekämpfung, Bergung und Entsorgung von Unfallwild.
Erhaltung von Biodiversität (biologischen Vielfalt)
Die Jagd wird als Nutzung natürlicher Ressourcen weltweit anerkannt und legitimiert, sofern sie im Rahmen der Nachhaltigkeit ausgeübt wird. Jeder Nutzer, somit auch Jagd und Jäger, hat den unumstößlichen Nachweis der Nachhaltigkeit seines Tuns zu erbringen. Dies bedeutet für die Jagd die vorausgehende Erstellung von Managementplänen oder Bewirtschaftungsplänen, die auf Wildstandserfassungen durch anerkannte Monitoringverfahren begründet sind.
Diesen Anforderungen genügen deutsche Jäger durch etablierte Länderkonzepte – und ein länderübergreifendes Programm, die von wissenschaftlichen Instituten entwickelt, begleitet und ausgewertet werden.
Zum geforderten Schutz der Ökosysteme tragen Jäger durch lebensraumverbessernde Maßnahmen bei, die unter dem Begriff der Biotophege zu subsumieren sind.
Limitierende Faktoren bei diesen Maßnahmen sind die Verfügbarkeit der Flächen, Vorgaben der Grundbesitzer und die persönlichen finanziellen Möglichkeiten der Jäger. Zu diskutieren ist die sich aus der Riokonvention ergebende und auch im BJG festgeschriebene Hegeverpflichtung der Jagdrechtsinhaber. Der Forderung nach dem Erhalt lebensfähiger Wildpopulationen hat der Jäger durch wildbiologisch richtige Bejagung und durch zur Verfügungstellung ausreichend großen Lebensraumes nachzukommen.
Wiedereinführung verschwundener Arten bzw.die Substitution existentiell bedrohter Restpopulationen. Erfolgreiche Wiederansiedlungen setzen umfassende Konzepte voraus, die neben vorausgehender Biotopanpassung und -gestaltung zur Auswilderung geeignete Individuen sowie – bei der Wiederansiedlung oder Stützung von Restbeständen so genannten Friedwildes – eine effektive Beutegreiferkontrolle als Artenschutzmaßnahme erfordern.
In unserer Kulturlandschaft stellt die Kontrolle generalistischer Prädatoren grundsätzlich eine notwendige Form des Artenschutzes dar. Die Beseitigung heimische Arten gefährdende Neozoen, ist nicht mehr leistbar. Im günstigsten Fall ist eine Kontrolle von z.B. Mink, Marderhund und Waschbär mit akzeptablen Jagdpraktiken möglich.
Wildtiermonitoring
Das Projekt "Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands" (WILD) wurde mit Beschluss der Delegiertenversammlung des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e. V. im Jahr 2000 als ein dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Die bundesweit einheitliche und langfristige Erfassung von Wildtierarten mit wissenschaftlich nachprüfbaren Methoden hat insbesondere das Ziel, Strategien für den Schutz und für die nachhaltige Nutzung von Tierpopulationen zu entwickeln. Kenntnisse über den Zustand der Lebensräume und der in ihnen wirkenden Faktoren sind dabei unabdingbare Voraussetzung. [3]
Die Datenerhebung in WILD basiert zum einen auf Wildtierzählungen in ausgewählten Referenzgebieten, zum anderen auf Bestandseinschätzungen in möglichst vielen Jagdbezirken Deutschlands. In dem langfristig angelegten Projekt werden auch Faktoren, die Einfluss auf die Dichte der untersuchten Tierarten nehmen können (z.B. Flächennutzung, Jagdintensität, differenzierte Jagdstrecken), erhoben.
Im Rahmen der erstmals durchgeführten Flächendeckenden Einschätzung fanden Abfragen zum Vorkommen von 23 jagdbaren Wildarten und zum Biber statt. Insgesamt wurden 31.544 Fragebögen an die WILD-Zentren zurückgeschickt, was einer Beteiligung von über 50 % aller Jagdbezirke Deutschlands entspricht.
Naturschutzmaßnahmen
Der klassische Naturschutz basiert auf der Unterschutzstellung bestimmter Flächen, sei es als Naturpark, Nationalpark oder Biosphärenreservat, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.
Solche räumlich begrenzten Schutzgebiete reichen, wie die Vergangenheit gezeigt hat, für die dauerhafte Erhaltung von Arten und Lebensgemeinschaften jedoch meist nicht aus. Sie sind zu klein, zu wenig vernetzt oder werden zu stark von angrenzender Intensivnutzung beeinträchtigt.
Deshalb fordern viele Naturschützer heute den flächendeckenden Naturschutz. Ein solches Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Eigentümer der Flächen, das sind klassischerweise die Land- und Forstwirte, in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist, daß die Kluft zwischen “Naturschützern” und “Naturnutzern” überwunden wird und die verschiedenen Naturschutzverbände an einem Strang ziehen.
Jäger haben die Möglichkeit zum flächendeckenden Naturschutz: Sie können bis in den letzten Quadratmeter unserer Landschaft hineinwirken und haben einen direkten Zugriff auf die Fläche. Denn sie stehen in engem Kontakt zu den Grundeigentümern, von denen sie ihr Jagdrevier gepachtet haben. Durch die langfristige Verpachtung der Reviere können Naturschutzprojekte über Jahre hinweg durchgeführt werden.
Jäger übernehmen heute echte Naturschutzaufgaben. Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz als Naturschutzverbände anerkannt. DJV Naturschutz und Jagd
Wildtierbrücken
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern die Bundesländer auf, zügig mehr als 90 neue Wildtierbrücken zu planen und zu bauen. ..Neben dem Tod von jährlich hunderttausenden Tieren auf Deutschlands Straßen führt die Zerschneidung ihrer natürlichen Lebensräume auch zur Isolierung der Teilpopulationen vieler Tier- und Pflanzenarten. Genetische Verarmung – wie sie bereits in Schleswig-Holstein an einer Rotwildpopulation nachgewiesen wurde – und die Verhinderung der Wiederausbreitung seltener Arten wie etwa Luchs oder Wildkatze sind oft die Folge.
Der Deutsche Jagdschutzverband hat seit 2000 maßgeblich die Entwicklung des bundesweiten Konzeptes der Lebensraumkorridore vorangetrieben und engagiert sich derzeit mit weiteren Partnern im Forschungsvorhaben „Holsteiner Lebensraumkorridore“, einem bundesweiten Leuchtturmprojekt für die optimale Anbindung von Grünbrücken ans Hinterland. Der BUND unterstützt die Wiedervernetzung von Biotopen und Waldlebensräumen bereits seit 2004 mit dem Projekt „Rettungsnetz Wildkatze“. „Ziel ist es, voneinander isolierte Waldgebiete durch das Anpflanzen von grünen Korridoren aus Bäumen und Büschen wieder zu verknüpfen. Wildtierbrücken über stark befahrene Straßenabschnitte sind eine wichtige Ergänzung dieser Arbeit“, sagte Prof. Weiger.
Regulierung der Wildbestände
Eine Naturschutzaufgabe, die Jägern von anderen Naturschutzorganisationen zuerkannt wird, ist die Regulierung von Wildbeständen. Allerdings wird hierbei mit zweierlei Maß gemessen: Einerseits wird von den Jägern vehement die Dezimierung von Reh- und Rotwild bis an die Ausrottungsgrenze gefordert. Andererseits aber wird eine Jagd auf Krähen und Elstern – die vielerorts überhand genommen haben und geschützte Arten bedrohen – strikt abgelehnt. Elstern sind dann attraktive Singvögel und ohne Krähen haben Baumfalke und Waldohreule keine Nistgelegenheiten mehr.
Damit wird den Jägern ein ausgeprägtes “Nützlings-Schädlingsdenken” unterstellt, das sie der ökologischen Steinzeit zuordnen würde. Eine solche Diskussion ist für den angewandten Naturschutz wenig hilfreich.
Praktischer Naturschutz
Dazu zählt z. B. die Einrichtung von Ruhezonen oder die Schaffung von Äsungs- und Deckungsflächen für das Wild. Solche neu eingesäten oder bepflanzten Flächen sind nicht nur für das Wild wichtig. Gerade in intensiv genutzter Landschaft bieten Wildäcker, Hecken und Gebüsche, Kräuter- und Blütenpflanzen vielen selten gewordenen Reptilien, Vögeln, Schmetterlingen, Hummeln und anderen Insekten neuen Lebensraum.
Auch die Pflege von Streuobstwiesen oder die Anlage eines Laichgewässers am Waldrand gehört zu den typischen Naturschutzmaßnahmen der Jäger. Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z. B. für Rebhuhn, Hase, Auerwild, Birkwild, Haselwild, für Großtrappe, Seehund und Fischotter ins Leben gerufen.
Hier wird nicht nur gepflanzt und gesät, sondern auch wissenschaftlich gearbeitet. Es erfolgen Bestandserhebungen durch Frühjahrs- und Herbstzählungen, es werden Biotopstrukturen und Umweltfaktoren erfaßt, Klima- und Witterungsdaten ausgewertet, bodenkundliche Werte ermittelt. Sie bilden die Basis für die weitere Projektplanung.
Nachhaltige konsumtive Nutzung von Wildtieren
Die konsumtive Nutzung von Wildtieren ist nachhaltig, wenn bei Entnahme freilebender(1) Wildtiere (als Ganzes, in Teilen oder von Produkten dieser Tiere) langfristig gewährleistet ist, dass
- die Struktur dieser Population / Unterart / Art
- deren Rolle im Ökosystem
- und deren langfristige Überlebenschance
sowie andere Populationen / Unterarten / Arten und betroffene Ökosysteme nicht beeinträchtigt werden.
(1)= der Begriff freilebend zur Zeit des Workshops war nicht klar definiert (Gesetzgebung/internationale Handhabung) Workshop 2000 des BfN
Wirtschaftlich motivierte Eingriffe in Wildtierpopulationen in Form einer konsumtiven Nutzung finden seit vielen Jahren überall auf der Welt statt, sei es zur Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Nahrung, Kleidung und Medizin oder zur Deckung der internationalen Nachfrage nach lebenden Wildtieren oder Wildtierprodukten.
Mögliche Nutzungsformen:
Jagd als Hege
Die Verpachtung und Ausübung der Jagd ist besonders in den ländlichen Räumen als Einnahmefaktor für kleinere Gemeinden von Bedeutung.
Trophäenjagd im Ausland
Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die Jagd auf gefährdete Tierarten in Einzelfällen akzeptiert werden, sofern neben den notwendigen gesetzlichen Regelungen und deren strikter Umsetzung eine Reihe von Mindestanforderungen an die jeweilige jagdliche Nutzung erfüllt ist.
- Mögliche Vorteile der Trophäenjagd aus Sicht des Artenschutzes
- Anstieg des Werts von Wildtieren für die einheimische Bevölkerung und damit gesteigertes Interesse, die Art und deren Lebensraum zu erhalten
- Ausweitung und Vernetzung der Gebiete, die unter Schutzgebietsstatus stehen (z.B. Wildreservat angrenzend an Nationalpark) und damit Sicherung von Migrationsvorgängen
- Sicherung des Verbreitungsgebietes von autochthonen Arten und Populationen auf Flächen, auf denen sonst Landwirtschaft betrieben worden oder Siedlungen entstanden wären
- Bekämpfung von Wilderei
Weitere Nutzungsformen:
- Jagd zum Nahrungserwerb
- Jagd zu medizinischen Zwecken
- Entnahme zwecks Ranching
- Entnahme zwecks Nachzucht
- Jagdtourismus als (staatliche) Einnahmequelle
BfN Nachhaltige Nutzung von Wildtieren
Gesetzliche Bestimmungen
International
- CBD Convention on Biological Diversity Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992)
- CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
National
Bundesländer
- diverse Landesjagdgesetze
Was bedeutet Weidgerechtigkeit?
Die Jagd, also das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen jagdbarer Tiere durch Jagdausübungsberechtigte, ist eine jahrtausendealte Betätigung des Menschen. Während es in den Anfängen noch sehr viel Mut, Ausdauer, Kraft und List erforderte, um ein Wildtier zu erbeuten, hat der Mensch im Laufe der Zeit eine Reihe von technischen Möglichkeiten entwickelt, um sich Wildtiere anzueignen. Immer wieder führte dies in der Geschichte der Menschheit dazu, dass die Art und Weise der Aneignung im Widerspruch zu ethischen Werten stand und daher reglementiert wurde. Daraus entwickelte sich die sogenannte Weidgerechtigkeit, die als „jagdliches Moralgesetz“ bezeichnet werden kann. Jagdkultur Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer und Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer
Weidgerechtigkeit besteht aus den Grundpfeilern:
- dem Tier unnötige Schmerzen zu ersparen und
- dem Tier eine Chance zu geben, also die Möglichkeit, sich der Jagd zu entziehen.
Sie ist in den Jagdgesetzen nicht explizit definiert, findet jedoch in einer Vielzahl von Normen (z.B. sachlichen Verboten, §19 BJagdG u.v.m.) ihren impliziten Niederschlag.
Inwiefern wird durch Jagd ein gesunder Tierbestand gefördert?
Was kennzeichnet einen gesunden Tierbestand?
Das die Population nicht an "Überbevölkerungsseuchen" erkrankt und fast gänzlich dezimiert wird. Das die Populationsgröße der Landschaft angepasst bleibt, damit es eben nicht zur Überpopulation kommt und oben genannte Seuchen auftreten. Gesunder Nachwuchs in "normaler" Menge.
Wie wird die Populationsdichte der Tierarten ermittelt?
Wie werden Tierbestände ausser durch die Jagd reguliert?
Zumindest bei den Großsäugern gar nicht, da unsere Vorfahren alle Großprädatoren getötet haben. Die seltene Wölfe und der eine eingewanderte Bär sind da noch nicht ausreichend.
Warum gibt es so viele Wildschweine?
Die Wachstumsrate dieser Tiere ist zum einen sehr hoch, zum anderen ist die Frischlingssterblichkeit durch milde Winter und ein reichhaltiges Futterangebot (Stichwort Mais) so niedrig das eben die natürlich Außlese alle durchbringt.
In einigen Bundesländern sind die Jagdzeiten sehr eingeschränkt und somit ist eine ganzjährige Bejagung nicht erlaubt.
Da Wildschweine mittlerweile nachtaktiv sind ist ihre Bejagung um so schwieriger, zumal moderne Hilfsmittel wie Nachtzielgeräte und Schalldämpfer erlaubnispflichtig (Schalldämpfer -> in einigen Bulä zur Jagd verboten)oder verboten (Nachtzielgeräte) sind.
Warum sollen Prädatoren (Fuchs u.ä.) bejagt werden?
Da ihnen die Feinde fehlen und hohe Bestände an (Klein)Prädatoren immer nachteilig für Bodenbrüter und Kleinsäuger sind.
Werden Tiere eigens für die Jagd gezüchtet und ausgesetzt?
Nur dort wo sie natürlich nicht mehr vorkommen. Das unter gewissen Auflagen
Was ist der Sinn von Gesellschaftsjagden?
Gemeinschaftsjagden sind vor allem Drückjagden und Treibjagden. Einerseits werden sie von Tierschützern und Tierrechtlern oft kritisiert; andererseits sollen sie den permanenten Jagddruck auf Wild abmildern durch eine punktuell intensive Bejagung und ansonsten weitgehende Jagdruhe.
Details und Links auf der Spezialseite Gemeinschaftsjagd
Welchen Beitrag leistet die Jägerschaft für den Umwelt- & Naturschutz?
Wie ist die Jagd geregelt?
Wer darf jagen?
Warum Auslandsjagd?
Standpunkte zur Jagd anderer AGs
Bitte dazu auch das folgende Pad durchlesen: Standpunkte zur Jagd in der Zusammenarbeit von AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz und AG Tierrecht und die Fragen ggfs. ergänzen.
Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition
Begrenzung der Jagdzeit auf max 6 Wochen
Das Anfüttern von Wild für touristische wie auch jagdliche Zwecke gehört verboten
Die Jagd muss ausschließlich Berufsjägern vorbehalten sein
Die Fallenjagd mit verletzenden und tödlichen Fallen gehört verboten
Der Abschuß von Haustieren gehört verboten
Grundstückseigentümer müssen selbst bestimmen können, ob auf ihren Grundstücken gejagt werden darf.
Problematik Wildtiere in Städten (Waschbären, Wildschweine) und auf Straßen
Die Bejagung von Wildtieren aus Prestigegründen oder als gesellschaftliches Ereignis ist abzulehnen.
Tierarten aus dem Jagdgesetz nehmen
§2 BJagdG und die Landesjagdgesetze enthalten die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tiere. Das ist nicht die Liste jagbarer Tiere: Dazu muß ein Tier Jagdzeit haben (§22 BJagdG).
Viele Tiere unterliegen dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont.
Was bedeutet das?
Tragisches Beispiel. Die Beteiligten:
- Falco Peregrinus, der Wanderfalke - unterliegt dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit
- Athene noctua, der Steinkauz ist besonders geschützt.
Beide werden von Moritz-Gerion Böswîp heimtückisch gefangen, getötet und selbst präpariert.
Böswîp kommt vor Gericht. Wie sieht das Strafmaß aus?
- Der Wanderfalke unterliegt dem Jagdrecht. Damit ist es Jagdwilderei, ihm nachzustellen, fangen, ihn zu erlegen oder sich oder einem Dritten zuzueignen und wird "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Zusätzlich wurde das "zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise" getan, was es zu einem besonders schweren Fall macht, für den "die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren" ist. In beiden Fällen eine Straftat nach §292 StGB.
Der Steinkauz unterliegt nicht dem Jagdrecht. Sein Schutz leitet sich aus §44 BNatSchG (2009) ab. §69 legt dafür eine Geldbuße bis zu 50.000€ fest; es ist aber eine Ordnungswidrigkeit.
Jetzt ist Moritz-Gerion Jäger und schießt den Wanderfalken in seinem eigenen Revier (§292 StGB spricht schließlich von "fremdem" Jagdrecht).
Hier greift jetzt §38 (2) BJagdG - Straftat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Zu guter letzt fährt Moritz-Gerion 6km über die Grenze nach Frankreich und löst einen französischen Jagdschein, bevor er den Falken schießt. Bringt nichts - www.landesjagdverband.org/JagdinBayern/jib 08 04/JiB 8 04 Recht 72.pdf.
Ergo: Eigentlich sollten möglichst viele Arten unter das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonung gestellt werden, weil dann das Nachstellen...... als Straftat geahndet wird.
Nimmt man eine Art aus dem Jagdrecht und setzt sie nur noch unter BNatSchG, mildert das die Strafe ab!
Einer ganzjährig geschonten Art Jagdzeit einzuräumen, ist dabei wieder ein legislativer Prozeß, der aber auch mit dem Naturschutzrecht unterliegenden Arten passieren kann (Beispiel Kormoranverordnungen). Damit zieht auch nicht das Argument, man könne einer sowieso schon dem Jagdrecht unterliegenden Art leicht Jagdzeit einräumen - das ist mit nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten auch nicht viel schwieriger.
Zehn gute Gründe für die Jagd
Originaltext vom Hunsrückwilderer einem kritischen Jagd-Blog.
Ich habe dort bereits angefragt, ob wir die Originaltexte 1:1 als Diskussionsgrundlage übernehmen dürfen.