AG Haushaltsabgabe
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Inhaltsverzeichnis
Informationen
Diese Arbeitsgemeinschaft behandelt das Thema Rundfunkgebühren (GEZ) bzw. die kommende Haushaltsabgabe.
Status
in Gründung, Gründungsdokument wird erst eingereicht wenn absehbar ist, dass diese AG genügend Interessenten bekommt
Interessenten
- AlexKramer (Initiator)
- Dennis Wild (Gegenvorschläge)
- ANTHRAX
- Lilith (Anons OP GEZ, Pad: http://titanpad.com/YggOhTqwD8)
- SeRen_tL(Anons OP GEZ)
Kommunikation/Koordination
PAD: http://piratenpad.de/haushaltsabgabe IRC: irc.freenode.org #piratenpartei-haushaltsabgabe
Aufgaben
- Sammeln von Fakten zur GEZ bzw. Rundfunkgebühren/Haushaltsabgabe
- Insbesondere über Einnahmen, Ausgaben, Verwaltungskosten
- Aufschlüsselung von Ausgaben der ÖR - insbesondere was die Vielzahl an ÖR Sender angeht
- Gegenvorschlag ausarbeiten
- Du hast weitere Ideen?
Was ist die Haushaltsabgabe?
Die Haushaltsabgabe soll 2013 die bisherigen Rundfunkgebührensätze ablösen! Grosse Änderung hierbei ist, das ab 2013 nicht mehr nach Anzahl oder Typ abgerechnet wird, sondern jeder Haushalt mit einer Pauschale belegt wird. Nach jetziger Kenntnis beläuft sich diese Pauschale auf 17,98€ / Monat. Die Frechheit dabei ist, das es ab 2013 keine Rolle mehr spielt welche oder ob sich überhaupt Geräte im Haushalt befinden!
Wozu das alles?
* Grundversorgung
Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten. Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.
Quelle: ABC der ARD | Stand: 29.10.2010