AG Familie/Themen/Sorgerecht

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Positionspapier bearbeiten aus:

Textvorschlag Positionspapier

Antrag Gemeinsames Sorgerecht:

Ein Kind hat zwei Eltern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Sorgerechts gefordert. Im Zuge der Geschlechtergleichheit und der Annahme, dass Kinder in der Regel von beiden Eltern geliebt werden setzen sich die Piraten dafür ein, dass beide Eltern, unabhängig vom Familienstand das Sorgerecht für das gemeinsame Kind mit der Geburt bekommen. Hierfür ist keine Tätigkeit eines Elternteils erforderlich! Auf Antrag, sollte das Sorgerecht einem Elternteil aberkannt werden können, wenn hierfür besonders schwere Gründe vorliegen. Ein Konflikt auf der Paarebene zählt nicht zu den besonders schwerwiegenden Gründen. Wenn ein Elternteil ein Desinteresse am Sorgerecht bekundet, so kann diesem mit Einverständnis des interessierten Elternteils das Sorgerecht in einem einfachen Verwaltungsakt aberkannt werden.

Begründung:

Das Sorgerecht ist ein natürlich, ethisches Recht. Kein Mensch kann einem anderen Mensch verbieten sich um die eigenen Kinder zu sorgen. Dieses natürliche Recht nicht zu gewähren ist menschenrechtlich nicht vertretbar. Die geschlechtliche Gleichstellung ist ein Grundanliegen der Piraten und sollte sich daher auch im Elternrecht wiederspiegeln. Momentan können Väter das gemeinsame Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mütter damit einverstanden sind. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Eltern eines Geschlechts Hürden überwinden müssen um nicht vom Leben Ihrer Kinder ausgeschlossen zu werden.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/973.html

Antragsfabrik: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_106


allerdings ist das verfassungswidrige Gesetz zum Sorgerecht noch nicht durch ein neues Gesetz entkräftet worden.

Letzer Stand ist eine Rüge (kleine Anfrage) der SPD vom 13.7.2011 im Bundestag [1] , wie weit die Bearbeitung des neuen Gesetzes ist.

Der erweiterte Text als Grundlage der Gesetzesvorlage [2] wurde am 6.10.2010 von den Grünen eingebracht.

Ergänzung:

Beispielhafte Rechtsfälle

http://www.fzpsa.de/Recht/Rechtsprechung/RechtsprechungAndere/Sorgerecht


Der Antrag entspricht in der jetzigen Form der bereits bestehenden Rechtlage zu §1626a-:

[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf

[1a] http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_329/02.html

[2] http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_309/09.html

[2a] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706592.pdf


Arbeitspad http://piratenpad.de/sorgerecht