AG Familie/Kindergrundsicherung
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Kindergrundsicherung
Zur Vermeidung von Kinderarmut ist die Einführung der Kindergrundsicherung Erforderlich. Anstelle bisheriger Transferleistungen für Knder wird ein Betrag von 650 € für jedes Kind bis zum 18 Lebensjahr ausgezahlt. Wichtig ist uns, neben der Sicherstellung des Existensminimums auch ein Anteil ein sozialer Teilhabe und Bildungsteilhabe Enthalten ist.