AG Energiepolitik/KWKG § 13

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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (weggefallen)

KWKG 2009

Weggefallen zum 1.1.2009:

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 12. Mai 2000 (BGBl. I S. 703), geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992), außer Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft, sofern auf der Grundlage des Berichts nach § 12 Abs. 1 keine Verlängerung dieses Gesetzes beschlossen wird. Für kleine KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 50 Kilowatt, die bis zum 31. Dezember 2008 in Dauerbetrieb genommen worden sind, sowie für Brennstoffzellen-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, die vor dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes in Dauerbetrieb genommen worden sind, ist das Gesetz weiter anzuwenden.

Entwurf der Bundesregierung vom 14.12.2011

Kein Außerkrafttreten geplant

Diskussionsgrundlage (Stand 14.12.2011)

Soll das KWK-Gesetz als Grundlage für den Anreiz für die Erneuergung und zum Aufbau steuerbarer Kraftwerksleistung dauerhaft bestehen bleiben (vgl. mit Kapazitätsmärkten)?


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