AG Demokratie/Entwürfe
Entwürfe
Unter Entwürfe sichern wir Zwischenergebnisse, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in das Wiki überführt werden können, sich noch in einem frühen Entwurfsstadium befinden oder dem aktuellen Arbeitsstand der AG zu weit vorgreifen würden.
Mein Vorschlag für diese Seite ist, sie nicht im Diskussionsstil zu bearbeiten, sondern tatsächlich gemeinsam am Text zu feilen. Also nicht mit neuen Absätzen auf bestehende zu reagieren, sondern den bestehenden Text direkt zu ändern oder zu erweitern. Sollte eine vorherige Absprache ratsam erscheinen, geht das ja wunderbar auf der mailing list. Kaba 13:55, 24. Mai 2012 (CEST)
Weiter schlage ich vor, dass wir vorübergehend auch offene Fragen im Text festhalten; solange, bis wir eine befriedigende Antwort an die Stelle setzen können. Die Fragen sollten wir farblich abheben, z. B. lila ("purple"). Kaba 23:26, 24. Mai 2012 (CEST)
Inhaltsverzeichnis
Vorschlag für einen Grundlagenbereich
Wir kommen langsam dabei weiter, unsere Themen zu strukturieren. :^) Wir sollten auf der Wiki-Seite einen Bereich für grundlegende Fragen einrichten - wie die Frage nach Pro&Contra Basisdemokratie.
Basisdemokratie - Diskussion, Klarstellung und pro & contra
Um unterschiedlichen Annahmen, Anforderungen und Wahrheiten in unseren Köpfen ihren schädlichen Einfluss zu nehmen, sollten wir den Begriff "Basisdemokratie" noch weiter auffächern. Reden wir hier gerade von Basis-Abstimmungen oder von Basis-Meinungsbildung? Beides fällt darunter, aber ggfs. sind unterschiedliche Anforderungen zu stellen!
Basis-
Zusätzlich ist vielleicht abzustimmen, wofür der Wortbestandteil "Basis" in diesen Begriffen für uns steht. Ich postuliere mal versuchsweise, dass wir damit die direkte Teilhabe der Personen, die die Basis bilden, an dem jeweiligen Prozess meinen; ohne die Einschaltung von Mittelspersonen. Wäre das Konsens?
Basis-Abstimmung
> Die Piratenpartei verpflichtet sich auf das Grundgesetz in der aktuellen > Fassung > ein Argument für Basisdemokratie (was auch immer man darunter verstehen > mag) wird immer wieder vorgebracht: die sogenannte "Weisheit der Vielen" > oder kürzer auch "Schwarmintelligenz". Das Konzept ist zweifellos spannend > und es gibt faszinierende Beispiele dafür, z.B. in dem Buch "The Wisdom of > Crowds" von James Surowiecki [1]. > > Mir scheint, dass viele Piraten, auch auf dieser Liste, fest davon > überzeugt sind, dass Basisdemokratie damit (oder deswegen) auch einfach > funktionieren "muss". [...] > was naive Hoffnungen auf > die Schwarmintelligenz eher dämpfen dürfte.
Dass Entscheidungen durch Basis-Abstimmungen besser werden, wäre erst einmal gar nicht mein primärer Ansatz. Ein Parlament (das im Moment die Entscheidungen fällen soll) sollte idealerweise ja den Querschnitt der Wählerschaft abbilden. Damit könnte man im Groben erwarten, dass die Qualität der Entscheidungen in etwa gleich sein wird, egal ob sie nun vom Parlament oder von der Basis gefällt werden.
Oder anders: Basis-Abstimmungen werden sicherlich nicht fehlerfrei sein. Wenn man sich aber die momentane Qualität anschaut, kann man populistisch sagen: schlimmer kann's ja nicht werden. Aus Deinen Hinweisen, dass "Schwarmintelligenz" auch schlechtere Ergebnisse liefern kann, könnte man aber natürlich folgen, dass auch Basis-Abstimmungen in Einzelfällen schlechtere Ergebnisse liefern könnten.
Dieser Punkt ist bei Verlagerung der Macht an die Basis aber ja eh nicht der entscheidende! Das lässt sicher aber nach einem Einschub schlüssiger beschreiben...
richtig/falsch als Kategorie für politische Entscheidungen ?
> Man kann von einem Schwarm nicht erwarten, dass er "richtige" oder gar > "moralische" *Entscheidungen* trifft.
Kann man politische Entscheidungen überhaupt mit "richtig" und "falsch" bewerten? In Einzelfällen vielleicht schon, aber im Allgemeinden IMHO nicht! Soll "der Staat" (also die Gemeinschaft) einem Bürger ohne Arbeit Sozialhilfe, ALG, Harz27, ein BGE oder nix zahlen? Was ist da eine richtige und was eine falsche Antwort? Diese Kategorien taugen hier nicht. Mit politischen Entscheidungen will man auf ein bestimmtes Ziel hinarbeiten, eine bestimmte Wirkung erzielen. Es ist also eher die Frage, welches Ziel / welche Wirkung intendiert ist. Damit gelangt man zu der Frage, wem eine bestimmte Entscheidung nutzt,
An dieser Stelle kann man die Qualität richtig/falsch dann vermeintlich doch wieder ansetzen, indem man fragt, ob die Entscheidung geeignet ist, das angestrebte Ziel auch zu erreichen. Aber zum Einen muss das Ziel dafür ehrlich, nachvollziehbar und messbar benannt sein und zum anderen liegt es fast immer in der Zukunft, so dass seine Erreichung erst im Nachhinein festgestellt werden könnte.
Ein schönes Beispiel gab es gestern in Hessen: da wurden zwei Posten, die in unserem System definiert sind (Minister) neu besetzt. Die Zuordnung von Personen zu solchen Posten ist in meinen Augen eine politische Entscheidung. Der (zu dieser Entscheidung gar nicht befugte) Entscheider hat in den Medien klar gemacht, welches Ziel er mit der Umbesetzung verfolgt: Es geht nicht um das Wohl des Volkes, nicht um besonderen Sachverstand oder besondere Fähigkeiten der betreffenden Personen, sondern darum, die Chancen der FDP bei den nächsten Wahlen zu erhöhen.
Man sieht: die Entscheidung läßt sich nicht global als richtig oder falsch bezeichnen. Es lässt sich momentan noch nicht einmal sagen, ob sie richtig im Sinne der Zielvorstellung sein wird. Es lässt sich nur darauf schauen, mit welchem Zweck sie verknüpft ist.
Interessenslagen von Basis und Vertretern
Das führt uns zurück zur Basis-Abstimmung, hier liegt der wichtige Unterschied zwischen einer Parlaments- und einer Basisentscheidung! Die Basis wird das entscheiden, was sie für sich selbst für am besten hält. Die Parlamentarier entscheiden für ihren eigenen Vorteil. Es gibt kein Problem, solange sich die Interessen decken. Nur wenn die Interessen auseinanderlaufen, fällt das Parlament Entscheidungen zum vermeintlichen Nachteil des Volkes. Die Piratenpartei verpflichtet sich auf das Grundgesetz in der aktuellen Fassung.
Sehen wir uns auf theoretischer Ebene die Fälle an, wo die Interessen sich decken. Sicherlich, das Volk wird für sich auch mal "falsch" entscheiden (in dem Sinne, dass es mit der Entscheidung nicht erreichen wird, was es erreichen möchte). Aber auch das Parlament ist vor solchen Fehlern nicht gefeit! Man braucht sich nur einige Folgen der Extra3-Serie mit Stumpfi anzuschauen, um bestätigt zu bekommen, was für Vollpfosten dort Stühle besetzen. Ein klarer Qualitätsvorteil bei Entscheidungen durch ein solches Parlament ist für mich also nicht erkennbar.
Beeinflussung von Entscheidungen
Ein weiteres gängiges Gegenargument gegen Basis-Abstimmungen (Volksabstimmungen) ist die Beeinflussbarkeit der Massen durch Medien, die aktuelle Stimmungen ausnutzen oder gezielt verstärken. Das Argument als solches ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen; solche Effekte gibt es sicherlich. Aber auch hier hilft der Vergleich mit der aktuellen Situation weiter. Der Einfluss von Lobbys auf das Parlament (direkt oder indirekt ist hier egal) ist offenkundig, wenn auch nicht immer offensichtlich. Somit hat die Basis-Abstimmung auch hier wieder keinen Nachteil gegenüber Parlaments-Abstimmungen.
Beratung des Souveräns
Man wird vom Souverän (dem Volk) nicht erwarten können, in allen Fragen nur aus Experten zu bestehen. Das bedeutet, dass eine zu entscheidende Sachlage auch von einer Beratung begleitet werden muss.
Wie kann man nun sicherstellen, dass hier eine absolut neutrale Beratungsleistung erbracht wird? "Mehr Demokratie e.V." sieht vor, dass Befürworter und Gegner je ein Statement abgeben können. Aber ist das optimal? Sollte es eine Kommission geben? Sollte diese einen arbeitenden Unterbau haben?
praktische Umsetzung
(NB: Vielleicht gehört dieser Punkt nicht wirklich in einen Grundsatzbereich? Kaba 13:55, 24. Mai 2012 (CEST) )
Zum Schluss vielleicht noch ein kleiner Ausflug in die praktische Umsetzung. Vielen Dank an Dinu für seine Erinnerung an die Probleme mit Computer- gestützter Abstimmung (hatte ich kurz komplett verdrängt).
> 3b. Ich schlage daher vor: Einmal pro Zeiteinheit (alle 1,2,3 oder 4 > Jahre) den Fragenkatalog, der zur Abstimmung den Bürgern vorgelegt > werden soll, per Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten zu schicken.
Das ist also das klassische Papierverfahren, das auch bei Volksabstimmungen zum Einsatz kommen soll, die bisher immer wieder vorgeschlagen werden. Anders ist hier erst einmal, dass Brief- anstelle Urnenwahl vorgeschlagen ist und mehrere Fragen auf einem Zettel zusammengefasst werden. Letzteres ist äußerst sinnvoll, Ersteres etwas problematisch, da Briefwahl aus guten Gründen (Manipulierbarkeit, Wahlgeheimnis) bisher nur als Ausnahme gilt. (vergl auch Wikipedia:Briefwahl, insbesondere die Abschnitte "Anfälligkeit für Wahlbetrug" und "Alternativen zur Briefwahl")
Problematischer an dem Vorschlag finde ich allerdings die Frage: Wer sucht denn die Themen für die Bürger aus? Das Parlament? Der Kanzler?
Das wäre IMHO alles falsch! Die Auswahl der Themen muss natürlich auch durch die Basis erfolgen. Durch die schon im Piratenwahlprogramm verankerten Volksbegehren lösen genau diese Frage: wenn ein bestimmter Anteil der Basis beantragt, über eine bestimmte Frage zu entscheiden, dann wird diese Frage auch an die Basis übergeben. Hier brauchen wir uns also gar nichts Neues überlegen.
Ich stimme Thomas auch zu, dass wir hier nicht unbedingt in aller Tiefe über die Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten für elektronische Tools für Basis-Meinungsfindung und Basis-Abstimmung diskutieren müssen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es für diese elektronischen Tools eine eigene AG. Dort sollte die Diskussion in die Tiefe gehen. Dem steht aber nicht entgegen, dass wir uns hier über Grundzüge austauschen, auch diese Diskussion (in diesen Grundzügen) in unserem Wiki ansprechen und versuchen, die andere AG mit diesen Denkanstößen etwas zu befruchten.
Basis-Meinungsbildung
Initiativenvorbereitung: Bundestagsabgeordnete - Nebentätigkeiten anrechnen und mehr Transparenz
Titel: Bundestagsabgeordnete - Nebentätigkeiten anrechnen und mehr Transparenz
Der nächste Bundesparteitag möge die folgende Forderung an eine geeignete Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass
- alle Bundestagsabgeordneten regelmäßig darüber Auskunft geben müssen, wie viel Arbeitszeit sie mit Nebentätigkeiten verbringen; und
- alle Einkünfte, die ein Bundestagsabgeordneter neben seinem Mandat erzielt auf seine Abgeordnetenentschädigung [1] und die Geldleistungen seiner Amtsausstattung [2] angerechnet, d.h. von diesen abgezogen werden.
Das Abgeordnetengesetz [3] und die Geschäftsordnung des Bundestages [4] sehen vor, dass Abgeordnete neben ihren Mandaten zusätzlich beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten nachgehen dürfen. Das ist sicherlich in vielen Fällen verständlich, in anderen weniger. Trotzdem haben die Wähler in allen Fällen das Recht, nachzuvollziehen, wie viel Energie die Abgeordneten in diese Nebentätigkeiten stecken. Die bisherigen Anzeigepflichten der Abgeordneten bleiben dabei unberührt.
Die Piratenpartei fordert eine Ergänzung von §44b, AbgGes um den neuen Punkt "2b. die Fälle eine Pflicht zur Anzeige der für Nebentätigkeiten aufgewandten Arbeitszeit oberhalb festgelgter Mindestzeiten;"
Abgeordnete des Bundestages erhalten eine Abgeordnetenentschädung und eine Amtsausstattung, die ihnen die unabhängige Ausübung ihres Mandates ermöglichen soll. Darüber hinaus erhalten sie unter gewissen Bedingungen Altersbezüge. Abgeordnete, die Teile ihrer Zeit aufwenden, um zusätzliche Einkommen durch Nebentätigkeiten zu erzielen, haben keinen höheren Finanzbedarf zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit, als Abgeordnete ohne zusätzliche Einnahmen. Diese Zusatzeinnahmen können also schadlos verrechnet werden. Ebenso können die Altersbezüge entsprechend gemindert werden, da davon auszugehen ist, dass über die Nebentätigkeiten unabhängige Ansprüche erworben werden.
Die Piratenpartei fordert einen neuen §14a, AbgGes: "Die nach §44b anzugebenden Einkünfte werden von den Leistungen nach §11 und §12 einbehalten und fließen wieder dem Bundeshaushalt zu."
.. Wie auf die Altersbezüge anrechnen? ..
Die Geschäftsordnung des Bundestages (insbesondere Anlage 1) ist entsprechend anzupassen, wobei
- die erzielten Einnahmen und aufgewendeten Arbeitsstunden pro Quartal, angegeben für die einzelnen Monate, mit der üblichen Frist [5] anzuzeigen sind; die Einnahmen werden rückwirkend verrechnet;
- die aufgewendeten Arbeitsstunden pro Nebentätigkeit kaufmännisch auf volle Stunden zu runden sind; die Bagatellgrenze liegt bei 10 Stunden pro Monat in der Summe aller Nebentätigkeiten;
- die aufgewendeten Arbeitsstunden und die Einnahmen, jeweils mit ihrer Monatssumme, unter die Veröffentlichungspflicht [6] fallen;
Das Grundsatzprogramm sagt "Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein." (Punkt 2.4) und detailiert dann in Richtung größeren Einfluss' der Wählerschaft.
Der Entwurf des Wahlprogramms für den Bundestagswahl 2013 enthält hierzu noch nichts.
Art. 48 (3) des GG bestimmt "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.". In diese soll auch nicht eingegriffen werden, die Möglichkeit der Unabhängigkeit der Abgeordneten ist ein hohes Gut und dort zu schützen, wo sie vorliegt.
§44a AbgGes bekräftigt dies dadurch, dass es die Ausübung des Mandates für die Abgeordneten in den Mittelpunkt stellt, schränkt aber ein "Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig."
Direkt an dieser Stelle setzt die erste Forderung an. Die Wähler sollen in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Bild darüber machen zu können, ob ein Abgeordneter sein Mandat wirklich in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit stellt. Eine Aufstellung seiner Einzeltätigkeiten im Rahmen seines Mandates können sicherlich unter notwendige Schweigepflichten stehen; außerdem soll das Mandat frei ausgeübt werden können. Allerdings kann der Wähler Auskunft darüber verlangen, wie viel Zeit ein Abgeordneter mit seinen Nebentätigkeiten verbringt. Hieraus sind dann in begrenztem Maße Rückschlüsse auf sein Engagment für sein Mandat ableitbar.
Die zweite Forderung brücksichtigt, dass es verschiedene Gründe für Nebentätigkeiten neben einem BT-Mandat geben kann und dass deshalb Nebentätigkeiten nicht grundsätzlich verboten sind. Allerdings kann die Wählerschaft Nebentätigkeiten aus rein finanziellen Gründen nicht akzeptieren. Um hier die Attraktivität zu senken, sollen Abgeordnete aus Nebentätigkeiten keinen finanziellen Vorteil ziehen können; deshalb sind sie voll auf die Summe aus Abgeordnetenentschädigung und die geldlichen Teile der Amtsausstattung anzurechnen.
Die Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch diesen Schritt nicht gefährdet, da sie
- genau so viel Mittel zur Verfügung haben, wie alle ihr Kollegen und sie
- auch durch einen späteren potentiellen Verzicht auf die Nebentätigkeiten keinen finanziellen Nachteil erleiden werden (anders als jetzt).
Der zweite Punkt zeigt, dass sie Unabhängigkeit der Abgeordneten hierdurch sogar unterstützt wird.
- [1]
- AbgG § __11
- [2]
- AbgG § __12
- [3]
- AbgG § __44a
- [4]
- ...
- [5]
- z.Z. drei Monate;vergl. §1 (6) der Anlage 1, BTGO
- [6]
- §3 der Anlage 1, BTGO
