AG Bedingungsloses Grundeinkommen
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Dieser Artikel ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland; die Idee ist von der AG Bedingungsloses Grundeinkommen Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. |
Inhaltsverzeichnis
Organisatorisches
Telefonkonferenzen
Nächstes Treffen
Dienstag, der 2. 3. 2010 um 20:00 Uhr (Tagesordnung und Organisation der Konferenz über EtherPad)
Letze(s) Treffen
Etherpad-Protokoll vom 2. 2. 2010
Allgemeine Informationen
Einwahl via talkyoo:
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Mailingliste
Mailingliste zur Arbeitsgruppe
Piratenpad
Als Arbeitsmittel steht für die AG-Mitglieder auf bge.piratenpad.de ein Etherpad-Team zur Verfügung. Administrator ist Wolfram. Bitte keine Edit-Wars im Etherpad entfachen.
Mitglieder
AG-Mitglieder können sich auf der Mitgliederseite vorstellen und ihre Sichtweise auf das Bedingungslose Grundeinkommen schildern.
Meinungsbild
Dies ist ein erster Versuch die verschiedenen Meinungen (innerhalb der AG) anschaulich zu machen um dann konkreter zu werden. Es wird kein Anspruch auf Represantativität erhoben.
Ausgangslage
Schnittpunkte Piraten
- Grundeinkommen um Grundrechte wahrzunehmen
- Weniger Bürokratie (Datensparsamkeit)
- Novellierung im Urheberrecht unter anderem Blickwinkel
- Transparentes (Sozial-)Staatswesen
- Trägt "gebrochenen Biographien" Rechnung
- Zeit für Bildung, Ehrenamt, politisches Engagement, Kinder etc.
- Unabhängigkeit bestimmter Berufsgruppen (z.B. Journalisten)
- p:Wikinomics
Bürokratie/-kosten
Derzeit werden 155 Sozialleistungen von 37 verschiedenen Behörden ausgezahlt. Oft ist der Kontrollaufwand höher als die Förderung selbst. Allein die Arbeitsagentur und die Arbeitsgemeinschaften haben mehr als 115.000 Mitarbeiter - von denen aber nur eine Minderheit wirklich bei der Jobsuche hilft. Gleichzeitig fehlen dem Staat viele Mitarbeiter an anderen, wichtigen Stellen, etwa in den Jugendämtern, bei der Steuerfahndung oder der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hier könnte eine sinnvolle Aufgabenverteilung stattfinden.
Aufgaben
Ziele
Ziel dieser AG ist es ein gesellschaftsfähiges Modell des bedingungslosen Grundeinkommens zu erarbeiten, über dessen Aufnahme ins Parteiprogramm an einem zukünftigen Bundesparteitag abgestimmt werden soll.
Stoffsammlung
Form des Transfers
- a) Echtes Grundeinkommen (Sozialdividende)
- b) Unechtes Grundeinkommen (Negative Einkommensteuer)
- c) Partielles Grundeinkommen; also zunächst unter Existenzminium, bei Bedürftigkeit bliebe z.B. ein Wohngeldantrag (weniger kompliziert als ALG II)
Personenkreis
- a) Alle Einwohner (unabhängig der Staatsbürgerschaft)
- b) Alle Staatsbürger, unabhängig des Wohnsitzes
- c) Alle Einwohner und alle im Ausland lebenden Staatsbürger
- d) Alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Inland
Personen die keinen Anspruch auf BGE haben, erhalten u.U. einen vergleichbaren Steuerfreibetrag oder ggf. entsprechende Sozialhilfe.
Einwohner - 82,3 Mio.; u. 18 J. - 14,2 Mio.; u. 16 J. - 12,3 Mio.
Anmerkung: Im Fall b) und d) muesste man aus EU-rechtlichen Grueden vermutlich auch EU Buerger mit Wohnsitz in Deutschland das BGE zugestehen (nach Art. 12, EG-Vertrag).
Höhe des Transfers
- a) Armutsrisikogrenze: 880€ (2006) 781€ (2005)
- b) Steuerrechtlich: 652€ (2009)
- c) Pfändungsfreigrenze: 930€ (2009)
- d) (...)
Die Benennung eines Betrages ist möglicherweise gar nicht nötig. Sollte eines Tages ein Bürgergeld eingeführt werden, wird dies mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit in mehreren Schritten passieren. Zunächst müsste es einen Testlauf mit einem kleinen Betrag geben. Die bisherigen Sozialleistungen gäbe es dann parallel und der Testbetrag würde u. U. auf diese angerechnet. Zudem müssten hunderttausende Beamte Schritt für Schritt andere Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen.
In dieser Übergangsphase wird es diverse neue Erkenntnisse geben, die alte Beratungen hinsichtlich des Betrages wahrscheinlich überflüssig machen. Eventuell zeigt sich bereits bei einem Bürgergeld von z. B. 500 Euro, dass einerseits fast alle Bezieher, selbst die vorher arbeitslosen, diesen Betrag durch einige Stunden Arbeit aufstocken, da ehemalge Vollzeitarbeitnehmer zu Teilzeitarbeitnehmern geworden sind, und anderseits seitens der staatlichen Finanzen die Grenze des Machbaren erreicht ist. Dieses Szenario ist sogar sehr wahrscheinlich.
Es sollte daher diskutiert werden, ob im Programm der Piraten nicht ein großzügiger Von-Bis-Betrag gefordert werden sollte, etwa 300 bis 1200 Euro, der in einem Testlauf bei einem Start von z. B. 50 Euro um 10 Euro monatlich erhöht wird, um die Auswirkungen genau untersuchen zu können. Anhand der jetzigen Steuer- oder Pfändungsfreigrenze lässt sich nämlich kein volkswirtschaftlich sinnvoller Betrag ermitteln. Es wäre geradezu dilettantisch, einen solchen Betrag zur Grundlage zu nehmen.
Denn es darf nicht vergessen werden, dass mit einem Bürgergeld in das Arbeit-Freizeit-Gleichgewicht eingegriffen wird. Neben den Aspekten des Bürokratieabbaus und der sozialen Sicherung muss es beim Bürgergeld auch darum gehen, eine sinnvolle Aufteilung der Arbeit zu ermöglichen und zwar in der Form, dass sich bei den jetzigen Vollzeitarbeitnehmern eine höhere Freizeitpräferenz ergibt, die sich zugunsten der Selbstverwirklichung, der Familie oder sozialen Zwecken auswirkt, jedoch andererseits dennoch einen gewissen Anreiz zur Arbeit zu erhalten, insbesondere für diejenigen, die nach dem alten Modell arbeitslos geblieben sind. Da es sich hier um ein Gleichgewicht handelt, kann nur eine langsame Anpassung die optimale Höhe des Bürgergeldes aufzeigen.
Ebenso wird es erforderlich sein, dass sich die Menschen an das Bürgergeld gewöhnen. Gerade bei den bisher eher gering entlohnten Tätigkeiten ist mit einem starken Anstieg der Löhne zu rechnen (der Pianoschlepper wird im Durchschnitt etwas weniger arbeiten, was bedeutet: Angebot sinkt, Preise steigen), während die Löhne bisher eher hochpreisiger Arbeiten möglicherweise leicht sinken werden. Dies schlägt auch auf die Produktpreise durch. Da sich der Preis eines Produkts meist aus vielen Bestandteilen zusammensetzt, von denen ein Großteil von den Veränderungen durch das Bürgergeld betroffen sein wird, ist noch nicht abzusehen, wie sich das Preisgefüge (und auch die Gesellschaft) neu ordnet. Dies spricht daher auch für eine langsame Anpassung.
Finanzierung
- a) Solidarisch / Einkommensteuer
- b) Reine Konsumbesteuerung (FairTax)
- c) Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Börsen-USt.
- d) Automatic Payment Transaction Tax (APT-Steuer)
- e) Negative Einkommenssteuer, wird gezahlt vom Finanzamt, ersetzt Hartz-4 und andere Grundsicherungsleistungen, benutzt den frei werdenden Etat plus den Zugewinn aus vermindertem Verwaltungsaufkommen. Voraussichtlich kostenneutral.
- f) Konsumsteuer, Einkommensteuer auf sehr hohe Einkommen aus Arbeit, hohe Kapitalertragssteuer (mind. 55%), Börsenumsatzsteuer, niedrige Körperschaftsteuer auf nicht reinvestierte Gewinne
- g) Tobin-Steuer auf Devisengeschäfte: Tobin-Steuer
Bei der Finanzierung muss unbedingt bedacht werden, dass bereits das Grundeinkommen selbst eine Anreizverschiebung zugunsten der Freizeit und zulasten der Arbeit bewirkt. Eine Einkommensteuer zur Finanzierung hätte noch einmal eine exakt identische Wirkungsrichtung. Dies ist aus folgendem Grund äußerst gefährlich: Wird die vorhandene Arbeit durch das Grundeinkommen nicht bloß neu aufgeteilt (durch einen geringeren Anteil an Vollzeitarbeit und einen höheren Anteil an Teilzeitarbeit), sondern sinkt die geleistete Arbeit insgesamt, führt dies zu einer Schwächung der Volkswirtschaft, die dann wiederum möglicherweise nicht mehr stark genug ist, die Finanzierung des Grundeinkommens zu schultern. Die Kombination Grundeinkommen und Einkommensteuer bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung.
Eine reine Konsumbesteuerung dagegen hätte den Vorteil, dass sie in Kombination mit dem Grundeinkommen geeignet ist, die Lagergrenzen von links und rechts zu überwinden und mit Unterstützung der bürgerlichen Sozialdemokraten, einem Teil der Grünen, den Liberalen, den gemäßigt-konservativen Kräften und auch vielen Unternehmern zu rechnen wäre. Da nur ein umfassender Konsens die Kräfte freisetzen kann, die für einen Paradigmenwechsel wie das Grundeinkommen nötig sind, sollte das Modell der reinen (oder überwiegenden) Konsumbesteuerung intensiv diskutiert werden. Einzige damit dennoch in Einklang zu bringende einkommensbezogene Steuer wäre wohl eine einfach gehaltene Erbschaftssteuer (z. B. 35% auf den 500.000 Euro übersteigenden Teil), da diese nicht arbeitsanreizhemmend wirkt und damit zumindest auf diese Wirkungsrichtung bezogen nicht schädlich ist (es bleiben lediglich die Probleme, die es jetzt schon gibt: Kapitalflucht und Wertbemessungsprobleme bei Unternehmen; da diese Probleme jedoch jetzt bereits bestehen und gehändelt werden, können sie aus dieser Betrachtung ausgenommen werden).
Körperschaftssteuer schlägt voll auf die Endpreise durch und ist bereits jetzt überflüssig und könnte, ohne damit - wie viele denken - den Unternehmen etwas zu schenken, bereits jetzt abgeschafft und rechnerisch in eine Umsatzsteuer überführt werden. Sie ist daher zur Finanzierung des Grundeinkommens ungeeignet, Götz Werner erklärt in seinem Buch detailliert, wieso dies so ist. Auch eine Kapitalertragssteuer ist kritisch zu sehen, da es durchaus intensive Arbeit erfordert, Kapital so anzulegen und umzuschichten, dass es einen hohen Ertrag liefert. Die Tätigkeit ist volkswirtschaftlich auch erwünscht! Somit ist auch eine Kapitalertragssteuer eine Einkommensteuer. Bei Bestehen eines Grundeinkommens sollte Arbeit aber gerade nicht besteuert werden. Vielmehr sollte es sich ein vermögender Mensch sehrwohl zur Arbeit machen dürfen, sein Kapital klug anzulegen. Die Gewinne teilt er - über die Umsatzsteuer - mit der Gemeinschaft, sobald er sie zur Erhaltung seines Lebensstandards verwendet. Sind seine Kapitalgewinne sehr hoch, wird er auch Luxusartikel kaufen, die einer Luxusumsatzsteuer (beim Modell der reinen Konsumbesteuerung sehr wichtig!) unterliegen könnten.
Verwaltung
- a) Bundesbank / Bügerkonto (Nummernkonto)
- b) Bundesbank / Hausbank
- c) Zentralbank / Hausbank
- d) Finanzamt
Die private Zentralbank ist das Letzte das wir in dieses System einbeziehen sollten. Wenn diese Partei für Freiheit steht, sollte sie ein Konzept entwickeln wie man sich der Zentralbank entledigt, denn sie ist es die die dicksten Fäden in der Hand hält. Die Verwaltung muss in Volkes Hand liegen und somit zu 100% beim Staat.
Gegenmeinung: Die Zentralbanken sind durchaus vertrauenswürdige Institutionen und sind historisch entstanden, weil es zu Zeiten ohne unabhängige Zentralbanken immer wieder zu Missbräuchen (seitens des Staates) kam. Nichtsdestotrotz denke auch ich, dass es insofern keiner Änderung bedarf, dass für Sozialleistungen heutzutage der Staat zuständig ist und es auch beim neuen System bleiben kann. Dies spräche für das Finanzamt.
Gegen die Gegenmeinung ;): Die deutsche Zentralbank arbeitet mit der BaFin zusammen. Und welche Warnungen bzw. Gegenmaßnahmen von den beiden bzgl. der "Bankenkrise" ausgingen, ist ja bekannt. Ein Missbrauch ist in beiden Händen (Privat bzw. unabhängig und Staat) vorprogrammiert.
Sonderbedarfe
Bedingte Geld- oder Sachleistungen nach Sozialgesetzbuch
- Menschen mit Behinderung, Nachteilsausgleiche
- Schwere Krankheiten, die den Alltag einschränken
- In der Schwangerschaft
- (...)
Es widerspricht der Definition des Wortes "Grund" im Grundeinkommen, diese Spezialfälle auch über dieses Instrument zu regeln. Vielmehr sollte eine einzige Sozialbehörde erhalten bleiben, die solche Fälle individuell und bedarfsgerecht bearbeitet. Gerade das Beispiel Behinderungen (von denen es zahlreiche sehr verschiedene gibt) zeigt, dass eine bedarfsgerechte Ermittlung hier nötig bleibt. Behinderungen sollten daher beim Grundeinkommen im engeren Sinne nicht berücksichtigt werden.
Es sollte jedoch überlegt werden, das Elterngeld(*) zu erhalten (und dessen Auszahlung ebenfalls der einen dann noch bestehenden Sozialbehörde zuzuweisen), damit Eltern, die einen bestimmten Lebensstandard durch die Kombination aus Grundeinkommen und Arbeitseinkommen halten, nicht nach der Geburt des Kindes vom Existenzminimum leben müssen, sondern einen Betrag erhalten, der sich am gewohnten Einkommen orientiert, was wichtig ist, um individuellen laufenden Verpflichtungen, z. B. Ratenzahlungen, nachzukommen. Ein Pauschalaufschlag könnte dies nicht leisten.
Gleiches gilt für den Fall der Schwangerschaft. Hier könnte das Elterngeld ganz einfach schon 3-6 Monate vor der Entbindung beginnen. Auch hier sollte es keinen pauschalen Aufschlag auf das Grundeinkommen geben, da dies dazu führen würde, dass Menschen mit einem im Verhältnis zum Grundeinkommen relativ höheren Anteil an Arbeitseinkommen eher gehindert würden, Kinder zu bekommen, wenn sie laufenden Verpflichtungen nachkommen müssen, z. B. Tilgungsraten für ein Haus. Ein Einkommens-Ersatz (der selbstverständlich nach oben und unten limitiert ist und lediglich einen kleinen Abfederungskorridor zur Berücksichtigung der individuellen Situation darstellt), würde hier der Freiheit des Einzelnen eher gerecht werden.
(*) ...das sich auch als sehr wirksames Mittel erwiesen hat, die Väter stärker in die Erziehung einzubinden.
Steuerfinanzierte Sozialtransfers
- a) Diese sollen bis zur Höhe des BGE ersetzt werden
- b) Werden pauschalisiert über das BGE
Wegen der zu erwartenen Übergangsphase ist zunächst nur a) realistisch. Alle Sozialleistungen gäbe es weiterhin und das BGE wird auf diese angerechnet. Der Verwaltungsaufwand wird trotzdem stark abnehmen, da sich die vorhandene Arbeit gleichmäßiger auf die Menschen aufteilt und größtenteils nur friktionelle Arbeitslosigkeit (sog. Fluktuationsarbeitslosigkeit) übrig bleiben wird. Solange das BGE noch nicht hoch genug ist, erhalten diese Menschen weiterhin ergänzende Sozialleistungen.
Sozialversicherungssystem
- BGE als Basisrente, private Vorsorge möglich
- Arbeitslosenversicherung ist privat oder vorzugsweise über die Tarifparteien abzusichern
- Pflege ggf. über Mehrbedarfsregelungen zu organisieren
- Krankenversicherungsschutz soll jedem Bürger möglich sein, Details müssten in einer AG Gesundheit ausgearbeitet werden. s. Gesundheit
- Das HWWI schlägt die Ausgabe von Krankenversicherungs-Gutscheinen vor. Diese sollen vom Bürger bei einer Krankenkasse seiner Wahl eingelöst werden können.
Soziale, kulturelle und andere Infrastrukturen
- Bürgerbahn vs. Börsenbahn Verkehr#Bus_&_Bahn
- Grundversorgung muss Staatsaufgabe sein: Mobilität (Deutsche Bahn), Energie- und Wasserversorgung werden/bleiben 100% staatlich.
Erfahrungen mit BGE in anderen Ländern
Alaska
- In Alaska werden pro Jahr ca. 1100 Euro ausbezahlt. Da man jedoch nicht davon leben kann ist es nicht als "Bedingungsloses Grundeinkommen" zu zählen.
Brasilien
- In einem ersten Schritt erhalten die Ärmsten einen kleinen Betrag (Arbeitslosengeld II gibt es in Brasilien gar nicht) welcher bis 2010 auf die Gesamtbevölkerung erweitert werden soll. Die Vergangenheit spricht aber eher dafür daß dies nicht passieren wird bzw. daß es bei einer gesetzlich verankerten Absichtserklärung bleibt. (Übrigens sind selbst einige in der Verfassung verankerte Rechte in Brasilien nicht einklagbar, weil das Verfassungsgericht der Auffassung ist, daß es erst einer Reglementierung durch ein Bundesgesetz bedarf, welche seit über einem Jahrzehnt noch nicht erfolgt ist.)
Namibia
- Seit Januar 2008 wird den Einwohnern der Ortschaft Omitara ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausbezahlt. Bei Erfolg soll das BGE landesweit eingeführt werden. Die ersten Untersuchungen zeigen positive Effekte. Report der Organisatoren. video zum Thema
Sambia
- Die Weltbank und die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit machen einen Versuch mit einer Form des BGE. Dort erhalten jedoch nur bestimmte Familien im Dorf eine monatliche Zahlung während die anderen nichts bekommen. Das führt dort zu Neid und harten Auseinandersetzungen.
Weiterführende Links
Grundeinkommen ist wählbar
Medien
- Photo von Dr. Stefan Höltgen (tp) Danke nochmal fürs bereitstellen
- Telepolis(tp) Artikel zum Photo
