ACTA

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ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)

„ACTA“ oder „Transparenz gleich Transparenz?“

Seit Anfang 2008 finden zwischen Vertretern der USA, der EU, Japans und acht weiterer Staaten Verhandlungen statt, die den Umgang mit „Produktpiraten“ international regeln sollen. ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) heißt das Ganze und ist aufgrund der Gemeinhaltung, die darum betrieben wird, ein beliebtes Spekulationsobjekt. Jetzt sickerten Details durch, nach denen nun auch eine härtere Gangart im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet durchgesetzt werden soll.

Wie man bei der ZEIT [1] lesen kann, wird befürchtet, das Vertragswerk werde Regelungen wie im Freihandelsabkommen zwischen den USA und Südkorea beinhalten. In diesen werden die Internet-Service-Provider unter Druck gesetzt, entweder für illegale Inhalte haften zu müssen oder sich bereit zu erklären, Internetzugänge á la „Three-Strikes“ zu sperren.

Die von der EU mit den Verhandlungen beauftragte Generaldirektion Außenhandel ist eigentlich an geltendes EU-Recht gebunden, dass es bisher nicht erlaubt, die Provider für die transportierten Inhalte verantwortlich zu machen. Mit dem Abkommen könnte aber das rigidere US-Urheberrecht auf die internationale Ebene übertragen werden.

Größte Bauchschmerzen löst deswegen die Transparenzdefinition der Verhandelnden aus. Scheinbar geht es weniger darum, Prozesse und Inhalte sichtbar oder nachvollziehbar zu machen, sondern alles möglichst durchsichtig zu halten, im Sinne von wenig konturiert und schwer zu greifen.

Zu den Verhandlungen wurden zwar Vertreter der Internetwirtschaft und NGOs eingeladen, im Gegensatz zu den Wirtschaftvertretern bekamen die NGOs aber nur Teile des Vertrages zu sehen. Alle mussten sich zudem verpflichten, nichts an die Öffentlichkeit dringen zu lassen [2]. Viele werden das kennen: Man sieht sie nicht, aber sie tun ganz schön weh, wenn man dagegen prallt – gut geputzte Glasscheiben.

Die Abschottung der ACTA-Verhandlungen gegenüber der Öffentlichkeit und breiterer Einflussnahme unterschiedlicher Interessensgruppen könnte zu einem sehr unausgewogenen Vertragswerk führen, das sich letztlich nicht bloß gegen Produktpiraterie richtet, sondern ebenso normale Nutzer zunehmend mit Rechtsfragen sogenannten „geistigen Eigentums“ zusammenprallen lässt [2] – noch mehr Beulen als jetzt schon wären die Folge. Dabei ist es nicht so, dass niemand gegen die Scheibe anrennen würde. Wie Heise berichtet [3], kommt die World Intellectual Property Organisation (WIPO), die sich vor allem der Perspektive ärmerer Länder auf Fragen geistigen Eigentums widmet, zu viel differenzierteren Ergebnissen. Gesamtwirtschaftliche Kosten und Nutzen verstärkter Strafverfolgung seien nicht so klar wie von der Verwertungsindustrie propagiert, vielmehr seien die Faktoren „lokale Situation, Branche, Ziele der Kunden“ zu berücksichtigen.

Unter diesen Umständen kommt der WIPO-Chefökonom Carsten Fink lediglich bei der „Beseitigung irreführender oder gefährlicher Produkte, etwa gefälschter Medikamente“ zu positiven Einschätzungen, was härtere Maßnahmen angeht. In allen anderen Bereichen, seien die Effekte kontraproduktiv oder ungewiss.

Scheinbar braucht es gar kein internationales Abkommen um den Alptraum freiheitsliebender Internetnutzer wahr werden zu lassen. Wie die ZEIT berichtet [4], sind sich die Verhandelnden auf EU-Ebene einig geworden. Das, lange wegen Unstimmigkeiten blockierte, Telekom-Novellierungsgesetz beinhaltet nun die Möglichkeit, von Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen. Abstruser Weise wird es als „neue Bestimmung zur Internetfreiheit“ betitelt und als Stärkung der Bürgerrechte gepriesen. Internetsperren sind, sollten Ministerrat und Parlament dem Gesetz Ende November zustimmen, nach gerichtlicher Entscheidung oder, in Sonderfällen, auch im Schnellverfahren möglich. Wie heißt es so schön: Was dich nicht umbringt, macht dich nur stärker. Bewegung und Gegenbewegung.

[1] http://www.zeit.de/digital/mobil/2009-11/acta-verhandlungen-zugangssperren [2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/ACTA-Anti-Piraterie-Abkommen-bleibt-Verschlusssache-834020.html [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/WIPO-eroertert-Kosten-und-Nutzen-der-Piraterie-Bekaempfung-852909.html [4] http://www.zeit.de/digital/internet/2009-11/eu-netzsperren?page=1

Autor: cb / Quelle : Piratenportal Klar machen zum ändern

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