2011-10-22 - Protokoll Landesparteitag Hamburg

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Protokoll des 13. Landesparteitag der Piratenpartei Landesverband Hamburg

Datum 22.10.2011 um 11.30 Uhr Ort Bürgerhaus Eidelstedt

Eröffnung der Versammlung um 11.35 Uhr durch den Vorsitzenden Christian Bucher

Er stellt die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest

Zum Versammlungsleiter wird Gunnar Thöle gewählt

Zum Protokollführer wird Swanhild Goetze gewählt

Zum Wahlleiter wird Robert Saade gewählt

Es gilt die Geschäftsordnung des 8. LPT HH: http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Hamburg/8._Landesmitgliederversammlung/GO

Der Antrag, für Personenwahlen ein neues Wahlverfahren einzuführen wird angenommen.


Somit gilt für Parteiämter das Instant-Runoff-Wahlverfahren : 

Es gibt nur einen Wahlgang, außer es wird wegen absoluter Stimmgleichheit eine Stichwahl notwendig. Jeder Wähler nummeriert beliebig viele Kandidaten, die er gerne wählen würde, nach seiner bevorzugten Präferenz durch. Die Zahlen sollten bei 1 anfangen und durchgängig aufsteigen, "Lücken" machen den Stimmzettel aber nicht ungültig, und haben auch faktisch keinerlei Wirkung auf die Auszählung. Gleiche Nummern für verschiedene Kandidaten sind dagegen verboten und machen den Stimmzettel ungültig. Weist der Wähler einem Kandidaten überhaupt keine Nummer zu, und läßt das zugehörige Feld leer, so gilt dies als Ablehnung des Kandidaten. Gibt der Wähler nur einem einzigen Kandidaten seine Stimme, so ist auch ein Kreuz oder eine andere, eindeutige Kennzeichnung anstelle einer Zahl erlaubt. Auszählung 1. Kandidaten, die nicht die Unterstützung mindestens der Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten konnten, unabhängig von Priorisierungen, scheiden satzungsgemäß von vorn herein aus. Sofern nicht mehr Kandidaten übrig bleiben, als Ämter vergeben werden, ist die Auszählung beendet, und diese Kandidaten sind gewählt. 2. Die Stimmzettel werden nach dem jeweils am höchsten priorisierten, noch nicht ausgeschiedenen Kandidaten sortiert und gezählt. 3. Um gewählt zu werden, benötigt ein Kandidat eine Mindestanzahl an Stimmen von (gültigeStimmen / (Ämter+1)) +1. Bei einer einfachen Wahl zum Vorgesetzten o.ä. also 50% +1, bei bspw. zwei Beisitzern 33% + 1, etc. 4. Erreicht ein Kandidat diese Quote, ist er gewählt. Wurden damit ausreichend Kandidaten gefunden, so ist die Auszählung beendet. Wenn nicht, nehmen die Stimmzettel dieses Kandidaten mit dem überschüssigen Stimmgewicht weiter an der Wahl teil, und es geht wieder zu Phase 2. zurück. Die Stimmzettel werden mit ihrem nun folgenden Stimmgewicht gekennzeichnet, welches sich folgendermaßen errechnet: (Stimmenzahl - Quote) / (Stimmenzahl - erschöpfte Stimmzettel(= keine weitere Option)). Natürlich ist 1 das höchste mögliche Stimmgewicht. 5. Erreicht kein Kandidat die Quote, scheidet derjenige mit den wenigsten Stimmen aus, und seine Stimmzettel werden (natürlich mit 100% Stimmgewicht) an die nächst-priorisierten Kandidaten weitergegeben. Entspricht die Zahl der übrigen Kandidaten der der zu vergebenen Ämter, sind diese gewählt und die Auszählung wird beendet. Ansonsten weiter bei Phase 2.

Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen angenommen

Es werden folgende Wahlhelfer gewählt: Sebastian Raible, Ralf Schwenke, Beate Prömm, Thomas Hluchnik, Sebastian Adrian, Michael Büker

Der Landesschatzmeister Jörg Dürre trägt seinen Rechenschaftsbericht vor

Die Wahl der Kassenprüfer wird verschoben

Das Landesschiedsgericht stellt seinen Tätigkeitsbericht durch seinen Vorsitzenden Lars Westphal vor. Es hat keinerlei Klage gegeben.

Der Vorsitzende Christian Bucher stellt seinen Tätigkeitsbericht vor.

Der Stellvertreter Thomas Michel stellt seinen Tätigkeitsbericht vor.

Der Landesschatzmeister Jörg Dürre stellt seinen Tätigkeitsbericht vor.

Die politische Geschäftsführerin Anne Alter stellt ihren Tätigkeitsbericht vor.

Der zurückgetretene Paul Meyer-Dunker hat keinen Tätigkeitsbericht vorgetragen.

Die Entlastung der Vorstände wird verschoben

Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden: Burkhard Masseida Thomas Michel Anne Alter

Zur Vorsitzenden wird Anne Alter gewählt.

Vorstellung der Kandidten zum stellvertretenden Vorsitzenden Thomas Michel Burkhard Masseida

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird Thomas Michel gewählt

Vorstellung zum Kandidaten des Schatzmeisters

Jörg Dürre

Jörg Dürre ist als Schatzmeister gewählt


Vorstellung der Kandidaten zum Beisitzer Burkhard Masseida Claudius Holler Peter Arora-Hodges Tim Plath Sebastian Seeger Dennis Schulz

Es wird beschlossen 4 Beisitzer zu wählen

Der Wahlleiter erklärt die Wahl für ungültig.

Die Beisitzer werden gemäß des ursprünglichen Wahlverfahrens aus der Geschäftsordnung gewählt.

Als Beisitzer sind Burkhard Masseida Claudius Holler Peter Aurora-Hodges und Dennis Schulz gewählt

Vorstellung der Kandidaten zum Schiedsgericht Lars Westphal Fridtjof Bösche Nils Piepenprinck Borys Sobieski Dietmar Brinkmann

Gewählt sind Lars Westphal Dietmar Brinkmann Fridtjof Bösche

Vorstellung der Kandidaten als Ersatzschiedsrichter

Nils Piepenbrinck Borys Sobieski





Vorstellung der Kandidaten zum Kassenprüfer

Dorothe Schröder Kim Kallmeyer

Die beiden Kandidaten werden gewählt

Bericht der Kassenprüfer


Die Schatzmeisterin Swanhild Goetze ist für ihre Amtszeit entlastet Der Schatzmeister Ralf Hauke st für seine Amtszeit entlastet Der Gesamtvorstand der abgelaufenen Amtsperiode ist entlastet

Vorstellung der Kandidaten zum Rechnungsprüfer Nils Pipenbrinck Christian Buggedei

Beide Kandidaten sind gewählt









Während der Auszählung der Wahl werden bereits Anträge vorgezogen und abgestmmt

Unterstützung einer Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes für Hamburg

Der Antrag ist angenommen

Der Landesverband unterstützt eine Kampagne zur Schaffung eines Transparenzgesetzes (TG) für Hamburg inhaltlich, personell und finanziell und ruft zur Unterstützung auf.

Syntaktische und Grammatikfehler in der Satzung korrigieren

Der Antrag ist angenommen

Änderung §5 (9): Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes und seiner Untergliederungen, sofern dies nicht durch Gesetze eingeschränkt ist. Änderung §8 (2): Alle Sitzungen der Organe, Gremien und Gruppen werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, soweit zulässig, zeitnah veröffentlicht. Änderung §8 (3): (nur überflüssiges Komma entfernt) Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenem Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Änderung §8a (2): Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Landesvorstandsbeschlusses ... Änderung §8a (5) Punkt j.: die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes oder einzelner Mitglieder des Landesvorstandes. Änderung des letzten Halbsatzes von § 8b (3): Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer und direkter Wahl für die Dauer eines Jahres gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt. Änderung §8b (6) Satz 1: (redundanter Halbsatz entfernt) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Änderung §10 (3): Gästen kann Antrags- und/oder Rederecht erteilt werden. Änderung §12 (1) Satz 1: Interna können durch Mehrheitsbeschluss der Anwesenden einer Sitzung zur Verschlusssache erklärt werden.

Untergliederung in Bezirksverbände

Der Antrag ist angenommen

§ 7 der Satzung wird neu gefasst: § 7 Gliederung (1) Im Gebiet des Landesverbandes können Untergliederungen geschaffen werden. Diese heißen Bezirksverbände. (2) Für Bezirksverbände gelten die verwaltungsrechtlichen Grenzen der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehrere aneinander grenzende Bezirke können zu einem Bezirksverband zusammengefasst werden. Die Bezirksverbände sind innerparteilich den Kreisverbänden anderer Landesverbände gleichgestellt. (3) Mitglieder des Landesverbandes, die im Gebiet eines Bezirksverbandes wohnen, sind gleichzeitig Mitglieder dieses Bezirksverbandes. (4) Die Gründung eines Bezirksverbandes bedarf einer ¾-Mehrheit der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Jedes Mitglied nach Absatz (3) muss zur Gründungsversammlung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von vier Wochen im Voraus eingeladen werden. (5) Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden. (6) Zum <Datum des LPT> existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände. Falls der Antrag zu den Gebietsversammlungen angenommen wird, entfällt Absatz (4) Satz 2.


Gebietsversammlungen

Der Antrag ist angenommen


§8 (1) wird ergänzt durch 

e. die Gebietsversammlungen (Bzw. einen anderen passenden Buchstaben in der Auflistung.) Es wird ein neuer §8d eingeführt: §8d Gebietsversammlungen 1. Eine Gebietsversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder einer oder mehrerer durch das Wahlrecht festgelegter Verwaltungseinheiten des Landes, im Folgenden allgemein als "Gebiet" bezeichnet. (Beispiele: Bezirk, Wahlkreis) 2. Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, in denen unterhalb des Landesverbandes keine Bezirks- oder sonstigen Gebietsverbände existieren. 3. Gebietsversammlungen werden nur bei Bedarf einberufen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Landesvorstandsbeschluss oder wenn ein Fünftel der Piraten, die im jeweiligen Gebiet wohnhaft sind, sie beantragen. Ansonsten gilt §8a (2) entsprechend. 4. Der Landesvorstand kann einen Hamburger Piraten mit der Durchführung der Gebietsversammlung beauftragen. Dieser Beauftragte ist neben der Organisation der Gebietsversammlung dafür verantwortlich, alle Protokolle, Formulare und Unterschriften, die im Rahmen der Versammlung erstellt werden, unverzüglich an den Landesvorstand weiter zu reichen. 5. Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Piraten aus dem betreffenden Gebiet anwesend sind. 6. Eine Gebietsversammlung besitzt ausschließlich folgende Kompetenzen: a. die Beschlussfassung über die Kandidaten für die Wahl zu Volksvertretungen auf den Wahlvorschlägen für die Bezirke und Wahlkreise des entsprechenden Gebietes. b. die Gründung eines Bezirksverbandes 7. §8a (8) gilt entsprechend, wobei anstelle des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Beauftragte nach §8d (4) treten kann, und die Notwendigkeit der Unterschrift von Wahlhelfern entfällt, sofern auf Grund der übersichtlichen Größe der Versammlung auf die Berufung von Wahlhelfern komplett verzichtet wird.


Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag aufheben

Der Antrag ist nicht angenommen Beschlussfähigkeit Quorum Landesparteitag auf 5% senken

Der Antrag ist angenommen

Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 40 oder 5% der stimmberechtigten Hamburger Piraten anwesend sind.

Die nachfolgenden vier Anträge werden gemeinsam im Block abgestimmtund werden alle angenommen.

Umgang mit Atommüll Antrag für das Wahlprogramm der Piraten Hamburg Die Piratenpartei Hamburg folgt den Empfehlungen der Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung zum Umgang mit Atommüll wie folgt: "Die Endlagerung von Atommüll muss bei höchsten Sicherheitsanforderungen rückholbar erfolgen, denn für zukünftige Generationen muss die Option sichergestellt bleiben, Gefahren und Umfang des Atommülls zu vermindern, wenn entsprechende Technologien verfügbar sein werden. Dies erweitert über Gorleben hinaus den Suchraum für Endlagerstätten für radioaktiven Müll in Deutschland.“

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten: Erweiterung um Konzessionsverträge

Antrag für das Wahlprogramm der Piraten Hamburg Der Abschnitt des Parteiprogramms "Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten" wird wie folgt geändert: NEU: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung oder im Rahmen von Konzessionsverträgen der öffentlichen Hand an private und öffentliche Unternehmen entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. ALT: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Luftrverkehrsabgabe konsequent

Antrag für das Wahlprogramm der Piraten Hamburg Die Luftverkehrsabgabe (8 bis 45 € pro Ticket bei Start/Landung in Deutschland) wird auf den Gütertransport ausgeweitet.

Ökostrom als Alternative zu E10 im Verkehr

Antrag für das Wahlprogramm der Piraten Hamburg Anwendung der EU RL 2009/28/EG (zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) als Alternative zur Einführung von E10 im Kraftstoff bei gleichzeitiger Verringerung der Preise im Hamburger öffentlichen Nahverkehr. Der LPT möge beschließen: Die Piratenpartei Hamburg fordert den Hamburger Senat auf, die Anwendung der EU Richtlinie 2009/28/EG, insbesondere Artikel 3 (4) c, konsequent umzusetzen. Weiterhin fordert sie den Senat auf, einen Handel mit ökologischen Anteilen bzw. Ökoenergienutzungsbescheinigungen im Sinne dieses Antrags Luftverkehrsabgabe konsequentLuftverkehrsabgabe konsequent Luftverkehrsabgabe konsequent

Kategorie: Mitgliederversammlung des Landesverband Hamburg