2010-02-18 - Vorstandssitzung/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

"Ipsen" als Leitkommentar

Es wird beantragt, den Parteiengesetz-Kommentar von Jörn Ipsen als Leitkommentar innerhalb der Piratenpartei zu erklären.

Begründung

Es gab im Zusammenhang mit der "Causa KV Nürnberg" einen Disput, welcher der Kommentare denn der "höherwertigere" wäre. Es besteht somit Klärungsbedarf.

Der Kommentar von Ipsen wird von der Bundestagsverwaltung als "Leitkommentar" verwendet. Er wird allgemein als "herrschende Meinung" angesehen. Nach meiner Beobachtung ist er auch innerhalb der Piratenpartei weiter verbreitet. --Michael Ebner 19:41, 07. Feb. 2010 (CET)

Fragen&Anmerkungen zum Antrag

Frage dazu von Anduril-aka-IM-hans :
Wo kann man die Kommentare die zur Diskussion stehen lesen,
ohne sich die Bücher kaufen zu müssen,
um sich ein Diff bilden zu können?
Nicht jedem in der Partei ist Ipsen ein Begriff.
Zum Ipsen: http://www.amazon.de/Parteiengesetz-ParteienG-Gesetz-politischen-Parteien/dp/3406575315/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1265718997&sr=8-1--Tessarakt 13:37, 9. Feb. 2010 (CET)
Das Buch habe ich auch schon gefunden. ^^ Ich geh mal nicht davon aus dass es dazu eine Version Online gibt? Anduril-aka-IM-hans @Tessarakt
Möglicherweise schon, aber sicher nicht für kostenlos. --Tessarakt 09:41, 11. Feb. 2010 (CET)
Könntest Du erläutern, was Du mit der "Erklärung zum Leitkommentar" genau meinst? Welche Folgen hätte das? --Tessarakt 14:31, 9. Feb. 2010 (CET)
Vertreten unterschiedliche Kommentare zum PartG verschiedene Ansichten, so wird die vom Ipsen als verbindliche angesehen. --Michael Ebner 17:27 11. Feb 2010 (CET)
Da macht ihr es euch IMO ein wenig zu einfach. a) Ist es letztlich nicht verbindlich, was ihr "als verbindlich anseht". b) Bezweifle ich, daß der Bundesvorstand anderen Parteiorganen und Parteigliederungen vorschreiben kann, welche Rechtsauffassung zu Fragen des Parteiengesetzes sie zu haben haben. Zudem: Gibt es einen konkreten Anlass, eine konkrete Frage, die im Ipsen und woanders unterschiedlich gesehen wird? Dann gehört das doch bitte in die Begründung des Antrags ... --Tessarakt 08:48, 12. Feb. 2010 (CET)

Die Differenzen in den Parteienkommentaren haben nur geringen Einfluss auf die angespielte Entscheidung des LV Bayern gehabt, wie aus der Begründung hervorgeht. Die Frage welcher Kommentar recht hat ist in etwa so spannend wie die Frage ob pauschal nun die Zeit oder die FAZ recht hat, und ist ebensowenig sinnvoll oder zielführend. Eine Bewertung der Kommentare in ihrer Gesamtheit ist möglicherweise etwas für ein juristisches Seminar, aber keine Vorstandsaufgabe. Der Kommentar von Ipsen wird vermutlich weiter verbreitet sein, da er preislich günstiger ist als der Kommentar von Kersten/Rixen (Hrsg.). Darüberhinaus bitte ich zu bedenken dass es mittelfristig nicht bei diesen beiden Kommentaren bleiben wird, es wird auch noch einen von Rossi geben. Sollte der BV hier tatsächlich einen Kommentar für verbindlich erklären, kündige ich vorsorglich ähnliche Anträge für die (wesentlich zahlreicheren) Kommentare zum Grundgesetz und zum BGB an, ausserdem einen Antrag für die Frage wie der Vorrang des jeweils auserwählten Kommentars im Verhältnis zu Fachaufsätzen beispielsweise in der NJW und zu Gerichtsurteilen in verschiedenen Instanzen (AG,LG,OLG,BGH,BayVerfGH,BVerfG,VG,usw.) und Regionen (Hamburg vs Nicht-Hamburg) geregelt wird, und natürlich auch die Rangfolge der Kommentare untereinander. Wenn wir schon die Gesetzesauslegung in der Partei festlegen dann bitte einigermaßen vollständig. --Anthem 00:54, 12. Feb. 2010 (CET)

Man kann keinen Kommentar für verbindlich erklären, denn ein Kommentar enthält neben der Sammlung und Auseinandersetzung mit Gerichtsurteilen und den Meinungen anderer Rechtsgelehrter abschließend nur die Meinung des Autors und ich glaube nicht, dass Ipsen ein Pirat ist und auch nicht, dass seiner Meinung durch die Rechtsprechung, die bei Auseinandersetzungen letztlich entscheidend ist, immer Vorrang eingeräumt werden wird. Und wie soll das erst werden, wenn sich Ipsen für eine Gesetzesänderung ausspricht?!? Folgen wir dann Ipsen, auch wenn die Gesetze etwas anderes vorgeben? In Zweifelsfragen wird immer das Risiko bestehen, dass eine Satzungsbestimmung bei einem Überprüfungsantrag von den Gerichten für unwirksam erklärt wird. Rechtssicherheit bringt diese Bindung daher nicht, dafür engt sie die Handlungsmöglichkeiten der Piraten ohne guten Grund ein.

Causa Bodo (mal wieder)

Antragsteller:

Anduril-aka-IM-hans(Thomas Fath Beisitzer RLP) 13:41, 8. Feb. 2010 (CET)

Antragstext:

Der Bundesvorstand möge beschließen:

  • einen Antrag auf Parteiausschluss gegen die Person "Bodo T." zu verfassen
  • ferner einen Verantwortlichen aus dem Bundesvorstand zu benennen
  • den Antrag innerhalb einer Woche dem LSG (Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz) zu übermitteln, falls dies bisher noch nicht geschehen
  • Auskunft über den Antragseingang beim LSG einzuholen und diese in der darauffolgenden Sitzung bekannt zu geben

Begründung:

  • Die Absicht ein PAV(Parteiausschlussverfahren) gegen die Person zu beantragen vom Bundesvorstand öffentlich kommuniziert wurde.
  • Der Antragssteller stellte schon einmal einen solchen Antrag, der nicht vom BuVo bearbeitet sondern nur nach der Sitzung kommentiert wurde. 2010-01-21_-_Vorstandssitzung#Causa_Thiesen
    Eine automatisierte Neuvorlage nach der Vertagung des Antrags am 21.01.2010 nicht stattgefunden hat, soweit dies aus den Protokollen hervorgeht.
  • Der Antragssteller vom Vorsitzenden des LSG RLP keine Information bezügl. des !!!Antragseingangs!!! erhält.

Arbeitsmittel für das Bundesschiedsgericht

Antragsteller

Jens Müller (Tessarakt), Mitglied des Bundesschiedsgerichts

Antrag

Ich beantrage, dem Vorsitzenden des BSG einen Kommentar zum Parteiengesetz (Ipsen) und einen Kommentar zum Vereinsrecht zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Das BSG muß für effektive und effiziente Arbeit zumindest ein Exemplar der wichtigsten Fachliteratur zur Verfügung haben. Ob es notwendig ist, auch die übrigen Mitglieder des BSG damit auszustatten, wird sich dann zeigen. Die Bücher würden natürlich in Parteieigentum bleiben und müßten bei Abwahl an den neuen Amtsinhaber übergeben werden.

Der Vorsitzende Andreas Romeyke hat den Antrag bereits auf dem letzten Bundesparteitag über einen Landesschatzmeister an den Bundesschatzmeister gestellt.


Fragen&Anmerkungen zum Antrag

Nach einem (sinnigerweise nicht numerierten) Abschnitt in der GO des Vorstandes bin ich nicht berechtigt, Anträge zu stellen. Ich bitte darum, daß beispielsweise der Geschäftsstellenleiter den Antrag übernimmt.

Als Beisitzer im Bezirksvorstand Tübingen bin ich Antragsberechtigt. Ich unterstütze den Antrag, die formelle Antragsberechtigung dürfte damit gegeben sein. --Tirsales 20:53, 8. Feb. 2010 (CET)
Sebastian war schneller... In der BGS haben wir neben dem Ipsen auch eine Reihe anderer Kommentare stehen (z.B. den Palandt für das BGB) und helfen gerne mit Auskünften aus. Ein eigenere Kommentar für das Schiedsgericht dürfte dennoch erforderlich sein. --Michael Ebner 23:42 08. Feb 2010 (CET)
Apropos: Ist meine Anfrage bezüglich bestimmter Unterlagen angekommen? Hab ich per Mail an bgs_anfragen [at] piratenpartei.de geschickt. --Tessarakt 01:56, 9. Feb. 2010 (CET)
Ja, ist angekommen (und vorhin auch beantwortet worden). Und bitte nicht gleich nervös werden, wenn die Antwort nicht am selben Tag kommt, manchmal muss ich halt auch Geld verdienen. --Michael Ebner 17:20 11. Feb 2010 (CET)

Webseite der PIRATEN NRW

  • Bitte folgendes ausschließlich als gut gemeinten Ratschlag verstehen

Hallo BV'ler, bitte redet den Verantwortlichen aus NRW gut zu. Ihre Homepage bietet für uns alle, zumal in Wahlkampfzeiten, eine großen Angriffsfläche. Die Homepage wird im Wiki gehostet. Die Unterseiten kann jeder verändern. Genauso die Benutzerseiten, auf welchen die Spitzenkandidaten vorgestellt werden. Ein Worstcase-Szenario ist u.a., das übel gelaunte Leute ins Wiki kommen, und beispielsweise "Sieg Heil" auf alle Seiten schreibt. Auch bei den Seiten von den Spitzenkandidaten könnte man drastisch ausgedrückt unter Interessen "kleine Jungs" hinschreiben. Das Ganze kann per Skript gerne automatisiert werden und alle 10 Minuten passieren. Ein Screenshot von derart veränderten Seiten sollte möglichst nicht an die Presse gehen, zu mal ja die Seite alle 10 Minuten wieder überarbeitet wird. Ein weiteres Problem stellt die Performance dar. Zu Wahlkampfzeiten wird wohl im Wiki viel Traffik laufen und unter Umständen alle Landesverbände von der Arbeit im Wiki abtrennen. Die Verantwortlichen in NRW kennen das Problem und rennen sehendes Auge in ein Worst-Case Szenario. Also bitte, lieber Bundesvorstand, redet den Kollegen aus NRW gut zu. Die AG Technik Thüringen bietet hiermit die Hilfe zum Aufbau einer Homepage zur Präsentation des LVs NRW an.

--HendrikS 23:47, 10. Feb. 2010 (CET)

Auskunft über die Erstattungsregelung nach § 15 Abs. 3 der Bundessatzung

Der BV möge Auskunft geben, wo die einheitliche Regelung über Höhe und Umfang der Erstattungen nach § 15 Abs. 3 der Bundessatzung zu finden ist. --Tessarakt 09:46, 11. Feb. 2010 (CET) (formell nicht antragsberechtigt)

vgl. auch Mails des Vorsitzenden Richters Andreas Romeyke an den BV:
  • vom 30. März 2009
  • vom 21. April 2009
  • vom 12. Juli 2009 (2x)

--Tessarakt 10:18, 11. Feb. 2010 (CET)


Dringender Antrag an den Bundesvorstand "Betreff: Blogeintrag Stefan "Aaron" König" (Update 12.02.2010 11:30 Uhr)

Der Antrag wurde per Email am 11.02.10 im Namen des Landesverband Hamburg von der Vorstandsvorsitzenden Desiree Huthmacher beim Bundesvorstand eingereicht.

Dringender Antrag des LV Hamburg an den Bundesvorstand, aufgegliedert in 3 Punkte

(1) Der Bundesvorstand möge beschließen, das Vorstandsmitglied Stefan König, genannt Aaron König, bis zur Neuwahl des Vorstandes am nächsten Bundesparteitag von seinen Rechten und Pflichten im Bundesvorstand zu entbinden (analog Causa Thiessen).

(2) Der Bundesvorstand möge sich zusätzlich von den unten genannten Äußerungen ausdrücklich und öffentlich distanzieren.

(3) Der Bundesvorstand möge Stefan König auffordern in seinem Blog den Hinweis "Alle Aussagen stehen jedoch im Einklang mit Satzung und Programm der Piratenpartei." zu entfernen oder dem versprochenen selbstauferlegten Gegenlesen durch die Bundespressestelle endlich nachzukommen.

(3) ist überholt, Eintrag ist entfernt (12.02.2010 11:30 Uhr)


Begründung:

In einem Blogpost unter http://aaron-koenig.blogspot.com/2010/02/zum-jahrestag-der-iranischen-diktatur.html fordert Aaron die völkerrechtswidrige militärische Zerstörung von Forschungseinrichtungen in der Islamischen Republik Iran:

Dieser Abschnitt bezieht sich explizit auf Punkt (2) des Antrags: "Auch wenn ich normalerweise Krieg für kein geeignetes Mittel der Politik halte: dies ist einer der seltenen Fälle, in denen der gezielte Einsatz militärischer Mittel, nämlich die Zerstörung der iranischen Nuklearanlagen, einen weit größeren Schaden vermeiden könnte" (abgerufen 11.02.2010; 15:45 Uhr)

Das obige Zitat steht neben einer Beschreibung des Blogs, in der sich folgender Satz findet:

"Die Artikel in diesem Blog geben die persönliche Meinung des Autors wider und sind keine offiziellen Statements der Piratenpartei Deutschland. Alle Aussagen stehen jedoch im Einklang mit Satzung und Programm der Piratenpartei."(abgerufen 11.02.2010; 15:45 Uhr)

ist überholt, letzter Satz ist entfernt, s.o.

Eine offizielle Aussage zu außenpolitischen Themen findet sich nicht im derzeitig gültigen Parteiprogramm der Piratenpartei. Insbesondere ist der Bundesrepublik Deutschland ein militärischer Angriff auf andere Länder verfassungsrechtlich untersagt (Art. 26 (1) Grundgesetz: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.).

Die Piratenpartei sieht sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verteidigt die Werte des Grundgesetzes. Ein Präventivschlag, zumal auf eine Anlage in der nur "möglicherweise" (!) waffenfähiges, spaltbares Material hergestellt wird, widerspricht in eklatanter Weise der Intension des GG und somit auch den Werten der Piratenpartei.

Durch Aaron Königs wiederholte, polarisierende Meinungsäußerungen, sieht der Vorstand und die Mitglieder des Landesverband Hamburg die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand gefährdet. Die aktuelle Forderung nach einem militärischen Angriff auf einen souveränes Staat ist eine erneute Eskalationsstufe in seinen Beiträgen. Die derzeitigen Proteste im Iran und der demokratische Widerstand gegen die Regierung werden in seinem Blogpost vollkommen ignoriert, alleine der militärische Einsatz scheint legitim. Diese Herangehensweise steht in unseren Augen nicht für eine piratige Politik, im Gegenteil, sie widerspricht deutlich den ethischen Grundsätzen der Piratenpartei.

Begründung zu (3): Auszug aus der Vorstandssitzung vom 03.12.09 http://wiki.piratenpartei.de/2009-12-03_-_Vorstandssitzung TOP 4.0.1 Bitte an Aaron Koenig von seinem Amt im Bundesvorstand freiwillig zurückzutreten. Äußerung von Aaron: "Als Zeichen meines guten Willens biete ich an, meine Blog-Artikel in Zukunft von der Pressestelle der Piratenpartei gegenlesen zu lassen." Offizielle Stellungnahme der Bundespresse in Form von Daniel Flachshaar: Quelle: Kommentare zu folgendem Blogeintrag: http://aaron-koenig.blogspot.com/2010/02/zum-jahrestag-der-iranischen-diktatur.html "12. Februar 2010 03:05 Daniel Flachshaar hat gesagt… Als Bundespressekoordinator der Piratenpartei distanziere ich mich und auch die gesamte AG Pressearbeit ausdrücklich von diesem Blogpost. Wir waren entgegen anderslautender Meldungen nicht darüber informiert. Stefans Text spiegelt nicht die Meinung der Piratenpartei wider. Ich persönlich bin entsetzt über seine Aussagen."

--Desi 21:48, 11. Feb. 2010 (CET)

Mitzeichner

Mitzeichnen bitte auf http://wiki.piratenpartei.de/Dringender_Antrag_an_den_Bundesvorstand_-_Betreff:_Blogeintrag_Stefan_%22Aaron%22_K%C3%B6nig Die Personen die hier mitgezeichnet haben wurden dort zusammengeführt.