2009-06-12 - Pressemitteilung Internetsperren schützen Kinderpornografie-Betreiber

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Pressemitteilung (ENTWURF!)
Thema: Internetsperren schützen Kinderpornografie-Betreiber
Ersteller: Vardamir
Status: ungeprüft
Verantwortlicher Redakteur:
geprüft durch diese Lektoren:
Gliederung: Bund
Deadline 17.06.2009 18:00


Von der Leyens Internetsperren schützen Kinderschänder und helfen Pädophilen

Am 18.6.2009 soll im Bundestag die 2. und 3. Lesung zum Gesetz über Internetsperren stattfinden, damit es noch vor der Sommerpause abgesegnet werden kann. Die auffällige Eile und die Tatsache, dass die 2. und 3. Lesung an einem Tag zusammengelegt werden liegt die Vermutung nahe, dass hier schnell ein Gesetz unter fadenscheinlichen Vorwänden "durchgepeitscht" werden soll, noch bevor sich in der Öffentlichkeit ein Widerstand aufgebaut hat, denn eine beispiellose Petition gegen das Gesetz mit knapp 120.000 Unterzeichnern sucht in der Geschichte der Bundesrepublik ihresgleichen und ist eine "Gefahr" für das Image der Ministerin.

Das von der Familienministerin Ursula von der Leyen geplante Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen schadet nach Ansicht der Piratenpartei dem eigentlichen Zweck.

Eine vielzahl frei zugänglcher Netzwerk-Tools ermöglicht es, mit einem gerngen Aufwand, völlig automatisch (und zwar durch vergleiche zwischen zensierten und unzensierten DNS-Servern), die Liste der brianten, gesperrten Seiten zu ermitteln, und damit eine Art "Kinderpornografie-Katalog" zu erstellen.

Dies erleichtert Pädophilen im erheblichen Maße die Suche nach Kinderpornografie-Angeboten.

Nach dem Urteil im Fall "Pirate Bay" ist bekannt, dass alleine das Erstellen und Verbreiten der Listen illegaller Inhalte strafbar sein kann. Was ist erst mit krimiellen Inhalten? In diesem Zusammenhang muss überprüft werden, ob ein BKA-Beamter, der eine Liste mit kriminellen Kinderpornografischen-Inahlten zusammenstellt und verbreitet sich strafbar macht. Macht sich derjenige Strafbar, der solches Erstellen und Verbreiten in Auftrag nimmt.


Für Betreiber von Kinderpornografie Seiten und auf den Abbildungen dargestellten Kinderschändern eröffnen Internetsperren des weiteren eine einfache Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihr Angebot bereits unter Verdacht des BKA geraten ist (und zwar durch Nutzung der Bot-Netze oder des einfachen Watchdogs). Damit wird den Betreibern ein Frühwarnsystem an die Hand gegeben, welches die Strafverfolgung massiv erschwert.

Kinderschänder werden von dem Zugriff der Straffverfolgung damit geschützt.

Die bereits vielfach kritisierten verfassungsrechtlichen Probleme, und die Aktionen von CareChild und AK Zensur, bestärken die Piratenpartei in ihrer Meinung, die Inhalte zu Löschen, statt sie nur zu verstecken.

Daher fordert die Piratenpartei, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, und stattdessen die Strafverfolgungsbehörden gezielt zu stärken. Zum einen kann dies durch Schulungsmaßnahmen und zum andern durch personelle Verstärkung erfolgen.

Die Piratenpartei fordert die Regierung auf, Kindermißbrauch effektiv zu bekämpfen. Steuergelder dürfen in diesem Zusammenhang nicht für die Unterstützung der Täter und Behinderung der Aufklärung von Verbrechen verschwendet werden. Wir fordern, diese Steuergelder für die aktive Täterverfolgung und Löschung von kinderpornografischen Inhalten zu verwenden, insbesondere für die Unterstützung existierender, funktionierender und effektiver Projekte.

Piratenpartei fordert die Regierung auf, insbesondere die Innenministerin Ursula von der Leyen, das Grundgesetz zu respektieren.

Eine Partei, die "Demokratie" in seinem Namen trägt, darf nicht für Zensur einstehen. Eine Partei, die "christlich" in seinem Namen trägt, darf nicht, weder wissentlich noch unwissentlich, weder aktiv noch passiv, Pädophile und Kinderschänder unterstützen.


Piratenpartei Deutschland
Bundespressesprecher
Dr. Olaf Konstantin Krüger
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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)