Wahlprüfsteine/2013-06-01 Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Wahlprüfsteine/2013-06-01 Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.Bearbeiten.png
von Organisation Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Ackerstr. 3 10115 Berlin www.afwverband.de
Eingegangen am 2013/06/01
Eingegangen bei BGS, Benutzer:0815nemo
Eingegangen via Email
Antwort bis 2013/06/21
Themengebiete Verbraucherschutz, Wirtschaft und Finanzen
Bearbeiter
Status: Erledigt
StatusänderungAm: 2013/06/20
Team: SG Wahlprüfsteine
Interne Referenz: 11399
Typ der Anfrage: Institutionelle Anfrage an Verband

Misc


Fragen

Wie stehen Sie zum unabhängigen Finanzdienstleister (als Gegenpol zu Banken oder dem Ausschließlichkeitsvertrieb der Versicherungen)?

Themengebiete: Wirtschaft und Finanzen

Die von der Europäischen Kommission geplanten und von Binnmarktkommisar Michel Barnier präsentierten größten Einschnitte betreffen eine Ausweitung des Anwendungsumfangs der Neuregelung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im Vergleich mit der bislang gültigen ersten Richtlinie von 2002.

Konsequenz dieser Neuerung ist, dass nicht wie bisher lediglich die Versicherungsvermittler von dem Regelwerk betroffen sind, sondern alle Vertriebskanäle. Dies bedeutet, dass auch der Direkt- und der Internetvertrieb unter dem Dach der neuen Vermittler-Richtlinie zusammengefasst würden. In der Interpretation strittig ist aktuell noch, ob dies auch den Vertrieb via Bankschalter umfasst.

Zudem ist eine Verabschiedung der so genannten PRIPS-Richtlinie vorgesehen, zu der auch die Kapitallebensversicherung zählt. Die Vorlage vereinfachter und standardisierter Produktinformationsblätter (Beipackzettel) vor Vertragsschluss soll verpflichtend eingeführt werden.

Darüber hinaus müssen Vermittler ihre Kunden über ihre Marktposition informieren. Außerdem sind Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten vorgesehen, die auch die Offenlegung der Vermittlerprovision umfassen. Allerdings soll hierfür im Bereich der Schadenversicherungen eine zusätzliche Umsetzungsfrist von fünf Jahren eingeplant werden.

Politisches Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmens, unabhängig vom gewählten Vertriebsweg.

Die Entwürfe sind eine deutliche Verbesserung im Sinne des Verbrauchers.

Frage:

Wie stehen Sie zum unabhängigen Finanzdienstleister (als Gegenpol zu Banken oder dem Ausschließlichkeitsvertrieb der Versicherungen)?

Antwort:

Grundsätzlich ist nichts gegen unabhängige Finanzdienstleiter einzuwenden, wenn dafür gesorgt ist, dass der Verbraucher umfassende Informationen erhält und die Qualität der Beratung zertifiziert und gewährleistet ist. PIRATEN treten für ein selbstbestimmtes Leben ein, daher sind unabhängige Finanzdienstleister als Gegenpol zu einer eher einseitigen Beratung zu begrüßen, solange objektive Kriterien zur professionellen Leistungserfüllung und Transparenz der Dienstleistung gewährleistet sind. Wichtig ist es, dass der Mensch sich nicht in Abhängigkeiten begibt, die ihn in seiner Selbstbestimmtheit einschränken.



Wie ist Ihre Position zur Provisionsberatung? Sind Sie für ein Verbot?

Themengebiete: Arbeit, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Finanzen

Frage:

Wie ist Ihre Position zur Provisionsberatung?

Sind Sie für ein Verbot?

Antwort:

Eine Provisionsberatung sollte gegenüber dem Verbraucher ganz klar die Abhängigkeiten des Vermittlers aufzeigen und transparent und nachvollziehbar sein.Vor allem Freiheit und Transparenz bestimmen das Leitbild zur Finanzordnung der Piratenpartei. Das bedeutet, dass jeder frei sein soll in seiner Entscheidung, gleichzeitig jedoch auch die nötige Transparenz ersichtlich sein soll, um frei entscheiden zu können. Eine Provisionsberatung ist unter dem Aspekt, dass dem Verbraucher gegenüber Abläufe und Abhängigkeiten transparent und verständlich dargestellt werden, eine praktikable Alternative. Auch eine Provisionsberatung hat ihre Schattenseiten. Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Bürger, wie Provisionsberatung funktioniert und wer wie profitieren kann, ist jedoch kein Grund für ein Verbot ersichtlich. Dabei ist anzumerken, dass "schwarze Schafe" und Missbrauch der Abhängigkeit des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden können.



Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Honorarberatung (5 34 h GewO): Welche Punkte müssten aus Ihrer Sicht noch verbessert werden? Sollte aus Ihrer Sicht die Sogenannte Honorarberatung (außerhalb der Verbraucherzentralen) mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Themengebiete: Arbeit, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Finanzen

Frage:

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Honorarberatung (5 34 h GewO): Welche Punkte müssten aus Ihrer Sicht noch verbessert werden?

Sollte aus Ihrer Sicht die Sogenannte Honorarberatung (außerhalb der Verbraucherzentralen) mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Antwort:

Der Verbraucher sollte die Unterlagen, die zur Beratung geführt haben, auch ausgehändigt bekommen.

Der Einsatz von öffentlichen Mitteln ist hier nicht sinnvoll, da es sich hierbei um eine Subvention der Berater handelt. Subventionen müssen langfristig dem Menschen und der Realwirtschaft dienen. Dieser langfristige Nutzen lässt sich bei einer Förderung der Honorarberatung nicht erkennen.



Sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf bei der Regulierung der Versicherungsvermittlung sowie der Finanzanlagenberatung? Wenn ja, welchen?

Themengebiete: Wirtschaft und Finanzen

Frage:

Sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf bei der Regulierung der Versicherungsvermittlung sowie der Finanzanlagenberatung? Wenn ja, welchen?

Antwort:

Für den Verbraucher muss jederzeit ersichtlich sein, wer, wann, wie und welche Provisionen erhält, auch eine transparente Darstellung der Kalkulationsgrundlagen ist erforderlich, um dem Verbraucher zu ermöglichen, die Renditemöglichkeiten und Risiken der Finanzanlage zu beurteilen.



Gebundene Versicherungsvermittler benötigen keine lHK-Sachkundeprüfung, um Kunden beraten und Versicherungsprodukte vermitteln zu dürfen - anders als unabhängige Makler. Wie stehen Sie zu diesem sogenannten „Ausschließlichkeitsprivileg“?

Themengebiete: Wirtschaft und Finanzen

Frage:

Gebundene Versicherungsvermittler benötigen keine lHK-Sachkundeprüfung, um Kunden beraten und Versicherungsprodukte vermitteln zu dürfen - anders als unabhängige Makler. Wie stehen Sie zu diesem sogenannten „Ausschließlichkeitsprivileg“?

Antwort:

Um eine gute Beratungsqualität für den Verbraucher zu erreichen, sollten alle Vermittler eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Zertifizierungen und Prüfungen gibt es auch bereits in vielen anderen Bereichen und tragen einen großen Teil zur Transparenz und Sicherstellung der Qualität bei. Daher ist eine IHK-Sachkundeprüfung für alle Versicherungsvermittler zu begrüßen.



Sehen Sie Bedarf, die Aufsicht der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sowie Honorarberater doch durch die BaFin durchführen zu lassen? Würde es dann zu einer KWG-Iight-Regulierung kommen oder müssten sich alle Vermittler dann unter ein Haftungsdach begeben?

Themengebiete: Wirtschaft und Finanzen

Frage:

Sehen Sie Bedarf, die Aufsicht der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sowie Honorarberater doch durch die BaFin durchführen zu lassen? Würde es dann zu einer KWG-Iight-Regulierung kommen oder müssten sich alle Vermittler dann unter ein Haftungsdach begeben?

Antwort:

Eine Aufsicht ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen, auch für die Finanzanlagenvermittler und Honorarberater wäre dies ein werbewirksames Qualitätsmerkmal.



MiFid II und IMD II - Welches sind Ihre Hauptpositionen bzw. -forderungen für die Überarbeitung(en)?

Themengebiete: Wirtschaft und Finanzen

Frage:

MiFid II und IMD II - Welches sind Ihre Hauptpositionen bzw. -forderungen für die Überarbeitung(en)?

Antwort:

Keine Benachteiligungen für den Verbraucher und Offenlegung aller Unterlagen, die zu einer Finanzanlage geführt haben, alle Vorschriften sollen für alle Anlageformen gelten. Ein weiteres Ziel sollte die Austrocknung der grauen Kapitalmärkte sein.