Vorlage:SGB 4

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SGB (IV) § {{{1}}}

Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage          {{SGB 4|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen. Mehr dazu in der Hilfe Vorlage.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/sgb_4 kann ein Paragraph des (SGB IV) direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel:          {{SGB 4|__19a}}          ergibt          SGB (IV) § __19a

wobei für Parameter die Parameter "index" (Inhaltsverzeichnis) und "__Zahl/Ziffer", eben die Paragraphennummer "__2", auch "__19a" ohne Zusätze, Punkt oder Komma verwendet werden dürfen.
Der Anhang (EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III) - "Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr)" - ist über den Parameter "anhang_ev_186" zu erreichen.

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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