Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Kempten

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Laut Bescheid vom Amt für Verkehrswesen vom 27.09.09 an mich (--Daniel Schubert) in Auszügen:

-Wahlwerbung ist grundsätzlich erlaubnisfrei möglich in den letzten 6 Wochen vor der Wahl. Bedingung ist die Benennung eines Verantwortlichen.

-in der FuZo dürfen pro Partei lediglich 3 Plakate angebracht/aufgestellt werden, im Bereich des August-Fischer-Platzes sowie Residenzplatz/Kaufhof jeweils nur 1 Plakat

-Rathausplatz sowie ZUM sind tabu

-Keine Plakate an Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen (soll wohl Ampel heisen), Verkehrsinseln sowie im Einmündungs- und Sichtbereich von Kreuzungen

-Wahlplakate dürfen nicht an Strassenbestandteilen wie Brücken, Pfeilern etc aufgeklebt werden. Dazu gehört auch die Bepflanzung, d.h. von einer Anbringung an Bäumen, Naturdenkmälern etc ist grundsätzlich abzusehen.

-Die Plaktate müssen bis zum 11.10.09 wieder beseitigt sein.

Der Bescheid geht noch auf die Aufstellung eigener Plakatwänden sowie die Plakatierung auf die grossen städtischen Plakattafeln ein. Das sind die Felder nummeriert und reserviert. Wie man da drauf kleben darf muss noch eruiert werden.