Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Rottal-Inn

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Arnstorf
2 Bad Birnbach
3 Bayerbach
4 Dietersburg
5 Eggenfelden Muss angemeldet werden (per EMail möglich). Plakatieren ist auf den 12 Plakatständern erlaubt. Die Plakatplätze der Piratenpartei mit einem kleinen weissen Aufkleber "Piraten" versehen. Abbau wird durch den städtische Bauhof ohne Kosten übernommen.
6 Egglham
7 Ering
8 Falkenberg
9 Gangkofen
10 Geratskirchen
11 Hebertsfelden
12 Johanniskirchen
13 Julbach
14 Kirchdorf a.Inn Es gilt eine Plakatiersatzung. Diese wird mir per Post zugehen. Die Gemeinde stellt 5 Sammel-Plakatständer im Ortsgebiet auf. Satzung eingegangen: Bei der BTW 2009 sind die 10 Plätze pro Ständer bis vier Wochen vor der Wahl für die Listen 1-10 reserviert, dann gilt auf den Ständern: Die Gemeinde teilt die verbleibenden Flächen zu.
15 Malgersdorf
16 Massing
17 Mitterskirchen
18 Pfarrkirchen Anmeldung ist nicht nötig. Anbringen von Plakaten auf den 14 von der Stadt aufgestellten Plakatwände möglich. Liste gibts beim Ordnung- / Wahlamt. Abbau wird von der Stadt übernommen.
19 Postmünster
20 Reut
21 Rimbach
22 Roßbach
23 Schönau
24 Simbach a.Inn Plakate dürfen lt. fernmündlicher Auskunft nicht an Bäumen befestigt werden, eine Plakatierung, die z.B. Laternenmasten beschädigt (Metalldrähte), ist verboten, Kabelbinder sind erlaubt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
25 Stubenberg
26 Tann
27 Triftern - keine Einschränkungen -
28 Unterdietfurt
29 Wittibreut
30 Wurmannsquick
31 Zeilarn