Verwaltungssoftware/Minderungen eintragen
Beitragsaufteilung
Gliederungen
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CRM-Dokumentation
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• VPN unter Windows
• VPN unter macOS
Die Beitragsminderung für das aktuelle (und zukünftige) Jahre trägt die jeweilige Mitgliederverwaltung im CRM ein - das ist in der Regel der LV GenSek.
Das Ende der Minderung muss stets eingetragen werden (in der Regel der 31.12. des aktuellen Jahres) sonst würde die Minderung unbefristet gelten.
Wichtig: Beitragsminderungen wirken nur dann auf ein Beitragsjahr, wenn sie von Dezember des Vorjahres bis November des Beitragsjahres eingetragen werden.
Wird z.B. im Dezember ein gemindertes Neumitglied eingetragen, so wirkt dir Minderung nicht mehr für das aktuelle Jahr! Um für den einen Monat zu mindern muss daher für dieses geminderte Neumitglied für das Eintrittsjahr wie bei "für vergangene Jahre" verfahren werden. Bei in dem Monaten Januar bis November eingetragenen Minderungen wirken diese jedoch unmittelbar für das aktuelle Jahr.
Für vergangene Jahre:
Falls in vergangenen Jahren versäumt wurde, die Beitragsermäßigung einzutragen - oder falls aus Kulanzgründen z.B. als Reaktion auf einen Mahnlauf das noch nachgetragen werden soll - dann bitte eine Mail / ein Ticket
- vom LaVo
- an beitrag@piratenpartei.de
- mit (ggf. einer Liste von)
Mitgliedsnummer, Beitragsjahr, dem jeweiligen geminderten Beitrag
der dort eingetragen werden soll.
Nach dem angenommenen Antrag SÄA001 auf dem Bundesparteitag 2017.1 sind hierfür nun die Landesverbände zuständig, so lange die Satzung des Landesverbandes nichts anderes regelt. Minderungsanträge die in der Bundesmitgliederverwaltung eintreffen, werden in der Regel an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet.
Landesverbände die über eine Bearbeitung solcher Minderungsanträge durch die SG Mitgliederbetreuung abgestimmt haben
- LV BY LaVo11/2016/038 vom 10.05.2017
- LV SH NR: 2017-05-22/02 vom 22.05.2017
- LV BE NR: 2017-05-19/01 vom 22.05.2017
- LV HH (bisher nur per Mail Ablehnung mitgeteilt, Beschluss folgt...)
- LV BB B2017-033 vom 24.05.2017
- LV NI #34107 vom 20.05.2017
- LV SA #2017/05/25/002 vom 25.05.2017
- LV SN vom 22.05.2017
- LV BW vom 17.01.2023