TR:Antragsfabrik/Vereinfachung von §21 und §22

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Titel = Vereinfachung von §21 und §22
Änderungsantrag Nr.
10
Beantragt von
Manuel Biertz
Betrifft
Satzung KV Trier/Trier-Saarburg / §22 Salvatorische Klausel
Beantragte Änderungen

§22 wird gestrichen. Es wird ein neuer §22 mit folgendem Inhalt geschaffen:

"(1) Widerspricht ein Teil dieser Satzung der Landessatzung Rheinland-Pfalz oder der Bundessatzung, so tritt für diesen Teil automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt. (2) Widerspricht ein Teil dieser Satzung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt."

Der Inhalt von §21wird ersatzlos gestrichen. §21 bleibt nur noch formal bestehen.

Begründung

Die Formulierungen der jetzigen §21 und §22 sind verwirrend und unübersichtlich. Durch Übernahme des §12 der Landessatzung Rheinland-Pfalz wird Verständlichkeit geschaffen: man sieht auf einen Blick, welche Konsequenzen welche Widersprüchlichkeiten haben.