Stammtisch Bielefeld/2014-10-16 Tagesordnung zum Stammtisch Bielefeld

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Ablaufplan für die Bielefelder Mitgliederversammlung und Themen für den Stammtisch

DATUM: 16.10.2014 20.00 Uhr in der Tangente, Mühlenstraße 2, 33607 Bielefeld

Mitgliederversammlung

Ablaufplan

  • Eröffnung
  • Versammlungsleitung bestimmen
  • Protokollant bestimmen
  • Akkreditierungspirat bestimmen/festellen
  • Mutmassliche Beschlussfähigkeit nach Augenschein feststellen (min. 7 stimmberechtigte Piraten)
  • Generelle Anwesenheit feststellen (Wieviele Piraten? Wieviele Gäste?)
  • Überprüfung/Frage ob Anträge vorliegen
  • Wenn ja, Ablauf der MV gemäss Satzung/GO des KV Bielefeld
  • Wenn nein, Schliessung der Mitgliederversammlung

Formalien

  • Versammlungsbeginn: 20:00 Uhr
  • Ort: Mühlenstraße 2, 33602 Bielefeld in den Räumen der ehemaligen Gaststätte Tangente
  • voraussichtliches Ende der Versammlung: ca 22 Uhr
  • Akkreditierungspiraten: Lars, Bernd

Vorläufige Tagesordnung

 1. Eröffnung der Versammlung
 2. Wahl der Versammlungsämter
   a. Versammlungsleiter
   b. Wahlleiter
   c. Protokollführer 
 3. Festlegen der Geschäftsordnung und Tagesordnung 
 4. Bericht der Rechnungsprüfer
 5. Entlastung des Vorstandes
 6. Wahl der Rechnungsprüfer (Kassenprüfer nach Bundessatzung)
 7. Sonstiges Beschlüsse
   a. Satzungsänderungsanträge
   b. Finanzantrag
 8. Antrag an die Bezirksvertretung
 9. Schließen der Versammlung

Satzungsänderungsanträge

SÄA § 3

[Antragsteller: Pablo]

Es wird beantragt, dass §3 komplett gestrichen wird.

Begründung: Das Ende einer Mitgliedschaft wird in höherer Ebene geregelt, eine Regelung auf Kreisebene ist unnötig.

SÄA § 7, Abs. 8

[Antragsteller: Pablo]

Hiermit wird beantragt dass Paragraph 7, Absatz 8 geändert wird:

(8) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Quartal zusammen. Zur Vorstandssitzung wird von dem Vorsitzenden oder bei Verhinderung von dem Stellvertreter, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben. Der Kreisvorstand tagt öffentlich. Auf Beschluss können Gäste ausgeschlossen werden. Der Vorstand kann Teile der Sitzung nicht-öffentlich abhalten. Dies ist öffentlich zu begründen und im Protokoll festzuhalten.

und zwar in:

(8) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Quartal zusammen. Zur Vorstandssitzung wird von dem Vorsitzenden oder bei Verhinderung von dem Stellvertreter, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden. Der Kreisvorstand tagt öffentlich. Auf Beschluss können Gäste ausgeschlossen werden. Der Vorstand kann Teile der Sitzung nicht-öffentlich abhalten. Dies ist öffentlich zu begründen und im Protokoll festzuhalten.

Begründung: Heutzutage hat jeder Mensch eine Emailadresse und kommuniziert mit dieser. Des weiteren ist der Email-Verkehr das Hauptkommunikationsmittel in der Piratenpartei, zum Beispiel über die Mailingliste, bei der die Angabe der eigenen Adresse notwendig ist, um sich dort mit den KV-Mitgliedern in Verbindung zu setzen. Die schriftliche Erlaubnis ist ebenfalls nicht notwendig. Wird ein Parteimitglied zum Vorstand ernannt kann damít gerechnet werden, dass es lange genug Mitglied war um sowohl ausreichend Kommunikation mit dem Kreisverband via Email geführt hat und damit nicht nur seine Emailadresse bekannt ist, als auch sein Wille vorhanden ist, darüber zu kommunizieren. Da der Vorstand sich bekannterweise ebenfalls über die eigene Mailingliste verständigt, erteilt ein Parteimitglied, durch seine Wahl quasi das Einverständnis zur Bekanntmachung und Verwendung seiner Adresse.

SÄA § 7, Abs. 8

[Antragsteller: Lars]

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

In §7 Abs. 8 wird das Wort "sieben" durch "sechs" ersetzt.

SÄA § 8, Abs. 13

[Antragsteller: Pablo]

Es wird beantragt dass §8, Abs.13 geändert wird:

(13) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens drei Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Piraten unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

und zwar in:

(13) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das allen zugänglich im Netz veröffentlicht wird. Veröffentlichungstermin ist spätestens zwei Wochen nach dem Kreisparteitag.

Begründung: Eine schriftliche Bestätigung per Unterschrift als Kontrolle der Richtigkeit des Protokoll ist nicht notwendig. Die Kontrolle ist dadurch gegeben, dass das Protokoll einsehbar ist und Unstimmigkeiten, falls vorhanden, schnell gefunden werden. Des Weiteren würde die Umsetzung des orginalen Absatzes eine Archivierung erforderlich machen, die mit unnötigen Kosten und Aufwand verbunden ist. Die Terminierung der Veröffentlichung soll dazu dienen, wochen-, oder monatelange Wartezeiten einen Riegel vorzuschieben.

Finanzantrag

[Antragsteller Michael]

Die Mitgliederversammlung möge folgenden Finanzantrag beschließen:

Der Kreisverband der Piratenpartei Bielefeld organisiert gemeinsam mit der AG Gentechnik von attac Bielefeld die Vorführung des Films "Gekaufte Wahrheit" in geeignetem Rahmen. Hierfür wird ein Budget von maximal 50,--€ zur Verfügung gestellt.

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